ATALANTA
GmbH
Weinheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.445.494,64 |
12.700.856,64 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.255.142,64 |
12.510.504,64 |
| III.
Finanzanlagen |
190.351,00 |
190.351,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.939.396,74 |
17.310.256,48 |
| I.
Vorräte |
28.622,43 |
36.143,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.943.892,83 |
17.073.397,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.966.881,48 |
200.715,81 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.070,12 |
1.708,30 |
| Aktiva |
41.386.961,50 |
30.012.821,42 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.019.973,97 |
17.295.283,81 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
28.969.973,97 |
17.245.283,81 |
| B.
Rückstellungen |
224.738,82 |
62.412,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.137.503,41 |
12.651.114,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.745,30 |
4.010,82 |
| Summe
Passiva |
41.386.961,50 |
30.012.821,42 |
Anhang
Atalanta GmbH, Weinheim
Anhang zum 31. Dezember 2023
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Mannheim im
Handelsregister, Abteilung B, unter Nr. 716917
seit dem 3. Mai 2013 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264
ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den
einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Die Gesellschaft nimmt
die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288
HGB teilweise in Anspruch.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275
Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Abweichungen in
Darstellung und Gliederung haben sich bei der Darstellung
der Gewinn- und Verlustrechnung ergeben.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des
§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch und
stellt keinen Lagebericht auf.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die immateriellen Vermögensgegenstände
werden zu Anschaffungskosten angesetzt und
planmäßig über eine Laufzeit von 5 Jahren
abgeschrieben.
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige Abschreibungen
angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden
nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der
linearen Methode ermittelt. Für die Zugänge an
beweglichen Anlagegütern werden die zeitanteiligen
Jahresabschreibungen angesetzt.
Es werden folgende betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Gebäude 33 bis 50 Jahre.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
bzw. Nominalwerten angesetzt.
Die liquiden Mittel werden zum Nennwert bewertet.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
bewertet.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
jeweiligen Erfüllungsbetrag.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen
werden.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres zur Zahlung
fällig.
Unter den Forderungen an verbundene Unternehmen
befinden sich Forderungen in Höhe von
T€ 6.819 mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr (Vorjahr: T€ 6.713).
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
befinden sich Forderungen in Höhe von
T€ 10.747 mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr (Vorjahr: T€ 10.022).
Es bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschafter-Geschäftsführern in Höhe von
T€ 2.726 (Vorjahr: T€ 2.306).
Das Stammkapital beträgt € 25.000,00. Es
ist vollständig eingezahlt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
T€ 532 (Vorjahr: T€ 619).
Der Betrag der sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt T€ 166
(Vorjahr T€ 137).
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Globalabtretung von Ansprüchen aus dem
Geschäftsverkehr, insbesondere aus Lieferungen und
Leistungen gegen alle Drittschuldner.
D. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
Die Gesellschaft macht bei der Offenlegung von ihrem
Wahlrecht des § 326 HGB Gebrauch und
veröffentlicht die Gewinn- und Verlustrechnung sowie
die Anhangsangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung nicht.
E. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen über die bilanzierten
Verpflichtungen hinaus keine weiteren
Haftungsverhältnisse.
2. Organe
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Jan Machuletz.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Weinheim, den 02. Dezember 2024
Die Geschäftsführung
Jan Machuletz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.12.2024
festgestellt.
|