Stammdaten

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Amtsgericht Freiburg HRB 706854
Vorher
projAlD GmbH
Eingetragen
20.2.2003
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareEntwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen
Gegenstand
Die Begleitung von Softwareprojekten durch den Transfer von Know-how der Informatik zum Kunden, insbesondere aus den Teilbereichen Software Entwicklung, objektorientierte Modellierung und Programmierung sowie Projektmanagement.

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Alena Seidel
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Seidel
Bradleystraße 44, 89231 Neu-Ulm
12.500 €
50.00%
Alena Seidel
Bradleystraße 44, 89231 Neu-Ulm
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

projAID GmbH

Owingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 8.919,00 13.266,00
I. Sachanlagen 8.919,00 13.266,00
B. Umlaufvermögen 50.322,24 10.754,57
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 11.428,22 5.235,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38.894,02 5.519,20
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.974,02 1.563,02
Bilanzsumme, Summe Aktiva 61.215,26 25.583,59

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 23.303,31 3.279,95
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Verlustvortrag 9.220,05 -9.430,74
III. Jahresüberschuss 20.023,36 -18.650,79
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 14.500,00
C. Rückstellungen 18.231,37 6.457,00
D. Verbindlichkeiten 19.680,58 1.346,64
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 19.680,58 1.346,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 61.215,26 25.583,59

Anhang

projAID GmbH, Owingen

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss entspricht den handelsrechtlichen Vorschriften zur Rechnungslegung unter Beachtung der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG).

Nach den Vorschriften des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde gleichwohl hinsichtlich Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im Rahmen des Anhangs wird jedoch auf die für kleine Kapitalgesellschaften nach den §§ 274a, 276 Satz 2 und § 288 Abs. 1 HGB nicht erforderlichen Angaben grundsätzlich verzichtet.

Für Zwecke der Offenlegung von Bilanz und Anhang werden die Bilanz in der verkürzten Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und der Anhang im Hinblick auf § 274a Nr. 1 HGB ohne Beifügung des Brutto-Anlagenspiegels nach § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.

Der Gewinn- und Verlustrechnung liegt das Gesamtkostenverfahren zugrunde.

Ein Lagebericht wurde zulässigerweise nicht erstellt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Auf die Grundsätze der Bewertungs- und Ausweisstetigkeit wurde geachtet.

Ansatz und Bewertung erfolgen grundsätzlich übereinstimmend für Handels- und Steuerbilanz, vorausgesetzt, handels- bzw. steuerrechtliche Vorschriften stehen diesem Vorgehen nicht entgegen. Sofern die Abweichungen wegen Geringfügigkeit ohne wesentlichen Einfluss auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses sind, wurde ggf. von aufwändigen Berechnungen und Umbewertungen abgesehen (z.B. bei mehrjähriger Rückstellung für Aufbewahrung und ausstehenden Urlaub).

2.2 Bei der Bewertung wurde von der Unternehmensfortführung ausgegangen (Going-concern-Prämisse).

2.3 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare und degressive Abschreibungen vermindert.

Bei Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, für welche in den Vorjahren steuerrechtliche Sonderabschreibungen in Anspruch genommen und auch handelsrechtlich gemäß §§ 254, 279 Abs. 2 HGB a.F. berücksichtigt worden waren, wurden die sich zum 01.01.2010 ergebenden, niedrigeren Wertansätze gem. Art. 67 Abs. 4 EGHGB fortgeführt.

Die planmäßigen Abschreibungen auf die abnutzbaren Gegenstände des Anlagevermögens wurden in Anlehnung an die von der Finanzverwaltung aufgestellten Abschreibungstabellen oder entsprechend der betriebsindividuellen Nutzungsdauer ermittelt. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen 3 und 13 Jahren. In Zu- bzw. Abgangsjahren erfolgt die Abschreibung grundsätzlich zeitanteilig.

2.4 Vorratsbewertung - entfällt -

2.5 Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nominalwert. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich. Von einer Pauschalwertberichtigung wurde wegen Geringfügigkeit abgesehen.

2.6 Für Ausgaben, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Posten aus dem Vorjahr wurden entsprechend aufgelöst.

2.7 Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern vom Einkommen und Ertrag auf der Grundlage entsprechender Vorausberechnungen.

2.8 Die Rückstellungen für latente Steuern beinhaltet die Steuer vom Einkommen und Ertrag mit Verpflichtungscharakter, die sich aufgrund von Wertdifferenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben, welche sich in den nachfolgenden Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleichen werden (hier: Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g EStG sowie Verrechnung mit einem verbleibenden Verlustvortrag bei der Gewerbesteuer). Die Berechnung der latenten Steuer erfolgte zu den für das Folgejahr maßgeblichen Steuersätzen ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.

Die Rückstellungsbildung erfolgt nicht in Anwendung von § 274 HGB, sondern gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Entsprechend der vorherrschenden Meinung erfolgt der Ausweis daher unter den Steuerrückstellungen.

2.9 Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund der abgesehen von der Rückstellung für Aufbewahrungspflicht kurzen Laufzeit konnte von der Einbeziehung zukünftiger Kostensteigerungen abgesehen werden. Im Fall der Rückstellung für Aufbewahrungspflicht wurde von der aufwändigen Umbewertung und Abzinsung wegen Geringfügigkeit abgesehen.

2.10 Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3. Einzelangaben zu den Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

3.1 Entwicklung des Anlagevermögens

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagespiegel gemäß § 268 HGB zu entnehmen (siehe nachfolgende Seite).

Für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses wird auf diesen Anlagenspiegel verzichtet.

3.2 Im Bilanzposten Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit Euro 403,93 (Vj. TEuro 0,9) enthalten.

4. Sonstige Angaben

4.1 Geschäftsführer der projAID GmbH war im Geschäftsjahr 01.01.2011 bis 31.12.2011 Herr Michael Seidel, Dipl.-Wirtschaftsinformatiker.

 

Owingen, den 14.11.2012

projAID GmbH

gez.Michael Seidel

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 14.11.2012 festgestellt.

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