Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 124037
Vorher
EMERAM Vierte Holding GmbHEMERAM Informatics Holding GmbH
Eingetragen
19.3.2015
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Ausübung der Tätigkeit einer geschäftsleitenden Holding, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Neo MidCo S.à r.l.LUX
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Matrix42 Holding GmbH
Germany
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Matrix42 Holding GmbH

Frankfurt am Main

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022

Inhalt

I. Eckdaten zur Matrix42 Group

I.1. Geschäftsmodell

I.2. Forschung und Entwicklung

I.3. Mitarbeiter und Organisation

I.4. Kunden und Partner

II. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, des Marktes und der Branche

II.1. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung

II.2. Marktlage und Mitbewerber

III. Geschäftsverlauf

III.1. Überblick

III.2. Zusammengefasste Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

IV. Ertragslage

V. Vermögenslage

VI. Kapitalstruktur und Liquidität

VI.1. Kapitalstruktur

VI.2. Liquidität

VII. Auftragsbestand

VIII. Prognose und Bericht über die Risiken und Chancen

VIII.1. Prognose

VIII.2. Bericht über die Risiken und Chancen

VIII.3. Risikoberichterstattung bezüglich Finanzinstrumenten

I. Eckdaten zur Matrix42 Group

Die Matrix42 Holding GmbH ("Matrix42" oder "die Gesellschaft") mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, ist das Mutterunternehmen aller Konzerngesellschaften ("Matrix42 Group" oder "die Gruppe") und wurde am 15.03.2021 gegründet.

Die Matrix42 Holding GmbH hat Tochtergesellschaften in Europa, Amerika und Australien. Die Zusammensetzung der Matrix42 Group gestaltet sich zum 31.12.2022 wie folgt:

I.1. Geschäftsmodell

Die Matrix42 Group stellt innovative Lösungen für digitales Arbeitsplatzmanagement (Digital Workspace Management) bereit. Die Matrix42 GmbH wurde 1992 mit der Kernidee gegründet, Transparenz und Kontrolle über die IT und Geschäftsprozesse von Unternehmen zu bieten.

Die Matrix42 Group ist in der Vergangenheit sowohl organisch als auch durch Übernahmen gewachsen. Wichtige Übernahmen der Vergangenheit, die zur Erweiterung des Produktangebots und der geografischen Reichweite der Matrix42 Group beigetragen haben, sind beispielsweise:

Gesellschaft Übernahmedatum Produktangebot
EgoSecure S.a r.l. (Luxemburg) und Tochtergesellschaften Juni 2018 Endgerätesicherheit
FireScope Inc. (USA) und Tochtergesellschaften Juli 2020 Echtzeitmanagement der IT-Infrastruktur
FastViewer GmbH (Deutschland) Dezember 2020 Fernzugriff und Remote-Support

Heute ist die Gruppe in mehr als zehn Ländern vertreten und beschäftigte im Berichtsjahr 2022 im Durchschnitt 399 Mitarbeiter. Dies entspricht einer Steigerung von 24 Mitarbeitern gegenüber dem Vorjahr.

Die Matrix42-Plattform, die von etwa 4.500 Kunden weltweit verwendet wird, automatisiert aufgabenkritische IT- und Business-Support-Prozesse, Lizenzen und Cloud-Kostenmanagement sowie damit verbundene Unternehmensabläufe bei gleichzeitiger Schaffung betrieblicher Effizienz und Verbesserung der Mitarbeitererfahrungen.

Die Geschäftsleitung bewertet die Geschäftsperformance anhand der folgenden bedeutsamsten Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators - KPIs):

Konzern-Umsatzerlöse

Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation ("Konzern-EBITDA").

Die KPI-Ergebnisse für das Geschäftsjahr 2022 und die Prognose für 2023 sind in einem späteren Abschnitt dieses Berichts dargelegt.

I.2. Forschung und Entwicklung

Die Entwicklungstätigkeiten der Matrix42 Group wurden im Rahmen agiler Scrum-Methoden in 2022 von Teams in Deutschland, Österreich, Belarus, den USA und der Ukraine durchgeführt. Anfang 2023 eröffneten wir einen Entwicklungsstandort in Rumänien, der die Entwicklungsaktivitäten in Belarus und USA ersetzt. Die Entwicklungsmethoden tragen zu einer erhöhten Geschwindigkeit der Produktentwicklung und nachhaltigen Verbesserung der Produktqualität bei. Darüber hinaus verringert die Scrum-basierte Entwicklungsmethode, die Teams aus verschiedenen Standorten einbindet, die Abhängigkeit von einzelnen Personen.

Im Geschäftsjahr 2022 beliefen sich die Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf 16.970 TEUR (bzw. 29,4 % der konsolidierten Umsatzerlöse), was einer Steigerung von 86,8% gegenüber dem Rumpfgeschäftsjahr 2021 entspricht. Diese Ausgaben dienen als Basis für neue Produkte und Innovationen und zeugen von unserem starken Fokus auf die Verbesserung bestehender Software-Produkte. Die F&E-Tätigkeiten werden größtenteils von internen Mitarbeitern der Matrix42 Group ausgeübt. Im Geschäftsjahr 2022 machten externe Tätigkeiten 6,0% (Vj. 6,3 %) der F&E-Ausgaben aus.

Die Kernaktivitäten im Bereich Entwicklung konzentrierten sich im Geschäftsjahr 2022 auf die Fortsetzung der Integration der übernommenen Produkte von FireScope und FastViewer in die Matrix42-Plattform, die Umstellung von "On-Premises" auf "Cloud Lift & Shift", die Vereinfachung des Kunden-Onboardings und die Herstellung von Out-of-the-box-Konnektoren zu Microsoft Azure, Amazon Web Services ("AWS") und Google Cloud.

Im Jahr 2023 werden sich die F&E-Anstrengungen weiterhin auf die Verbesserung der Cloud-Fähigkeiten durch SQL-Cluster konzentrieren. Andere wichtige Initiativen sind unter anderem die Schaffung einer tiefer gehenden Integration zwischen dem Enterprise Service Management ("ESM") und dem Simple Desktop Display Manager ("SDDM") von FireScope sowie zusätzliche Application Programming Interface ("API")-Konnektoren zu verschiedenen Anwendungen herzustellen.

Das Forschungs- und Entwicklungsteam konzentriert sich auf die Bereitstellung von Fähigkeiten bezüglich der innovativen Digital Workspace Management Suite von Matrix42. Die Suite vereint vier unterschiedliche Produkte, die auch einzeln erhältlich sind, heute aber hauptsächlich als Komplett-Suite verkauft werden. Die Produkt-Suite der Matrix42 Group oder Digital Workspace Management Suite ("DWS") umfasst die Produkte Unified Endpoint Management ("UEM"), Endpoint Security ("ES"), IT Service Management ("ITSM") und Software Asset Management ("SAM"), wobei die Suite mehr ist als nur die Summe ihrer Bestandteile, da die vier Kernmodule integriert sind und eine nahtlose Erfahrung bieten. Sie zielt auf eine Automatisierung zahlreicher Prozesse der IT-Abteilung, spart Kosten, gewährleistet die Sicherheit sensibler Unternehmensdaten auf allen Plattformen und garantiert Konformität.

Die IT des Kunden kann alle Geräte, Apps und Services in dieser ganzheitlich integrierten Lösung mit konsistenten Prozessen einfach und sicher verwalten. Die Integration in die bestehende IT-Infrastruktur erfolgt nahtlos. Digital Workspace Management von Matrix42 kann in der Cloud, auf eigenen Servern oder als Hybridmodell betrieben werden.

I.3. Mitarbeiter und Organisation

Eine wichtige Ressource der Matrix42 Group sind qualifizierte, engagierte und motivierte Mitarbeiter. Die Entwicklung von Mitarbeitern und Unternehmenskultur haben für die Matrix42 Group eine hohe Priorität.

Die Mitarbeiterstrategie der Matrix42 Group ist auf das Anwerben neuer, qualifizierter Talente sowie die Weiterentwicklung und Bindung der bestehenden Mitarbeiter ausgerichtet - in einer Branche, in der ein hoher Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern besteht. Die kontinuierliche Zunahme der Talentdichte und die Bindung von leistungsstarken Mitarbeitern sind wichtig, um das Wachstum und die Internationalisierungsstrategie der Gruppe zu unterstützen. Darüber hinaus ist ein starkes und innovatives F&E-Kernteam entscheidend für die Entwicklung und Pflege eines marktführenden Produkt- und Dienstleistungsangebots für Kunden.

Wir messen den Erfolg bei der Umsetzung unserer Personalstrategie, indem wir regelmäßig Umfragen zum Mitarbeiterengagement durchführen und danach handeln, den Entwicklungsbedarf durch die Bereitstellung von Schulungstagen und -budget für alle Mitarbeiter unterstützen und herausragende Leistungen über unser Performance Management System ermitteln und honorieren.

Die Anzahl der Vollzeitäquivalente ("VZÄ") auf Basis des Quartalsdurchschnitts, aufgegliedert nach Region, ist nachstehend dargelegt:

Durchschnitt VZÄ
Region 2022 2021
Europa 360 353
Davon Deutschland 240 228
Nord- und Südamerika 18 21
Davon USA 18 21
Sonstige 1 1
Summe 379 375

Personalbeschaffung

Da die Matrix42 Group ein starkes Kunden- und Umsatzwachstum in der DACH-Region sowie auf internationaler Ebene plant, kommt der Personalabteilung eine wichtige Unterstützungsfunktion bei der kontinuierlichen Suche und Anstellung von Fachkräften zu. Die Gewinnung talentierter Mitarbeiter erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Matrix42 Group ihre finanziellen Ziele erreicht und ihr Geschäft in positiver Weise weiterentwickelt. Die Befüllung der Talent-Pipeline und die Einstellung neuer Mitarbeiter müssen daher effizient umgesetzt werden.

I.4. Kunden und Partner

Die Matrix42 Group hat aus Sicht der Geschäftsführung einen loyalen, langjährigen Kundenstamm. Der Kundenstamm ist äußerst diversifiziert und umfasst große Produktionsunternehmen, Stellen der öffentlichen Verwaltung und kleine Unternehmen im Dienstleistungssektor.

Die Gruppe rechnet für die kommenden Jahre mit einem Up- und Cross-Selling an ihren bestehenden Kundenstamm, da viele Kunden bislang nur einzelne Produkte aus dem Produktportfolio der Matrix42 Group nutzen.

Die Kunden der Gruppe profitieren aus Managementperspektive von den Produkten der Matrix42 Group durch hohe Transparenz und Benutzerfreundlichkeit bei der Verwaltung von IT-Infrastruktur, Arbeitsplätzen, Systemen und Services. Diese Vorteile werden durch die Entwicklung des Matrix42 Marketplace ergänzt, der es Kunden ermöglicht, zusätzliche Systeme und Lösungen, die teilweise von Partnern entwickelt werden, in die IT-Infrastruktur zu integrieren.

Die Matrix42 Group arbeitet mit zahlreichen Partnern, die die Produkte der Matrix42 Group vertreiben und/oder Dienstleistungen zur Implementierung der Matrix42-Produkte anbieten. Dabei unterscheiden wir zwischen Partnern, die auf die von der Matrix42 Group bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen spezialisiert sind, und Systemintegratoren, die die Produkte der Gruppe im Rahmen ihrer Projekte zu Arbeitsplatzmodernisierung und Servicemanagement nutzen. Die Relevanz der Partnerökosysteme hat in den vergangenen Jahren zugenommen, und wir beabsichtigen, unsere Beziehungen zu den Partnern in Zukunft weiter zu stärken. Um den anhaltenden Erfolg des Partnernetzwerks sicherzustellen, bietet die Matrix42 Group regelmäßige Schulungen und Zertifizierungen.

Die Gruppe stellt derzeit alle Produkte von unbefristeten Lizenzen auf Subscription-Lizenzen um und bietet Kunden die Bereitstellung in einer Cloud-Infrastruktur an. Diese Umstellung soll Mehrwert für den Kunden schaffen, indem die Bereitstellung regelmäßiger Produkterweiterungen sowie die Leichtgängigkeit der Software verbessert werden. Die Cloud-Delivery-Instanz ermöglicht es den Kunden zudem, einen der vielen Out-of-the-box-Konnektoren von Matrix42 zu Azure, AWS und Google Cloud zu konfigurieren. Die Konnektoren importieren automatisch und kontinuierlich alle Software-Pakete, Cloud-Ressourcen einschließlich ihres Verbrauchs, Geräte und ihre Speicherinhalte.

II. Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds, des Marktes und der Branche

II.1. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung

Das deutsche BIP ist in realen Beträgen um 1,9 % (Vj. 2,6 %) auf 3.877 Mrd. Euro (Vj. 3.617 Mrd. Euro) im Jahr 2022 gestiegen 1. Das BIP der Eurozone ist in 2022 wie im Vorjahr stärker gewachsen als in Deutschland (+3,5 % ggü. Vorjahr) 2.

Seit 2022 hat die Europäische Zentralbank ("EZB"), den Leitzins schrittweise auf nunmehr 4,5 % im September 2023 angehoben, um die Inflation unter Kontrolle zu bringen. Dies ist eine Reaktion auf die inzwischen gesunkene, aber von der EZB nach wie vor als zu hoch angesehene Inflationsrate von 6,1 % im August 2023 (Gesamtjahr 2022: 8,4%). Diese ist hauptsächlich auf die stark ansteigenden Energie- und Lebensmittelpreise zurückzuführen 3. Die US-Notenbank hat bis Juli 2023 die Leitzinsen auf 5,5 % erhöht.

Das Vertrauen der Verbraucher ist nach wie vor durch das von hoher Inflation geprägte Umfeld und den anhaltenden Krieg in der Ukraine belastet, was sich am monatlichen GfK-Konsumklimaindex ablesen lässt. Diese Umfrage lieferte für August 2023 ein Ergebnis von -24,6 Punkten und damit eine deutliche Erholung gegenüber 2022 (Dezember: -40,1 Punkte), ist aber immer noch stark negativ 4 , was sich in einem schwachen Wirtschaftswachstum in der gesamten Eurozone widerspiegelt.

Entgegen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung verzeichnet Bitkom ein anhaltendes Wachstum am deutschen IT-Software-Markt mit einem jährlichen Marktvolumen von 32,9 Mrd. Euro im Jahr 2021, 37,9 Mrd. Euro im Jahr 2022 und einem erwarteten jährlichen Wachstum von knapp 10 % auf 41,5 Mrd. Euro im Jahr 2023 und 45,7 Mrd. Euro im Jahr 2024 5. Angesichts der deutlichen und anhaltenden Entwicklungen in Richtung Digitalisierung und Remote Working sowie der zunehmenden Bedeutung der Cybersicherheit geht die Geschäftsleitung davon aus, dass der IT-Software-Markt auch weiterhin das BIP-Wachstum in Deutschland deutlich übertreffen wird, was dem Geschäftsmodell der Gruppe an ihrem Hauptmarkt zugutekommt.

1 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsprodukt/Tabellen/bip-bubbles.html

2 https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Basistabelle/Wirtschaft-Finanzen.html

3 https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2023/html/ecb.mp230914~aab39f8c21.de.html

4 https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2425/umfrage/gfk-konsumklima-index/

5 https://www.bitkom.org/Marktdaten/ITK-Konjunktur/ITK-Markt-Deutschland

II.2. Marktlage und Mitbewerber

Die Matrix42 Group ist am Markt für Enterprise Service Management ("ESM") tätig, wobei die Märkte für IT Service Management ("ITSM") und Software Asset Management ("SAM") Teilmärkte des ESM darstellen. ESM ist die Erweiterung der ITSM-Prinzipien, um Prozesse nicht nur in der IT, sondern auch in HR, Legal, Facility Management, Marketing und Finance zu automatisieren.

Das Research-Unternehmen Gartner hat die Größe von zwei Schlüsselmärkten untersucht, in denen die Gruppe tätig ist: IT Service Management ("ITSM") und IT Asset Management ("ITAM"). Das globale Marktvolumen von ITSM beträgt 7,1 Mrd. US-Dollar im Jahr 2022 und wächst jährlich mit 16,8%. Der kleinere ITAM-Markt generierte in 2021 1,7 Mrd. US-Dollar mit einer jährlichen Wachstumsrate von 17,8% 6. Das renommierte Marktforschungsunternehmen Forrester hat den ESM-Markt (eine breiter gefasste Definition des Marktes, die ITSM und SAM einschließt) bewertet und geht von einem globalen Marktvolumen von aktuell 10 Mrd. US-Dollar aus, das durch zusätzliche Anwendungsfälle auf 30 Mrd. US-Dollar steigen kann. 7

Trotz der nach wie vor gedrückten Wirtschaftslage in Europa, deutet die Untersuchung darauf hin, dass die Matrix42 Group in attraktiven Märkten tätig ist, die in absehbarer Zukunft weiter erheblich wachsen können.

Die wichtigsten Mitbewerber der Matrix42 Group sind Service Now, Freshworks, Ivanti und EasyVista. Service Now bedient primär Large-Cap-Kunden mit mehr als 10.000 Nutzern, während Freshworks hauptsächlich Small-Cap-Kunden mit bis zu 500 Nutzern bedient, allerdings zunehmend auch etwas größere Kunden. Sowohl die Matrix42 Group als auch EasyVista bedienen Kunden aus dem mittleren Marktsegment mit 250 bis 5.000 Nutzern.

Aus Managementperspektive behauptet die Gruppe ihre Marktposition gegenüber den kleineren Mitbewerbern durch erweiterte Funktionen und fortschrittlichere Bedienbarkeit und gegenüber den großen Mitbewerbern durch eine kürzere Zeit bis zur Wertschöpfung (Time-to-Value) und ein besser für das mittlere Marktsegment geeignetes Produktangebot sowie eine einzigartige Kombination von ESM und UEM aus einem Haus. Laufende Investitionen in Forschung und Entwicklung und Markteinführungen dienen der weiteren Stärkung der Wettbewerbspositionierung der Gruppe.

Die im vierten Quartal 2021 durchgeführte Forrester Wave für das Enterprise Service Management ("ESM") stellt die Matrix42 Group als "Strong Performer" in ihrer Vergleichsgruppe von Mitbewerbern heraus 8. Die als führend beschriebenen Unternehmen, wie etwa Service Now, Atlassian und Ivanti, zielen in der Regel auf größere Unternehmen außerhalb der Kernzielmarktes der Matrix42 Group.

6 Gartner Studie "Market Share Analysis: ITOM, Value Management Software, Worldwide, 2022

7 Untersuchung von Forrester mit Analyst Will McKeon White im August 2022

8 https://reprints2.forrester.com/" \l "/assets/2/2235/RES176568/report"

III. Geschäftsverlauf

III.1. Überblick

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren sind für die Matrix42 Group die Konzern-Umsatzerlöse und das Konzern-Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibung und Amortisation ("EBITDA").

Zu den strategischen Prioritäten zählen die erfolgreiche Umstellung auf ein Abonnement-Umsatzmodell und eine Cloud-Bereitstellung sowie das internationale Wachstum der Gruppe in ausgewählten wichtigen Regionen.

Die Matrix42 Group entwickelt sich operativ im Geschäftsjahr 2022 entsprechend der Prognose des Vorjahres (starkes Umsatz- und EBITDA-Wachstum). Wir weisen jedoch daraufhin, dass die folgenden Zahlen aufgrund des Rumpfgeschäftsjahres sowie diverser Effekte aus der Kaufpreisallokation nicht direkt vergleichbar sind.

Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2022 betrugen 57.773 TEUR, nach 19.065 TEUR im Vorjahr. Die Umsatzziele des Budgets wurden trotz des wie prognostiziert eingetretenen starken Wachstums knapp verfehlt, hauptsächlich verursacht durch niedrigere Lizenzerlöse, die nur großteils durch regelmäßig wiederkehrende Abo-Umsatzerlöse ersetzt wurden. Die Gruppe konnte im Geschäftsjahr 2022 ein EBITDA in Höhe von -9.537 TEUR erzielen, nach -14.677 TEUR im Rumpfgeschäftsjahr 2021, im Wesentlichen getrieben von höheren Kosten für Marketing. Das EBITDA-Budget wurde verfehlt, hauptsächlich durch einen niedrigeren Umsatz und durch Restrukturierungskosten im Wesentlichen für die Schließung des Standorts in Belarus sowie die Einstellung der Entwicklungsaktivitäten in den USA.

III.2. Zusammengefasste Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Die Gruppe investiert weiterhin in die Skalierbarkeit und langfristige Rentabilität ihres operativen Geschäfts, wobei sich diese Investitionen, vor allem in neue Mitarbeiter, kurzfristig auf das EBITDA auswirken. Diese Investitionen sind aufgrund des Kundeninteresses, das sich an der Zunahme der Buchungen und dem Umsatzwachstum zeigt, insbesondere in den Bereichen Subscription und Cloud, gerechtfertigt.

Das EBITDA 2022 wurde, wie bereits im Vorjahr, durch Sondereffekte negativ beeinflusst. Hierzu gehören insb. die Transformation der Geschäftsmodells von unbefristeten Lizenzen auf Subscription-Lizenzen, weiterhin vorhandene Sondereffekte aus der Kaufpreisallokation (3.820 TEUR) sowie aus Sicht der Geschäftsführung nicht wiederkehrende Aufwendungen (7.507 TEUR) für beispielsweise Restrukturierungskosten oder die Unterstützung unserer Mitarbeiter in der Ukraine zu Kriegsbeginn.

Insgesamt beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Gruppe basierend auf unseren bedeutsamsten Leistungsindikatoren daher als positiv.

IV. Ertragslage

Die Ertragslage gestaltet sich wie folgt:

(in TEUR) 01.01.2022- 31.12.2022 15.03.2021- 31.12.2021
Umsatzerlöse 57.773 19.065
Umsatzkosten -8.322 -3.995
Bruttogewinn 49.451 15.070
Sonstige betriebliche Erträge 3.556 2.121
Vertriebs- und Marketingausgaben -37.816 -16.114
Forschungs- und Entwicklungsausgaben -16.970 -9.086
Allgemeine Verwaltungskosten -14.837 -7.405
Sonstige betriebliche Aufwendungen -6.236 -6.110
Wertminderungsaufwand für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte -621 -95
Betriebsergebnis (EBIT) -23.474 -21.619
+ Abschreibungen 13.937 6.942
EBITDA -9.537 -14.677
Finanzergebnis -4.360 -2.270
Ergebnis vor Steuern (EBT) -27.833 -23.889
Ertragsteuern 10.173 5.961
Periodenergebnis -17.660 -17.928

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von 57.773 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2021: 19.065 TEUR) sind mit dem operativen Geschäft der Matrix42 Group verbunden. Die Gesamtumsatzerlöse setzen sich aus Umsatzerlösen aus Lizenzen, Subscription und Wartung (90,3%, Vj.: 80,9 %), professionellen Dienstleistungen (8,2%, Vj.: 17,5 %) und Schulungen (1,5%, Vj.: 1,7 %) zusammen. Die Verschiebung hin zu einem höheren Anteil von Umsatzerlösen aus Lizenzen, Subscription und Wartung resultiert insbesondere aus Preisanpassungen sowie dem Verkauf von zusätzlichen Lizenzen an Bestandskunden.

Darüber hinaus können die Umsatzerlöse auf Regionen aufgeschlüsselt werden, wobei Europa (95,7 %, Vj.: 97,8 %), Amerika (3,8 %, Vj.: 1,7 %) und Sonstige (0,5 %, Vj.: 0,5 %) die Erlösquellen der Matrix42 Group sind.

Umsatzkosten

Die Umsatzkosten in Höhe von 8.322 TEUR (Vj.: 3.995 TEUR) resultieren hauptsächlich aus den Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren in Höhe von 7.601 TEUR (Vj.: 3.492 TEUR) und Wareneinkäufen in Höhe von 721 TEUR (Vj.: 503 TEUR). Daraus resultiert eine Bruttomarge von 85,6 % (Vj.: 79,0 %).

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 3.556 TEUR (Vj.: 2.121 TEUR) und beinhalten hauptsächlich Gewinne aus der Währungsumrechnung von insgesamt 1.353 TEUR (Vj.: 512 TEUR), Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen von 613 TEUR (Vj.: 0 TEUR), Erträge aus der Verringerung von Verbindlichkeiten von insgesamt 241 TEUR (Vj.: 186 TEUR), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von insgesamt 208 TEUR (Vj.: 313 TEUR), sowie sonstige periodenfremde Erträge von insgesamt 148 TEUR (Vj.: 171 TEUR).

Vertriebs- und Marketingaufwendungen

Die Vertriebs- und Marketingausgaben belaufen sich auf 37.816 TEUR (Vj.: 16.114 TEUR) und enthalten unter anderem Abschreibungen auf Kundenbeziehungen und Marken in Höhe von 5.007 TEUR (Vj.: 2.504 TEUR).

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten belaufen sich auf 16.970 TEUR (Vj.: 9.086 TEUR) und enthalten unter anderem Abschreibungen auf die Software-Produkte der Gruppe in Höhe von 5.992 TEUR (Vj.: 2.996 TEUR).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 6.236 TEUR (Vj.: 6.110 TEUR) und beinhalten vor allem Aufwendungen aus Rechts- und Beratungskosten Höhe von 2.802 TEUR (Vj.: 5.101 TEUR), der Vergütung des Beirats in Höhe von 500 TEUR (Vj.: 408 TEUR), periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 471 TEUR (Vj.: 0 TEUR), Finanzierung, Umstrukturierungskosten und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 434 TEUR (Vj.: 150 TEUR) sowie Verluste aus der Währungsumrechnung in Höhe von 391 TEUR (Vj.: 214 TEUR). Die im Vergleich zum aktuellen Geschäftsjahr deutlich höheren Rechts- und Beratungskosten im Rumpfgeschäftsjahr 2021 sind auf Rechts- und Beratungsleistungen im Rahmen der Akquisition der Matrix42 Gruppe zurückzuführen.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis beläuft sich auf -4.360 TEUR (Vj.: -2.270 TEUR). Es setzt sich zusammen aus Zinserträgen (171 TEUR, Vj.: 184 TEUR) und Zinsaufwendungen (4.531 EUR, Vj.: 2.454 TEUR), wobei letztere hauptsächlich aus Zinsaufwendungen aus Darlehen in Höhe von 3.904 TEUR (Vj.: 2.252 TEUR) und für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 164 TEUR (Vj.: 90 TEUR) resultieren. Unter Berücksichtigung des Rumpfgeschäftsjahres 2021 gab es hier keine signifikante Veränderung.

Ertragsteuern

Die Ertragsteuererträge in Höhe von 10.173 TEUR (Vj.: 5.961 TEUR) umfassen den tatsächlichen Steueraufwand in Höhe von -238 TEUR (Vj.: -756 TEUR) und den latenten Steuerertrag in Höhe von 10.411 TEUR (Vj.: 6.717 TEUR). Der latente Steuerertrag ergibt sich hauptsächlich aus der Umkehrung der latenten Steuerverbindlichkeiten aus der Kaufpreisallokation.

Periodenergebnis

Der Periodenverlust für das Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf 17.660 TEUR (Vj.: 17.928 TEUR) und ist hauptsächlich auf Auswirkungen aus der Abschreibung der Erhöhung des beizulegenden Zeitwerts aus der Kaufpreisallokation zurückzuführen. Auf operativer Ebene treibt die Gruppe die Umstellung ihres Umsatzmodells (auf wiederkehrende Umsatzerlöse) und ihr Umsatzwachstum weiter voran. Beides geht mit kurzfristigen Verlusten einher.

V. Vermögenslage

(in TEUR) 31.12.2022 31.12.2021
VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 269.269 280.141
Sachanlagen 216 367
Nutzungsrechte 2.614 3.913
Latente Steueransprüche 580 1.852
Vertragskosten 1.852 1.671
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 0 392
Summe langfristige Vermögenswerte 274.532 288.336
Summe kurzfristige Vermögenswerte 23.917 32.336
Summe Vermögenswerte 298.449 320.671
EIGENKAPITAL UND VERBINDLICHKEITEN
Eigenkapital 149.156 165.900
Langfristige Verbindlichkeiten 98.792 115.061
Kurzfristige Verbindlichkeiten 50.501 39.710
Summe Verbindlichkeiten 149.293 154.771
Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten 298.449 320.671

Die Bilanzsumme zum Berichtszeitpunkt beläuft sich auf 298.449 TEUR (31.12.2021: 320.671 TEUR). Der Rückgang resultiert auf der Aktivseite im Wesentlichen aus Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie einem deutlichen Rückgang bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung. Auf die Passivseite ist insbesondere der Rückgang der passiven latenten Steuern sowie das Jahresergebnis 2022 die Haupttreiber.

Die immateriellen Vermögenswerte belaufen sich zum Berichtszeitpunkt auf 269.269 TEUR (31.12.2021: 280.141 TEUR) und umfassen den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 142.122 TEUR (31.12.2021: 142.122 TEUR), Kundenverträge und damit verbundene Kundenbeziehungen in Höhe von 86.276 TEUR (31.12.2021: 90.939 TEUR), entwickelte Technologien in Höhe von 32.961 TEUR (31.12.2021: 38.953 TEUR) und Marken in Höhe von 7.782 TEUR (31.12.2021: 8.126 TEUR) und sonstigen in Höhe von 128 TEUR (31.12.2021: 0 TEUR). Die Abnahme ist auf laufende Abschreibungen zurückzuführen.

Die Sachanlagen belaufen sich auf 216 TEUR (31.12.2021: 367 TEUR) und setzen sich zusammen aus sonstigem Anlagevermögen und Geschäftsausstattung in Höhe von 141 TEUR (31.12.2021: 248 TEUR), technischen Anlagen und Maschinen in Höhe von 42 TEUR (31.12.2021: 79 TEUR) und Mietereinbauten in Höhe von 33 TEUR (31.12.2021: 40 TEUR).

Die Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 belaufen sich auf 2.614 TEUR (31.12.2021: 3.913 TEUR) und sind hauptsächlich mit Immobilienvermietung verbunden. Die Abnahme ist auf laufende Abschreibungen zurückzuführen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Berichtszeitpunkt auf 9.544 TEUR (31.12.2021: 15.528 TEUR), wobei der Bruttobetrag bei 10.451 TEUR (31.12.2021: 17.023 TEUR) liegt und sich die spezifischen Wertberichtigungen auf 907 TEUR (31.12.2021: 1.495 TEUR) belaufen. Der Rückgang resultiert aus einem deutlich verbesserten Forderungsmanagement.

Das Eigenkapital beläuft sich zum Berichtszeitpunkt auf 149.156 TEUR (31.12.2021: 165.900 TEUR) und setzt sich zusammen aus dem Gesellschaftskapital in Höhe von 25 TEUR (31.12.2021: 25 TEUR), Rücklagen in Höhe von 184.636 TEUR (31.12.2021: 183.664 TEUR), einem Ergebnisvortrag on Höhe von -17.927 TEUR (31.12.2021: 0 TEUR), anderen Posten des sonstigen Ergebnisses in Höhe von 81 TEUR (31.12.2021: 139 TEUR) und dem Periodenverlust in Höhe von 17.660 TEUR (31.12.2021: 17.928 TEUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich auf 65.484 TEUR (31.12.2021: 60.387 TEUR) und resultieren aus einem Darlehen, das zur Finanzierung der Transaktion verwendet wurde, sowie, im Gegensatz zum 31.12.2021, in Anspruch genommenen Kreditlinien.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen zum Berichtszeitpunkt bei 3.800 TEUR (31.12.2021: 5.788 TEUR).

Die Leasingverbindlichkeiten betragen insgesamt 2.704 TEUR (31.12.2021: 3.954 TEUR) und umfassen langfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.374 TEUR (31.12.2021: 2.416 TEUR) und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 1.330 TEUR (31.12.2021: 1.538 TEUR).

VI. Kapitalstruktur und Liquidität

VI.1. Kapitalstruktur

Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 149.156 TEUR (31.12.2021: 165.900 TEUR), woraus sich eine Eigenkapitalquote von 50,0 % (31.12.2021: 51,7 %) ergibt.

Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf 149.293 TEUR (31.12.2021: 154.771 TEUR). Bei einer Bilanzsumme von 298.449 TEUR (31.12.2021: 320.671 TEUR) ergibt sich daraus eine Schuldenquote von 50,0 % (31.12.2021: 48,3 %).

Die Summe der Verbindlichkeiten setzt sich zusammen aus langfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 98.792 TEUR (31.12.2021: 115.061 TEUR) und kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von 50.501 TEUR (31.12.2021: 39.710 TEUR).

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente belaufen sich auf 3.143 TEUR (31.12.2021: 10.505 TEUR), wie vorstehend erwähnt. Die finanziellen Verbindlichkeiten betragen 70.321 TEUR (31.12.2021: 65.315 TEUR) und umfassen kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 9.924 TEUR (31.12.2021: 4.624 TEUR) und langfristige finanzielle Verbindlichkeiten in Höhe von 60.398 TEUR (31.12.2021: 60.691 TEUR). Folglich beläuft sich die Nettofinanzverschuldung (Differenz aus den finanziellen Verbindlichkeiten und den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten) zum Berichtszeitpunkt auf 67.179 TEUR (31.12.2021: 54.810 TEUR). Die Covenants, zum jeweiligen Quartalsende über Barmittel (inkl. Kreditlinien) von mindestens 2.000 TEUR zu verfügen, waren, wie im Vorjahr, jederzeit erfüllt.

VI.2. Liquidität

Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit

Der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit beläuft sich auf -5.911 TEUR (Vj.: -12.587 TEUR) und setzt sich zusammen aus dem Periodenergebnis in Höhe von -17.660 TEUR (Vj.: -17.928 TEUR), hauptsächlich bereinigt um Abschreibungen (13.937 TEUR, Vj.: 6.942 TEUR), Finanzergebnis (-4.360 TEUR, Vj.: -2.270 TEUR), Ertragsteuern (-10.173 TEUR, Vj.: -5.961 TEUR), anteilsbasierte Vergütungen (972 TEUR, Vj.: 468 TEUR) und Änderungen in verschiedenen Bilanzposten. Damit hat sich der Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert.

Cashflow aus der Investitionstätigkeit

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf -1.351 TEUR (Vj.: -186.367 TEUR) und setzt sich zusammen aus Zahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte (-284 TEUR, Vj.: -110 TEUR) und Earn-Out-Zahlungen (-1.067 TEUR, Vj.: -628 TEUR). Im Vorjahr kam noch die Übernahme von Tochtergesellschaften, abzüglich der erworbenen Zahlungsmittel (-186.629 TEUR) hinzu, was die deutlich höheren Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit erklärt.

Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf -192 TEUR (Vj.: 209.612 TEUR) und setzt sich zusammen aus Darlehens- und Krediterlösen (5.613 TEUR, Vj.: 60.000 TEUR), Darlehen von Gesellschaftern (840 TEUR, Vj.: 0 TEUR), gezahlten Nettozinsen (-5.003 TEUR, Vj.: -68 TEUR) und Zahlungen für Leasingverbindlichkeiten (-1.642 TEUR, Vj.: -784 TEUR). Im Rumpfgeschäftsjahr 2021 waren noch Transaktionskosten im Zusammenhang mit Darlehen und Krediten (-1.500 TEUR), Eigenkapitaleinlagen der Gesellschafter (180.410 TEUR), sowie Darlehensrückzahlungen (-28.446 TEUR) enthalten. Die drei letztgenannten sind allesamt auf die Finanzierung der Akquisition der Matrix42 Gruppe zurückzuführen.

Die Liquidität und damit die Fähigkeit zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen waren und sind, nach Ansicht des Managements, auch in der Zukunft stets gegeben.

VII. Auftragsbestand

Zum 31.12.2022 beträgt der Auftragsbestand der Matrix42 Group (22.712 TEUR, 31.12.2021: 21.193 TEUR). Dieser resultiert aus Wartungsverträgen und Abonnements. Der Auftragsbestand zum Ende des Geschäftsjahres 2022 zeigt die künftigen Umsatzerlöse basierend auf verbindlichen Verträgen, für die Kunden bereits Zahlungen geleistet haben oder für die Rechnungen gestellt wurden, die zum 31.12.2022 fällig sind. Die betreffenden Beträge sind als "Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen.

VIII. Prognose und Bericht über die Risiken und Chancen

VIII.1. Prognose

Die Matrix42 Group prognostiziert ihre KPIs im Rahmen ihres jährlichen Budgetierungsprozesses.

Die Prognose beginnt mit der Erwartung in Bezug auf neue Buchungen basierend auf früheren Erfahrungen und der Vertriebspipeline, der Kundenbindungsrate des bestehenden Kundenstamms und anderen Umsatzschätzungen (einschließlich der Auflösung passiver Rechnungsabgrenzungsposten und des Projekt-Backlog bei professionellen Dienstleistungen), aufgegliedert nach Region und Umsatzmodell. Die Geschäftsleitung trifft eine Vorhersage zu Softwaregeschäften, Aufwendungen für Markteinführungen, VZÄ und Personalwachstum und Kosteninflation sowie anderen Betriebskosten und Investitionsausgaben, deren jeweilige Höhe die Erreichung der Prognose für die Umsatzerlöse und das EBITDA vollumfänglich unterstützen sollte.

In der nachstehenden Tabelle finden Sie unsere Prognoseerwartungen für 2023 im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022:

KPI
(in TEUR)
Geschäftsjahr 2022 Ist-Wert Prognose 2023
Umsatzerlöse 57.773 Moderates Wachstum (ca. 10%)
EBITDA -9.537 Moderates Wachstum (ca. 10%)

Wir erwarten in den kommenden Jahren ein moderates Wachstum der Umsatzerlöse sowie des EBITDA, unterstützt durch den schrittweisen Vollzug der mehrjährigen Umstellung des Geschäfts von einem Modell mit unbefristeten Lizenzen auf ein Lizenz-Abonnement-Modell.

Obwohl der anhaltende Krieg in der Ukraine zu einem deutlichen Rückgang der Konjunktur in ganz Europa und durch die stark steigenden Energiepreise zu steigender Inflation und Zinsen führte, konnte die Matrix42 Group den Auftragseingang in 2022 in einem schwierigen Marktumfeld um 9 % steigern. Die Herausforderungen für die Softwareentwicklung infolge des Kriegs in der Ukraine wurden unter anderem durch einen Umzug in ein Büro mit besserer Notfallinfrastruktur in Kiew begegnet. Die Softwareentwicklung in Belarus wurde aufgrund des Krieges Ende 2022 geschlossen. Als Ersatz konnte ein Softwareentwicklungs-Team in Rumänien mit Erfahrungen in unserem Markt Anfang 2023 gewonnen werden.

Eine Reihe makroökonomischer und geopolitischer Faktoren, einschließlich des Krieges in der Ukraine und der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ("EZB"), haben die Inflation in der Eurozone in den zweistelligen Bereich getrieben 9. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass das durch hohe Inflation geprägte Umfeld zu einer Erhöhung der Finanzierungskosten aufgrund höherer EURIBOR-Zinssätze und einem Anstieg der Kostenbasis der Gruppe infolge höherer Energie- und Hosting-Kosten und mittelfristig steigender Personalkosten führen wird. Zur Minderung der höheren Kosten und Mittelabflüsse aufgrund der Inflation hat die Gruppe ihre Preisstruktur angepasst und Preiserhöhungen bei Kunden umgesetzt. Außerdem analysiert sie ihre Lieferantenbasis mit Blick auf eine Verbesserung der Vertragsbedingungen.

Trotz der makroökonomisch schwierigeren Rahmenbedingungen kann die Matrix42 Group ihre Aktivitäten in Forschung und Entwicklung finanzieren und ihre Markteinführungsfunktion über ihren eigenen Cashflow und die verfügbaren Kreditfazilitäten verbessern. Die Gruppe ist gut positioniert, um ihre strategischen Ziele zu erreichen und sich weiterhin von ihren Mitbewerbern abzuheben.

9 https://sdw.ecb.europa.eu/

VIII.2. Bericht über die Risiken und Chancen

Eines der Hauptziele der Matrix42 Group besteht im Ausbau ihrer Wettbewerbsposition durch Erzielung eines nachhaltigen Wachstums über organisches Wachstum an ihren Kernmärkten und Erschließung neuer europäischer und internationaler Märkte. Neue Märkte bieten größere Wachstumschancen für die Gruppe, da sie im Vergleich zum deutschen Kernmarkt oft unterversorgt sind.

In diesem Abschnitt beleuchten wir die Risiken für das Geschäft, die die Umsetzung des Strategieplans der Gruppe behindern können, wenn die Risiken eintreten und nicht gemindert oder gesteuert werden. Die Risiken werden vor den Maßnahmen zur Risikobegrenzung und in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft dargestellt.

Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter: Die Gruppe hat ambitionierte Wachstumspläne, sowohl in Deutschland als auch im Ausland. Um die Wachstumsziele zu erreichen, bedarf es der Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiter. Wichtige Bereiche, in denen wir künftig mit Einstellungen rechnen, sind F&E und Sales & Marketing. In den Schlüsselmärkten der Matrix42 Group bestehen eine hohe Nachfrage nach qualifizierten Talenten und eine geringe Arbeitslosigkeit. In Deutschland liegt die Gesamtarbeitslosenquote zum August 2023 bei 5,8 % 10. Daher sind qualifizierte Mitarbeiter ein knappes Gut, und die Gruppe muss ihre bestehenden Talente erfolgreich halten und in großem Umfang neue Talente einstellen, wenn das Umsatzwachstum und die Erschließung neuer Märkte vorangetrieben werden sollen. Wir begegnen diesem Risiko, indem wir überdurchschnittliche Leistungen an Arbeitnehmer anbieten, mit unseren Mitarbeitern regelmäßig kommunizieren und unser Personalrekrutierungsteam weiter stärken. Dieses Risiko ist von großer Bedeutung, und wir gehen davon aus, dass diese Tätigkeiten die Gruppe bei der Wahrung ihrer starken Wettbewerbsposition wirksam unterstützen werden. Wir schätzen dies als ein mittleres Risiko ein.

Makroökonomisches Umfeld: Die jüngsten makroökonomischen Entwicklungen stellen ein Risiko für die kurz- bis mittelfristigen Finanzpläne der Gruppe dar. Die Inflation in Deutschland lag im August 2023 bei 6,1 % 11. Die EZB hat ihre Interbank-Zinssätze im September 2023 auf 4,5 % angehoben. Es wird vermutet, dass damit der Zinsgipfel, um die Inflation unter Kontrolle zu bringen, erreicht ist. Sowohl die hohe Inflation als auch die gestiegenen Zinsen können die Fähigkeit und Bereitschaft der Menschen und Unternehmen einschränken, Investitionen zu tätigen, solange diese Bedingungen vorherrschen. Die höhere Inflation und EURIBOR-Zinssätze wirken sich auf die Kostenbasis und den Cashflow der Matrix42 Group aus, mit höheren Finanzierungsaufwendungen (aufgrund höherer Zinsen), Umsatzkosten (energiebedingt), Personalkosten und anderen Betriebskosten. Darüber hinaus kann das aktuelle makroökonomische Umfeld nachfrageseitig die Bonität einiger unserer Kunden und Partner verringern, was bedingt durch eine höhere Forderungslaufzeit einen Dominoeffekt auf den Umsatz im Neugeschäft und/oder das Betriebskapital haben kann. Diese aus dem makroökonomischen Umfeld resultierenden Risiken sind von großer Bedeutung und können von der Gruppe zum Teil gemindert werden. Insbesondere hält das Unternehmen seine Ausgaben streng im Auge, überprüft regelmäßig die Bedingungen mit Lieferanten und berücksichtigt den Inflationsdruck auf die Kosten in seinen Verkaufspreisen an Kunden. Obwohl unsere Geschäftsentwicklung in 2022 und 2023 dem sich verschlechternden makroökonomischen Umfeld trotzen konnte, muss dies nicht anhalten. Wir schätzen dies deshalb als ein mittleres Risiko ein.

Verzögerter Eintritt in neue Märkte: Eine Folge der vorherrschenden makroökonomischen Bedingungen ist das Risiko eines verzögerten Eintritts in neue Märkte. Wenn dieses Risiko eintritt, bedeutet dies ein geringeres Umsatzwachstum im Vergleich zu den Prognosen. Sollte dieses Risiko zum Tragen kommen, wird die Gruppe versuchen, den Cashflow und das EBITDA zu optimieren und die Geschwindigkeit der internationalen Expansion anzupassen. Dieses Risiko wird als niedrig eingeschätzt.

Für die Matrix42 Group bestehen auch in Zeiten wirtschaftlicher Volatilität diverse Chancen. Die wichtigsten Chancen, die für die Matrix42 Group relevant sind, sind nachstehend beschrieben:

Upselling an Kunden: Die Gruppe hat ihr Produktportfolio in den letzten Jahren erblich ausgeweitet, sowohl organisch als auch durch Übernahmen. Heute verwenden lediglich etwa 25 % des Kundenstamms die Workspace Management Suite ("WSM") sowie 69% der Kunden nur ein Produkt der Matrix42 Group. Dies stellt eine wesentliche Chance für die Gruppe dar, die Anzahl der Produkte pro Kunde zu erhöhen.

Erweiterung der Produkt-Suite: Kontinuierliche Investitionen in die Erweiterung und Verbesserung der Produkt-Suite (z. B. in Bezug auf Mobilität, Cloud und Sicherheit) dienen dem Ausbau und der Verbesserung des Produktangebots der Gruppe. Daher ist die Erweiterung der Produkt-Suite ein Hebel zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Gruppe. Die Geschäftsleitung erwartet, dass die Erweiterung der Produkt-Suite in Kombination mit einer besseren Integration unserer Produkte in eine "Suite" den Umwandlungsraten beim Upselling an Kunden zugutekommen und die durchschnittlichen Umsatzerlöse mit Bestandskunden steigern wird.

Zunehmende Bedeutung der Cybersicherheit: Die Kosten für Unternehmen infolge von Cyberkriminalität steigen weltweit von 3 Bio. US-Dollar im Jahr 2015 auf geschätzte 10,5 Bio. US-Dollar im Jahr 2025 an, was einer Wachstumsrate von 15 % pro Jahr entspricht 12. Laut dem "State of Cybersecurity Report" des Ponemon Institute geben 45 % der befragten kleinen bis mittleren Unternehmen an, dass ihre Prozesse mit Blick auf die Abwehr von Cyberangriffen nicht ausreichend wirksam sind 13. Die tendenziell zunehmende Häufigkeit und die hohen Kosten von Cyberangriffen in Kombination mit der mangelnden Vorbereitung auf derartige Angriffe stellen eine lukrative Chance für die Matrix42 Group dar, da die Enterprise Service Management Suite durch Schaffung von Transparenz im IT-Netzwerk eines Unternehmens zur Verbesserung der Cybersicherheit beiträgt. Die Matrix42 Group ist gut positioniert, um vom Anstieg der Cyberkriminalität in den kommenden Jahren zu profitieren.

Preiselastizität bei Kunden: Die Matrix42 Group hat in jüngster Zeit unter Beweis gestellt, dass sie die Preise bei Bedarf erhöhen kann, ohne dass damit eine wesentliche Verringerung der Nachfrage einhergeht. Diese Entwicklung zeugt von der Qualität des Angebots der Matrix42 Group und bietet der Gruppe eine Möglichkeit, die Inflationsauswirkungen auf ihre Kostenbasis abzufangen.

Expansion in Niedrigkostenländer: Mit ihrem Softwareentwicklungsgeschäft in der Ukraine hat die Matrix42 Group unter Beweis gestellt, dass sie werthaltige Geschäftstätigkeiten erfolgreich in Niedrigkostenländern aufbauen kann.

Die Matrix42 Group verfügt über ein Management Information System, das strategische Entscheidungen unterstützt, die in Bezug auf Chancen und Risiken getroffen werden. Die Geschäftsführer der Gruppe beurteilen regelmäßig die Chancen und Risiken der Gruppe und berücksichtigen diese in ihrer Entscheidungsfindung.

Die Reaktion auf neue Trends und Entwicklungen am dynamischen Softwaremarkt kann meist zugleich als Chance und als Risiko begriffen werden. Die Matrix42 Group ist gut aufgestellt, um bei tiefgreifenden Änderungen in der Branche schnell zu reagieren.

10 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Arbeitsmarkt/arb210a.html

11 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/09/PD23_355_611.html

12 https://www.embroker.com/blog/cyber-attack-statistics/

13 https://www.keepersecurity.com/ponemon2020.html

VIII.3. Risikoberichterstattung bezüglich Finanzinstrumenten

Die wichtigsten bestehenden Finanzinstrumente mit Relevanz für die Matrix42 Group sind Darlehen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Gruppe über ein externes Fazilität-B-Darlehen in Höhe von 60 Mio. Euro und eine in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität (Revolving Credit Facility - "RCF") von 6 Mio. Euro. Die Finanzschulden der Gruppe unterliegen einem Zinsrisiko im Falle steigender Zinssätze (EURIBOR). Zinsrisiken (z. B. durch ein Swap-Instrument) sind momentan nicht abgesichert. Obwohl sich das Zinsrisiko erheblich auf die Zinsaufwendungen und den Cashflow auswirken kann, wurde zum jetzigen Zeitpunkt auf Sicherungsinstrumente verzichtet, da deren Preise aufgrund von Marktvolatilität hoch sind und das Ende des Zinserhöhungszyklus erreicht sein könnte. Die Absicherungspreise werden regelmäßig überwacht.

Die Währungsströme der Gruppe sind derart, dass überschüssige Barmittel in EUR, der funktionalen Währung, erwirtschaftet werden. Gewinne und Verluste in anderen Währungen sind unwesentlich. Die Gruppe kann ihre revolvierende Kreditfazilität in USD oder EUR in Anspruch nehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lauten hauptsächlich auf EUR und in geringerem Umfang auf CHF, USD und andere Währungen. Da die Gruppe bis zu einem gewissen Grad von der natürlichen Absicherung (Mittelzuflüsse und -abflüsse in derselben Währung) profitiert, stellt das Kreditrisiko das Hauptrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar. Die Gruppe hat zahlungsfähige Kunden und Partner und pflegt mit vielen von ihnen langjährige Beziehungen. Das Kreditrisiko wird durch Überprüfung der Kreditbedingungen für Kunden während des Verkaufszyklus und im Vorfeld des Vertragsschlusses gesteuert. Darüber hinaus hat die Gruppe kürzlich die Ressourcenallokation zu den Inkassotätigkeiten und der Verwaltung von Zahlungen erhöht. Ein echtes Factoring wird von der Gruppe nicht angewandt.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden von der Gruppe innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen beglichen. Die Gruppe überprüft regelmäßig die Zahlungs- und Skontofristen mit Lieferanten im Rahmen ihres Arbeitskapitalmanagements.

Der kurzfristige Finanzierungsbedarf der Matrix42 Group wird durch ihren operativen Cashflow abgedeckt.

 

Frankfurt am Main, 30. September 2023

Thomas Fetten, Geschäftsführer

Dr. Marc Breitfeld, Geschäftsführer

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022

in Tausend EUR

Anhangangabe 31.12.2022 31.12.2021
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 4.9 269.269 280.141
Sachanlagen 4.11 216 367
Nutzungsrechte 4.12 2.614 3.913
Latente Steueransprüche 4.8 580 1.852
Vertragskosten 4.1 1.852 1.671
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 4.13 0 392
Summe langfristige Vermögenswerte 274.532 288.336
Vorräte 3 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.15 9.544 15.528
Vertragsvermögenswerte 4.1 0 206
Laufende Steuerforderungen 4.8 4.438 1.645
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 4.13 553 58
Sonstige Vermögenswerte 4.14 6.237 4.393
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.16 3.143 10.505
Summe kurzfristige Vermögenswerte 23.917 32.335
Aktiva 298.449 320.671
Eigenkapital 4.17
Stammkapital 25 25
Rücklagen 184.636 183.664
Gewinnrücklagen -17.927 0
Periodenergebnis -17.660 -17.927
Sonstiges Ergebnis 81 139
Eigenkapital 149.156 165.900
Verbindlichkeiten
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.18 60.398 60.691
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 7 1.374 2.416
Langfristige Vertragsverbindlichkeiten 4.1 2.302 5.545
Latente Steuerverbindlichkeiten 4.8 34.718 46.409
Langfristige Verbindlichkeiten 98.792 115.061
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.18 9.924 4.624
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 7 1.330 1.538
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.18 3.800 5.788
Kurzfristige Vertragsverbindlichkeiten 4.1 20.409 15.648
Laufende Steuerverbindlichkeiten 4.8 6.745 1.386
Sonstige Verbindlichkeiten 4.19 8.294 10.726
Kurzfristige Verbindlichkeiten 50.501 39.710
Verbindlichkeiten 149.293 154.771
Passiva 298.449 320.671

Konzerngewinn- und -verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

in Tausend EUR

Anhangangabe 2022 15. März 2021 - 31. Dezember 2021
Umsatzerlöse 4.1 57.773 19.065
Umsatzkosten -8.322 -3.995
Bruttogewinn 49.451 15.070
Vertriebs- und Marketingkosten -37.816 -16.114
Forschungs- und Entwicklungskosten 4.6 -16.970 -9.086
Allgemeine Verwaltungskosten -14.837 -7.405
Sonstige betriebliche Erträge 4.2 3.556 2.121
Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.3 -6.236 -6.110
Wertminderungsaufwand für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte -621 -95
Betriebsergebnis (EBIT) -23.474 -21.619
Finanzergebnis 4.4 -4.360 -2.270
Ergebnis vor Steuern (EBT) -27.833 -23.889
Ertragsteuern (Erstattung) 4.8 10.173 5.961
Periodenergebnis -17.660 -17.927

Konzerngesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

in Tausend EUR

Anhangangabe 2022 15. März 2021 - 31. Dezember 2021
Periodenergebnis -17.660 -17.927
Posten, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können:
Währungsumrechnungsdifferenzen -57 147
Damit verbundene steuerliche Auswirkungen 0 -8
Sonstiges Ergebnis -57 139
Gesamtergebnis der Periode -17.717 -17.789

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

in Tausend EUR

Note Stammkapital Rücklagen Gewinnrücklagen Sonstiges Ergebnis Eigenkapital
15. März 2021 25 0 0 0 25
Periodenergebnis 0 0 -17.927 0 -17.927
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 139 139
Rücklagen 0 183.178 0 0 183.178
Aktienbasierte Vergütungen 0 486 0 0 486
31. Dezember 2021 25 183.664 -17.927 139 165.900
Note Grundkapital Rücklagen Gewinnrücklagen Sonstiges Ergebnis Eigenkapital
1. Januar 2022 25 183.664 -17.927 139 165.900
Periodenergebnis 0 0 -17.660 0 -17.660
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 -57 -57
Rücklagen 0 0 0 0 0
Aktienbasierte Vergütungen 0 972 0 0 972
31. Dezember 2022 25 184.636 -35.587 81 149.156

Konzernkapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022

in Tausend EUR

2022 15. März 2021 - 31. Dezember 2021
Periodenergebnis -17.660 -17.927
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 13.937 6.942
Wertminderungsaufwand für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 0 95
Finanzergebnis 4.360 2.270
Ertragsteuern (Erstattung) -10.173 -5.961
Aktienbasierte Vergütungen 972 486
Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen -1.671 1.370
Zunahme/Abnahme der Vorräte -3 28
Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte 6.190 -408
Zunahme/Abnahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -1.948 -2.352
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.988 2.259
Zunahme/Abnahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.734 -6.511
Zunahme/Abnahme der Vertragsverbindlichkeiten 1.519 8.856
Ertragsteuerzahlungen -1.180 -1.734
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -5.911 -12.587
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen -284 -110
Auszahlungen für den Erwerb von Tochtergesellschaften, abzüglich der erworbenen Barmittel 0 -185.629
Earn-out Zahlungen -1.067 -628
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.351 -186.367
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und Anleihen 5.613 60.000
Transaktionskosten im Zusammenhang mit Darlehen und Anleihen 0 -1.500
Einzahlungen von Aktionären 840 180.410
Rückzahlung von Darlehen 0 -28.446
Gezahlte Zinsen -5.003 -68
Zahlung von Leasingverbindlichkeiten -1.642 -784
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -192 209.612
Auswirkung von Wechselkursänderungen auf die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 91 -153
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -7.362 10.505
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresanfang 10.505 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Geschäftsjahresende 3.143 10.505

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2022

1. Berichtendes Unternehmen

Die Matrix42 Holding GmbH ("Matrix42" oder "die Gesellschaft") hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die Geschäftsräume der Matrix42 Holding GmbH befinden sich in der Elbinger Str. 7, 60487 Frankfurt am Main. Dieser Konzernabschluss umfasst die Matrix42 Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften (zusammen als "Matrix42 Group" oder "die Gruppe" bezeichnet).

Seit 1992 entwickelt die Matrix42 GmbH (bis zum 20. Oktober 2022 matrix42 AG) als größte Tochtergesellschaft der Matrix42 Holding GmbH vor allem Softwarelösungen, die IT-Organisationen bei der Digitalisierung der Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeitenden unterstützen. Die Software der Matrix42 GmbH für Digital Workspace Management ermöglicht die Verwaltung von Geräten, Anwendungen, Prozessen und Diensten. Diese innovative Software integriert physische, virtuelle, mobile und cloudbasierte Arbeitsumgebungen in die bestehende Infrastruktur. Die Lösungen der Matrix42 Group harmonisieren die IT-Services mit den Prozessen ihrer Kunden und verbessern deren digitale Arbeitsumgebungen über die reine Verwaltung des digitalen Arbeitsplatzes hinaus.

Die Matrix42 Holding GmbH (ehemals: Neo BidCo GmbH) wurde am 15. März 2021 gegründet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 122231 eingetragen. Die direkte Muttergesellschaft der Matrix42 Holding GmbH ist die Neo MidCo S.à r.l., Luxemburg, die 100 % der Anteile an der Matrix42 Holding GmbH hält. Zum 31. Dezember 2022 hält die Corten Capital GP Limited, Guernsey, Kanalinseln, indirekt 99,07 % der Anteile an der Matrix42 Holding GmbH und stellt die oberste beherrschende Partei dar. Die oberste Muttergesellschaft der Matrix42 Holding GmbH, die einen Konzernabschluss aufstellt, ist die Neo MidCo S.à r.l., Luxemburg. Der Konzernabschluss wird im Registre de Commerce et des Sociétés in Luxemburg veröffentlicht werden.

Das Geschäftsjahr der Matrix42 Group entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss der Matrix42 Group zum 31. Dezember 2022 wurde von der Geschäftsleitung am 28. September 2023 erstellt und den Gesellschaftern zur Genehmigung vorgelegt.

Im Geschäftsjahr 2022 wenden die folgenden konsolidierten deutschen Tochtergesellschaften der Matrix42 Group die Befreiung des § 264 Abs. 3 des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) von der Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses sowie der Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes an:

Matrix42 Group GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland

Matrix42 Service GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland

Matrix42 GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland

Matrix42 Marketplace GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland

FastViewer GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland

EgoSecure GmbH, Frankfurt, Deutschland

2. Grundlagen der Rechnungslegung

2.1. Grundlagen der Rechnungslegung

Gemäß § 315e HGB wurde der Konzernabschluss der Matrix42 Holding GmbH in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB), den International Financial Reporting Standards (IFRS), erstellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die IAS, IFRS und die entsprechenden Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen, anzuwenden sind, wurden angewendet.

Der Konzernabschluss ist in Euro, der funktionalen Währung der Gesellschaft, aufgestellt. Soweit nichts anderes angegeben ist, wurden alle Beträge auf den nächsten Tausender gerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten.

Der Konzernabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Übereinstimmung mit den geltenden Rechnungslegungsvorschriften. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses ging die Gruppe davon aus, dass sie in der Lage sein wird, den Geschäftsbetrieb fortzusetzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Muttergesellschaft, der Matrix42 Holding GmbH, und ihrer Tochtergesellschaften zum 31. Dezember 2022. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden unter Verwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft.

Die Kapitalkonsolidierung der vollkonsolidierten Unternehmen wird gemäß der Erwerbsmethode durchgeführt. Gemäß dieser Methode werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert des Eigenkapitals zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der (positive) Saldo eines verbleibenden Überschusses der Anschaffungskosten gegenüber dem erworbenen Nettovermögen wird als Geschäftswert ausgewiesen. Tochtergesellschaften werden ab dem Erwerbszeitpunkt voll konsolidiert, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem die Gruppe die Beherrschung erlangt. Die Konsolidierung endet, sobald die Muttergesellschaft nicht mehr die Beherrschung ausübt.

Alle Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten aus konzerninternen Transaktionen werden eliminiert.

Tochtergesellschaften

Neben der Matrix42 Holding GmbH als Muttergesellschaft der Gruppe umfasst der Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen alle Tochtergesellschaften, bei denen die Muttergesellschaft direkt oder indirekt die Beherrschung innehat ("Beherrschungskonzept").

Die folgenden Tochtergesellschaften sind zum 31. Dezember 2022 in den Konzernabschluss einbezogen:

Name und Standort des Gesellschaftssitzes Anteil am Eigenkapital
in %
Matrix42 Group GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 100,0
Matrix42 Service GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 100,0
Matrix42 GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland (bis 20.10.2022 matrix42 AG) 100,0
Matrix42 Ukraine LLC, Kiew, Ukraine 99,0 *
matrix42 Helvetia AG, Luzern, Schweiz 100,0
Matrix42 Marketplace GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 100,0
Matrix42 Australia Pty Ltd., Sydney, Australien 100,0
Silverback MDM Pty. Ltd., Sydney, Australien 100,0
Silverback MDM LLC, New York, USA 100,0
Silverback MDM Trust, Sydney, Australien 100,0
Matrix42 B.V., Eindhoven, Niederlande 100,0
Matrix42 S.à r.l., Paris, Frankreich 100,0
Matrix42 Italy S.R.L., Mailand, Italien 100,0
Matrix42 Austria GmbH (gegründet 24.03.2022) 100,0
Matrix42 Software Engineering Romania S.R.L. (gegründet 20.12.2022) 100,0
Matrix42 Lithuania UAB (gegründet 06.05.2022) 100,0
Matrix42 U.S. Inc., Salt Lake City, USA 100,0
FireScope Inc., Huntington Beach, USA 100,0
Matrix42 UK Limited, London, GB (bis 22.12.2022 FireScope Europe Ltd.) 100,0
Matrix42 AUS PTY Ltd, Sydney, Australien (bis 16.12.2022 FireScope Australia Pty Ltd.) 100,0
FastViewer GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 100,0
EgoSecure S.a.r.l., Luxemburg, Luxemburg 100,0
EgoSecure GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland 100,0
EgoSecure LLC, Minsk, Belarus 100,0

* Nicht beherrschende Anteile sind unwesentlich und werden daher nicht gesondert ausgewiesen.

Die Entwicklung der Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2022 stellt sich wie folgt dar:

Gesellschaften
01. Januar 2022 21
Zugänge (durch Neugründung) 3
31. Dezember 2022 24

2.2. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse

Die Gruppe bilanziert Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode, wenn die erworbenen Aktivitäten und Vermögenswerte die Definition eines Geschäftsbetriebs erfüllen und die Beherrschung auf die Gruppe übergegangen ist. Bei der Beurteilung, ob eine bestimmte Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten einen Geschäftsbetrieb darstellt, bewertet die Gruppe, ob die erworbene Gruppe von Vermögenswerten und Tätigkeiten mit dem Ziel geführt und geleitet werden kann, Güter oder Dienstleistungen für Kunden zu erzeugen oder sonstige Erträge aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit zu erwirtschaften.

Die Gruppe hat die Möglichkeit, einen "Konzentrationstest" anzuwenden, der eine vereinfachte Beurteilung der Frage erlaubt, ob eine erworbene Gruppe von Tätigkeiten und Vermögenswerten einen Geschäftsbetrieb darstellt oder nicht. Der optionale Konzentrationstest ist erfüllt, wenn der beizulegende Zeitwert der erworbenen Bruttovermögenswerte im Wesentlichen auf einen einzigen identifizierbaren Vermögenswert oder eine Gruppe ähnlicher identifizierbarer Vermögenswerte konzentriert ist.

Die beim Erwerb übertragene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet, ebenso wie das erworbene identifizierbare Nettovermögen. Der aus dem Erwerb entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf Wertminderung überprüft. Jeder Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert wird sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Transaktionskosten werden zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen, ergebniswirksam erfasst.

Die übertragene Gegenleistung enthält keine Beträge, die mit der Abwicklung von Geschäftsbeziehungen, die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss bestanden, in Beziehung stehen. Diese Beträge werden im Allgemeinen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Bewertung von bedingten Gegenleistungen erfolgt zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert. Wird eine Verpflichtung zur Zahlung einer bedingten Gegenleistung, die der Definition eines Finanzinstruments entspricht, als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet und ihre Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Ansonsten werden sonstige bedingte Gegenleistungen zu jedem Berichtszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet und spätere Änderungen des beizulegenden Zeitwertes der bedingten Gegenleistung werden ergebniswirksam erfasst.

Transaktionen in Fremdwährungen

Die Währungsumrechnung des Konzerns erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung gemäß IAS 21 "Auswirkungen von Wechselkursänderungen". Die funktionale Währung ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist.

Bei allen Tochtergesellschaften der Gruppe ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung. Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Tag der Transaktion geltenden Wechselkurs in die jeweilige funktionale Währung der Konzerngesellschaften umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs in die funktionale Währung umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des Wertes gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden zum Kurs am Tag der Transaktion umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen werden in der Regel ergebniswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen oder den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben, einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwertes und der Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb entstanden sind, werden mit dem Wechselkurs zum Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden zu den durchschnittlichen Wechselkursen der Periode in Euro umgerechnet.

Fremdwährungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Umrechnungsrücklage kumuliert.

Bei einem vollständigen oder teilweisen Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Umrechnungsrücklage erfasste Betrag als Teil des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung ergebniswirksam umgegliedert. Bei einem teilweisen, nicht zum Verlust der Beherrschung führenden Abgang einer Tochtergesellschaft ist der entsprechende Anteil an dem kumulierten Betrag den nicht beherrschenden Anteilen wieder zuzuordnen. Bei einem teilweisen, mit dem Erhalt des maßgeblichen Einflusses bzw. der gemeinschaftlichen Führung verbundenen Abgang eines assoziierten oder gemeinschaftlich geführten Unternehmens, wird der entsprechende Anteil an dem kumulierten Betrag ergebniswirksam umgegliedert.

Die folgenden wesentlichen Wechselkurse wurden angewendet:

Entwicklung der Wechselkurse wichtiger Währungen
Stichtagskurs Durchschnittskurs
1 EUR entspricht: 31. Dez 22 31. Dez 21 2022 Rumpfgeschäftsjahr 2021
AUD 1,5693 1,5615 1,5167 1,5866
BYN 2,7061 2,8826 3,0125 2,9049
CHF 0,9847 1,0331 1,0047 1,0686
GBP 0,8869 0,8403 0,8528 0,8516
UAH 39,5322 30,9226 34,2525 31,1257
USD 1,0666 1,1326 1,053 1,1614

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen immateriellen Vermögenswerte entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen (falls vorhanden) ausgewiesen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn die Ansatzkriterien des IAS 38.57 erfüllt sind; andernfalls werden die entsprechenden Aufwendungen in der Periode, in der sie anfallen, ergebniswirksam erfasst. Siehe auch den Abschnitt "Forschung und Entwicklung".

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, wenn es einen Hinweis darauf gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Nutzungsdauer wird bei immateriellen Vermögenswerten mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Erforderliche Änderungen der Nutzungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen betrachtet. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden linear abgeschrieben, und die Abschreibungseffekte werden ergebniswirksam erfasst.

Die geschätzten Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer lauten wie folgt:

Kundenbeziehungen 20 Jahre
Technologie 7 Jahre
Warenzeichen 10-30 Jahre

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer und Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich auf der Ebene des einzelnen Vermögenswerts oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit auf Wertminderung überprüft. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Zudem wird die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer jährlich überprüft, um festzustellen, ob die Annahme einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.

Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d. h. Verlust der Beherrschung) oder dann ausgebucht, wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen aus der fortgesetzten Nutzung oder dem Abgang des erfassten Vermögenswertes zu erwarten ist. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, ergebniswirksam erfasst.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen.

Die Anschaffungskosten umfassen alle Kosten, die dem Erwerb des Vermögenswertes direkt zugeordnet werden können. Bei selbst erstellten Sachanlagen werden die Herstellungskosten auf Basis direkt zurechenbarer Einzelkosten und angemessener Gemeinkosten einschließlich Abschreibungen ermittelt.

Sachanlagen werden linear abgeschrieben und die Abschreibungseffekte werden ergebniswirksam erfasst.

Die geschätzten Nutzungsdauern für Sachanlagen lauten wie folgt:

Grundstücke und Bauten 3-16 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 2-7 Jahre
Sonstiges Anlagevermögen und Geschäftsausstattung 2-13 Jahre

Die Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um Änderungen im erwarteten Nutzungsverlauf zu berücksichtigen. Gegebenenfalls werden Wertminderungen vorgenommen, die bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung rückgängig gemacht werden.

Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschungsaktivitäten werden zu dem Zeitpunkt, an dem sie anfallen, ergebniswirksam erfasst. Entwicklungskosten werden generell nur dann aktiviert, wenn die Aufwendungen verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder der Prozess technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist und der Konzern beabsichtigt und über ausreichende Ressourcen verfügt, um die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Diese Kosten werden ansonsten ergebniswirksam erfasst. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Entwicklungskosten zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen.

Im Falle der Matrix42 Group ist eine eindeutige Zuordnung der Aufwendungen zur Forschungs- oder Entwicklungsphase aufgrund der agilen Forschungs- und Entwicklungsprozesse nicht möglich. Nach IAS 38.53 ist der Ansatz in Zweifelsfällen verboten. Alle Aufwendungen für Forschung und Entwicklung werden daher der Forschungsphase zugeordnet und ergebniswirksam als Aufwand erfasst.

Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte

Die Buchwerte der nicht-finanziellen Vermögenswerte der Gruppe (mit Ausnahme von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, Vorräten, Vertragsvermögenswerten und latenten Steueransprüchen) werden an jedem Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich auf Wertminderung geprüft. Zudem wird eine Wertminderungsprüfung durchgeführt, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass der Buchwert wertgemindert sein könnte.

Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind. Der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird den ZGEs oder den Gruppen von ZGEs zugeordnet, die voraussichtlich einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen werden.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus seinem/ihrem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern angewendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken des Vermögenswerts oder der ZGE widerspiegelt.

Eine Wertminderungsaufwendung wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer ZGE seinen bzw. ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Eine Wertminderungsaufwendung wird ergebniswirksam erfasst. Sie wird so zugeordnet, dass zuerst der Buchwert des der ZGE zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts reduziert wird und dann die Buchwerte der sonstigen Vermögenswerte der ZGE anteilig vermindert werden.

Eine Wertminderung in Bezug auf den Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht aufgeholt. Bei sonstigen Vermögenswerten kann ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt werden, als dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Betrag des Buchwerts übersteigt, der für den Vermögenswert bestimmt worden wäre, abzüglich der Abschreibung oder Amortisation, wenn kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre.

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte der Matrix42 Group, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, umfassen vor allem Forderungen, Vertragsvermögenswerte, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Einlagen. Sowohl finanzielle Vermögenswerte als auch finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig angesetzt, wenn eine Gesellschaft Vertragspartei der vertraglichen Bestimmungen des Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe und Veräußerungen von Finanzinstrumenten werden zum Zeitpunkt der Transaktion erfasst, d. h. an dem Tag, an dem die Matrix42 Group die Verpflichtung zum Kauf eines Vermögenswerts eingegangen ist.

Bei Käufen oder Veräußerungen von finanziellen Vermögenswerten ist der relevante Zeitpunkt für die erstmalige Erfassung der Tag, an dem der Vertrag geschlossen wird. Für die Ausbuchung ist der relevante Zeitpunkt der Tag, an dem der Vertrag ausläuft. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel nicht saldiert; sie werden nur dann saldiert, wenn zum gegebenen Zeitpunkt ein Recht auf Saldierung der Beträge besteht und die Absicht besteht, einen Ausgleich auf Nettobasis durchzuführen.

Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden

Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet, der dem Transaktionsbetrag entspricht. Die Buchwerte werden unter Anwendung des Effektivzinssatzes fortgeschrieben. Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes oder einer finanziellen Verbindlichkeit oder zur Allokation von Zinserträgen und Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden.

Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- oder Auszahlungen (einschließlich aller Gebühren, die Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien oder Disagien) über die erwartete Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit oder eine gegebenenfalls kürzere Periode auf den Nettobuchwert beim erstmaligen Ansatz abgezinst werden.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige kurzfristige Forderungen werden gemäß IFRS 15 zunächst zum Transaktionspreis bewertet. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Beträge, die von Kunden für im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs verkaufte Waren und erbrachte Dienstleistungen geschuldet werden. Sie sind im Allgemeinen innerhalb von 30 Tagen fällig und werden daher als kurzfristig eingestuft.

Finanzinstrumente können darüber hinaus Änderungen unterliegen. Die Matrix42 Group hat keine Änderungen an ihren Finanzinstrumenten vorgenommen.

Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Die Gruppe ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten eine Wertminderung eingetreten ist.

Darüber hinaus wendet IFRS 9 das sogenannte Modell der erwarteten Kreditausfälle für die Erfassung erwarteter Verluste an. Dementsprechend wird bei der Erfassung von Forderungen die künftige Ausfallwahrscheinlichkeit auf Grundlage historischer Daten und erwarteter künftiger Ereignisse bestimmt.

Wertminderungen werden für erwartete Kreditverluste gemäß einem dreistufigen Modell erfasst. Die Gruppe wendet jedoch den vereinfachten Ansatz gemäß IFRS 9 an, um die erwarteten Kreditausfälle zu bewerten. Demnach bewertet sie die Wertberichtigung beim erstmaligen Ansatz und während der Laufzeit eines Vermögenswerts mit einem Betrag, der den über die gesamte Laufzeit erwarteten Kreditausfällen entspricht. Diese Vereinfachung konnte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente sowie für Leasingforderungen angewendet werden.

Wenn im Falle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Vertragsvermögenswerten objektive Hinweise (wie die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls oder erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners) vorliegen, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungsbedingungen eingehen werden, wird eine Wertminderung mithilfe eines Wertberichtigungskontos vorgenommen. Wertgeminderte Forderungen werden ausgebucht, wenn sie sich als uneinbringlich erweisen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko über ein Wertberichtigungskonto oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt davon ab, wie verlässlich die Einschätzung der Risikosituation ist.

Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit Zahlungsausfälle einzelner Kunden oder Kundengruppen verzeichnen müssen, die jedoch für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung waren.

Der Buchwert des Vermögenswertes wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Ein Wertminderungsaufwand wird ergebniswirksam erfasst.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Perioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung wertaufgeholt. Die Höhe der Wertaufholung ist auf die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung begrenzt. Die Wertaufholung wird ergebniswirksam erfasst.

Beizulegender Zeitwert finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die folgenden Stufen werden zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verwendet:

1.

Auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierte (unverändert übernommene) Preise (Stufe 1)

2.

Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die auf Stufe 1 berücksichtigten notierten Marktpreise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als Preis) oder indirekt (d. h. in Ableitung von Preisen) beobachten lassen (Stufe 2)

3.

Nicht auf beobachtbaren Marktdaten basierende Inputfaktoren für die Bewertung des Vermögenswerts oder der Verbindlichkeit (nicht beobachtbare Inputfaktoren) (Stufe 3)

Der Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der Forderungen, der kurzfristigen Verbindlichkeiten und der Rückstellungen entspricht aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit dieser Instrumente ungefähr dem beizulegenden Zeitwert.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird grundsätzlich ausgebucht (d. h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

1.

Die vertraglichen Anrechte auf Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen.

2.

Die Gruppe hat ihre vertraglichen Anrechte auf den Bezug von Zahlungsströmen aus dem finanziellen Vermögenswert an eine dritte Partei übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Zahlungsströme an eine dritte Partei im Rahmen eines so genannten "Pass-Through Arrangement" übernommen und hat entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch behalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Wenn die Gruppe ihre vertraglichen Anrechte auf Zahlungsströme aus einem Vermögenswert überträgt oder eine "Pass-Through Arrangement" eingeht, beurteilt sie, ob und in welchem Umfang sie die mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen behält. Wenn sie im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch behält und die Beherrschung des Vermögenswerts nicht überträgt, erfasst sie den übertragenen Vermögenswert weiter in dem Umfang ihres anhaltenden Engagements. In diesem Fall weist die Gruppe auch eine entsprechende Verbindlichkeit aus. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die die Gruppe behalten hat, Rechnung getragen wird.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Bilanzposten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" umfasst Kassenbestände und Bankguthaben.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Eine finanzielle Verbindlichkeit ist die vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von Barmitteln oder zum Austausch von Finanzinstrumenten zu Ungunsten der Gesellschaft. Ausgenommen sind z. B. Verpflichtungen aus Leasingverträgen, Verpflichtungen aus einem Plan für Leistungen an Arbeitnehmer oder anteilsbasierte Vergütungen oder eigene Eigenkapitalinstrumente. Die finanziellen Verbindlichkeiten der Matrix42 Group umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten gegenüber Banken (Darlehen).

Gemäß IFRS 9 werden finanzielle Verbindlichkeiten bei der Matrix42 Group entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert kategorisiert. Im Allgemeinen werden alle finanziellen Verbindlichkeiten in die Kategorie "fortgeführte Anschaffungskosten" eingestuft, es sei denn, sie erfüllen die Anforderungen für eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert oder die "Fair Value Option" wird angewendet.

Alle finanziellen Verbindlichkeiten, bei denen es sich nicht um Derivate handelt oder die freiwillig zum beizulegenden Zeitwert eingestuft werden, werden zunächst zum beizulegenden Zeitwert einschließlich der direkten Transaktionskosten bewertet.

Bei derivativen Finanzinstrumenten erfolgt der erstmalige Ansatz am Handelstag; sie werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wenn für das Derivat kein Börsen- oder Marktpreis aus einem aktiven Markt verfügbar ist, wird der beizulegende Zeitwert anhand von Finanzbewertungsmethoden bestimmt. Derivate werden als freistehende derivative Finanzinstrumente bilanziert.

Folgebewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden

Nach dem erstmaligen Ansatz werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, sowie im Zuge von Abschreibungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Der Effektivzinssatz für die Folgebewertung wird beim erstmaligen Ansatz als derjenige Zinssatz definiert, der zur Abzinsung der künftigen Zahlungsströme aus dem Vermögenswert oder der Verbindlichkeit auf den Betrag verwendet wird, zu dem er ursprünglich angesetzt wurde. Bei der Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten werden etwaige Agio- oder Disagiobeträge beim Erwerb sowie Gebühren oder Kosten berücksichtigt, die integraler Bestandteil des Effektivzinssatzes sind. Abschreibungen unter Anwendung der Effektivzinsmethode werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzierungskosten ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten können darüber hinaus Änderungen unterliegen. Bei Änderungen der zugrunde liegenden Verträge und der damit verbundenen Zahlungsströme müssen die Buchwerte entsprechend angepasst werden. Werden die Änderungen als wesentliche Änderungen eingestuft, wird das Instrument ausgebucht und unter Berücksichtigung der geänderten Vertragsbedingungen neu erfasst. Änderungen sind für die Matrix42 Group kein relevantes Thema.

Diese Kategorie umfasst im Allgemeinen verzinsliche Darlehen. Weitere Informationen sind in der Anhangangabe "4.18 Finanzielle Verbindlichkeiten" enthalten.

Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Freistehende Derivate werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der für den Verkauf eines finanziellen Vermögenswerts oder die Übertragung einer finanziellen Verbindlichkeit im Rahmen einer ordnungsgemäßen Transaktion zwischen Marktteilnehmern zum Bewertungsstichtag erhalten oder gezahlt würde. Es handelt sich daher um einen Veräußerungspreis (exit price) basierend auf einer hypothetischen Transaktion zum Bewertungsstichtag. Der beizulegende Zeitwert wird basierend auf der in IFRS 13 "Bewertung zum beizulegenden Zeitwert" dargelegten dreistufigen Hierarchie bestimmt. Er wird, sofern verfügbar, anhand der notierten Preise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten auf einem aktiven Markt ohne Anpassung bestimmt (Stufe 1). Wenn diese Daten nicht verfügbar sind, erfolgt eine Bewertung auf der Grundlage direkt oder indirekt beobachtbarer Inputfaktoren (Stufe 2). In allen anderen Fällen werden Bewertungsmethoden angewendet, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3). Wenn Inputfaktoren aus verschiedenen Stufen verwendet werden, wird die für den niedrigsten wesentlichen Inputfaktor geltende Stufe bestimmt, und der gesamte beizulegende Zeitwert wird dieser Stufe zugeordnet.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die Verpflichtung aus der Verbindlichkeit entweder erfüllt oder aufgehoben ist oder ausläuft. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere Verbindlichkeit desselben Kreditgebers zu wesentlich anderen Bedingungen ersetzt oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird der entsprechende Austausch bzw. die entsprechende Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird ergebniswirksam erfasst.

Leasingverhältnisse

Ein Leasingverhältnis wird als Vertrag definiert, der gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zur Nutzung eines zugrunde liegenden Vermögenswerts berechtigt.

Die Matrix42 Group hat beschlossen, die Leitlinien von IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) und auf Leasingverhältnisse für geringwertige zugrunde liegende Vermögenswerte anzuwenden. Diese Leasingverhältnisse sind von der Bilanzierung ausgenommen und die Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst. IFRS 16 wird nicht auf Leasingverhältnisse angewendet, die immaterielle Vermögenswerte zum Gegenstand haben.

Darüber hinaus macht die Matrix42 Group von der Vereinfachungsoption Gebrauch, nach der sowohl die Leasing- als auch die Nichtleasingkomponenten zusammen als Grundlage für die Ermittlung der vertraglichen Leasingzahlungen berücksichtigt werden.

Die Gruppe als Leasingnehmer

Die Gruppe erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) anhand eines einzigen Modells.

Leasingverbindlichkeiten

Zu Beginn des Leasingverhältnisses setzt die Gruppe die Leasingverbindlichkeiten in Höhe des Barwerts der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen an. Leasingzahlungen umfassen a) feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize; b) variable Leasingzahlungen, die zu Beginn des Leasingverhältnisses an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind; c) Beträge, die im Rahmen von Restwertgarantien voraussichtlich zu entrichten sind; d) der Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, dass er diese auch tatsächlich wahrnehmen wird, und e) Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Leasingnehmer eine Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gebunden sind, werden in der Periode als Aufwand verbucht, in der das Ereignis oder die Bedingung, die die Zahlung auslöst, eintritt (es sei denn, sie sind durch die Produktion von Vorräten bedingt).

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet die Gruppe den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn dieser Zinssatz nicht ohne Weiteres ermittelt werden kann, den Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe.

Die Leasingverbindlichkeit wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Eine Neubewertung erfolgt, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Änderung eines Indexes oder Zinssatzes ändern, wenn sich die Schätzung der Gruppe hinsichtlich des Betrags ändert, der voraussichtlich im Rahmen einer Restwertgarantie zu zahlen ist, wenn die Gruppe ihre Einschätzung darüber ändert, ob sie eine Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausüben wird, oder wenn eine Änderung der de facto festen Leasingzahlungen eintritt.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen oder ergebniswirksam erfasst, wenn der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null reduziert wurde.

Nutzungsrechte

Die Gruppe erfasst Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Beginns der Nutzung (d. h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung zur Verfügung steht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet, jeweils bereinigt um etwaige Neubewertungen von Leasingverbindlichkeiten. Nutzungsrechte werden bei der erstmaligen Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Dies umfasst den anfänglichen Betrag der Leasingverbindlichkeit, berichtigt um alle Leasingzahlungen, die am oder vor dem Beginn des Leasingverhältnisses geleistet wurden, zuzüglich aller anfänglich angefallenen direkten Kosten und einer Schätzung der Kosten für die Demontage und die Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder für die Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder des Standortes, an dem er sich befindet, abzüglich aller erhaltenen Leasinganreize.

Die Abschreibung von Nutzungsrechten erfolgt linear über den kürzeren der beiden folgenden Zeiträume: Laufzeit des Leasingvertrags oder erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts.

Wenn das Eigentum am Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf die Konzerngesellschaft übertragen wird oder die Kosten die Ausübung einer Kaufoption beinhalten, wird die Abschreibung auf Grundlage der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggegenstands ermittelt.

Die geschätzten Nutzungsdauern für Leasinggegenstände lauten wie folgt:

Immobilien und Parkplätze 19-33 Jahre
Firmenwagen 6 Jahre
Hardware 3-7 Jahre

Nutzungsrechte werden auch auf Wertminderung geprüft. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsgrundsätzen sind im Abschnitt "Wertminderung nicht-finanzieller Vermögenswerte" enthalten.

Anteilsbasierte Vergütung

Gemäß IFRS 2 sind anteilsbasierte Vergütungen Transaktionen, bei denen ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen von einer Gegenpartei erhält und dafür eine Gegenleistung in Form von Eigenkapitalinstrumenten, Barmitteln oder anderen Vermögenswerten für Beträge erhält, deren Höhe vom Kurs (oder Wert) der Eigenkapitalinstrumente der Gesellschaft oder einer anderen Konzerngesellschaft abhängt.

Bei der Matrix42 Group wird der beizulegende Zeitwert zum Tag der Gewährung von aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente als Aufwand während des Erdienungszeitraums der Prämien mit einer einhergehenden Eigenkapitalerhöhung erfasst.

Erfassung der Umsatzerlöse

Die Erfassung der Umsatzerlöse basiert auf den Rechnungslegungsgrundsätzen des IFRS 15. Die Matrix42 Group bietet ihre Softwarelösungen und Dienstleistungen über zwei Vertriebskanäle an: Partner Business und Direktgeschäft.

Die Partner bieten ihren Kunden die Produkte der Matrix42 Group an. Auf Wunsch des Kunden bestellen die Partnerunternehmen die Software oder eine Dienstleistung direkt bei der Matrix42 Group. In diesem Fall ist das Partnerunternehmen Vertragspartner und tritt als Käufer der Software auf. Daher wird die Rechnung für die Software und/oder die Dienstleistung an das Partnerunternehmen ausgestellt, das diese später auch begleicht.

Beim Direktgeschäft erfolgt der Vertrieb der Software und der damit verbundenen Dienstleistungen durch die Matrix42 Group an den Endnutzer, d. h. den Kunden.

Die Hauptumsatzträger der Matrix42 Group sind die beiden Bereiche Software und Dienstleistungen. Die Softwareverkäufe umfassen den Verkauf von Software als Dienstleistung (SaaS) (1.a), Abonnements für On-Premise-Software (1.b) und unbefristete On-Premise-Software (1.c). Die Dienstleistungen unterteilen sich in Wartungsdienste für unbefristete On-Premise-Software (2.a) und Beratungsdienste, die professionelle Dienstleistungen (2.b) und Schulungen (2.c) umfassen.

Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Art und den Zeitpunkt der Erfüllung von Leistungsverpflichtungen in Verträgen mit Kunden, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen, sowie auf die damit verbundenen Grundsätze der Erfassung der Umsatzerlöse.

Art des Produkts / der Dienstleistung Art und Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen, einschließlich wesentlicher Zahlungsbedingungen Grundsätze für die Erfassung der Umsatzerlöse
1. a Software as a Service Software as a Service (auch SaaS oder Cloud Subscription genannt) ist ein Nutzungs- und Lizenzierungsmodell, das eine Softwarelizenz und erweiterte Wartungsdienste für einen bestimmten Zeitraum vorsieht. SaaS umfasst drei separate Produkte/Dienstleistungen (zeitlich begrenzte Softwarelizenz, zeitlich begrenzte umfangreiche Wartungsdienste und einen zeitlich begrenzten Hosting-Service). Die ermittelten Leistungsverpflichtungen stellen kombinierte Leistungen dar, da sie im vertraglichen Kontext nicht voneinander trennbar sind. Dies liegt daran, dass Softwarelizenzen, Hosting-Services und umfangreiche Wartungsdienste in hohem Maße voneinander abhängig oder miteinander verbunden sind. Daher ist die Cloud-Softwarelizenz im Abonnement nicht von den Wartungsdiensten und den Hosting-Services zu trennen und wird daher als eine einzige Leistungsverpflichtung betrachtet.
Erweiterte Wartungsdienste umfassen spezielle, laufende Software-Updates zur Verbesserung und Erweiterung der Softwarefunktionen während der Lizenzdauer. Die Matrix42 Group überträgt diese einzige Leistungsverpflichtung gemäß den vertraglichen Bestimmungen im Zeitverlauf. Die Umsatzerlöse werden entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen erfasst und über den Leistungszeitraum abgegrenzt. Zu diesem Zweck werden die Umsatzerlöse, die dem künftigen Leistungszeitraum zuzuordnen sind, abgegrenzt, wenn die Zahlungen zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.
Erweiterte Wartungsdienste umfassen auch grundlegende Wartungsdienste, wie den Zugang zum Support-Team für technische Unterstützung und unspezifische Software-Updates ohne Verbesserung der Funktionen der jeweiligen Software, d. h. Fehlerkorrekturen, Sicherheitsupdates oder die Behebung von Fehlern in der Software selbst. In diesen Fällen werden im Konzernabschluss kurz- und langfristige Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Im Rahmen der Cloud Subscription erwartet der Kunde von der Matrix42 Group die Bereitstellung von Produkt-Updates und wesentlichen Softwareerweiterungen, sobald diese verfügbar sind.
Die drei Komponenten (Lizenz, Wartung und Datenhosting) werden zusammen als ein einziger Dienst angeboten und bepreist.
Rechnungen werden erstellt, nachdem die Matrix42 Group den Kundenauftrag bearbeitet hat. Die Fälligkeit der Rechnungen richtet sich in der Regel nach der Region, meist sind sie jedoch innerhalb von 14 bis 30 Tagen im Voraus für den Leistungszeitraum zu zahlen. Die Lizenzdauer beträgt in der Regel 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Die für SaaS erforderliche IT-Infrastruktur wird in einer Cloud betrieben; der Kunde kann wählen, wo die Daten gehostet werden.
1. b Abonnement für On-Premise-Software Abonnements für On-Premise-Softwarelizenzen werden in der Regel als Paket verkauft, das einen bestimmten Zeitraum umfasst und die Nutzung und Lizenzierung von On-Premise-Software in Kombination mit umfangreichen Wartungsdiensten beinhaltet. Ein Abonnement der On-Premises-Softwarelizenz umfasst zwei separate Produkte/Dienstleistungen (zeitlich begrenzte Softwarelizenz, zeitlich begrenzte umfangreiche Wartungsdienste), die als eine einzige Leistungsverpflichtung gelten.
Die Wartungskomponente, die im Abonnement für On-Premise-Software enthalten ist, ähnelt dem SaaS-Modell. Erweiterte Wartungsdienste umfassen laufende Software-Updates zur wesentlichen Verbesserung und Erweiterung der Softwarefunktionen während der Lizenzdauer sowie den Zugang zum Support-Team. Dieser Service schlägt sich in den Preisen für das Abonnement des On-Premise-Software-Pakets nieder (für das Paket gilt ein einziger Preis). Die Matrix42 Group überträgt diese einzige Leistungsverpflichtung gemäß den vertraglichen Bestimmungen im Zeitverlauf. Die Umsatzerlöse werden entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen erfasst und über den Leistungszeitraum abgegrenzt. Umsatzerlöse, die dem künftigen Leistungszeitraum zuzuordnen sind, werden abgegrenzt, wenn die Zahlungen zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.
Rechnungen werden erstellt, nachdem die Matrix42 Group den Kundenauftrag bearbeitet hat. Die Fälligkeit der Rechnungen richtet sich in der Regel nach der Region, meist sind sie jedoch innerhalb von 14 bis 30 Tagen im Voraus für den Leistungszeitraum zu zahlen. Die On-Premise-Software im Abonnement mit umfangreichen Wartungsdiensten wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten angeboten. Die Lizenzdauer verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird. In diesen Fällen werden im Konzernabschluss kurz- und langfristige Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Lizenzen werden beim Kunden vor Ort ("On Prem") betrieben, d. h. sie werden auf der IT-Infrastruktur des Nutzers betrieben. Die Matrix42 Group bietet die Software-Updates, Erweiterungen usw. auf dem Matrix42-Marktplatz an, wo die Benutzer sie selbst herunterladen können. So kann die Lizenz regelmäßig erneuert und langfristig genutzt werden, da die Updates und Erweiterungen nicht nur die technische Aktualität der Software gewährleisten, sondern auch die Funktionalität und den Benutzerkomfort erheblich verbessern.
1. c Unbefristete On-Premise-Software Die unbefristete On-Premise-Softwarelizenz ist ein Nutzungs- und Lizenzierungsmodell, das eine zeitlich unbegrenzte Lizenz für die Nutzung einer Software beinhaltet. Das Modell der unbefristeten On-Premise-Software umfasst zwei getrennte Leistungsverpflichtungen: eine unbefristete Softwarelizenz und in der Regel zeitlich begrenzte grundlegende Wartungsdienste.
Darüber hinaus können optionale grundlegende Wartungsdienste vom Kunden hinzugebucht werden (siehe 2a). Die unbefristete On-Premise-Software-Lizenz ist von den Wartungsdiensten zu unterscheiden.
Die zwei Komponenten (Lizenz und grundlegende Wartung) werden getrennt angeboten und bepreist. Die unbefristete Lizenz wird als separater Posten verkauft und sofort bei Rechnungsstellung als Umsatzerlös verbucht.
Rechnungen werden erstellt, nachdem die Matrix42 Group den Kundenauftrag bearbeitet hat. Die Fälligkeit der Rechnungen richtet sich in der Regel nach der Region, meist sind sie jedoch innerhalb von 14 bis 30 Tagen zu zahlen. Sind Wartungsdienste inbegriffen, sind sie in der Regel im Voraus für den Leistungszeitraum zu zahlen.
Bei unbefristeter On-Premise-Software muss der damit verbundene Datenverkehr auf der IT-Infrastruktur des Nutzers betrieben werden.
2. a Wartungsdienste für unbefristete On-Premise-Software Die Wartung für unbefristete On-Premise-Software ist ein zusätzliches Produkt / ein zusätzlicher Dienst, der "grundlegende" Wartungsdienste bietet. Dies beinhaltet den Zugang zum Support-Team der Matrix42 Group und das Recht auf laufende Updates der Software. Diese Updates umfassen hauptsächlich Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates für den laufenden Betrieb der Software, jedoch keine größeren Verbesserungen oder funktionalen Updates. Es werden Wartungsdienste für unbefristete On-Premise-Software angeboten. Sie unterscheiden sich von der unbefristeten Softwarelizenz und umfassen grundlegende Wartungsdienste für einen bestimmten Zeitraum.
Wie unter 1.c erläutert, sind Wartungsdienste für unbefristete On-Premise-Software-Lizenzen optional. Diese Dienste werden unabhängig von der Lizenz angeboten und bepreist. Der Wartungsdienst wird als separater Posten verkauft und über den Leistungszeitraum abgegrenzt. Umsatzerlöse, die dem künftigen Leistungszeitraum zuzuordnen sind, werden anteilig abgegrenzt, wenn die Zahlungen zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. In diesen Fällen werden im Konzernabschluss kurz- und langfristige Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen.
Diese grundlegenden Wartungsdienste haben in der Regel eine Laufzeit von 12 Monaten. Wird der entsprechende Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich der Wartungsdienst automatisch um weitere 12 Monate.
2. b Dienstleistungen Professionelle Dienstleistungen werden von Kunden für die Ersteinrichtung, die Implementierung der gekauften Software in die Systemlandschaft des Kunden und für die Anpassung der Software angefordert. Bei erbrachten Dienstleistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Leistungserbringung. Die Umsatzerlöse werden in voller Höhe zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung erfasst.
Softwarelizenzen werden häufig in Verbindung mit professionellen Dienstleistungen verkauft. Da die Rechnungsstellung erst nach der Erbringung der Dienstleistung erfolgt, kommt es zu Geschäftsvorfällen, bei denen am Bilanzstichtag bereits eine Dienstleistung an den Kunden erbracht wurde, die Rechnungsstellung aber noch nicht erfolgt ist. In diesen Fällen erfasst die Matrix42 Group im Konzernabschluss zum jeweiligen Stichtag einen Vertragsvermögenswert.
2. c Schulungen Die Matrix42 Group bietet ihren Kunden Schulungen zu den Themen Software-Rollouts, Anschluss neuer Geräte, IT-Architektur und Design neuer Dienste und Workflows. Umsatzerlöse werden bei Erbringung der Dienstleistung (zu einem bestimmten Zeitpunkt) erfasst.
Rechnungen werden zum Zeitpunkt der Anmeldung erstellt. Die Fälligkeit der Rechnungen richtet sich in der Regel nach der Region, meist sind sie jedoch innerhalb von 14 bis 30 Tagen zu zahlen.

Der Transaktionspreis richtet sich nach den in den Verträgen angegebenen Festpreisen. Die Einzelveräußerungspreise entsprechen den Preisen, zu denen die Waren und Dienstleistungen regelmäßig zum Verkauf angeboten werden.

Es bestehen keine Rücknahme-, Erstattungs- oder ähnliche Verpflichtungen oder Garantien in nennenswerter Höhe in Bezug auf jedwede Umsatzerlöse.

Gemäß IFRS 15.105 weist die Matrix42 Group Verträge in der Bilanz als Vertragsvermögenswert oder Vertragsverbindlichkeit aus, je nachdem, ob das Unternehmen seine Leistung erbracht oder der Kunde die Zahlung geleistet hat, wenn eine der Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt hat. Ansprüche auf Gegenleistungen von Kunden werden nur dann als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen, wenn der Anspruch auf Gegenleistungen unbedingt ist. Es bestehen keine wesentlichen Finanzierungskomponenten.

Bei der Matrix42 Group werden Provisionen für den Verkauf von Softwarelizenzen und anderen Dienstleistungen an Vertriebsmitarbeitende gezahlt. Diese Provisionen erfüllen die Kriterien für Vertragsabschlusskosten und werden aktiviert und anschließend über die Vertragslaufzeit abgeschrieben.

Bestimmung des Zeitpunkts der Erfassung der Umsatzerlöse

Für die zeitliche Zuordnung von Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Softwarelizenzen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen bestehen besondere Anforderungen, die Ermessensentscheidungen und Annahmen beinhalten.

Entscheidend ist zunächst die Beurteilung, ob angebotene Lizenzen und Wartungsdienste als eine einzige Leistungsverpflichtung oder als getrennte Leistungsverpflichtungen zu betrachten sind. Für diese Beurteilung werden in Übereinstimmung mit IFRS 15 verschiedene Indikatoren verwendet, die Ermessensentscheidungen erfordern.

Hinsichtlich des Zeitpunkts der Erfassung der Umsatzerlöse bei Lizenzen prüft die Matrix42 Group, ob die von der Gesellschaft zugesagte Lizenz dem Kunden (IFRS 15.B56) entweder:

ein Recht auf Zugriff auf ihr geistiges Eigentum oder

ein Recht auf Nutzung ihres geistigen Eigentums einräumt.

Ein Recht auf Zugriff ist gegeben, wenn alle der folgenden Kriterien erfüllt sind (IFRS 15.B58):

Der Kunde erwartet, dass die Gesellschaft Tätigkeiten ausübt, die das geistige Eigentum, an dem der Kunde Rechte hält, wesentlich beeinflussen,

Der Kunde ist von den Auswirkungen der Tätigkeiten direkt betroffen und

die Tätigkeiten bewirken keine Übertragung eines Gutes oder einer Dienstleistung auf den Kunden.

In diesem Fall werden die Umsatzerlöse im Zeitverlauf erfasst. Ansonsten werden die Umsatzerlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst.

Fremdwährungsgewinne und -verluste

Fremdwährungsgewinne und -verluste werden gemäß IAS 1.35 unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst und ausgewiesen.

Steuern

Laufende Steuern

Die laufenden Steueransprüche und -verbindlichkeiten werden in Höhe des Betrages angesetzt, der voraussichtlich von den Steuerbehörden erstattet bzw. an diese gezahlt wird. Bei der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze berücksichtigt, die am Bilanzstichtag in den Ländern, in denen die Gruppe tätig ist und steuerpflichtige Einkünfte erzielt, in Kraft sind oder in Kürze gelten werden.

Laufende Steuern, die sich auf direkt im Eigenkapital erfasste Posten beziehen, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Geschäftsleitung prüft regelmäßig einzelne Steuerangelegenheiten, um festzustellen, ob die geltenden Steuervorschriften Auslegungsspielraum bieten. Falls erforderlich, werden Steuerrückstellungen erfasst.

Latente Steuern

Latente Steuern ergeben sich aus Bewertungsunterschieden zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzerngesellschaften sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit diese Unterschiede im Zeitverlauf wertaufgeholt werden. Zudem werden latente Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge in dem Maße ausgewiesen, in dem es wahrscheinlich ist, dass sie in absehbarer Zukunft genutzt werden können. Die Gesellschaft wendet zur Berechnung der latenten Steuern die Verbindlichkeitsmethode an, wobei die am Bilanzstichtag geltenden oder in Kürze geltenden Steuersätze angewendet werden. Die Auswirkungen von Änderungen der Steuersätze auf latente Steuern werden daher nach Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung erfasst. Latente Steueransprüche werden mit latenten Steuerschulden saldiert, soweit sie von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden (IAS 12.74).

Latente Steuerschulden werden für steuerliche temporäre Differenzen erfasst, die bei Investitionen in Tochtergesellschaften entstehen, außer in Fällen, in denen die Gruppe in der Lage ist, die Auflösung der temporären Differenz zu steuern, und es wahrscheinlich ist, dass die temporäre Differenz in absehbarer Zukunft nicht wertaufgeholt wird.

Latente Steueransprüche werden nur in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiger steuerpflichtiger Gewinn besteht, mit dem die temporären Differenzen verrechnet werden können.

Latente Steuerschulden und -ansprüche werden anhand geltender Steuersätze und Gesetze bewertet, deren Anwendbarkeit zu erwarten ist, wenn die Verbindlichkeit beglichen oder der Vermögenswert realisiert wird. Die Bewertung latenter Steueransprüche und -verbindlichkeiten hat die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen, die daraus resultieren, in welcher Art und Weise die Gruppe zum Bilanzstichtag erwartet, die Verbindlichkeit zu begleichen oder den Vermögenswert zu realisieren.

2.3. Neue Standards oder Änderungen und bevorstehende Anforderungen in künftigen Geschäftsjahren

Der IASB hat die folgenden Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Berichtszeitraum noch nicht verpflichtend anzuwenden waren bzw. von der Europäischen Union noch nicht übernommen wurden.

Standards / Änderungen an Standards, die ab dem Geschäftsjahr 2023 bzw. später gelten
Standard/Interpretation Thema Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre, mit Beginn zum oder nach dem Annahme durch die EU-Kommission
Neue Standards
IFRS 17 Versicherungsverträge und Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 1. Jan. 2023 Ja
Änderungen an bestehenden Standards
Änderungen an IAS 12 Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen 1. Jan. 2023 Ja
Änderungen an IAS 1 Angabe der Rechnungslegungsmethoden 1. Jan. 2023 Ja
Änderungen an IAS 8 Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen 1. Jan. 2023 Ja
Änderungen an IFRS 9 und 17 Vergleichsinformationen 1. Jan. 2023 Ja
Änderungen an IAS 12 Internationale Steuerreform - Pillar 2 Model Vorschriften 1. Jan 2023 Nein
Änderungen an IAS 1 Einstufung der Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig und langfristige Verbindlichkeiten mit Nebenvereinbarungen 1. Jan. 2024 Nein
Änderungen an IFRS 16 Leasingverbindlichkeiten bei Sale-und-Leaseback-Vereinbarungen 1. Jan 2024 Nein
Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 Lieferanten-Finanzierungs-Vereinbarungen 1. Jan 2024 Nein

Die Gruppe hat sich gegen die vorzeitige Anwendung dieser Standards entschieden. Diese Standards und Interpretationen werden zum Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung in den Konzernabschlüssen umgesetzt. Es wird nicht davon ausgegangen, dass die oben aufgeführten Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die zukünftigen Konzernabschlüsse der Matrix42 Holding GmbH haben werden.

3. Verwendung von Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Beim Erstellen des Konzernabschlusses hat die Geschäftsführung Ermessensentscheidungen und Schätzungen zugrunde gelegt, die sich auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen auswirken. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen der Schätzungen werden prospektiv erfasst.

Ermessensentscheidungen

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden mit den stärksten Auswirkungen auf die im Abschluss ausgewiesenen Beträge sind vor allem in Bezug auf Leasing (Beurteilung der Laufzeit von Leasingverhältnissen im Hinblick auf die hinreichend sichere Ausübung von Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen) und die Erfassung der Umsatzerlöse (Beurteilung, ob die Umsatzerlöse im Zeitverlauf oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst werden) enthalten.

Bestimmung der Laufzeit von Leasingverträgen mit Verlängerungs- und Kündigungsoptionen - die Gruppe als Leasingnehmer

Die Gruppe bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses zunächst auf Grundlage der unkündbaren Laufzeit des Leasingverhältnisses. Zeiträume, die sich aus einer Verlängerungsoption ergeben, werden berücksichtigt, wenn hinreichend sicher ist, dass die Gruppe diese Option ausüben wird. Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, werden berücksichtigt, wenn hinreichend sicher ist, dass die Gruppe diese Option ausüben wird.

Die Gruppe unterhält mehrere Leasingverträge, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Die Gruppe trifft Ermessensentscheidungen bei der Beurteilung, ob die Option zur Verlängerung oder Kündigung des Leasingverhältnisses mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden wird oder nicht. Das bedeutet, dass sie alle relevanten Faktoren berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz für die Ausübung der Verlängerungs- oder Kündigungsoption bieten. Die Gruppe bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses neu, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/die innerhalb der Kontrolle der Gruppe liegt und Einfluss darauf hat, ob sie die Option zur Verlängerung oder Kündigung des Leasingverhältnisses ausübt oder nicht (z. B. wesentliche Mietereinbauten oder wesentliche Anpassungen am zugrunde liegenden Vermögenswert).

Annahmen und Schätzungsunsicherheiten

Zum Bilanzstichtag hat die Geschäftsleitung die folgenden wichtigen zukunftsbezogenen Annahmen getroffen und wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dem zufolge innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Berichtigung der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

Im Allgemeinen werden Annahmen und Schätzungen insbesondere im Zusammenhang mit der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten und der Wertberichtigung für erwartete Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Steuern getroffen.

Wertminderung immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer

Der Geschäfts- oder Firmenwert stellt einen erheblichen Anteil des Gesamtvermögens dar. Da er nicht planmäßig abgeschrieben wird, ist die jährliche obligatorische Wertminderungsprüfung von großer Bedeutung.

Die Wertminderungsprüfung erfordert zunächst die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder der Gruppe solcher Einheiten, denen diese Posten zugeordnet sind. Die Matrix42 Group wird als eine einzige zahlungsmittelgenerierende Einheit bewertet.

Der erzielbare Betrag, der entweder der Nutzungswert oder der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten sein kann, wird in der Regel nach der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt, wobei angemessene Annahmen der Marktteilnehmer zugrunde gelegt werden. Die Identifizierung von Anzeichen für eine Wertminderung, die Schätzung künftiger Zahlungsströme und die Ermittlung des Nutzungswerts von Vermögenswerten sind mit wesentlichen Ermessensentscheidungen verbunden, die die Geschäftsleitung im Hinblick auf die Identifizierung und Überprüfung von Indikatoren für eine Wertminderung, die erwarteten Zahlungsströme, die anzuwendenden Abzinsungssätze, die jeweiligen Nutzungsdauern und die Restwerte treffen muss.

Weitere Einzelheiten sind der Anhangangabe "4.10 Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer" zu entnehmen.

Steuern

Die Gruppe trifft sowohl bei der Berechnung der tatsächlichen als auch der latenten Steuern Annahmen. Der Ansatz latenter Steueransprüche setzt insbesondere voraus, dass in der Zukunft ausreichend steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, das mit Steuergutschriften und Verlustvorträgen verrechnet werden kann. Bei der Beurteilung, ob latente Steuern aktiviert werden können, sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Steuerangelegenheiten unterliegen Unsicherheiten hinsichtlich der Beurteilung durch die Steuerbehörden, und es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass diese in Einzelfällen zu anderen Ergebnissen kommen als die Gruppe. Ist eine Änderung der Einschätzung wahrscheinlich, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet.

4. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Konzernbilanz und Konzerngewinn- und -verlustrechnung

Die folgenden Anhangangaben beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2022, die Vergleichsangaben jedoch auf das Rumpfgeschäftsjahr 2021 vom 15.03.2021 bis zum 31.12.2021. Die ergebniswirksamen Auswirkungen des operativen Geschäfts auf Gewinn und Verlust wurden für das Rumpfgeschäftsjahr 2021 jedoch für sechs Monate ab dem Erwerbszeitpunkt berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit mit den Vorjahresangaben ist somit nur eingeschränkt gegeben.

4.1. Umsatzerlöse

Umsatzquellen

Die Matrix42 Group erzielt Umsatzerlöse vor allem aus dem Verkauf von selbst entwickelten Softwarelizenzen und dem Verkauf von Softwarelizenzen Dritter sowie aus Wartungsdiensten. Die Entwicklung von Softwarelösungen unterstützt IT-Organisationen bei der Digitalisierung der Arbeitsumgebung ihrer Mitarbeitenden, indem sie neben dem klassischen Geräte- und Softwaremanagement auch Endgerätesicherheit bietet. Die von der Matrix42 Group angebotenen Softwarelösungen integrieren physische, virtuelle, mobile und cloudbasierte Arbeitsumgebungen in bestehende Infrastrukturen von Unternehmen.

Weitere Umsatzquellen sind professionelle Dienstleistungen für die Implementierung der gekauften Software in die Systemlandschaft des Kunden und für deren Verwendung.

Aufgliederung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden

In den folgenden Tabellen werden die Erlöse aus Verträgen mit Kunden nach den wichtigsten Regionen sowie Hauptprodukten und -dienstleistungen aufgeschlüsselt.

Umsatzerlöse
(in TEUR) 2022 2021
Europa 55.303 18.638
davon Deutschland 43.674 15.568
Americas 2.221 326
davon USA 2.011 326
Sonstige 249 100
Summe 57.773 19.065
Umsatzerlöse
(in TEUR) 2022 2021
Lizenzen und damit verbundene Wartung 52.171 15.420
Professionelle Dienstleistungen 4.769 3.330
Schulungen 834 315
Summe 57.773 19.065

Die Kundenstruktur und die Vielzahl der Geschäftsaktivitäten der Gruppe führten im Geschäftsjahr 2022, wie auch bereits im Rumpfgeschäftsjahr 2021, zu keiner wesentlichen Konzentration auf einzelne Kunden, Regionen oder Geschäftsfelder.

Vertragssalden

Die folgende Tabelle enthält Informationen über Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden:

Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten
(in TEUR) 31.12.2022 31.12.2021
Vertragsvermögenswerte 0 206
Vertragskosten 1.852 1.671
Vertragsverbindlichkeiten -22.712 -21.193

Die Vertragsverbindlichkeiten beziehen sich in erster Linie auf die von den Kunden erhaltenen Vorauszahlungen für die Nutzung von Softwarelizenzen und Wartungsdiensten, für die die Umsatzerlöse im Zeitverlauf erfasst werden. In diesen Fällen werden die Umsatzerlöse, die dem zukünftigen Leistungszeitraum zuzuordnen sind, monatlich anteilig erfasst. Die Verbuchung der entsprechenden Umsatzerlöse wird voraussichtlich in den nächsten drei Jahren erfolgen. Von den zum 31.12.2021 vorhandenen Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von 21.193 TEUR wurden 15.648 TEUR im Geschäftsjahr 2022 im Umsatz erfasst.

Leistungsverpflichtungen und Grundsätze für die Erfassung der Umsatzerlöse

Umsatzerlöse werden auf Grundlage, der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung, bewertet. Die Gruppe verbucht Umsatzerlöse, wenn sie die Verfügungsgewalt über eine Dienstleistung an einen Kunden überträgt.

Vertragskosten

Bei der Matrix42 Group werden Provisionen für den Verkauf von Softwarelizenzen und anderen Dienstleistungen an Vertriebsmitarbeitende gezahlt. Gemäß IFRS 15 erfüllen diese Provisionen die Kriterien für Vertragsabschlusskosten im Sinne von IFRS 15.94.

Die Geschäftsleitung geht von der Einbringlichkeit dieser Provisionen aus. Die Gruppe hat sie daher zum 31.12.2022 als Vertragskosten in Höhe von 1.852 TEUR (31.12.2021: 1.671 TEUR) aktiviert.

Aktivierte Provisionen werden abgeschrieben, wenn die entsprechenden Umsatzerlöse verbucht werden. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Abschreibungsbetrag 1.149 TEUR (Rumpfgeschäftsjahr 2021: 632 TEUR) und es ergab sich kein Wertminderungsaufwand in Bezug auf die aktivierten Kosten.

4.2. Sonstige betriebliche Erträge

Sonstige betriebliche Erträge
(in TEUR)
2022 2021
Fremdwährungsgewinne 1.353 512
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 208 313
Sonstige geldwerte Vorteile 528 254
Sonstige Erträge im Zusammenhang mit Flottenmanagementdienstleistungen 11 251
Erträge aus der Auflösung von Verbindlichkeiten 241 186
Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen 613 0
Periodenfremde Erträge 148 171
Sonstige 453 434
Summe 3.556 2.121

4.3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen
(in TEUR)
2022 2021
Rechts- und Beratungskosten 2.802 5.101
Vergütung des Beirats 500 408
Fremdwährungsverluste 391 214
Finanzierung, Umstrukturierungskosten und ähnliche Aufwendungen 434 150
Periodenfremde Aufwendungen 471 0
Sonstige (inkl. Jahresabschlusskosten) 1.638 237
Summe 6.236 6.110

4.4. Finanzergebnis

Finanzergebnis
(in TEUR)
2022 2021
Finanzerträge 171 184
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 159 170
Sonstige Zinserträge 12 14
Finanzaufwendungen -4.531 -2.454
Zinsaufwendungen aus Darlehen -3.904 -2.252
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -463 -112
Zinsaufwendungen für Leasingverhältnisse -164 -90
Finanzergebnis -4.360 -2.270

4.5. Zusätzliche Angaben aufgrund der Anwendung des Umsatzkostenverfahrens

Abschreibungen
(in TEUR)
2022 2021
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 11.032 5.501
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 1.542 735
Abschreibungen auf Vertragskosten 1.149 632
Abschreibungen auf Sachanlagen 213 74
Summe 13.936 6.942
Materialkosten
(in TEUR)
2022 2021
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 7.601 3.492
Anstieg des Bestands an Fertigerzeugnissen und unfertigen Erzeugnissen 0 0
Aufwendungen für bezogene Güter 721 503
Summe 8.322 3.995
In den Funktionskosten enthaltene Leistungen an Arbeitnehmer
(in TEUR)
2022 2021
Löhne und Gehälter (einschließlich Abfindungen) 37.065 15.977
Sozialversicherungsbeiträge, Aufwendungen für Altersversorgung und sonstige Leistungen 5.022 1.895
davon Aufwendungen für Altersversorgung TEUR 2.069 (i. Vj. TEUR 789)
Anteilsbasierte Vergütung 972 486
Summe 43.059 18.358

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten ist wie folgt:

Mitarbeitende 2022 2021
Europa 378 353
davon Deutschland 248 228
Americas 20 21
davon USA 20 21
Sonstige 1 1
Summe 399 375

4.6. Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Forschungs- und Entwicklungskosten beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf 16.970 TEUR (Vj.: 9.086 TEUR).

4.7. Anteilsbasierte Vergütung

Zur Beteiligung der derzeitigen und zukünftigen Mitglieder der Geschäftsführung und anderer Führungskräfte in Schlüsselpositionen der Matrix42 Group am Erfolg der Gruppe wurde beschlossen, ab dem 01.07.2021 ein Management-Investment-Programm (MIP) einzuführen. Seit der Einführung wurden sieben verschiedene einzelne Teilnehmende in das Management-Investment-Programm aufgenommen. Im Rahmen des MIP wird den Teilnehmenden eine anteilsbasierte Vergütung gewährt, indem ihnen eine Option zum Kauf von Eigenkapitalinstrumenten an einer Gesellschaft auf einer Ebene oberhalb der Matrix42 Holding GmbH angeboten werden. Die Teilnehmenden halten Gesellschaftsanteile und sind damit indirekt am Kapital der Matrix42 Holding GmbH beteiligt.

Die anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung der Gruppe wird als Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert.

Im Rahmen des Programms gelten die folgenden Ausübungsbedingungen:

40 % werden am Tag des Beitritts des Teilnehmenden unverfallbar

weitere 5 % werden nach Abschluss jedes vollen Kalenderquartals nach dem zweiten Jahrestag des Beitritts bis zum vierten Jahrestag des Beitritts unverfallbar

100 % werden bei einem Exit-Ereignis unverfallbar

Die mit den anteilsbasierten Vergütungen verbundenen Eigenkapitalinstrumente haben sich im Geschäftsjahr 2022 weder verändert noch wurden sie ausgeübt oder sind verfallen.

Der beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütungen belief sich zum Zeitpunkt der Gewährung am 01.07.2021 auf 2,61 Mio. EUR. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand der Black-Scholes-Formel ermittelt.

Für die Bewertung der beizulegenden Zeitwerte zum Zeitpunkt der Gewährung der anteilsbasierten Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente wurden die folgenden Input-Parameter verwendet:

Zeitpunkt des Exit-Ereignisses: 100 % in fünf Jahren, d. h. 2026

Volatilität des Eigenkapitals: 25 %, auf Grundlage einer Peer-Group-Analyse mit vergleichbaren börsennotierten Unternehmen

Risikofreier Zinssatz zum erwarteten Ausstiegsdatum: -0,66 % (risikofreier Fünfjahreszinssatz für deutsche Staatsanleihen zum Bewertungszeitpunkt)

Gemäß dem Unverfallbarkeitsplan wurden 972 TEUR (Vj.: 486 TEUR) als Personalaufwand erfasst und als Erhöhung der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 dargestellt.

4.8. Ertragsteuern

Die Ertragssteuern umfassen Folgendes:

Zusammensetzung der Ertragsteuern
(in Tausend EUR)
2022
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Laufender Steuerertrag/(-aufwand)
Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2022 -436
Steuerertrag für vorherige Geschäftsjahre 198
Latenter Steuerertrag/(-aufwand)
Entstehung und Auflösung temporärer Differenzen 7.604
Steuereffekte aus Verlusten 2.807
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Steuerertrag/(-aufwand) 10.173
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Latente Ertragsteuern aus im sonstigen Ergebnis erfassten Posten 0

Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerertrag/(-aufwand) stellt sich wie folgt dar:

Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steuerertrag/(-aufwand)
(in Tausend EUR)
2022
Gewinn vor Ertragsteuern -27.833
Erwarteter Steuerertrag zu einem Steuersatz von 31,925 % 8.886
(Erhöhung) oder Abnahme der zu zahlenden Ertragssteuern:
steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen -527
Zinsvortrag -935
Bewertung der Steuerverluste -811
Korrekturbuchung latente Steuern Vorjahre 3.448
Sonstige 113
Tatsächlicher Steuerertrag 10.173
Laufender Steueraufwand -436
Latenter Steuerertrag:
- Entstehung und Auflösung temporärer Differenzen 7.604
- steuerliche Verlustvorträge 2.807
Steuerertrag für vorherige Geschäftsjahre 198
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Steuerertrag/(-aufwand) 10.173
Latente Ertragsteuern aus im sonstigen Ergebnis erfassten Posten 0

Der erwartete Steuersatz für das Geschäftsjahr 2022 von 31,925 % ergibt sich aus der erwarteten Gewerbesteuer von 16,1 % sowie aus der Körperschaftsteuer von 15 % und dem Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die veranlagte Körperschaftsteuer in Deutschland, da der überwiegende Teil der Geschäftstätigkeit in Deutschland stattfindet.

Für die deutschen Gesellschaften, die einen Verlust erwirtschaftet haben, wurden latente Steueransprüche in Höhe von 546 TEUR gebildet. Die Nutzung wird durch zukünftige steuerpflichtige Gewinne sichergestellt, obwohl die Gesellschaften im laufenden Zeitraum teilweisen einen Verlust erlitten haben.

Die latenten Steuern ergeben sich aus den folgenden Bilanzpositionen der Gruppe:

Latente Steuerverbindlichkeiten/(-ansprüche)
(in Tausend EUR)
31. Dez. 2021 Ergebniswirksam erfasst Saldierung AS 12 31. Dez. 2022
Latente Steueransprüche
sonstige Verbindlichkeiten -13 -20 - -33
Steuerliche Verlustvorträge -1.839 -2.807 4.099 -546
Latente Steuerschulden
Immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert 44.069 -6.215 -4.099 33.747
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 38 0 - 38
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 594 -2 - 591
Rückstellungen 1 -1 - 0
Finanzielle Verbindlichkeiten -34 -51 - -85
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.216 -879 - 338
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 526 -436 - 90
Latente Steueransprüche (Saldo) 44.557 -10.411 0 34.138
Im Abschluss wie folgt erfasst:
Latente Steueransprüche -1.852 -2.827 4.099 -580
Latente Steuerschulden 46.409 -7.584 -4.099 34.718
Latente Steueransprüche (Saldo) 44.557 -10.411 0 34.138

Informationen über die Organschaft

Zwischen der Matrix42 Service GmbH und ihrer Tochtergesellschaft Matrix42 GmbH wurde ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Die formellen und materiellen Anforderungen an die Organschaft sind erfüllt. Die steuerlichen Gewinne und Verluste der Matrix42 Service GmbH und der Matrix42 GmbH werden auf Ebene der Matrix42 Service GmbH gepoolt und besteuert.

Weitere Einzelheiten zu latenten Steueransprüchen und latenten Steuerschulden

Die Matrix42 Group weist steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 47.239 TEUR sowie Zinsvorträge in Höhe von TEUR 2.927 für Zwecke der latenten Steuern nicht aus. Es wird nicht erwartet, dass die bestehenden steuerlichen Zins- und Verlustvorträge im Planungszeitraum genutzt werden. Die Verlustvorträge umfassen ausschließlich Steuerverluste ausländischer Gesellschaften, vor allem in den USA. Steuerliche Verluste in Höhe von 28.458 TEUR verfallen zwischen 2026 und 2037, die restlichen nicht genutzten Steuerverluste haben kein Ablaufdatum. Temporäre Differenzen, für die keine latenten Steueransprüche gebildet wurden, liegen nicht vor.

4.9. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte
(in TEUR)
Geschäfts- oder Firmenwert Kundenverträge und damit verbundene Kundenbeziehungen Entwickelte Technologie Warenzeichen Sonstige Summe
Anschaffungskosten
Stand 15.03.2021 0 0 0 0 0 0
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 142.122 93.271 41.945 8.298 0 285.636
Zugänge 0 0 5 0 0 5
Stand 31.12.2021 142.122 93.271 41.950 8.298 0 285.641
Stand 01.01.2022 142.122 93.271 41.950 8.298 0 285.641
Zugänge 0 0 0 0 160 160
Stand 31.12.2022 142.122 93.271 41.950 8.298 160 285.801
Kumulierte Abschreibungen
Stand 15.03.2021 0 0 0 0 0 0
Zugänge 0 2.332 2.997 172 0 5.501
Stand 31.12.2021 0 2.332 2.997 172 0 5.501
Stand 01.01.2022 0 2.332 2.997 172 0 5.501
Zugänge 0 4.663 5.992 344 32 11.031
Stand 31.12.2022 0 6.995 8.989 516 32 16.532
Buchwert
Stand 15.03.2021 0 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2021 142.122 90.939 38.953 8.126 0 280.140
Stand 31.12.2022 142.122 86.276 32.961 7.782 128 269.269

Der Geschäfts- oder Firmenwert zum 31.12.2022 beläuft sich auf 142.122 TEUR (31.12.2021: 142.122 TEUR) und ist auf den Erwerb der ehemaligen Matrix42 Group GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zurückzuführen.

Die Kundenverträge und die damit verbundenen Kundenbeziehungen zum 31.12.2022 belaufen sich auf 86.276 TEUR (31.12.2021: 90.939 TEUR) und entfallen auf den bestehenden Stamm an Abonnementen. Diese bestehenden Beziehungen werden anhand einer Schätzung der künftig mit diesen Kunden erzielten Erträge bewertet.

Die Kundenbeziehungen werden nach der Residualwertmethode, einer Form des einkommensbasierten Ansatzes, bewertet.

Die entwickelte Technologie zum 31.12.2022 beläuft sich auf 32.961 TEUR (31.12.2021: 38.953 TEUR) und kann Innovationen oder technischen Entwicklungen, wie patentierter oder nicht patentierter Technologie, Geschäftsgeheimnissen oder Datenbanken zugeordnet werden. Matrix42 hat eine Software-as-a-Service-basierte Plattform entwickelt, die drei Komponenten umfasst: Digital Workspace Platform (DWP), Unified Endpoint Management (UEM) und Enterprise Service Management (ESM). DWP ist eine Benutzeroberfläche, die auch zur Bereitstellung der UEM- und ESM-Angebote verwendet wird. Mit der DWP können Unternehmen ihre Workflows über visuelle Low-Code-Schnittstellen anpassen. Das ESM standardisiert verschiedene Dienste, darunter IT- und Nicht-IT-Prozesse. Asset Management und integrierte Konfiguration ermöglichen die Visualisierung des Servicestatus und die Optimierung des Lebenszyklusmanagements von Lizenzen. Das UEM bzw. SUEM bietet Kunden eine zentrale Lösung für den sicheren Zugriff auf alle Geräte und Anwendungen, unabhängig von der Plattform.

Die Warenzeichen / die Marke zum 31.12.2022 belaufen/beläuft sich auf 7.782 TEUR (31.12.2021: 8.126 TEUR) und bezieht sich auf das Warenzeichen "Matrix42" mit den dazugehörigen Logos und weiteren Marketingmaterialien. Das Warenzeichen ist rechtlich geschützt. Die Gruppe verwendet neben ihrer Unternehmensmarke auch Produktmarken, von denen zwei - EgoSecure und Empirum - rechtlich geschützte Marken darstellen. Darüber hinaus waren zuvor FireScope und Silverback als Marken registriert. Die Gesellschaft ist auch Eigentümerin der Domains von FastViewer und anderer Produktmarken.

Entwickelte Technologien sowie Warenzeichen und Marke wurden nach der Methode der Lizenzpreisanalogie bewertet, da diese Methode den angemessensten Ansatz für die Schätzung der beizulegenden Zeitwerte darstellt. Diese Methode basiert auf dem Prinzip, dass der Wert eines immateriellen Vermögenswerts gleich dem Barwert der Einsparungen an Lizenzgebühren nach Steuern ist, die sich aus dem Besitz des immateriellen Vermögenswerts ergeben.

Es gibt keine Eigentumsbeschränkungen oder immaterielle Vermögenswerte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet wurden.

4.10. Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts und immaterieller Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer

Im Geschäftsjahr 2022, genau wie im Vorjahr, wird die Matrix42 Group auf Gruppenebene gesteuert und gilt somit als zahlungsmittelgenerierende Einheit ("ZGE"). Dies entspricht der derzeitigen internen Berichts- und Kontrollstruktur der Gruppe.

Der bestehende Geschäfts- oder Firmenwert wird mindestens einmal jährlich auf Wertminderung geprüft. Die Prüfung wird jeweils am Ende eines jeden Geschäftsjahres durchgeführt. Die Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung wird auf Ebene der Matrix42 Group durchgeführt.

Der erzielbare Betrag dieser ZGE wurde auf Grundlage des höheren Wertes zwischen Nutzungswert und beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten unter Verwendung der abgezinsten Zahlungsströme ermittelt. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts wurde auf Grundlage der in die Bewertungstechnik einbezogenen Parameter als Stufe 3 eingestuft.

Die wichtigsten Annahmen, die bei der Schätzung des erzielbaren Betrags zugrunde gelegt wurden, sind im Folgenden aufgeführt. Die den wichtigsten Annahmen zugeordneten Werte spiegeln die Einschätzung der Geschäftsleitung hinsichtlich zukünftiger Trends in den betreffenden Branchen wider und wurden auf Grundlage historischer Daten aus externen und internen Quellen ermittelt.

(in Prozent) 2022 2021
Abzinsungssatz (nach-Steuer-Größe) 8,9% 6,8%
Endwertwachstum 2,0% 2,0%
Durchschnittliche EBIT-Marge für die nächsten 5 Jahre 17,2% 10,2%
Geplante jährliche durchschnittliche EBITDA-Wachstumsrate für die nächsten 5 Jahre 62,5% 33,8%

Der Abzinsungssatz wurde auf Grundlage des historischen Branchendurchschnitts der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten nach Steuern geschätzt, wobei ein möglicher Fremdkapitalanteil von 16,4 % (Vj.: 15,1 %) bei einem Marktzinssatz von 2,18 % (Vj.: 1,49 %) zugrunde gelegt wurde.

Die Cashflow-Prognosen enthielten spezifische Schätzungen für fünf Jahre und eine Wachstumsrate für den Zeitraum danach. Die Endwachstumsrate wurde auf Grundlage, der von der Geschäftsleitung geschätzten langfristigen durchschnittlichen jährlichen EBITDA-Wachstumsrate ermittelt, die mit den Annahmen übereinstimmt, die ein Marktteilnehmer treffen würde. Demnach beläuft sich die durchschnittliche im Planungszeitraum moderat steigende EBIT-Marge auf 17,2 % sowie das Umsatzwachstum auf durchschnittlich 13,5 % p.a.

Sensitivität der getroffenen Annahmen

Der geschätzte erzielbare Betrag der ZGE überstieg ihren Buchwert um 59.451 TEUR (Vj.: 18.459 TEUR). Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass keine nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderung einer der wesentlichen Annahmen, die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Verkaufskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit verwendet werden, dazu führen könnte, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt.

4.11. Sachanlagen

Sachanlagen
(in TEUR)
Mietereinbauten Technische Anlagen und Maschinen Sonstiges Anlagevermögen Summe
Anschaffungskosten
Stand 15.03.2021 0 0 0 0
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 44 2 290 336
Zugänge 0 52 59 111
Abgänge 0 0 -6 -6
Umgliederungen 0 45 -45 0
Stand 31.12.2021 44 99 298 441
Stand 01.01.2022 44 99 298 441
Zugänge 0 6 118 124
Abgänge 0 0 -60 -60
Umgliederungen 0 -13 13 0
Währungsanpassungen 0 -4 2 -2
Stand 31.12.2022 44 88 371 503
Kumulierte Abschreibungen
Stand 15.03.2021 0 0 0 0
Zugänge 4 17 54 75
Währungsanpassungen 0 3 -4 -1
Stand 31.12.2021 4 20 50 74
Stand 01.01.2022 4 20 50 74
Zugänge 7 26 180 213
Stand 31.12.2022 11 46 230 287
Buchwert
Stand 15.03.2021 0 0 0 0
Stand 01.01.2022 40 79 248 367
Stand 31.12.2022 33 42 141 216

Es gibt keine Sachanlagen, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet wurden.

4.12. Nutzungsrechte

Die im Rahmen von Leasingverhältnissen aktivierten Nutzungsrechte beziehen sich hauptsächlich auf die Anmietung von Gebäuden an verschiedenen Standorten sowie auf Fahrzeuge und Büroausstattung, vor allem Hardware.

Nutzungsrechte
(in TEUR)
Bürogebäude Firmenwagen IT und andere Ausstattung Summe
Anschaffungskosten
Stand 15.03.2021 0 0 0 0
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse 3.677 464 285 4.426
Zugänge 0 21 201 222
Stand 31.12.2021 3.677 485 486 4.648
Stand 01.01.2022 3.677 485 486 4.648
Zugänge 444 314 0 758
Abgänge -868 -62 -8 -938
Währungsanpassungen -5 20 -9 6
Stand 31.12.2022 3.248 757 469 4.474
Kumulierte Abschreibungen
Stand 15.03.2021 0 0 0 0
Zugänge 557 120 58 735
Stand 31.12.2021 557 120 58 735
Stand 01.01.2022 557 120 58 735
Zugänge 1.125 283 133 1.541
Abgänge -347 -62 -8 -417
Stand 31.12.2022 1.335 341 183 1.859
Buchwert
Stand 15.03.2021 0 0 0 0
Stand 31.12.2021 3.120 365 428 3.913
Stand 31.12.2022 1.913 416 286 2.614

4.12. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt:

Zusammensetzung sonstiger finanzieller Vermögenswerte
(in TEUR)
Kurzfr. Langfr. Kurzfr. Langfr.
2022 2022 2021 2021
Durchlaufende Gelder 200 0 58 0
Sicherheitsleistungen 278 0 0 319
Forderungen gegen Gesellschafter 73 0 0 73
Sonstige 2 0 0 0
Summe 553 0 58 392

4.14. Sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte umfassen Folgendes:

Zusammensetzung sonstiger kurzfristiger Vermögenswerte
(in TEUR)
2022 2021
Aufwandsabgrenzung 2.477 1.962
Umsatzsteuerforderungen 3.397 1.917
Lieferanten mit Sollsaldo 131 239
Forderungen gegen Mitarbeiter 28 89
Sonstige Forderungen 204 186
Summe 6.237 4.393

4.15. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
(in TEUR)
31.12.2022 31.12.2021
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 10.451 17.023
Wertberichtigungen -907 -1.495
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.544 15.528

Die Entwicklung der Wertberichtigungskonten stellt sich wie folgt dar:

Entwicklung des Wertberichtigungskontos
(in TEUR)
2021
Stand: 15.03.2021 -
Erwerbe durch Unternehmenszusammenschlüsse -1.430
In Anspruch genommen 0
Nettoveränderung der Wertberichtigungen -3
Währungsanpassungen -62
Stand: 31.12.2021 -1.495
Entwicklung des Wertberichtigungskontos
(in TEUR) 2022
Stand: 01.01.2022 -1.495
In Anspruch genommen 0
Nettoveränderung der Wertberichtigungen 588
Stand: 31.12.2022 -907

Die Analyse der überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2022 stellt sich wie folgt dar:

in TEUR Buchwert
nicht überfällig überfällig 0-30 Tage überfällig 31-90 Tage überfällig >90 Tage
Ford auf Lieferungen und Leistungen (brutto) 10.089 2.700 4.235 891 2.262
Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) 0% 0,5% 1,5% 22,6%
Erwarteter Verlust / Wertberichtigungen 545 0 21 14 510
Ford auf Lieferungen und Leistungen (netto) 9.544 2.700 4.214 878 1.752

Die Analyse der überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31.12.2021 stellt sich wie folgt dar:

in TEUR Buchwert
nicht überfällig überfällig 0-30 Tage überfällig 31-90 Tage überfällig >90 Tage
Ford auf Lieferungen und Leistungen (brutto) 17.023 4.589 5.689 1.266 5.479
Verlustrate (gewichteter Durchschnitt) 0% 0,1% 2,9% 25,6%
Erwarteter Verlust / Wertberichtigungen 1.495 0 56 37 1.402
Ford auf Lieferungen und Leistungen (netto) 15.528 4.589 5.633 1.229 4.077

Die seit mehr als 90 Tagen überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umfassen einzeln wertgeminderte Forderungen in Höhe von 362 TEUR (31.12.2021: 305 TEUR). In Bezug auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weder wertgemindert noch in Zahlungsverzug sind, bestanden an den Bilanzstichtagen keine Anzeichen dafür, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen würden.

4.16. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 3.143 TEUR zum 31.12.2022 (31.12.2021: 10.505 TEUR) beinhalten fast ausschließlich Bankguthaben der operativen Tochtergesellschaften.

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist der Kapitalflussrechnung zu entnehmen.

4.17. Eigenkapital

Stammkapital

Das Stammkapital beträgt 25 TEUR zum 31.12.2022 (31.12.2021: 25 TEUR). Der Betrag wurde in voller Höhe eingezahlt.

Rücklagen

Die Kapitalrücklage beläuft sich zum 31.12.2022 auf 184.636 TEUR (31.12.2021: 183.664 TEUR). Die Kapitalrücklage beinhaltet das von den Gesellschaftern zusätzlich eingezahlte Kapital in Höhe von 183.178 TEUR (31.12.2021: 183.178 TEUR) sowie die anteilsbasierten Vergütungen in Höhe von 1.459 TEUR (31.12.2021: 486 TEUR).

Gewinnrücklagen

Der Posten "Gewinnrücklagen" enthält die kumulierten Gewinne der Vorjahre der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

Periodenergebnis

Der Posten "Periodenergebnis" fasst die Gewinne und Verluste des Geschäftsjahres der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zusammen.

Sonstiges Ergebnis

Das sonstige Ergebnis enthält die Differenzen aus der Währungsumrechnung der ausländischen Abschlüsse, die nicht ergebniswirksam sind, sondern als sonstiges Ergebnis ausgewiesen werden. Sie belaufen sich zum 31.12.2022 auf 81 TEUR (31.12.2021: 139 TEUR).

4.18. Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten
(in TEUR)
Effektivzinssatz in % p. a. Fälligkeit 31.12.2022
Langfristig
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6 2028 58.767
Leasingverbindlichkeiten 4,48-6 verschieden 1.374
Earn-Out-Verbindlichkeiten 0,2-7,8 2024-2025 1.630
Summe 61.772
Kurzfristig
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6 2023 6.717
Leasingverbindlichkeiten 4,48 2023 1.330
Earn-Out-Verbindlichkeiten 0,2-7,8 2023 941
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 11 2023 840
Sonstige - 2023 1.426
Summe 11.254
Finanzielle Verbindlichkeiten
(in TEUR) Effektivzinssatz Fälligkeit 31.12.2021
in % p. a.
Langfristig
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6 2028 58.500
Leasingverbindlichkeiten 4,48 verschieden 2.416
Earn-Out-Verbindlichkeiten 0,2-7,8 2023-2025 2.191
Summe 63.107
Kurzfristig
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 2022 1.887
Leasingverbindlichkeiten 4,48 2022 1.538
Earn-Out-Verbindlichkeiten 0,2-7,8 2022 1.311
Sonstige - 2022 1.426
Summe 6.162

Die Gruppe finanziert sich zentral über externe (Bank-)Kredite. Es besteht eine Kreditfazilität in Höhe von insgesamt 66.000 TEUR. Sie gliedert sich in eine Basiswährungs-Darlehensfazilität in Höhe von insgesamt 60.000 TEUR mit einer Laufzeit von sieben Jahren nach dem Abschlussdatum und eine revolvierende Mehrwährungs-Kreditfazilität in Höhe von insgesamt 6.000 TEUR mit einer Laufzeit von 6,5 Jahren nach dem Abschlussdatum. Die zugehörige Covenant-Vereinbarung erfordert jeweils am Quartalsende liquide Mittel inkl. nicht gezogener Kreditfazilitäten in Höhe von 2.000 TEUR. Diese waren regelmäßig erfüllt.

Zum 31.12.2022 ist wie bereits zum 31.12.2021 die Basiswährungs-Darlehensfazilität in voller Höhe Anspruch genommen und eine entsprechende (kurz- und langfristige) finanzielle Verbindlichkeit in Höhe von 58.786 TEUR (31.12.2021: 60.387 TEUR) wird ausgewiesen. Die Kreditlinie in Höhe von 6.000 TEUR der revolvierenden Mehrwährungs-Kreditfazilität wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von 5.613 TEUR (31.12.2021: 0 TEUR) in Anspruch genommen.

Zudem wurde einer Tochtergesellschaft der Matrix42 Holding GmbH, der FireScope Inc., ein PPP-Darlehen für im Rahmen des Paycheck Protection Program genehmigte Zwecke in Höhe von 337 TUSD mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2026 gewährt. Dieses Darlehen wird jedoch gemäß IAS 20 als Zuwendung der öffentlichen Hand eingestuft und daher in der Bilanz nicht als Verbindlichkeit ausgewiesen.

Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten, die dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet sind, stellt sich im Geschäftsjahr wie folgt dar:

Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten
(in TEUR) Nicht zahlungswirksame Veränderung
31.12.2021 Zahlungsströme Währungseffekte Sonstige 31.12.2022
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60.387 3.993 1.104 65.484
Leasingverbindlichkeiten 3.954 -1.642 0 392 2.704
Earn-Out-Zahlungen 3.502 -1.067 136 0 2.571
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0 840 0 0 840
Sonstige 1.426 0 0 0 1.426
Summe 69.269 2.124 136 1.495 73.025
Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten
(in TEUR)
Nicht zahlungswirksame Veränderung
15.03.2021 Zahlungsströme Währungseffekte Sonstige 31.12.2021
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 58.500 - 1.887 60.387
Leasingverbindlichkeiten - -784 - 4.738 3.954
Earn-Out-Zahlungen - -332 110 3.724 3.502
Sonstige - - - 1.426 1.426
Summe - 57.384 110 11.775 69.269

Die Differenz zwischen dem Nominalwert und dem Buchwert in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ist auf aufgelaufene Zinsen sowie amortisierte Transaktionskosten zurückzuführen.

Weitere Informationen zu Leasingverhältnissen finden Sie in den Anhangangaben 7 "Leasingverhältnisse" und 6 "Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten".

4.19. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen Folgendes:

Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten
(in TEUR)
31.12.2022 31.12.2021
Umsatzsteuerverbindlichkeiten 0 3.568
Löhne und Gehälter 4.633 3.532
Ausstehende Rechnungen 2.065 2.433
Verbindlichkeiten aus Sozialversicherung und Lohnsteuer 775 882
Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten 240 173
Kundenboni und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 45 51
Sonstige 536 87
Summe 8.294 10.726

Die sonstigen Verbindlichkeiten werden nicht besichert.

5. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Gemäß IAS 24 werden Unternehmen und Personen als nahestehend betrachtet, wenn eine Partei die andere Partei direkt oder indirekt beherrscht, von ihr beherrscht wird, einen maßgeblichen Einfluss auf sie hat oder an der gemeinsamen Beherrschung beteiligt ist. IAS 24 gilt auch für Personen, die Schlüsselpositionen in der Gesellschaft oder ihrer Muttergesellschaft innehaben. Enge Familienangehörige und von ihnen beherrschte Unternehmen gelten ebenfalls als nahestehende Unternehmen und Personen.

Damit sich unsere Abschlussadressaten ein Urteil darüber bilden können, wie sich Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen auf die Gruppe auswirken, geben wir solche Beziehungen stets an, wenn ein Beherrschungsverhältnis vorliegt, und zwar unabhängig davon, ob es zwischen den nahestehenden Unternehmen und Personen Geschäftsvorfälle gegeben hat.

Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen und in Übereinstimmung mit den üblichen Geschäftsbedingungen. Geschäftsvorfälle zwischen nahestehenden Unternehmen, die Tochtergesellschaften der Gruppe sind, werden bei der Konsolidierung eliminiert.

Die zum Ende des Geschäftsjahres offenen Posten sind nicht besichert und werden in bar beglichen. Es bestehen keine Garantien oder Sicherheiten für Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen. Die Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr 2022, wie auch bereits im Rumpfgeschäftsjahr 2021, nicht wertberichtigt. Eine Wertminderungsprüfung wird jährlich durchgeführt. Dazu gehört auch eine Bewertung der Finanzlage der verbundenen Unternehmen und Personen und der Entwicklung der Märkte, auf denen sie tätig sind.

Folgenden Unternehmen und Personen sind der Matrix42 Group nahestehend.

Oberste beherrschende Partei

Die Mehrheit der Anteile der Matrix Group wird indirekt von Fonds gehalten, die von der Corton Capital GP Limited beraten werden. Die oberste beherrschende Partei ist Herr Joseph Schull, London, Vereinigtes Königreich.

Gesellschaften, die unter der Beherrschung der obersten beherrschenden Partei stehen

Alle Gesellschaften, die unter der Beherrschung von Herrn Joseph Schull, London, Vereinigtes Königreich, stehen, sind nahestehende Unternehmen in Bezug auf die Matrix42 Group.

Mitglieder der Geschäftsführung und anderer Führungskräfte in Schlüsselpositionen

Mitglieder der Geschäftsführung und anderer Führungskräfte in Schlüsselpositionen ("Geschäftsleitung") sind die Personen, die für die Planung, Leitung und Beherrschung der Aktivitäten der Gruppe zuständig und verantwortlich sind, sowie die ernannten Manager der Gesellschaft.

Die Geschäftsführung der Matrix42 Holding GmbH setzte sich im Geschäftsjahr 2022 aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Oliver Bendig, M.Sc. Computer Science, Vorsitzender der Geschäftsleitung (bis 25.07.2022)

Daniel Rosenthal, M.Sc. Mathematik (bis 25.07.2022)

Alvaro Monserrat, B.Sc. Computer Science, Master of Business Administration (MBA), Vorsitzender der Geschäftsleitung (25.07.2022 bis 18.01.2023)

Florian Keym, Betriebswirt (25.07.2022 bis 09.02.2023)

Dr. Marc Breitfeld, Chief Financial Officer (seit dem 18.01.2023)

Thomas Fetten, Chief Executive Officer (seit dem 18.01.2023)

Beirat

Im Geschäftsjahr 2022 zählten die folgenden Personen zu den Mitgliedern des Beirats der Matrix42 Holding GmbH:

Alvaro Monserrat, B.Sc. Computer Science, Master of Business Administration (MBA), Vorsitzender des Beirats (bis 09.05.2022 und seit 18.01.2023)

Joseph Schull, M.A. Politik, Philosophie und Wirtschaft, Vorsitzender des Beirats (bis 09.05.2022 stellvertretender Vorsitzender)

Simon Begg, M.Eng. Ingenieurwesen, Wirtschaft und Management

Caroline Watteeuw, M.Sc. Biochemical Engineering

Ulrich Prädel, Executive Advisor

Markus Haller, Betriebswirt (bis 31.01.2022)

Andrew Sukawaty, Master of Business Administration (MBA)

Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Forderungen und Verbindlichkeiten mit nahestehenden Unternehmen und Personen
(in TEUR)
31.12.2022 31.12.2021
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 840 5
Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
(in TEUR)
2022 2021
Erhaltene Dienstleistungen 237 301
Zinsaufwendungen 7 0

Geschäftsvorfälle mit und Vergütung von Mitgliedern der Geschäftsleitung

Den Mitgliedern der Geschäftsleitung und des Beirats wurden weder im laufenden noch im vorangegangenen Geschäftsjahr Vorschüsse und Darlehen gewährt. Die Gruppe ist im laufenden Geschäftsjahr und im Berichtszeitraum keine Verpflichtungen oder Garantien zugunsten von Mitgliedern der Geschäftsleitung eingegangen.

Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:

(in TEUR) 2022 2021
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 478 250
Anteilsbasierte Vergütung 972 486
Summe 1.450 736

Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB der Matrix Holding GmbH belief sich im Geschäftsjahr auf TEUR 478. Die Gesamtvergütung des Beirats im Sinne des § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB beläuft sich auf 566 TEUR.

6. Zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

(a) Bewertung von Finanzinstrumenten nach Kategorie

Die Gruppe verwendet verschiedene Finanzinstrumente, die je nach ihrer Art und ihrem Zweck in unterschiedlichen Bewertungskategorien ausgewiesen werden.

Gemäß IFRS 9 werden die finanziellen Vermögenswerte wie folgt klassifiziert:

Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn das zugrunde liegende Geschäftsmodell darauf abzielt, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und die Vertragslaufzeit zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen führt, die ausschließlich Zahlungen von Kapital und Zinsen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Finanzinstrumente werden ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn die Kriterien des IFRS 9 für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nicht erfüllt sind. Finanzielle Verbindlichkeiten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst.

Gemäß den konzerninternen Richtlinien der Gruppe wurde im Geschäftsjahr 2022, wie bereits im Rumpfgeschäftsjahr 2021, kein Handel mit Derivaten betrieben und ist auch für die Zukunft nicht geplant.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte aller im Konzernabschluss erfassten Finanzinstrumente nach den Bewertungskategorien von IFRS 9.

Finanzielle Vermögenswerte
Buchwert 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert
(in TEUR) Zu fortgeführten Anschaffungskosten Ergebnis-wirksam zum beizulegenden Zeitwert
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 3.143 3.143
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 553 553
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.544 9.544
davon enthalten in:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.544 9.544
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 0
Sonstige verzinsliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 0 0
Sonstige unverzinsliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 0 0
Finanzielle Vermögenswerte
Buchwert 31.12.2021 Beizulegender Zeitwert
(in TEUR) Zu fortgeführten Anschaffungskosten Ergebnis-wirksam zum beizulegenden Zeitwert
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 10.505 10.505
Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 58 58
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.528 15.528
davon enthalten in:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.528 15.528
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 0
Sonstige verzinsliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 0 0
Sonstige unverzinsliche nicht derivative finanzielle Vermögenswerte 392 392
davon enthalten in:
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 392 392
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 0
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten
Buchwert 31.12.2022 Beizulegender Zeitwert
(in TEUR) Zu fortgeführten Anschaffungskosten Ergebnis-wirksam zum beizulegenden Zeitwert
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.800 3.800
davon enthalten in:
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.800 3.800
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0
Sonstige verzinsliche nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 66.324 66.324
davon enthalten in:
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 58.767 58.767
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 7.557 7.557
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0
Sonstige unverzinsliche nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 3.997 3.997
davon enthalten in:
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 1.630 1.630
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 2.367 2.367
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten
Buchwert 31.12.2021 Beizulegender Zeitwert
(in TEUR) Zu fortgeführten Anschaffungskosten Ergebnis-wirksam zum beizulegenden Zeitwert
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.788 5.788
davon enthalten in:
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.788 5.788
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0
Sonstige verzinsliche nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 60.691 60.691
davon enthalten in:
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 60.691 60.691
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0
Sonstige unverzinsliche nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten 4.624 4.624
davon enthalten in:
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 4.624 4.624
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben kurze Laufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert.

Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen verzinslichen nicht derivativen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, entsprechen den Barwerten der künftigen Zahlungsströme. Diese werden unter Berücksichtigung der währungs- und laufzeitadäquaten Zinsparameter zu den Stichtagen ermittelt (Hierarchiestufe 2).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige unverzinsliche nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten haben in der Regel kurze Laufzeiten. Daher entsprechen ihre Buchwerte zum Bilanzstichtag in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert. Die den sonstigen unverzinslichen Finanzverbindlichkeiten zugeordneten Finanzverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen Earn-Out-Zahlungen im Rahmen der Übernahme von FireScope Inc., FastViewer und EgoSecure und stellen beizulegende Zeitwerte dar, die überwiegend der Hierarchiestufe 3 zugeordnet wurden. Der beizulegende Zeitwert der Earn-Out-Zahlungen ist abhängig von der Erreichung bestimmter Umsatzerlöse.

Der beizulegende Zeitwert von Darlehen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird als Barwert der erwarteten künftigen Mittelzuflüsse oder -abflüsse der Finanzinstrumente ermittelt und der Hierarchiestufe 2 zugeordnet.

Im laufenden Geschäftsjahr und im vorangegangenen Zeitraum fanden keine Übertragungen von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie statt.

(b) Zahlungsverzögerungen bzw. -ausfälle und Vertragsverletzungen

Die Gruppe hält ein Bankdarlehen mit einem Buchwert in Höhe der langfristigen finanziellen Verbindlichkeit von 58,7 Mio. EUR zum 31.12.2022 (31.12.2021: 58,5 Mio. EUR) und einer Endfälligkeit im Jahr 2028 sowie eine in Höhe von 5,6 Mio. EUR (31.12.2021: 0 EUR) in Anspruch genommene Kreditlinie. Im Geschäftsjahr 2022 sowie im Rumpfgeschäftsjahr 2021 gab es keinen Verstoß gegen eine der Darlehensvereinbarungen. Daher hält die Gruppe die wiederkehrenden Umsatzmultiplikatoren sowie die Verschuldungsquote monatlich streng im Auge. 2022 bestand, wie bereits im Vorjahr, jederzeit genügend Spielraum.

(c) Ergebniswirksame Auswirkungen von Finanzinstrumenten

Die folgende Tabelle zeigt das Nettoergebnis der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien.

Das Nettofinanzergebnis ist der Nettobetrag aus Zinserträgen und Zinsaufwendungen. Das Nettobetriebsergebnis enthält Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten
(in TEUR)
01.01.2022 - 31.12.2022 Nettofinanzergebnis Nettobetriebsergebnis Nettoergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten -4.360 588 -3.772
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0 0 0
Summe -4.360 588 -3.772
Nettoergebnis aus Finanzinstrumenten
(in TEUR)
15.03.2021 - 31.12.2021 Nettofinanzergebnis Nettobetriebsergebnis Nettoergebnis
Zu fortgeführten Anschaffungskosten -2.270 129 -2.141
Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert - - -
Summe -2.270 129 -2.141

(d) Finanzrisikomanagement

Die Hauptrisiken der Gruppe, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben, umfassen Markt-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Die Geschäftsleitung legt die nachstehend dargestellten Strategien und Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risikoarten fest.

Währungs- und Zinsrisiko

Aufgrund ihrer internationalen Tätigkeit ist die Gruppe hauptsächlich einem operativen Währungsrisiko ausgesetzt. Währungsrisiken ergeben sich aus Finanzinstrumenten, die auf eine andere Währung als die funktionale Währung lauten und monetärer Natur sind.

Zusätzlich verfügt die Gruppe zum Bilanzstichtag über ein externes B-Darlehen in Höhe von 60 Mio. EUR und eine in Anspruch genommene revolvierende Kreditfazilität von 6 Mio. EUR. Die Finanzschulden der Gruppe unterliegen einem Zinsrisiko im Falle steigender Zinssätze (EURIBOR). Zinsrisiken werden momentan nicht abgesichert (z. B. durch ein Swap-Instrument). Obwohl sich das Zinsrisiko erheblich auf die Zinsaufwendungen und den Cashflow auswirken kann, wurde zum jetzigen Zeitpunkt auf Sicherungsinstrumente verzichtet, da deren Preise aufgrund der Marktvolatilität hoch sind. Die Geschäftsleitung überwacht die Absicherungspreise regelmäßig mit dem Ziel, einen Vertrag zum Schutz vor einem starken Anstieg des EURIBOR abzuschließen.

Die Währungsströme der Gruppe gestalten sich derart, dass überschüssige Barmittel in Euro, der funktionalen Währung, erwirtschaftet werden und ein Barfinanzierungsbedarf in USD besteht, um die lokale Geschäftstätigkeit zu finanzieren. Gewinne und Verluste in anderen Währungen sind unwesentlich. Die Gruppe kann ihre revolvierende Kreditfazilität in USD zur Finanzierung von US-Aktivitäten in Anspruch nehmen, wodurch das Währungsrisiko, das mit der Finanzierung des US-Geschäfts vom Hauptsitz der Gruppe und der Umrechnung von EUR in USD verbunden ist, gemindert wird.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lauten hauptsächlich auf EUR und in geringerem Umfang auf USD und andere Währungen. Da die Gruppe bis zu einem gewissen Grad von der natürlichen Absicherung von Mittelzuflüssen und -abflüssen in derselben Währung profitiert, stellt das Kreditrisiko das Hauptrisiko für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dar (siehe unten).

Kreditrisiko

Kreditrisiken für die Matrix42 Group bestehen, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Zur Verringerung der Kreditrisiken analysiert die Gruppe regelmäßig die Kreditwürdigkeit der wichtigsten Schuldner. Aufgrund der globalen Aktivitäten und der diversifizierten Kundenstruktur besteht keine wesentliche Konzentration des Kreditrisikos.

Ausstehende Forderungen werden laufend zentral überwacht.

Der Buchwert aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der finanziellen Vermögenswerte, der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie der sonstigen Vermögenswerte entspricht dem maximalen Kreditrisiko. Zum Berichtszeitpunkt bestanden keine wesentlichen Vereinbarungen zur Verringerung der maximalen Kreditrisiken.

Darüber hinaus verlangt IFRS 9 die Ermittlung eines erwarteten Ausfallrisikos für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.

Die Matrix Group erfasst einen erwarteten Kreditverlust für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in Höhe der erwarteten Kreditverluste über die Laufzeit, da die Forderungen keine wesentliche Finanzierungskomponente enthalten.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine wesentlichen Vereinbarungen, die das maximale Kreditrisiko vermindern würden, und bestanden ebenfalls keine finanziellen Vermögenswerte, die bereits zum Erwerbszeitpunkt oder bei der Entstehung ein wertgemindertes Rating aufwiesen.

Liquiditätsrisiko

Zur Sicherstellung der ständigen Zahlungsfähigkeit und finanziellen Flexibilität der Matrix Group wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln und Kreditlinien beibehalten.

Die Gruppe überwacht laufend das Risiko eines möglichen Liquiditätsengpasses. Dabei werden die erwartete Fälligkeit der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die operative Geschäftsentwicklung und Investitionen berücksichtigt.

Zum 31.12.2022 wiesen die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe die folgenden Fälligkeiten auf. Die Angaben basieren auf den vertraglichen, nicht abgezinsten Zins- und Tilgungszahlungen.

In der folgenden Tabelle sind die Barwerte aller künftigen Zahlungsströme aufgeführt. Die Gruppe betrachtet dies als eine geeignete Darstellung der Zahlungsströme, die fällig wären, wenn der Posten geschlossen werden müsste. Die tatsächliche Vertragslaufzeit kann sich auf einen längeren Zeitraum beziehen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten der Gruppe werden in Zukunft zu folgenden Zahlungen führen:

Liquiditätsrisiko
(in TEUR)
2022 Buchwert Zahlungen
< 1 Jahr 2-5 Jahre > 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 65.484 3.600 14.400 61.800 79.800
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 3.997 2.367 1.630 0 3.997
Leasingverbindlichkeiten 2.704 1.671 1.541 0 3.211
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.800 3.800 0 0 3.800
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 840 843 0 0 843
Liquiditätsrisiko
(in TEUR)
2021 Buchwert Zahlungen
< 1 Jahr 2-5 Jahre > 5 Jahre Summe
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 60.387 3.600 14.400 65.400 83.400
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4.624 2.896 3.001 0 5.897
Leasingverbindlichkeiten 3.954 1.568 2.628 0 4.196
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.788 5.788 0 0 5.788

Debitorenmanagement

Die Gesellschaft unterliegt keinen weiteren Kapitalerhaltungspflichten, die über die Bestimmungen des deutschen Gesellschaftsrechts hinausgehen.

Das wichtigste Unternehmensziel besteht in der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts. Dabei spielt die Steuerung des Bilanzkapitals nur eine untergeordnete Rolle.

Die Gruppe verwendet zur Steuerung dieses Ziels hauptsächlich Leistungsindikatoren wie Umsatz und EBITDA.

7. Leasingverhältnisse

Die Leasingverhältnisse, bei denen die Matrix42 Group als Leasingnehmer auftritt, beziehen sich hauptsächlich auf Immobilien, Firmenwagen und Hardware. Verträge für Fahrzeuge werden in der Regel für eine übliche Laufzeit von zwei bis drei Jahren abgeschlossen. Die Leasingverträge für Hardware umfassen eine Leasingdauer von 33 bis 63 Monaten. Leasingverträge für Immobilien werden mit einer durchschnittlichen Laufzeit von 47 bis 124 Monaten abgeschlossen. Darüber hinaus enthalten Immobilienverträge häufig Verlängerungsoptionen oder Leasingzahlungen, die an Indexanpassungen gekoppelt sind. Indexanpassungen führen zu einer Neubewertung des jeweiligen Vertrags ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens.

Die Nominal- und Barwerte der zum Bilanzstichtag ausstehenden Leasingverhältnisse hatten folgende Fälligkeiten:

Fälligkeit von Leasingverbindlichkeiten
(in TEUR)
31.12.2022
Nominalwert Künftige Leasingzahlungen Barwert Künftige Leasingzahlungen Zinsanteil
Bis 1 Jahr 1.427 1.330 97
1-5 Jahre 1.434 1.374 60
Mehr als 5 Jahre - - -
Summe 2.861 2.704 157
Fälligkeit von Leasingverbindlichkeiten
(in TEUR)
31.12.2021
Nominalwert Künftige Leasingzahlungen Barwert Künftige Leasingzahlungen Zinsanteil
Bis 1 Jahr 1.568 1.538 30
1-5 Jahre 2.628 2.416 212
Mehr als 5 Jahre - - -
Summe 4.196 3.954 242

Zum 31.12.2022 bestanden keine wesentlichen nicht bilanzierten zukünftigen Zahlungsverpflichtungen für Leasingverhältnisse, die zum Bilanzstichtag bereits vereinbart waren, aber noch nicht begonnen hatten.

Im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen Matrix42 als Leasingnehmer auftritt, wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2022 die folgenden Beträge erfasst:

Ertragsauswirkungen aus Leasingverhältnissen
(in TEUR)
2022
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 1.542
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 164
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 18
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 539
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen -
Ertragsauswirkungen aus Leasingverhältnissen
(in TEUR)
2021
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 735
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 90
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 87
Aufwendungen für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 173
Aufwendungen für variable Leasingzahlungen -

Die für das nächste Geschäftsjahr eingegangenen Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von weniger als zwölf Monaten unterscheiden sich nicht wesentlich von den im laufenden Geschäftsjahr getätigten Ausgaben.

Der Mittelabfluss im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen, bei denen die Gesellschaft als Leasingnehmer auftritt, war im Geschäftsjahr 2022 wie folgt:

In der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Beträge
(in TEUR)
2022
Feste Leasingzahlungen 1.642
Indexbasierte variable Leasingzahlungen -
Mittelabfluss für Kaufoptionen -
Mittelabfluss für kurzfristige Leasingverhältnisse 18
Mittelabfluss für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 539
Mittelabfluss für variable Leasingzahlungen -
Summe 2.199
In der Kapitalflussrechnung ausgewiesene Beträge
(in TEUR)
2021
Feste Leasingzahlungen 784
Indexbasierte variable Leasingzahlungen -
Mittelabfluss für Kaufoptionen -
Mittelabfluss für kurzfristige Leasingverhältnisse 87
Mittelabfluss für Leasingverhältnisse über Vermögenswerte von geringem Wert 173
Mittelabfluss für variable Leasingzahlungen -
Summe 1.044

Einige Immobilien-Leasingverhältnisse enthalten Verlängerungsoptionen, die von der Gruppe vor Ablauf der unkündbaren Vertragslaufzeit ausgeübt werden können. Verlängerungsoptionen werden bei der Bewertung der Vertragsbedingungen und damit der Leasingverhältnisse berücksichtigt, sobald ihre Ausübung hinreichend sicher erscheint. Neubewertungen werden vorgenommen, wenn ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände eintritt, das/die innerhalb der Kontrolle der Gruppe liegt. Die potenziellen Zahlungsmittelabflüsse bei Ausübung der Option einer 2-jährigen Laufzeitverlängerung belaufen sich auf TEUR 1.279.

8. Eventualforderungen/-verbindlichkeiten und Finanzzusagen

Zum 31.12.2022 bestehen, genau wie zum 31.12.2021, keine Eventualforderungen oder -verbindlichkeiten oder Finanzzusagen, die nicht in der Bilanz ausgewiesen sind.

9. Honorar des Abschlussprüfers

Das für das Geschäftsjahr 2022 ausgewiesene Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB beläuft sich auf 615 TEUR (Vj.: 193 TEUR) und bezieht sich auf Beratungs- (TEUR 430, i. Vj. TEUR 0) und Abschlussprüfungsleistungen (TEUR 185, i.Vj. TEUR 193).

10. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Mit Wirkung zum 18.01.2023 wird Alvaro Monserrat in den Beirat berufen und zu dessen Vorsitzendem ernannt. Zum gleichen Zeitpunkt wird Joseph Schull stellvertretender Vorsitzender des Beirats.

Am 18.01.2023 wurden Thomas Fetten und Dr. Marc Breitfeld als Geschäftsführer der Matrix42 Holding GmbH bestellt.

Am 18.01.2023 scheidet Alvaro Monserrat aus der Geschäftsführung aus.

Im Januar 2023 wurde der Shareholder Loan in Höhe von 840 TEUR vollständig zurückbezahlt.

Am 09.02.2023 scheidet Florian Keym aus der Geschäftsführung aus.

Am 15.06.2023 wurde die EgoSecure LLC liquidiert. Die Entwicklungstätigkeiten werden in der Matrix42 Software Engineering Romania S.R.L. fortgeführt.

Im Juni 2023 wurde eine Vereinbarung mit den ehemaligen Anteilseignern der EgoSecure Gruppe getroffen, die zukünftig fälligen Earn-Out-Zahlungen durch fixe Zahlungen in Höhe von insgesamt 2.100 TEUR zu begleichen. 520 TEUR wurden bereits im Juni 2023 beglichen, der Rest ist erst in 2024 fällig.

Darüber hinaus sind seit dem 31. Dezember 2022 keine Ereignisse eingetreten, die einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss der Gesellschaft haben.

Der Konzernabschluss der Matrix42 Holding GmbH für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2022 wurde am 30.09.2023 von der Geschäftsleitung zur Veröffentlichung freigegeben.

 

Frankfurt am Main, 30. September 2023

Thomas Fetten, Geschäftsführer

Dr. Marc Breitfeld, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Matrix42 Holding GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Matrix42 Holding GmbH, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzerngewinn- und -verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Matrix42 Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌‌‌ durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter‌‌ für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung‌ durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 30. September 2023

KPMG AG
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