ALEX GmbH IT-Systeme + Konferenztechnik
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Klein seit 17.10.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Papier-Nonn GmbH.KoblenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangGrundlagen und Methoden Der Jahresabschluss der Papier-Nonn GmbH, Koblenz, Amtsgericht Koblenz, HRB 2326, für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) aufgestellt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden stetig angewendet. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum 01. Januar des Geschäftsjahres aus der Bilanz des Vorjahres übernommen. Einzelerläuterungen Angaben zur Bilanz Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und um die planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibung wird linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt ein bis zwölf Jahre. Von dem Bewertungswahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG wird Gebrauch gemacht. Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet, der linear in fünf Jahresraten aufgelöst wird. Der Warenbestand ist zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos ist mit 1 % berücksichtigt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Flüssige Mittel werden zu Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Aktive latente Steuern sind auf Grund der Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes angefallen. Diese entfallen auf die gem. § 274 Abs 1 S. 4 HGB aktivierten latenten Steuern auf Grund der Verlustvorträge bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer sowie der Unterschiede bei der Bewertung der langfristigen Rückstellungen. Der zu Grunde gelegte Steuersatz beträgt 30,18 %. Diese sind auf Grund der erzielten Gewinne um 10.000,00 Euro aufgelöst worden. Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der aktuellen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Die Bewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betragen 677.315,55 Euro (Vorjahr 695.053,96 Euro). Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Sonstige Angaben Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Gerhard Klein, Kaufmann, Gießen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Koblenz, den 20.11.2024
sonstige Berichtsbestandteile
Koblenz, 20.11.2024 Gez.: Gerhard Klein, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 festgestellt. |
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