RENT A COOK GmbH & Co. KG

53173 Bonn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRA 8743
Eingetragen
17.8.2016

Finanzübersicht

Historie

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Management

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3 Gesellschafter

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Kommanditist
Germany
5.000 €

Beteiligungen

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

RENT A COOK GmbH & Co. KG

Bonn

Jahresabschluss zum 31.12.2023

Bilanz

AKTIVA
Geschäftsjahr € Vorjahr €
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.115,00 3.790,00
II. Sachanlagen 615.562,00 577.780,64
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 25.888,44 25.888,44
II. Forderungen und sonstige  Vermögensgegenstände
      1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 250.994,72 131.626,73
      2. Sonstige Vermögengegenstände 77.156,97 130.237,78
III. Bankguthaben, Kassenbestand
      1. Guthaben bei Kreditinstituten 68.710,24 33.879,05
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 1.172,65
SUMME AKTIVA 1.040.427,37 904.375,29
PASSIVA
Geschäftsjahr € Vorjahr €
A. EIGENKAPITAL
I. Kommanditkapital 10.000,00 10.000,00
II. Kapitalrücklage 279.748,77 259.514,52
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 58.796,00 22.296,00
2. Sonstige Rückstellungen 16.938,65 25.200,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter/KG 156.593,30 0,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen 45.049,01 103.279,82
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 471.234,35 23.334,66
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.067,29 460.750,29
SUMME Passiva 1.040.427,37 904.375,29

Anhang für das Geschäftsjahr 2023


Rent a Cook GmbH & Co. KG, Bonn

Inhaltsverzeichnis

1. Angaben und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

2. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Anlagevermögen

3.2 Umlaufvermögen

3.3 Eigenkapital

3.4 Verbindlichkeiten

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane


1. Angaben zur Gesellschaft und Erläuterungen zu Bestandteilen der Form, insbesondere der Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i. V. m. § 264a HGB). Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

2. Angaben zur Bewertung und Bilanzierung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Anschaffungskosten der Zugänge an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Einzelposten des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Brutto-Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäfts­jahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel.

3.2 Forderungen

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 68.315,83 (Vorjahr € 109.241,27) ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0,00.

3.3 Eigenkapital

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzstichtag betrug das Kommanditkapital € 10.000,00.

3.4 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von € 471.234,35 (Vorjahr € 23.334,66) enthalten.

4. Sonstige Pflichtangaben

4.1 Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin ist Herr Oliver Heim bestellt. Es wurde Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB erteilt.



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Bonn, den  20.03.2024, Oliver Heim

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