FJ Immobilien AG
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Melanie Jahn seit 13.4.2018 | Prokura |
Frank Jahn seit 30.4.2013 | Geschäftsführer |
Nils Flachsbarth seit 30.4.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Frank Jann | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FJ Service GmbHBurgwedelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangA. Allgemeine AngabenDie Gesellschaft FJ Service GmbH hat ihren Sitz in Burgwedel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 208595 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des §§ 264, 267 II HGB auf. I. Gliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDer vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265I2, 266 ff. HGB). Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. II. BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. BewertungsmethodenDie Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden, sofern im Jahresabschluss anzusetzen, wie folgt bewertet: 1. Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. SachanlagenDie Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr sofort abgeschrieben. 3. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. VermögensgegenständeDie Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Darlehen in Höhe von rd. 36TEUR an den Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer marktüblichen Verzinsung. 4. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. 5. RückstellungenDie Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253I2 HGB). B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzDie Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ist unter einem Jahr. C. Sonstige Angaben/ Ergänzende AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Frank Jahn geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Burgwedel, 28. Mai 2025 Gez. Frank Jahn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.5.2025. |
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