SWIT
ELECTRONICS EUROPE GmbH
Neuss
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.950,00 |
12.286,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.950,00 |
12.286,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.580.703,45 |
2.669.830,72 |
| I.
Vorräte |
1.570.732,69 |
1.982.238,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
768.792,66 |
567.696,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
241.178,10 |
119.896,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
17.318,98 |
7.455,01 |
| Aktiva |
2.607.972,43 |
2.689.571,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.506.835,61 |
1.481.939,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
450.000,00 |
450.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
981.939,46 |
822.171,69 |
| IV.
Jahresüberschuss |
24.896,15 |
159.767,77 |
| B.
Rückstellungen |
24.733,00 |
176.974,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.076.403,82 |
1.030.657,42 |
| Passiva |
2.607.972,43 |
2.689.571,73 |
Anhang
SWIT ELECTRONICS EUROPE GmbH
Neuss
Registergericht Neuss
HRB 21658
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
A.
Allgemeine Angaben
1.
Generalnorm
Der Jahresabschluss der SWIT ELECTRONICS EUROPE GmbH
wurde auf Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften und den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bzw.
275 HGB, wobei für die Gewinn- und
Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren
Anwendung findet.
Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen als kleine
Kapitalgesellschaft einzustufen. Von den Erleichterungen
des § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurde bei der Aufstellung des Anhangs Gebrauch gemacht.
Davon-Vermerke in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Angaben, die wahlweise in der Bilanz
bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
vorgenommen werden können, sind aufgrund der Klarheit
und Übersichtlichkeit insgesamt im Anhang
aufgeführt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Allgemeine Erläuterungen
Bei der Bilanzierung werden die generellen Ansatz-
und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis
256a HGB sowie die besonderen Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften beachtet
(stetig angewandt).
Insbesondere erfolgte die Bewertung der
Vermögensgegenstände unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(going-concern-Prämisse) gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2.
Währungsumrechnung
Kurzfristige Vermögensgegenstände und
Schulden mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag angesetzt.
Vermögensgegenstände und Schulden mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ebenfalls zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet,
jedoch unter Beachtung von Realisations-, Imparitäts-
und Anschaffungskostenprinzip.
3.
Anlagevermögen
Die Bewertung der Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Die planmäßigen
Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem
Wert i. H. v. EUR 250,00 wurden in voller
Höhe als Aufwand erfasst.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden im Jahr
der Anschaffung voll abgeschrieben. Im Anlagengitter werden
die geringwertigen Anlagegüter im Anschaffungsjahr als
Zugang und als Abgang gezeigt.
4.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden
zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Ausfallrisiken
wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die (übrigen) sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
bilanziert.
5.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen werden für ungewisse
Verbindlichkeiten gebildet. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei werden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinsätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre, welche von der Deutschen
Bundesbank monatlich bekannt gegeben werden, abgezinst.
6.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände i. H. v. TEUR 131
(i. Vj. TEUR 202) sind Forderungen i. H. v.
TEUR 12 (i. Vj. TEUR 12) mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.
2.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
in Höhe von TEUR 1.034 (i. Vj. TEUR 1.006) und die
sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 43 (i.
Vj. TEUR 25) haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
3.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Die Verbindlichkeiten entfallen mit TEUR 1.002
(i. Vj. TEUR 928) auf Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern.
4.
sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 43
(i.Vj. TEUR 25) entfallen mit TEUR 25 (i. Vj.
TEUR 10) auf Verbindlichkeiten aus Steuern.
D.
sonstige Angaben
1.
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 12 (i. Vj. 12).
2.
Angaben zu den Organmitgliedern
Zu Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr 2023 bestellt:
Neuss, den 3. Dezember
2024
SWIT ELECTRONICS EUROPE
GmbH
|
Die
Geschäftsführung
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2024
festgestellt.
|