E & H
Formtechnik-Entwicklung GmbH
Waldsassen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.133,00 |
35.200,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
335,00 |
9.387,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.798,00 |
25.813,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
209.100,89 |
420.588,21 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.542,71 |
145.983,24 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
745,74 |
848,36 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
148.558,18 |
274.604,97 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
2.562,40 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
230.796,29 |
455.788,21 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
145.534,17 |
167.928,94 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
101.853,05 |
88.966,82 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.605,23 |
52.886,23 |
| B.
Rückstellungen |
57.815,00 |
249.551,91 |
| C.
Verbindlichkeiten |
24.342,12 |
38.307,36 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.342,12 |
38.307,36 |
| D.
Passive latente Steuern |
3.105,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
230.796,29 |
455.788,21 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der E & H
Formtechnik-Entwicklung GmbH , 95652 Waldsassen, vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- Finanz- und Ertragslage. Es sind keine
Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt
(§ 264 Abs. 2 HGB).
Die Form der Darstellung, insbesondere Gliederung des
Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen Regelungen.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die
bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit
angepasst. Die Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze in der Bilanz der E & H
Formtechnik-Entwicklung GmbH zum 31.12.2009 wurden
als Bilanzvorträge übernommen. Eine
Überleitung nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurde nicht
vorgenommen, da die Abweichungen von untergeordneter
Bedeutung sind.
Die
immateriellen Vermögensgegenstände werden
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bewertet.
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bewertet.
Als Abschreibungsmethode kam sowohl die lineare
Methode, als auch die degressive Methode zur Anwendung. Die
Abschreibung auf Neuzugänge des beweglichen
Sachanlagevermögens erfolgte pro rata temporis.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer
Laufzeit von mehr als zwölf Monaten wurden abgezinst.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Der
Aktive Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung enthält angelegte
Vermögenswerte, die ausschließlich der
Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen und dem
Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Sie
wurden im Geschäftsjahr erstmals mit den
zugrundeliegenden Pensionsverpflichtungen verrechnet.
Die
Pensionsrückstellungen wurden nach den
anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen
mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" errechnet. Der
Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode
ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert
der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis
zu diesem Zeitpunkt gemäß der Rentenformel und
Unverfallbarkeitsregelung auf Grund ihrer in der
Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden
ist. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die
Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Im
Berichtsjahr wird erstmalig ein von der Deutschen
Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz
von 5,15% bei der Bewertung zugrunde gelegt. Gehalts- und
Rentenanpasungen sind mit 0,0% p. a. eingerechnet.
Die
Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen erfassen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§
253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Es wurden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274
HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen
werden verrechnet als passive latente Steuern angesetzt
(§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der zur Berechnung der
latenten Steuern verwendete Ertragssteuersatz liegt bei
28,255%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hieraus
355,00%.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
Betriebsaufspaltung
Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende
Angaben zu beachten:
Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte
Anlagevermögen ist Eigentum der E & H
Verwaltungs-GbR.
Steuerrechtlich besteht deshalb eine sogenannte
Betriebsaufspaltung zwischen der E & H
Formtechnik-Entwicklung GmbH als sogenanntes
Betriebsunternehmen und der E & H Verwaltungs-GbR als
sogenanntes Besitzunternehmen.
Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein
Organschaftsverhältnis mit der Betriebsgesellschaft
als Organgesellschaft und der Personengesellschaft als
Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).
III. Angaben zur Bilanz
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
|
lfd. Jahr
|
Vorjahr
|
Beizulegender Zeitwert
der verrechneten Vermögenswerte
|
142.790,40 Euro
|
0,00 Euro
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionen
|
140.228,00 Euro
|
0,00 Euro
|
Vom Wertbeibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1
Satz 2 EGHGB wird bei den Pensionsrückstellungen
Gebrauch gemacht (sog. überdotierte
Rückstellung). Der überdotierte Betrag in
Höhe von 25.616,00 Euro wurde nicht aufgelöst.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten
gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von
8.473,56 Euro (Vorjahr 8.486,92 Euro).
IV. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführer der Gesellschaft sind
Herr Richard Ernstberger, techn. Zeichner
Herr Gerhard Ernstberger, techn. Zeichner
Herr Josef Hollmann, techn. Zeichner.
2. Die Gesellschaft ist mit der Gesellschaft E &
H Verwaltung-GbR Gesamtschuldnerin aus dem Darlehen der
Raiffeisenbank über 173.000,00 Euro (Vorjahr 0,00
Euro). Das Darlehen ist in der Gesellschaft E & H
Verwaltung-GbR passiviert.
Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit der Schulden
aus der Gesamtschuldnerschaft schätzen wir auf Grund
der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen
Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein.
Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung
erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor.
gez. Richard Ernstberger
gez. Gerhard Ernstberger
gez. Josef Hollmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.10.2011 festgestellt.
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