Process One
Consulting GmbH
Fulda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.11.2009 bis zum 31.10.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.10.2010
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
9.375,00 |
| B.
Anlagevermögen |
38.611,00 |
| I.
Sachanlagen |
13.611,00 |
| II.
Finanzanlagen |
25.000,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.125.929,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.094.246,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
31.683,51 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.751,78 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.175.667,29 |
Passiva
|
|
31.10.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
249.177,63 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
224.177,63 |
| B.
Rückstellungen |
10.620,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
915.869,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.175.667,29 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
Die Neuregelungen durch BilMoG sind
grundsätzlich erst für nach dem 31.12.2009
beginnende Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Es
wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die Vorschriften
bereits auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem
31.12.2008 geginnen. Die Vorschriften wurden entsprechend
angewandt.
Durch die Vorschriften des BilMoG kam es zu keinen
Umstellungseffekten. Nur die Darstellung bezüglich der
ausstehenden nicht eingeforderten Einlage hat sich
geändert.
Gemäß Art. 67 Abs.8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft
- mit einer Bilanzsumme von € 1.175.667,29
- Umsatzerlösen von unter € 9.680.000,00
- mit unter 50 im Jahresdurchschnitt
beschäftigten Arbeitnehmern
eine
kleine Kapitalgesellschaft.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246
Abs.2 S.2 HGB brauchte nicht beachtet werden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Anlagevermögen:
Die Bewertung des Sachanlagevermögens wurde zu
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen vorgenommen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 410,- EUR wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem Umstand durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen:
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden gegebenenfalls durch eine Einzelwertberichtigung
berücksichtigt. Soweit ein allgemeines Ausfallrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht,
wurde dies gegebenenfalls durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen:
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Soweit die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
a. Angaben zur Bilanz
aa. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen
handelt es sich um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
bb. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von 224.177,62 Euro auf neue
Rechnung vorzutragen.
cc. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen bestanden in Höhe
von 365.823,94 EUR (Vorjahr: 474.221,92 EUR). Diese hatten
eine Laufzeit bis zu 1 Jahr.
Sonstige Verbindlichkeiten bestanden in Höhe von
537.370,72 EUR (Vorjahr: 23.486,05 EUR). Diese hatten eine
Laufzeit bis zu 1 Jahr.
dd. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HBG.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die wegen ihres
Umfangs, ihrer Dauer oder aus anderen Gründen für
die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage von Bedeutung
sind oder werden können, bestanden nach Auskunft der
Geschäftsführung nicht.
b. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Umsatzkostenverfahren gem. § 275 Abs.3 HGB
gewählt.
c. Sonstige Pflichtangaben
Die Geschäftsführung erfolgte während
des abgelaufenen Geschäftsjahres durch Herrn Dirk
Gouder.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
d. Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
Die Gesellschaft ist zu 100% an der Experience GmbH
beteiligt. Der Sitz der Gesellschaft ist in Fulda. Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt 25.000,- EUR und
wurde in voller Höhe einbezahlt.
e. Organschaften
Mit Vertrag vom 11.12.2009 UR-Nr.: 337/2009 A wurden
die Anteile der Gesellschafter Peter Rathsmann, Matthias
Göttenauer und Volker Arndt in die Process One
Group GmbH (Gründung mit Vertrag vom 29.10.2008
UR-Nr.: 1168/2008 /Amtsgericht Fulda HRB 5545) zum
Buchwert eingelegt.
Mit Vertrag ebenfalls vom 11.12.2009 UR-Nr.: 330/2009
A wurde zwischen der Process One Consulting GmbH und
der Process One Group GmbH ein Organschaftsvertrag
(Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
geschlossen. Hintergrund war die Errichtung einer
körperschaftssteuerlichen Organschaft.
Zwischen der Process One Consulting GmbH und der
Process One Group GmbH besteht eine umsatzsteuerliche
Organschaft. Die Process One Consulting GmbH ist dabei
Organgesellschaft während die Process One Group GmbH
Organträgerin ist.
B. BESCHEINIGUNG DES STEUERBERATERS ÜBER DIE
ERSTELLUNG OHNE
BEURTEILUNGEN
Ich habe auftragsgemäß den vorstehenden
Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang - der Process One Consulting
GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.11.2009 bis zum
31.10.2010 unter der Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Grundlage der Erstellung waren die mir vorgelegten
Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die ich
auftragsgemäß nicht geprüft habe, sowie dir
mir erteilten Auskünfte.
Die Buchführung sowie die Aufstellung des
Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden
estimmungen des Gesellschaftsvertrages liegen in der
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Ich habe meinen Auftrag unter Beachtung der
Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durchgeführt.
Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage
der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben
zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
E. ERLÄUTERUNGSTEIL
I. Auftrag
Von dem Geschäftsführer der Process One
Consulting GmbH, wurde ich beauftragt, den Jahresabschluss
zum 31.10.2010 unter Beachtung der deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und der
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu
erstellen und mit entsprechenden Erläuterungen zu
versehen.
Grundlage für die Erstellung waren die mir
vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die
ich auftragsgemäß nicht geprüft und auch
nicht auf Plausibilität beurteilt habe, sowie die mir
erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die
Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach
den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages
liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters der
Gesellschaft.
Ich habe den Jahresabschluss zum 31.10.2010 auf der
Grundlage der mir vorgelegten Belege, Bücher und
Bestandsnachweise sowie der mir erteilten Auskünfte
unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und der ergänzenden Vorschriften des
GmbH-Gesetzes, sowie des Gesellschaftsvertrages erstellt.
Ich habe meinen Erstellungsauftrag unter Beachtung
der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den
Grundsätzen für die Erstellung von
Jahresabschlüssen durch Steuerberater
durchgeführt.
Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf der
Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der
Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden. Zur Beurteilung der
Ordnungsmäßigkeit der mir vorgelegten
Bücher, Belege und Bestandsnachweise habe ich
Befragungen und Beurteilungen vorgenommen, um mit einer
gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht
ordnungsgemäß sind.
Auskünfte erteilte der Geschäftsführer
und weitere Auskunftspersonen.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im
Rahmen des erteilten Auftrages.
Über Art, Umfang und Ergebnis der
vorgenommenen Arbeiten unterrichtet dieser Bericht.
Mit der Führung des Inventars oder sonstiger
Bestandsnachweise war ich nicht betraut. An einer Inventur
habe ich nicht beobachtend teilgenommen.
Alle erforderlichen Unterlagen wurden mir zur
Verfügung gestellt. Die erbetenen Auskünfte
wurden mir bereitwillig erteilt. Die Vollständigkeit
der Buchführung und des Jahresabschlusses wurde mir
vom Geschäftsführer in einer schriftlichen
Erklärung bestätigt. Die
Vollständigkeitserklärung habe ich zu meinen
Akten genommen.
Für die Durchführung des Auftrages und
meine Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die diesem Bericht als
Anlage beigefügten "Allgemeinen
Auftragsbedingungen für Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte und
Steuerberatungsgesellschaften" maßgebend.
II. Rechnungslegung der Gesellschaft
Die Buchführung wurde durch die Mitarbeiter der
Process One Consulting GmbH über das Rechenzentrum der
DATEV eG erstellt.
Gemäß § 252 Abs.1 Nr.1 HGB wurde die
Buchführung des Geschäftsjahres 2009/2010
ordnungsgemäß mit den Salden des
Jahresabschlusses 2008/2009 zum 31.10.2009 eröffnet.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
Die laufende Buchhaltung wurde nach dem Kontenrahmen
SKR 03 gebucht.
Das Anlagevermögen wird in einem
Anlagenverzeichnis geführt. Zugänge und
Abgänge werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten erfasst. Die Bestandsaufnahme des
Anlagevermögens erfolgte durch Buchinventur. Die
Verbuchung der Abschreibungen des Geschäftsjahres
wurden von mir vorgenommen.
Die Verbuchung von Forderungen und Verbindlichkeiten
aus Lieferungen und Leistungen erfolgt über Debitoren-
bzw. Kreditorenkonten.
Kontoauszüge der Banken und Kreditinstitute und
Kassenbuch liegen vor.
Der Abschluss wurde auf Basis des DATEV-Kontenrahmen
SKR 03 erstellt.
Eine sachgemäße Anwendung des
geprüften Systems lag vor.
III. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Meine Erstellungsarbeiten erstreckten sich neben den
vorzunehmenden Abschlussbuchungen auf die Ableitung der
gesetzlich vorgeschriebenen Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung sowie die Erstellung des Anhangs. Diese
Arbeiten erfolgen auf der Grundlage der Buchführung
und der erforderlichen Inventuren sowie der von der
Gesellschaft eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Meine Verantwortlichkeit erstreckt sich auf die
normgerechte Ableitung des Jahresabschlusses aus den mir
vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der
erhaltenen Informationen sowie für die von mir
daraufhin vorgenommenen Abschlussbuchungen.
Die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages sowie
die Beschlüsse über Gesellschafterversammlungen
im abgelaufenen Geschäftsjahr und danach lagen mir
vor.
IV. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse
Firma: Process One Consulting GmbH
Rechtsform: GmbH
Sitz: Marienstraße 22, 36039 Fulda
Gründung: 28.06.2005
Satzung: vom 22.12.2000
Handelsregister: Amtsgericht Fulda, HRB 2426
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von Events, Reisen, Seminare und
Veranstaltungen, die Erbringung von Beratungs-
und Trainingsdienstleistungen für Unternehmen
und Einzelpersonen, soweit dafür
nicht eine besondere Zulassung oder Konzession erforderlich
ist, sowie die Übernahme der
Geschäftsführung und der Verwaltung sowie der
Haftung als Komplementärin in anderen Gesellschaften.
Die Gesellschaft ist zu allen nicht
erlaubnispflichtigen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die unmittelbar dem Gegenstand des Unternehmens
zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt,
im In- und Ausland zu beteiligen sowie solche Unternehmen
zu erwerben, zu gründen und für eigene oder
fremde Rechnung zu führen.
Geschäftsjahr: vom 01.11. bis 31.10. Das
laufende Geschäftsjahr begann am 01.11.2009 und endete
am 31.10.2010
Dauer der Gesellschaft: unbegrenzt
Grundkapital: 25.000
€
Geschäftsführer: Herr Dirk Gouder, Bergisch
Gladbach
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt.
Die bisherigen Geschäftsführer:
Herr Volker Dittmann (geb. Arndt), Füssen
Herr Peter Rathsmann, Harsewinkel
Herr Matthias Göttenauer, Ehrenberg
sind mit Beschluss vom 11.12.2009 UR-Nr.: 329/2009 A
und Veröffentlichung im HR des AG Fulda vom 05.08.2010
als Geschäftsführer abberufen.
Stammkapital: Das Stammkapital der Gesellschaft in
Höhe von € 25.000 wird wie folgt gehalten:
Peter Rathsmann, Harsewinkel, Beteiligung: 25 % =
Euro 6.250,00
Volker Dittmann (geb. Arndt), Füssen,
Beteiligung: 25 % = Euro 6.250,00
Matthias Göttenauer, Ehrenberg, Beteiligung: 25
% = Euro 6.250,00
Pro+Motion GmbH (ehemals Neulands Process One GmbH),
Marienstraße 22, 36037 Fulda, Beteiligung: 25 % =
Euro 6.250,00
Beteiligung / Die Process One Consulting
GmbH war bis zum 31.10.2009 an der
Organschaft: experience GmbH & Co. KG als
Kommanditistin mit 10.000,- € beteiligt.
Auf den 01.04.2009 erfolgte eine Umwandlung der
experience GmbH & Co. KG (zu Buchwerten) auf die
experience GmbH.
Mit Vertrag vom 11.12.2009 UR-Nr.: 337/2009 A wurden
die Anteile der Gesellschafter Peter Rathsmann, Matthias
Göttenauer und Volker Dittmann (geb. Arndt)
in die Process One Group GmbH (Gründung mit
Vertrag vom 29.10.2008 UR-Nr.: 1168/2008 /Amtsgericht Fulda
HRB 5545) zum
Buchwert eingelegt. Mit Vertrag ebenfalls vom
11.12.2009 UR-Nr.: 330/2009 A wurde zwischen der Process
One Consulting GmbH und der Process OneGroup GmbH ein
Organschaftsvertrag (Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrag) geschlossen. Zwischen der
Process One Consulting GmbH und der Process One Group GmbH
besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Die Process One
Consulting GmbH ist dabei Organgesellschaft während
die Process One Group GmbH Organträgerin ist.
Betriebsfinanzamt: Finanzamt Fulda
Fulda, den 30.06.2011
___________________
Process One
Consulting
Dirk Gouder
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 36.812,50 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
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