Reinhardt-Technik GmbH
Kierspe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.02.2023 bis zum 31.01.2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023/24
1. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS
1.1 Allgemeines
Die Kernkompetenz der Reinhardt-Technik GmbH ist die
Verarbeitung von Flüssigkunststoffen für
Anwendungen in den Bereichen Kleben und Dichten,
Vergusstechnologie sowie Oberflächenbehandlung. In
diesen Bereichen werden für die Industrie Misch- und
Dosiersysteme angeboten. Zu den Absatzmärkten der
Gesellschaft gehören EMEA mit einem Gebietsvertrieb
mit eigenen Mitarbeitern in Deutschland und Händlern
im restlichen Europa sowie den Regionen Amerika und Asien.
Die wesentlichen Ziel-Kundensegmente, in denen ca. 80 % des
Umsatzes erzielt werden, sind die allgemeine Industrie,
Automobil-/Automobilzulieferindustrie, Glas, erneuerbare
Energien, Transport und Logistik und weiße Ware. Die
Gesellschaft ist seit 2012 Teil der Wagner Gruppe (Wagner
International AG) mit Sitz in Altstätten/Schweiz und
wird in deren Konzernabschluss einbezogen.
1.2 Forschung und Entwicklung
Nach den notwendigen Re-Engineering Aktivitäten
zur Absicherung der Lieferfähigkeit auf Grund der
Beschaffungskrise im Jahr 2022 konnten wir uns im Jahr 2023
wieder auf Neuentwicklungen fokussieren. Schwerpunkte waren
die Fertigentwicklung und Markteinführung einer neuen
Applikationspistole für die EcoStar sowie die
Markteinführung von zwei neuen Vecdos Dosiereinheiten
mit 300 ccm und 700 ccm. Darüber hinaus wurde der
Designbaukasten für standardisierte Lösungen
weiterentwickelt. Weiterhin sind die
Qualitätssteigerung und Effizienzerhöhung der
Geräte, die Automatisierung von Abläufen sowie
die Digitalisierung des Produktportfolios mit Blick auf
Konnektivität und moderne Bedienmethoden ein
Haupttreiber in der Entwicklung. Die im Geschäftsjahr
2023/24 erfolgswirksam erfassten Aufwendungen für
Forschung und Entwicklung belaufen sich auf 576 TEUR
(Vorjahr: 421 TEUR). Im Jahr 2023 haben wir
Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)
für die Jahre 2020, 2021 und 2022 beantragt. Die
Zulagen wurden per Bescheid festgesetzt und das Volumen
beträgt insgesamt 87 TEUR (2020: 30 TEUR, 2021: 29
TEUR, 2022: 28 TEUR). Im Bereich Forschung und Entwicklung
waren im Durchschnitt sieben Arbeitnehmer beschäftigt
(Vorjahr: vier Arbeitnehmer).
1.3 Mitarbeiter
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer betrug im
Geschäftsjahr 2023/24 81 (Vorjahr: 78) Personen,
zuzüglich zwei Geschäftsführern und vier
(Vorjahr: vier) Auszubildenden.
2. WIRTSCHAFTSBERICHT
2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Zum Vergleich der allgemeinen
Geschäftsentwicklung wird, auf Grund der
diversifizierten Kundensegmente, auf die Daten des
Statistischen Bundesamtes Bezug genommen. Nach dessen
Veröffentlichungen zur Konjunkturlage lag die
Produktionsleistung des verarbeitenden Gewerbes im Jahr
2023 durchschnittlich um 1,6% unter dem Vorjahr
[1]
und setzte damit den Trend des vorangegangenen
Zeitraums 2022 (-1,0%) fort. Bei den Auftragseingängen
des verarbeitenden Gewerbes aus dem In- und Ausland war die
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage noch deutlicher
zu beobachten: Im Durchschnitt des Jahres 2023 verringerte
sich der Wert der Auftragseingänge der Unternehmen im
Vergleich zum Vorjahr
[2]
um 3,2%, während bei derselben Betrachtung im
Jahr 2022 noch eine Erhöhung von 5,8% verzeichnet
wurde.
2.2 Geschäftsverlauf
Der Auftragseingang ist im abgelaufenen
Geschäftsjahr um 8,5% zurückgegangen, der Umsatz
dagegen um 24,3% gestiegen. Für das Geschäftsjahr
2023/24 war ein deutliches Umsatzwachstum erwartet worden.
Die Umsatzentwicklung war etwas höher als erwartet und
hat wesentlich dazu beigetragen, das Geschäftsjahr mit
einem positiven Jahresergebnis abzuschließen.
Prognostiziert worden war ein ausgeglichenes
Jahresergebnis.
Angesichts des wirtschaftlichen Umfelds ist die
Geschäftsführung mit dem Geschäftsverlauf
und der Lage der Gesellschaft zufrieden.
2.3 Vermögenslage
Die folgenden Ausführungen geben einen
Überblick über den Verlauf des abgelaufenen
Geschäftsjahres, wobei Umsatz und Jahresergebnis die
für die interne Steuerung der Gesellschaft
bedeutsamsten Leistungsindikatoren darstellen.
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 7.790 TEUR
(Vorjahr: 7.784 TEUR).
Die Zugänge im Anlagevermögen im
Geschäftsjahr 2023/24 bestanden aus einer Vielzahl an
kleineren Positionen und belaufen sich auf insgesamt 91
TEUR. Unter Berücksichtigung planmäßiger
Abschreibungen bewegt sich das Anlagevermögen mit
1.652 TEUR im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahres
(1.763 TEUR).
Der Geschäftsverlauf 2023/24 mit einer
deutlichen Steigerung des Umsatzes führte zu einer
Erhöhung der Lagerbestände auf 3.574 TEUR
(Vorjahr: 3.337 TEUR). Die Lagerbestände sind damit
weiterhin auf einem hohen Niveau und haben sich durch
Zulauf aus Rahmenvereinbarungen sogar nochmals erhöht.
Gleichzeitig sind durch den höheren Umsatz die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf 1.792 TEUR
(Vorjahr: 1.018 TEUR) gestiegen.
[3]
Der deutliche Anstieg der Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen resultiert aus einem
überdurchschnittlich hohen letzten Umsatzmonat des
Geschäftsjahres. Die sonstigen
Vermögensgegenstände sind auf 362 TEUR (Vorjahr:
582 TEUR) gesunken und liegen nach einem Anstieg im Vorjahr
wieder auf einem historisch üblichen Niveau.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind trotz des gestiegenen Geschäftsvolumens auf 831
TEUR (Vorjahr: 1.060 TEUR) gesunken.
[4]
2.4 Finanzlage
Die Reinhardt-Technik GmbH weist zum 31. Januar 2024
ein Eigenkapital in Höhe von 1.297 TEUR aus (Vorjahr:
1.290 TEUR). Der Anstieg resultiert aus dem
Jahresüberschuss in Höhe von 7 TEUR. Die
Eigenkapitalquote beläuft sich zum Bilanzstichtag
unverändert auf 16,6%.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt
ausschließlich über das Mutterunternehmen J.
Wagner GmbH, Markdorf. Zu diesem Zweck hat die
Muttergesellschaft eine in der Höhe unbegrenzte
Unterstützungserklärung mit einer Laufzeit bis
31. Januar 2026 abgegeben. Zum 31. Januar 2024 hat die
Reinhardt-Technik GmbH ein Darlehen in Höhe von 4.700
TEUR in Anspruch genommen (Vorjahr: 4.700 TEUR). Das
Darlehen wird mit 3-Monats-Euribor plus einem festen
Aufschlag von 0,75% verzinst.
Die Geschäftsführung lässt sich
wöchentlich über die Liquidität des
Unternehmens berichten. Für den Fall, dass sich ein
Liquiditätsengpass im Rahmen der monatlichen
Liquiditätsvorschau abzeichnen würde, ist es in
der Wagner Gruppe üblich, vorrangig eine
gruppeninterne Finanzierung zu nutzen. Die Gesellschaft
kann im Rahmen der von der Muttergesellschaft ausgestellten
Unterstützungserklärung mit 14-tägiger
Vorlaufzeit den Darlehensbetrag erhöhen. Zudem besteht
eine zeitlich unbeschränkte Kreditlinie bei der
Deutschen Bank für kurzfristigen
Liquiditätsbedarf in Höhe von 1.500 TEUR
(Vorjahr: 1.500 TEUR).
Die liquiden Mittel belaufen sich zum Bilanzstichtag
auf 338 TEUR (Vorjahr: 1.017 TEUR). Die Veränderung
gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf die zum
Ende des Geschäftsjahres gestiegenen Forderungen sowie
höhere Lagerbestände zurückzuführen.
Die Liquidität der Gesellschaft war im abgelaufenen
Geschäftsjahr zu jeder Zeit gewährleistet und
wird nach Einschätzung der Geschäftsführung
unter Berücksichtigung der vorhergehend beschriebenen
Maßnahmen des Gesellschafters auch für die Dauer
des Prognosezeitraums aufrechterhalten werden, da die
Gesellschaft eine zentrale Bedeutung für den
Geschäftsbereich "Industrial Solutions" der Wagner
International AG hat. Aufgrund der Kernkompetenz der
Reinhardt-Technik GmbH im Bereich Kleb- und
Dichtstoffverarbeitung gilt die Gesellschaft als relevante
Ergänzung und eine Möglichkeit der
Risikodiversifikation im Produktportfolio der Wagner
International AG.
2.5 Ertragslage
Der Umsatz der Reinhardt-Technik GmbH erhöhte
sich im Geschäftsjahr 2023/24 um 24,3 % gegenüber
dem Vorjahr von 12.125 TEUR auf 15.076 TEUR.
Die Gesamtleistung lag mit 15.239 TEUR analog zum
Umsatz deutlich über dem Niveau des Vorjahres (12.382
TEUR).
Aus der höheren Gesamtleistung resultiert auch
eine Steigerung des Materialaufwands auf 6.731 TEUR
(Vorjahr: 5.451 TEUR). Die Materialaufwandsquote
[5]
konnte durch Weitergabe der Preiserhöhungen an
die Kunden und einen vorteilhaften Produktmix weiter
reduziert werden auf 44,6% (Vorjahr: 45,0%).
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr
durch Personalveränderungen und Gehaltsanpassungen
deutlich gestiegen und beläuft sich auf 6.568 TEUR
(Vorjahr: 6.097 TEUR). Wesentlicher Treiber war der
Tarifabschluss der Tarifparteien in Nordrhein-Westfalen.
Die Personalaufwandsquote
[6]
hat sich auf 43,6% reduziert (Vorjahr: 50,3 %).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im
Geschäftsjahr 2023/24 leicht auf 1.856 TEUR (Vorjahr:
1.815 TEUR) gestiegen. Neben einer generellen Erhöhung
der Kosten durch die Inflation, wurde die Präsenz beim
Kunden durch Vertriebs- und Kundendienstaktivitäten
verstärkt.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss beträgt 7
TEUR (Vorjahr: 933 TEUR (Jahresfehlbetrag)).
3. CHANCEN- UND RISIKENBERICHT
Die Geschäftsführung der Reinhardt-Technik
GmbH befasst sich regelmäßig, insbesondere
jedoch im Rahmen eines jährlichen Strategiereviews,
mit den wesentlichen Risiken, aber auch den sich unter
Umständen ergebenden Chancen.
Die Ergebnisse dieser Analysen finden Eingang in die
Budgetierung oder werden in Projekten abgearbeitet.
Darüber hinaus wird unterjährig
regelmäßig eine Überprüfung der
Rahmenbedingungen und zugrunde gelegten Annahmen
durchgeführt und es werden bedarfsgerechte Anpassungen
der Planung vorgenommen.
Für das Unternehmen wesentliche Risiken sind im
Folgenden dargestellt.
Ein dominierendes Risiko, das als "hoch" eingestuft
wird, bleibt der weitere Verlauf des
Russland-Ukraine-Kriegs, der mittlerweile über zwei
Jahre dauert und dessen Ausgang nicht absehbar ist. Der
Krieg belastet in erheblichem Maße die Konjunktur in
Europa und darüber hinaus. Zwar sind anfangs durch den
Krieg ausgelöste Preissprünge für Energie,
Waren und Dienstleistungen größtenteils im Markt
verarbeitet und die Inflation durch Zinserhöhungen
wieder rückläufig. Allerdings zögern die
Zentralbanken trotz der geschwächten Konjunktur, hier
insbesondere in Zentraleuropa, mit Zinssenkungen. Die
Reinhardt-Technik GmbH ist von dieser Entwicklung aufgrund
ihrer internationalen Ausrichtung bzw. der internationalen
Ausrichtung ihrer Kunden umfänglich betroffen. Jedoch
wurden verschiedene Maßnahmen getroffen, um den
beschriebenen Auswirkungen bestmöglich begegnen zu
können und negative Effekte abzufedern (z.B.
Preiserhöhungen für eigene Produkte, keine
Aufnahme von Bankkrediten, Lieferantendiversifizierung).
Sollte sich der Russland-Ukraine-Krieg zuspitzen und auf
weitere Länder ausweiten, hätte dies
voraussichtlich erhebliche Folgen auf die Konjunktur und
würde die Umsatz- und Ergebnissituation der
Reinhardt-Technik GmbH negativ beeinflussen. Umgekehrt
würden sich aus einer überraschenden zeitnahen
Beilegung des Konflikts Chancen für den Umsatz und die
Ergebnissituation der Reinhardt-Technik GmbH ergeben.
Eine verlässliche Messgröße für
die Marktzuversicht und ein Indikator für die
Konjunkturentwicklung in Deutschland ist der ifo
Geschäftsklimaindex
[7]
. Demnach wurde die Konjunktur im Verlauf des
Geschäftsjahres 2023/24 weiter stark von dem
Russland-Ukraine-Krieg und den sich daraus ergebenden
Folgen für Inflation, Zinsen und
Lieferkettenstabilität beeinflusst. Die
Marktzuversicht fiel demnach von 91,1 Punkten im Februar
2023 erneut zurück auf einen niedrigen Wert von 85,9
im August und konnte sich ab dann kaum erholen. Erst zum
März 2024 ist ein erneuter Anstieg auf 87,8 zu
erkennen, der eine gewisse Bodenbildung in der angespannten
Gesamtlage erkennen lässt. Dies täuscht jedoch
nicht darüber hinweg, dass sich die Wirtschaft derzeit
wegen sinkender Investitionen und einer Flaute am Bau in
einem Konjunkturtal befindet. Die Bundesbank geht davon
aus, dass die Wirtschaft auch im ersten Quartal schrumpft
und damit in einer technischen, also vorübergehenden,
Rezession steckt. Eine Verbesserung wird von den meisten
Marktteilnehmern frühestens in der zweiten
Jahreshälfte 2024 erwartet.
Auf der Beschaffungsseite ergeben sich aktuell
insbesondere Dispositions- und Preisrisiken. Nach Ausbruch
des Russland-Ukraine-Kriegs haben sich zum einen die Preise
für internationale Beschaffungs- und
Logistikdienstleistungen teilweise in einem erheblichen
Maß erhöht, zum anderen war die
Verfügbarkeit zahlreicher Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie von Fertigkomponenten nicht selten
eingeschränkt und führte zu Engpässen in der
Produktion und Auslieferung. Zwar hat sich die
Verfügbarkeit von Waren und Dienstleistungen im
Geschäftsjahr 2023/24 weiter und teils erheblich
verbessert, allerdings mussten die daraus resultierenden
Preissteigerungen größtenteils an die Kunden
durch Erhöhung der Verkaufspreise für Waren und
Dienstleistungen weitergegeben werden, was einen
zusätzlichen dämpfenden Effekt auf die Nachfrage
hat. Sollte sich der Russland-Ukraine-Krieg ausdehnen,
könnten die Lieferketten wieder unterbrochen oder
verlangsamt werden und zu einer weiteren Verknappung und
Teuerung von Waren und Dienstleistungen führen, mit
negativen Auswirkungen auf die Umsatz- und
Ergebnissituation der Reinhardt-Technik GmbH.
Preissteigerungen von Waren und Dienstleistungen
können nur bis zu einem bestimmten Maß an die
Kunden weitergegeben werden, bevor sich negative
Auswirkungen auf die Umsätze ergeben. Zum anderen
könnten erneute Verfügbarkeitsprobleme die
zeitgerechte Produktion und Auslieferungen von Produkten
gefährden. Die Risiken werden als "hoch" eingestuft.
Aufgrund der vorgenannten Themenkomplexe sind andere
Risiken aus der öffentlichen Wahrnehmung
verdrängt worden, aber zum Teil ebenfalls von
erheblicher Bedeutung. Es bestehen weiterhin folgende
politische Unsicherheiten außerhalb Deutschlands:
| ― |
Handelsstreit zwischen den USA
und China und in diesem Zusammenhang erlassene
wechselseitige Strafzölle für den Import
von Waren. Insbesondere bei einer möglichen
Wiederwahl Donald Trumps als Präsident der USA
könnte es zu weiteren wirtschaftlichen
Spannungen zwischen den beiden Ländern
kommen.
|
| ― |
Technologische Entkopplung der
Wirtschaftsräume China, USA und Europa
("Decoupling"), was zu höheren
gesamtwirtschaftlichen Kosten aufgrund reduzierter
Standardisierung und erschwertem Handel
führt.
|
| ― |
Geopolitische Spannungen
zwischen China und Taiwan, die jederzeit in einen
offenen militärischen Konflikt übergehen
können.
|
| ― |
Weiterhin ungeklärte
Fragestellungen im politischen Konflikt zwischen
Nordkorea und Südkorea sowie der NATO.
|
Phasen politischer Unsicherheit könnten negative
Auswirkungen auf Konsum- und Investitionsentscheidungen von
Haushalten und Unternehmen haben. Im Extremfall können
sie auch Verwerfungen an den Finanzmärkten und
entsprechende Einbußen beim Wirtschaftswachstum nach
sich ziehen. Sofern sich diese Risiken substantiieren
würden, hätten sie aller Voraussicht nach
Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnissituation der
Reinhardt-Technik GmbH. Das Risiko wird grundsätzlich
als "mittel" eingestuft.
Die Risiken durch die indirekte Finanzierung von
Staatsschulden durch die Europäische Zentralbank (EZB)
bleiben weiterhin hoch. Die Haushaltsdefizite der
EU-Staaten hatten sich bereits in einem erheblichen Umfang
durch die COVID-19-Pandemie vergrößert. Im
Zusammenhang mit dem Russland-Ukraine-Krieg wurden weitere
Schulden zur Krisenbewältigung aufgebaut, insbesondere
zum Ausgleich der Ausfälle von Energielieferungen aus
Russland, zur Kompensation der Energiepreissteigerungen
sowie langfristig durch erhöhte Rüstungsbudgets.
Die Refinanzierung der sich daraus ergebenden höheren
Staatsschulden gestaltet sich mit Blick auf das
veränderte Zinsniveau herausfordernd. Die EZB hat die
Leitzinsen im Geschäftsjahr 2023/24 deutlich
erhöht und hat in Aussicht gestellt, das Zinsniveau
auch in den nächsten Monaten vor dem Hintergrund der
nur leicht sinkenden Inflation nicht wesentlich zu
verändern. Aus dieser Situation besteht nach
Einschätzung der Reinhardt-Technik GmbH das Risiko
einer länger andauernden negativen Konjunkturlage mit
Auswirkungen auf die Ertragslage. Dieses Risiko wird als
"hoch" eingestuft.
Allgemeine Finanzierungsrisiken bestehen
grundsätzlich im Zusammenhang mit einer potenziellen
Verschlechterung der Bonität von
Geschäftspartnern, sodass z.B. Forderungen aufgrund
der Zahlungsunfähigkeit von Kunden ganz oder teilweise
uneinbringlich werden können (Adressenausfall- oder
Kreditrisiko). Das Risiko wird als "mittel" eingestuft. Die
Reinhardt-Technik GmbH begegnet den Kreditrisiken mit
Bonitätsprüfungen auf Basis standardisierter
Scoring- und Ratingverfahren, der Besicherung der
Forderungen und einem leistungsfähigen
Risikomanagement mit einem starken Augenmerk auf das
Monitoring von sowohl internen als auch
makroökonomischen Frühwarnindikatoren.
Die Reinhardt-Technik GmbH ist weder auf dem
Absatzmarkt noch auch auf dem Beschaffungsmarkt direkten
Risiken aus Währungskursschwankungen ausgesetzt.
Umsätze werden in der Regel nur in Euro fakturiert.
Der Beschaffungsanteil außerhalb des Euro
Währungsraums ist mit ca. 1 % des gesamten
Beschaffungsvolumens unwesentlich. Die Risiken werden als
"gering" eingestuft.
Wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Durchsetzung des
gewünschten Preisniveaus für die Produkte der
Reinhardt-Technik GmbH und folglich für die Erreichung
der Unternehmensziele sind das Markenimage, das Design, die
Qualität und damit die Kundenakzeptanz der erzeugten
Produkte sowie technische Merkmale auf der Basis
innovativer Forschung und Entwicklung. Trotz aller Sorgfalt
können Fehler in der Entwicklung, Produktion oder
Vermarktung von Waren nie vollständig ausgeschlossen
werden. Wesentliche Probleme, die nicht durch den
bestehenden Versicherungsschutz gedeckt sind, waren zum
Zeitpunkt der Abschlusserstellung nicht bekannt.
Produktseitige Chancen beruhen auf der
Markteinführung von Neuprodukten und innovativen
Ideen, die Wettbewerbsvorteile bieten. Wie in den letzten
Jahren wird die Reinhardt-Technik GmbH ihre
Innovations-Strategie fortsetzen und sich an den
wettbewerbsrelevanten Produkttrends der Zukunft ausrichten.
Daher sind die wesentlichen Zielsetzungen für die
Produktentwicklungen: Weniger Materialverbrauch, leichtere
Bedienbarkeit der Geräte bei gleichzeitig verbesserten
Ergebnissen sowie Digitalisierung und zusätzliche
Services. Auch im Geschäftsjahr 2024/25 wird die
Reinhardt-Technik GmbH wieder aus dieser Ausrichtung neue
Produkte zur Marktreife bringen. Hierüber werden die
Bestandskunden und potenziellen Neukunden durch geeignete
Marktkommunikation informiert. Die damit verbundenen
Chancen werden als "hoch" eingestuft.
Risiken aus der Informationstechnologie betreffen
insbesondere den Ausfall von IT-Systemen der
Reinhardt-Technik GmbH und damit einhergehende
Ausfallzeiten, Know-how-Verlust, Datenmissbrauch und
unberechtigte Datenzugriffe. Das Risiko erheblicher
Schäden wird in diesem Zusammenhang als "mittel"
bewertet. IT-Risiken begegnet die Reinhardt-Technik GmbH
mit Investitionen in zeitgemäße Hard- und
Software sowie mit einem
Informationssicherheitsmanagementsystem, das
regelmäßig überprüft wird. Schulungen
der Belegschaft vermitteln sowohl ein grundsätzliches
Bewusstsein über IT-Risiken als auch konkrete Vorgaben
für die praktische Handhabung dieser Risiken.
IT-Sicherheitsrichtlinien regeln insbesondere den Umgang
mit unternehmenseigener Hard- und Software sowie mit
Belangen der Datensicherheit. In Zusammenarbeit mit einem
externen IT-Sicherheitsbeauftragten wird das
Informationssicherheitsmanagement regelmäßig
weiterentwickelt und Tests unterzogen.
Chancen im Bereich der Informationstechnologie
ergeben sich aus der Automatisierung und Digitalisierung
von Prozessen und Arbeitsabläufen. Hierzu zählen
beispielsweise die Digitalisierung von Arbeitsabläufen
entlang der Wertschöpfungsprozesse und eine moderne
und effiziente Arbeitsweise durch mobiles Arbeiten,
papierloses Büro und damit verbundener jederzeit
verfügbarer und schneller Zugang zu Daten und
Informationen. Diese Chancen werden durch die
Reinhardt-Technik GmbH im Rahmen verschiedener Projekte
evaluiert und nach Möglichkeit realisiert. Sie werden
grundsätzlich als "mittel" eingestuft.
Risiken im Bereich Datenschutz liegen zum einen im
Verlust oder im öffentlich werden von vertraulichen
internen Informationen und dem damit einhergehenden
möglichen Reputationsverlust. Zum anderen drohen bei
Verstößen die Verhängung von
Bußgeldern und die Geltendmachung von Klagen wegen
des öffentlich werden von personenbezogenen oder
anderweitig sensiblen Daten Dritter. Das Risiko wird durch
die Reinhardt-Technik GmbH als "gering" eingestuft. Im
Bereich Datenschutz arbeitet die Reinhardt-Technik GmbH mit
einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen, lässt
sich von ihm im Wege einer kontinuierlichen Optimierung
beraten und setzt die abgestimmten Maßnahmen um.
Da eine Quantifizierung der vorgenannten Positionen
nur mit vielen Annahmen und Schätzungen möglich
ist, konzentriert sich die Geschäftsführung
darauf, die Risiken zu beobachten und ihnen so weit wie
möglich durch entsprechende Maßnahmen
entgegenzuwirken. Die Darstellung der Risiken erfolgt
insofern unter der Berücksichtigung von
Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Netto-Darstellung).
Um internen Risiken entgegenzuwirken, werden die
Dienstleistungen einer in der Wagner Gruppe eingerichteten
Internen Revision in Anspruch genommen.
Wie eingangs erwähnt, befasst sich die
Geschäftsführung der Reinhardt-Technik GmbH
regelmäßig mit den wesentlichen Risiken, von
denen die - aus derzeitiger Sicht - kritischsten vorstehend
aufgeführt wurden. Es kann nicht ausgeschlossen
werden, dass unterjährig neue oder bisher weniger
gewichtige Risiken oder auch Chancen an Bedeutung gewinnen.
4. PROGNOSEBERICHT
Die nachfolgenden Ausführungen betreffen den
vorgeschriebenen Mindestprognose-zeitraum von einem Jahr ab
dem Bilanzstichtag.
Wie bereits im Risikobericht erwähnt, ist das
gesamtwirtschaftliche Umfeld weiterhin durch erhebliche
Unwägbarkeiten und konjunkturelle Belastungen
gekennzeichnet, denen sich die Reinhardt-Technik GmbH nicht
entziehen kann. Es ist davon auszugehen, dass sich
Planungsparameter weiterhin erheblich verändern
können, mit entsprechenden Effekten auf Umsatz und
Ergebnis der Gesellschaft.
Unter Berücksichtigung der herausfordernden
Rahmenbedingungen wurde bei der Budgetplanung für das
Geschäftsjahr 2024/25 ein konstanter Umsatz mit einem
erneut ausgeglichenen Jahresergebnis prognostiziert.
Aufgrund der erwähnten Unsicherheiten weisen wir
darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse des
Geschäftsjahres 2024/25 von den dargestellten
Budgetplanungen erheblich abweichen können. Die
Reinhardt-Technik GmbH wird die Entwicklungen der
nächsten Wochen und Monate weiterhin stringent
überwachen und ihre Planung bedarfsgerecht anpassen.
1 Statistisches Bundesamt, Produktionsindex
für das Verarbeitende Gewerbe, Deutschland, WZ2008,
X13 JDemetra+ kalender- und saisonbereinigt; 2021 = 100;
Abfrage am 21.03.2024.
2 Statistisches Bundesamt, Auftragseingang im
verarbeitenden Gewerbe, Deutschland, Insgesamt,
X-13-JDemetra+ kalender- und saisonbereinigt, 2021 = 100;
Abfrage am 21.03.2024.
3 Bei den Forderungen gegen verbundene
Unternehmen handelt es sich um Forderungen aus dem Liefer-
und Leistungsverkehr.
4 Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
verbundenen Unternehmen handelt es sich um
Verbindlichkeiten aus dem Lieferung- und Leistungsverkehr.
5 Materialaufwand in Relation zu den
Umsatzerlösen.
6 Personalaufwand in Relation zu den
Umsatzerlösen.
7 ifo Institut - Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung an der Universität München
e.V., ifo Geschäftsklimaindex Deutschland // Bericht
von März 2024; Abfrage am 24.03.2024.
Kierspe, 28. Juni 2024
Die
Geschäftsführung
Christian
Glaser
Dr.
Peter Ripphausen
Bilanz zum 31. Januar 2024
| Aktiva |
|
|
|
31.01.2024 |
31.01.2023 |
|
€ |
€ |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
| Entgeltlich
erworbene Konzessionen, |
|
|
| gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche |
|
|
| Rechte
und Werte sowie Lizenzen an |
|
|
| solchen
Rechten und Werten |
97.930,00 |
143.448,00 |
|
97.930,00 |
143.448,00 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten |
1.281.094,67 |
1.331.701,67 |
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
504,00 |
668,00 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und |
|
|
| Geschäftsausstattung |
272.731,00 |
287.119,47 |
|
1.554.329,67 |
1.619.489,14 |
|
1.652.259,67 |
1.762.937,14 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
| 1.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe |
2.291.000,00 |
2.260.000,00 |
| 2.
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen |
2.173.000,00 |
2.083.000,00 |
| 3.
Fertige Erzeugnisse |
303.000,00 |
230.000,00 |
| 4.
Erhaltene Anzahlungen |
-1.192.698,69 |
-1.236.091,72 |
|
3.574.301,31 |
3.336.908,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
1.323.775,95 |
822.861,19 |
| 2.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
468.328,44 |
195.497,33 |
| 3.
Sonstige Vermögensgegenstände |
361.690,31 |
582.166,49 |
|
2.153.794,70 |
1.600.525,01 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
337.592,46 |
1.017.489,71 |
|
6.065.688,47 |
5.954.923,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
71.935,45 |
66.601,90 |
|
7.789.883,59 |
7.784.462,04 |
|
|
Passiva |
|
31.01.2024 |
31.01.2023 |
|
€ |
€ |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,60 |
25.564,60 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.800.000,00 |
9.800.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
-8.535.239,04 |
-7.602.082,60 |
| IV.
Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) |
6.502,42 |
-933.156,44 |
|
1.296.827,98 |
1.290.325,56 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
776.830,29 |
656.723,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
478.598,08 |
689.782,00 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen |
|
|
| Unternehmen |
352.012,06 |
370.392,21 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
4.700.000,00 |
4.700.000,00 |
| 4.
Sonstige Verbindlichkeiten |
185.615,18 |
77.238,83 |
| davon
aus Steuern |
|
|
| EUR
57.349,52 (Vj. EUR 52.446,41) |
|
|
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
|
|
| EUR
14.685,14 (Vj. EUR 0,00) |
|
|
|
5.716.225,32 |
5.837.413,04 |
|
7.789.883,59 |
7.784.462,04 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Februar 2023
bis 31. Januar 2024
|
01.02.2023-
31.01.2024 |
01.02.2022-
31.01.2023 |
|
€ |
€ |
| 1.
Umsatzerlöse |
15.075.588,75 |
12.124.719,36 |
| 2.
Erhöhung des Bestands an unfertigen und |
|
|
| fertigen
Erzeugnissen |
163.000,00 |
257.000,00 |
| 3.
Sonstige betriebliche Erträge |
340.622,60 |
340.762,29 |
|
15.579.211,35 |
12.722.481,65 |
| 4.
Materialaufwand |
|
|
| a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
|
|
| und
für bezogene Waren |
6.703.411,83 |
5.426.063,97 |
| b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
27.563,76 |
24.462,25 |
|
6.730.975,59 |
5.450.526,22 |
| 5.
Personalaufwand |
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
5.535.040,92 |
5.183.778,33 |
| b)
Soziale Abgaben |
1.032.503,38 |
912.882,17 |
|
6.567.544,30 |
6.096.660,50 |
| 6.
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegen- |
|
|
| stände
des Anlagevermögens und Sachanlagen |
199.108,42 |
207.747,84 |
| 7.
Sonstige betriebliche Aufwendungen |
1.855.971,82 |
1.814.987,42 |
|
2.055.080,24 |
2.022.735,26 |
| 8.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
15,00 |
10,00 |
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
209.806,68 |
72.154,69 |
| 10.
Ergebnis nach Steuern |
15.819,54 |
-919.585,02 |
| 11.
Sonstige Steuern |
9.317,12 |
13.571,42 |
| 12.
Jahresüberschuss (Vj. Jahresfehlbetrag) |
6.502,42 |
-933.156,44 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023/24
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Reinhardt-Technik GmbH hat ihren Sitz in Kierspe
und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Iserlohn (HRB Reg. Nr. 3291).
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Berücksichtigung
der einschlägigen Vorschriften des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
zum 31. Januar 2024 aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer mittelgroßen
Kapitalgesellschaft gemäß § 264 Abs. 1
i.V.m. § 267 Abs. 2 HGB auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschiften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung aufzunehmenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, welche wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang aufzunehmen sind,
überwiegend im Anhang aufgeführt.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung. Für die
Aufstellung des Jahresabschlusses sind im Wesentlichen
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Die Gegenstände des Anlagevermögens sind zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
werden nach Maßgabe der voraussicht-lichen
Nutzungsdauer auf der Grundlage der jeweiligen
betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern unter
Berücksichtigung der steuerlichen AfA-Tabellen
(zulässige Höchstsätze) grundsätzlich
linear abgeschrieben. Zugänge während des Jahres
werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Zinsen für
Fremdkapital werden in den Herstellungskosten nicht
berücksichtigt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu den
Anschaffungskosten, welche sich nach dem gleitenden
Durchschnittspreis bemessen, oder den niedrigeren
Marktpreisen zum Bilanzstichtag bewertet.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten angesetzt. Die Herstellungskosten
umfassen neben den direkt zurechenbaren Kosten auch die
anteiligen aktivierungspflichtigen Gemeinkosten des
Einkaufs- und Produktionsbereiches. Die Material- und
Fertigungsgemeinkosten werden in angemessenem Umfang
berücksichtigt. Zinsen für Fremdkapital werden in
den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Das
Prinzip der verlustfreien Bewertung wird beachtet.
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen für
bereits angearbeitete Aufträge werden zum Nennwert
bilanziert und, soweit zulässig, von den Vorräten
offen abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Zweifelhafte Forderungen werden einzelwertberichtigt. Das
in den Forderungen enthaltene allgemeine Kreditrisiko wird
durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgt zum
Nominalwert.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit diese
Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Künftige Preis- und Kostensteigerungen werden dabei
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr werden, in Ausübung des entsprechenden
Wahlrechts, nicht abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden nach § 274 Abs. 1 HGB
für temporäre Unterschiede zwischen den
handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen gebildet, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen werden.
Latente Steuern auf Verlustvorträge werden
berücksichtigt, soweit eine hohe Wahrscheinlichkeit
der Verlustverrechnung besteht bzw. zu versteuernde
temporäre Differenzen vorhanden sind.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
in Fremdwährung werden - soweit vorhanden - mit dem
Kurs zum Zeitpunkt der Erstbuchung erfasst. Zum
Bilanzstichtag werden diese Fremdwährungsposten mit
dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Bei auf Fremdwährung lautenden
Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger finden das
Anschaffungskosten- und Realisationsprinzip keine
Anwendung.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der
auf sie entfallenden Abschreibungen im Geschäftsjahr
2023/24 ist im Anlagenspiegel in der Anlage zum Anhang in
der gemäß § 284 Abs. 3 HGB vorgeschriebenen
Form dargestellt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich, wie im
Vorjahr, eine Laufzeit von unter einem Jahr. Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen (468 TEUR)
resultieren wie im Vorjahr vollumfänglich aus dem
Liefer- und Leistungsverkehr. Forderungen gegen den
Gesellschafter bestehen, analog Vorjahr, nicht.
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im
Wesentlichen zusammen aus den Rückstellungen für
Mitarbeiterboni (214 TEUR), der Rückstellung für
Garantien und Gewährleistungen (168 TEUR), sowie den
Rückstellungen für Urlaub und Gleitzeit (151
TEUR).
Die zum 31. Januar 2024 ausgewiesenen
Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten auf:
|
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Januar 2024 |
|
|
davon
Restlaufzeit |
|
Gesamt- |
|
|
mehr als |
|
betrag |
bis 1 Jahr |
1-5 Jahre |
5 Jahre |
|
TEUR |
TEUR |
TEUR |
TEUR |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen |
|
|
|
|
| und
Leistungen |
479 |
479 |
0 |
0 |
| (Vorjahr) |
-690 |
-690 |
0 |
0 |
| 2.
Verbindlichkeiten gegenüber |
|
|
|
|
| verbundenen
Unternehmen |
352 |
352 |
0 |
0 |
| (Vorjahr) |
-370 |
-370 |
0 |
0 |
| 3.
Verbindlichkeiten gegenüber |
|
|
|
|
| Gesellschaftern |
4.700 |
0 |
4.700 |
0 |
| (Vorjahr) |
-4.700 |
0 |
-4.700 |
0 |
| 4.
Sonstige Verbindlichkeiten |
186 |
186 |
0 |
0 |
| (Vorjahr) |
-77 |
-77 |
0 |
0 |
|
5.716 |
1.016 |
4.700 |
0 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren wie im Vorjahr aus dem Liefer- und
Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern entfallen wie im Vorjahr
vollumfänglich auf gewährte Darlehen. Das
Darlehen hat gemäß Kreditvertrag eine Laufzeit
< 1 Jahr. In Übereinstimmung mit der
Darlehensgeberin ist eine Rückzahlung innerhalb eines
Jahres nicht geplant.
Die Verbindlichkeiten sind - mit Ausnahme
branchenüblicher Eigentumsvorbehalte - nicht
besichert.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
periodenfremde Erträge in Höhe von 89 TEUR aus
gewährten Forschungszulagen für die Jahre 2020
bis 2022 enthalten.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten
Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von 194 TEUR
(Vorjahr: 66 TEUR). Effekte aus der Ab- bzw. Aufzinsung von
Rückstellungen liegen, analog Vorjahr, nicht vor.
Effekte aus der Währungsumrechnung sind, analog
Vorjahr, ebenfalls von untergeordneter Bedeutung.
V. Sonstige Angaben
Zum 31. Januar 2024 bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverhältnissen in
Höhe von insgesamt 308 TEUR. Die Miet- und
Leasingverhältnisse stellen eine
Finanzierungsalternative zum Kauf der ihnen zugrunde
liegenden Vermögensgegenstände dar. Die Vorteile
aus den Leasing- und Mietverträgen liegen insbesondere
in der geringeren Kapitalbindung und dem Wegfall des
Verwertungsrisikos im Vergleich zum Erwerb. Risiken
könnten sich insbesondere aus nicht vorzeitig
kündbaren Vertragslaufzeiten ergeben, sollten die
Vermögensgegenstände nicht mehr vollständig
nutzbar sein.
Im Geschäftsjahr 2023/24 war im Durchschnitt die
folgende Anzahl Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
|
2023/24 |
2022/23 |
| Verwaltung |
39 |
37 |
| Vertrieb |
24 |
24 |
| Produktion |
18 |
17 |
|
81 |
78 |
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer waren bestellt:
| ― |
Herr Christian Glaser, Bad
Waldsee, Geschäftsführer (GVP Finance
Bereich Industrial Solutions bei der J. Wagner GmbH,
Markdorf)
|
| ― |
Herr Dr. Peter Ripphausen,
Eschweiler, Geschäftsführer
|
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wird
Gebrauch gemacht.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.
Konzernverhältnisse
Die Reinhardt-Technik GmbH gehört seit dem
Erwerb durch die J. Wagner GmbH, Markdorf, zum Konzern der
Wagner International AG.
Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der
Wagner International AG, Altstätten/Schweiz,
einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten
und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der
Konzernabschluss ist am Sitz der Wagner International AG,
Altstätten/Schweiz, erhältlich.
VI. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem
Ablauf des Geschäftsjahres eingetreten sind, lagen
nicht vor.
Kierspe, 28. Juni 2024
Christian
Glaser
Dr.
Peter Ripphausen
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr vom 1.
Februar 2023 bis 31. Januar 2024
|
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten |
|
01.02.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
31.01.2024 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Konzessionen, |
|
|
|
|
| gewerbliche
Schutzrechte und |
|
|
|
|
| ähnliche
Rechte und Werte sowie |
|
|
|
|
| Lizenzen
an solchen Rechten und Werten |
4.214.526,98 |
2.700,00 |
126.315,02 |
4.090.911,96 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten |
4.697.567,90 |
0,00 |
0,00 |
4.697.567,90 |
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
39.104,67 |
0,00 |
0,00 |
39.104,67 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und |
|
|
|
|
| Geschäftsausstattung |
1.971.247,15 |
88.301,95 |
559.118,54 |
1.500.430,56 |
|
6.707.919,72 |
88.301,95 |
559.118,54 |
6.237.103,13 |
|
10.922.446,70 |
91.001,95 |
685.433,56 |
10.328.015,09 |
|
Kumulierte
Abschreibungen |
Restbuchwerte |
|
01.02.2023 |
Abschreibungen des
Geschäftsjahres |
Abgänge |
31.01.2024 |
31.01.2024 |
31.01.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| Entgeltlich
erworbene Konzessionen, |
|
|
|
|
|
|
| gewerbliche
Schutzrechte und |
|
|
|
|
|
|
| ähnliche
Rechte und Werte sowie |
|
|
|
|
|
|
| Lizenzen
an solchen Rechten und Werten |
4.071.078,98 |
48.197,00 |
126.294,02 |
3.992.981,96 |
97.930,00 |
143.448,00 |
| II.
Sachanlagen |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Grundstücke und Bauten |
3.365.866,23 |
50.607,00 |
0,00 |
3.416.473,23 |
1.281.094,67 |
1.331.701,67 |
| 2.
Technische Anlagen und Maschinen |
38.436,67 |
164,00 |
0,00 |
38.600,67 |
504,00 |
668,00 |
| 3.
Andere Anlagen, Betriebs- und |
|
|
|
|
|
|
| Geschäftsausstattung |
1.684.127,68 |
100.140,42 |
556.568,54 |
1.227.699,56 |
272.731,00 |
287.119,47 |
|
5.088.430,58 |
150.911,42 |
556.568,54 |
4.682.773,46 |
1.554.329,67 |
1.619.489,14 |
|
9.159.509,56 |
199.108,42 |
682.862,56 |
8.675.755,42 |
1.652.259,67 |
1.762.937,14 |
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Reinhardt-Technik GmbH, Kierspe
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Reinhardt-Technik
GmbH, Kierspe, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Januar 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31.
Januar 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Reinhardt-Technik GmbH für das Geschäftsjahr
vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Januar 2024
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Januar 2024 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Februar 2023 bis zum 31.
Januar 2024 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1
HGB erklären wir, dass unsere Prüfung
zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und
Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter
Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
|
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Ulm, den 28. Juni 2024
KPMG
AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr.
Faul, Wirtschaftsprüfer
Könnecke,
Wirtschaftsprüferin
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Januar 2024 wurde am 22.
Juli 2024 festgestellt.
|