Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 208595
Vorher
Die Malermeister & Service UG (haftungsbeschränkt)Die Malermeister & Service GmbH
Eingetragen
6.6.2012
Branche
Erbringung von haushaltsbezogenen DienstleistungenErbringung von sonstigen gärtnerischen DienstleistungenReparatur und Instandhaltung von elektrischen Ausrüstungen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen im Handwerk (Maler/Fliese) sowie Sanierungsarbeiten nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und ferner das Aufstellen und Betreiben von Snack- und Verpflegungsautomaten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Melanie Jahn
seit 13.4.2018
Prokura
Frank Jahn
seit 30.4.2013
Geschäftsführer
Nils Flachsbarth
seit 30.4.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Frank Jann
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Jann
Wietzeaue 3 30938 Burgwedel
12.500 €
50.00%
Frank Jahn
Wietzeaue 3 30938 Burgwedel
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FJ Service GmbH

Burgwedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 175.152,00 149.653,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 175.150,00 149.651,00
B. Umlaufvermögen 460.524,15 622.257,40
I. Vorräte 16.093,22 14.162,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 350.094,61 446.813,47
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 94.336,32 161.281,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 85,36 0,00
Summe Aktiva 635.761,51 771.910,40

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 232.426,68 285.870,09
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 207.426,68 260.870,09
B. Rückstellungen 199.505,77 251.904,88
C. Verbindlichkeiten 203.829,06 234.135,43
Summe Passiva 635.761,51 771.910,40

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft FJ Service GmbH hat ihren Sitz in Burgwedel. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover unter HRB 208595 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§266 Abs.1,276,288HGB) und bei der Offenlegung (§326HGB bzw. §327HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des §§ 264, 267 II HGB auf.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsansätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265I2, 266 ff. HGB).

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden, sofern im Jahresabschluss anzusetzen, wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß §7Abs.1EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden aus Vereinfachungsgründen im Erwerbsjahr sofort abgeschrieben.

3. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Darlehen in Höhe von rd. 36TEUR an den Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer marktüblichen Verzinsung.

4. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§253I2 HGB).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ist unter einem Jahr.

C. Sonstige Angaben/ Ergänzende Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Frank Jahn geführt. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Burgwedel, 28. Mai 2025

Gez. Frank Jahn

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.5.2025.

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