GTC - General Tax Control Steuerberatungsgesellschaft mbHLiquidiert

22085 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 82529
Vorher
GTC Steuerberatungsgesellschaft mbH
Eingetragen
1.2.2002
Branche
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende BerufsausübungsgesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und beruflich zugelasenen Tätigkeiten gemäß § 33 StberG

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

GTC - General Tax Control Steuerberatungsgesellschaft mbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 22.076,00 27.064,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.585,00 5.901,00
II. Sachanlagen 14.490,00 17.162,00
III. Finanzanlagen 4.001,00 4.001,00
B. Umlaufvermögen 288.178,78 268.639,37
I. Vorräte 106.671,11 105.827,61
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 110.793,46 109.873,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 70.714,21 52.938,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 59,50 61,00
Summe Aktiva 310.314,28 295.764,37

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 57.858,57 53.576,42
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 28.576,42 13.310,19
III. Jahresüberschuss 4.282,15 15.266,23
B. Rückstellungen 4.783,08 7.065,41
C. Verbindlichkeiten 247.672,63 235.122,54
Summe Passiva 310.314,28 295.764,37

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der GTC - General Tax Control wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Angaben zu Bilanzierungs und Bewertungsmethoden

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzerstellungstermin waren alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingegangen, Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren daher nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Geschäftsführer waren im abgelaufenen Wirtschaftsjahr:

Herr Michael Seimer - Steuerberater, Frau Doreen Maibaum - Steuerberaterin, Herr Torsten T. Treutner - Steuerberater, Herr Dr. Arne Hahner - Steuerberater, Rechtsanwalt

Hamburg, den 06.02.2018

gez. die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.1.2018.

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