Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 11225
Eingetragen
24.8.2011
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von SolarwärmekollektorenHerstellung von Solarzellen und Solarmodulen
Gegenstand
Der Vertrieb und Service von Solaranlagen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Armin Winterstein
seit 24.8.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Armin Winterstein
96160 Geiselwind, Dürrnbuch Hs.Nr. 11
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AWI Solar GmbH

Schwarzach a.Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 115.808,00 150.087,04
I. Sachanlagen 115.808,00 150.087,04
B. Umlaufvermögen 768.086,73 1.216.621,60
I. Vorräte 254.452,15 647.964,95
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 405.291,66 562.237,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 108.342,92 6.419,34
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.875,00 0,00
Summe Aktiva 889.769,73 1.366.708,64

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 622.452,00 557.580,30
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnrücklagen 22.500,00 22.500,00
III. Bilanzgewinn 574.952,00 510.080,30
B. Rückstellungen 25.379,00 23.635,00
C. Verbindlichkeiten 241.938,73 785.493,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 221.272,17 754.944,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 20.666,56 30.549,04
Summe Passiva 889.769,73 1.366.708,64

Anhang

Rechtliche Verhältnisse

Firmenname laut Registergericht: AWI Solar GmbH
Ort des Firmensitzes: 97359 Schwarzach am Main
Registereintrag: Handelsregister Abteilung B
Registergericht: Würzburg
Register-Nr.: 11225
Anhang zum 31.12.2023

A. Allgemeines

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als Kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind berücksichtigt worden. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß
der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.
Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bilanz ist mit den Vorjahren vergleichbar. Es liegt keine Durchbrechung der Darstellungsstetigkeit vor. Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst.

Es liegen keine unterschiedlichen Geschäftszweige mit verschiedenen Gliederungsvorschriften vor. Abweichungen der Methoden mit Einfluss auf Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind nicht zu verzeichnen. Änderungen bei der Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Es sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren vorhanden. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB zu vermerken.
Latente Steuern:
Die Befreiungsvorschrift des § 274a HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital:

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 Euro
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 0,00 Euro
Eingefordertes Kapital 25.000,00 Euro

Angabe zu Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 37.967,55 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 0,00 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 0,00 Euro
Verbindlichkeiten 19.768,63 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt
Herr Armin Winterstein


 

Schwarzach, 27.11.2024

gez. Armin Winterstein



Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024 festgestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

 

Schwarzach, den 27.11.2024

gez. Armin Winterstein, Geschäftsführer und Gesellschafter



Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2024 festgestellt.

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