GBA PropCo Rüdersdorf GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torben Giese seit 27.5.2019 | Geschäftsführer |
Steffen Walter seit 8.3.2018 | Geschäftsführer |
Mark Piekereit seit 8.3.2018 | Geschäftsführer |
Kai Helge Lorenz Plinke seit 12.5.2017 | Geschäftsführer |
Roland Dr. Bernerth seit 12.5.2017 | Geschäftsführer |
Ralf Murzen seit 12.5.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GBA Investment GmbHHamburgKonzernabschluss zum 31. Dezember 2019Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019I. Grundlagen des Unternehmens I.1. Geschäftsmodell I.2. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht II.1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen II.2. Geschäftsverlauf II.3. Lage II.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren III. Prognosebericht IV. Chancen- und Risikobericht V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten I. Grundlagen des Unternehmens I.1. Geschäftsmodell Gegenstand des Konzerns (im Folgenden "GBA") ist der Betrieb von Dienstleistungslaboren in den Bereichen Lebensmittel-, Umwelt-, Pharma- und Bedarfsgegenstände-Analytik an insgesamt bundesweit sechzehn Standorten sowie drei Standorten in Österreich. Die Konzerngesellschaft GBA Gesellschaft für Bioanalytik GmbH unterhält Niederlassungen an den Standorten Hamburg, Pinneberg, Hildesheim, Gelsenkirchen, Herten, Scholven, Hameln, Berlin, Augsburg und Freiberg. Darüber hinaus hat der Konzern weitere Tochterunternehmen in Martinsried, Gräfelfing, Ulm, Saarbrücken, Stuttgart, Merseburg, Schwentinental, Mönchengladbach, Vaterstetten, Wien (AT), Graz (AT) und Leoben (AT). Der Konzern stellte in 2016 erstmalig einen Konzernabschluss auf, der sich aus den Gesellschaften GBA Investment GmbH, GBA Beteiligung GmbH, GBA Holding GmbH, GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH, Phytos Verwaltungs GmbH, Phytos Labor für Analytik von Arzneimitteln GmbH & Co. KG, LPU Labor für Pharma- und Umweltanalytik GmbH, All Lab Service GmbH, ABF Pharmaceutical GmbH und b.a.r.b.a.r.a. Engineering, Consulting, Research & Service GmbH zusammensetzte. Die sich ständig im Wachstum befindliche Konzernstruktur mit der GBA Gesellschaft für Bioanalytik GmbH im Mittelpunkt ist bereits seit 1989 operativ am Markt. Die GBA versteht sich als Dienstleister für die Industrie und für den kommunalen Bereich. Die Unternehmensphilosophie der GBA ist gekennzeichnet durch ausgeprägte Qualitätsorientierung, exakte Einhaltung von Analysezeiten sowie ausgezeichnetem persönlichen Kundenservice. In diesem Zusammenhang wollen wir unseren Kunden ein Partner in allen fachlichen Fragen sein. In Verbindung mit der konsequenten Erweiterung und Verbesserung unserer Analysetechniken, dem umfassenden Spektrum an Analytik- und Beratungsservices und der gerade in der Umweltanalytik vom Kunden geforderten Präsenz vor Ort sind wir in der Lage, in unserer Branche eine starke Position einzunehmen. I.2. Forschung und Entwicklung Die GBA hat im Jahr 2019 keine signifikanten Forschungsaktivitäten generiert und den Fokus auf die weitere Verbesserung der internen Abläufe gelegt. Des Weiteren betreibt die GBA eine kontinuierliche Methodenentwicklung. II. Wirtschaftsbericht II.1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2019 war gekennzeichnet durch eine anhaltend gute Wirtschaftssituation in Deutschland und eine sich weiter verbessernde Situation im übrigen Europa, darüber hinaus ergaben sich weiterhin auch immer mehr wirtschaftliche Kontakte in außereuropäische Länder. Im Jahr 2019 konnten wir ein deutliches Wachstum des Marktvolumens im Lebensmittel-, und Umweltbereich konstatieren, während wir auch im Pharmamarkt eine leichte Steigerung im Markt erkennen konnten, die lediglich durch den Abbruch einer Großstudie eines Kunden an einem Standort negativ beeinflusst wurde. Bedingt durch die allgemein positive konjunkturelle Entwicklung steigt per se stetig auch das Analysevolumen. Ebenfalls laufend steigende regulatorische Anforderungen bei den Kunden begünstigen die positive Entwicklung außerdem. II.2. Geschäftsverlauf Prägend für das Geschäftsjahr 2019 waren neben dem organischen Wachstum über Marktwachstum u. a. die Neuakquisitionen, die zu einem deutlichen Umsatzanstieg beigetragen haben. Die Vorjahresvergleiche in den Aufwands- und Ertragssummen sind insofern nur sehr bedingt aussagekräftig. Die GBA kann auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken. Das EBITDA ohne Sonder- und Einmaleffekte (u. a. im M&A-Bereich, weiteren Kosten in Zusammenhang mit der Refinanzierung der Unitranche; summarisch knapp 1,5 Mio. €) lag bei den operativ tätigen Gesellschaften mit 16,2 Mio. € bei ca. 16% vom Umsatz und damit auf Plan-Niveau. Die geplante Rohertragsmarge, die bei 78% lag, wurde mit ca. 79% übertroffen, was wesentlich durch den Anstieg des Lebensmittelbereichs bedingt war, welcher margenstärker als die anderen Bereiche ist. Das Konzernergebnis ist durch die planmäßige, aber nicht liquiditätswirksamen Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte und Kundenstämme in Höhe von 22,7 Mio. € geprägt, die aus den Akquisitionen des aktuellen Geschäftsjahres sowie der Vorjahre resultieren. Die GBA entwickelt unter anderem auch eigene Automatisierungsstrukturen. Die eigene Schaffung und Implementierung von Automatisierungsstrukturen und die daraus folgende Verkürzung von Prozessdauern haben während des Berichtszeitraums zur Profitabilitätssteigerung beigetragen. Im Geschäftsjahr 2019 lag der Umsatz bei T€ 103.626, was einer Steigerung in Höhe von 27% zum Vorjahr entspricht. Neben dem organischen Wachstum, welches bei mehr als 5% lag, haben hier die Neuakquisitionen einen wesentlichen Anteil ausgemacht. Das positive Jahresergebnis ist wesentlich beeinflusst durch Effektivitätssteigerungen im Personalbereich im Rahmen der Automation und den daraus resultierenden Umsatzrentabilitätssteigerungen. Der Materialaufwand inkl. der Fremdleistung lag im Berichtsjahr bei T€ 21.365, was einer Materialaufwands-/Fremdleistungsquote in Höhe von 21% entspricht. Der VJ-Wert lag hier bei ca. 22%, welcher aber nur bedingt vergleichbar ist aufgrund des zuvor deutlichen höheren Anteils von Projektgeschäft im Pharmabereich. II.3. Lage Die operative Ertragskraft und damit die Lage des Konzerns ist nach wie vor als gut zu bezeichnen. Der Umsatz im Jahr 2019 lag bei T€ 103.626. Die Verteilung des Umsatzes auf die Bereiche Lebensmittel- und Umweltanalytik liegt etwa gleich, wobei derzeit eine deutliche Übergewichtung bei den Umsätzen im Pharmabereich vorherrscht. Der Rohertrag hat sich um 29% gegenüber dem Vorjahr erhöht. Im Nachgang zum Erwerb des Konzerns in 2016 durch einen neuen Hauptgesellschafter sind, wie auch im Vorjahr, Einmalaufwendungen entstanden. Außerdem ist die Gesellschaft im Rahmen einer Unitranche-Finanzierung, welche zum Jahresanfang refinanziert wurde, finanziert und leistet einen entsprechend hohen Kapitaldienst. Die beiden vorgenannten Umstände haben neben Konsolidierungseffekten dazu geführt, dass das Unternehmen für 2019 einen Konzern-Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 20.707 ausweist, welcher aber die operative Ertragskraft des Unternehmens nicht widerspiegelt. Nach Bereinigung um die Abschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte und Kundenstämme (T€ 22.667) sowie um die Zinsaufwendungen auf Gesellschafterdarlehen (T€ 3.320) liegt der bereinigte Konzernjahresgewinn bei T€ 5.046. Die Personalaufwendungen lagen bei 48,3% vom Umsatz und damit leicht höher als im Vorjahr (46,4%). Die Steigerung ist unter anderem auf die substantielle Stärkung der 2ten und 3ten Management-Ebene im Zuge der Institutionalisierung der Gruppe zurückzuführen. Die GBA beschäftigt qualifiziertes, engagiertes und sehr gut ausgebildetes Fachpersonal. Im Geschäftsjahr 2019 wurden durchschnittlich 1.155 Mitarbeiter beschäftigt. Unsere Arbeitnehmerschaft besitzt eine gesunde Altersstruktur und setzt sich sowohl aus erfahrenen als auch jüngeren Mitarbeitern zusammen. Die Mitarbeiterfluktuation ist als gering zu bezeichnen. Die Mitarbeiter werden regelmäßig zu den im jeweiligen Tätigkeitsbereich erforderlichen Themen aus- und weitergebildet. Die für uns relevanten Regelungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz werden beachtet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtsjahr bei T€ 19.687 und damit mit ca. 19% vom Umsatz leicht besser als im Vorjahr: Die Bilanzsumme der GBA lag zum 31.12.2019 bei T€ 182.580. Das Anlagevermögen hat mit 78,28% und einem Wert von T€ 142.917 den größten Anteil an der Aktivseite der Bilanz. Enthalten sind hier der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Kundenstämme mit T€ 119.115. Die technische Ausstattung der GBA sowie die vorhandenen Arbeitsmittel befinden sich auf dem neuesten Stand. Die Investitionen in das immaterielle und Sachanlagevermögen betrugen im Geschäftsjahr rd. T€ 8.522, welche teilweise durch Finance Leasing finanziert wurden. Investitionsschwerpunkte waren in erster Linie die Ausweitung der Analysekapazitäten sowie der Umzug des Standortes Wien in ein neues Gebäude. Darüber hinaus wurden diverse Kleingeräte zur Ausweitung des Portfolios und im Rahmen der Ersatzbeschaffung gekauft. Außerdem wurde das anorganische Wachstum weiter stark voran getrieben durch die Neuakquisition folgender Gesellschaften: Ivario Dienstleistungen GmbH, Görtler Analytical Services GmbH, Analytikum Umweltlabor GmbH und Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GmbH. Ein grosser Teil der Investitionen kann als außerdentlich im Zuge des Aufbaus der Gruppe bezeichnet werden. Das Umlaufvermögen betrug T€ 28.829, was einem Anteil in Höhe von 15,79 % entspricht. Der Bestand an liquiden Mitteln betrug T€ 7.654. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Ausführungen zur Finanzlage. Das Vorratsvermögen hatte mit T€ 4.717 einen Anteil in Höhe von 2,58 % an der Bilanzsumme. Die sonstigen Vermögensgegenstände betrugen T€ 2.304. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Stichtag T€ 14.124. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Ausführungen zur Finanzlage und aus der Kapitalflussrechnung. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe von T€ 1.562 ausgewiesen. Die Kapitalstruktur ist dabei als stabil zu bezeichnen. Das Eigenkapital beträgt -8,3 Mio. €, wobei dies aufgrund der nicht operativen Firmenwertabschreibung keine Aussagekraft hat. Inklusive eigenkapitalähnlicher Positionen (Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) beträgt das Eigenkapital 55,4 Mio. €. Eigenkapitalbelastend wirken sich vor allem die hohen Abschreibungen der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Kundenstämme das Jahresergebnis des Konzerns aus, was eine Verbesserung der Konzern-Eigenkapitalquote durch die operative Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr verhinderte. Aus Sicht des Konzerns hat das Gesellschafterdarlehen in Höhe von 54,8 Mio. € (Vorjahr: 51,5 Mio. €) einen Eigenkapitalähnlichen Charakter, da es mit einem Rangrücktritt bezüglich der Fremdfinanzierung versehen ist. Dieses berücksichtigt, dass die vereinnahmten Beträge nicht zurückzuzahlen und daher als Eigenkapitalähnlich zu betrachten sind. Bei einer Bilanzsumme von 182 Mio. € beträgt die so ermittelte Eigenkapitalähnliche Quote demnach 30,1% (Vorjahr: 34,3 %). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 50,52% der Bilanzsumme betreffen im Wesentlichen eine Unitranche-Finanzierung. Es bestehen weitere Kontokorrent- und Akquisitionskreditlinien, die zum 31. Dezember 2019 nur teilweise in Anspruch genommen wurden, so dass ein etwaiger kurzfristiger Liquiditätsengpass durch Aufnahme von Fremdkapital überbrückt werden könnte. Alle Kapitaldienste werden immer und ausnahmslos gezahlt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen zum Stichtag 1,84% der Bilanzsumme und werden regelmäßig innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele ausgeglichen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt T€ 11.817. II.4. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Gesamtsteuerung des Unternehmens erfolgt im Wesentlichen auf Basis von monatlichen Auswertungen auf Standort- und Konzernebene. Weitere Auswertungen je Analysegruppe und Kostenart werden individualisiert von den Fachbereichen angefordert. Weiterhin erfolgen kostenstellenbezogene Wirtschaftlichkeits- und Abweichungsanalysen im laufenden Controlling. Hier haben sich für die bedeutsamsten Kennzahlen folgende Werte ergeben: Der Umsatz im Jahr 2019 lag bei T€ 103.626, der Rohertrag bei 79% (Vorjahr: 79%) des Umsatzes. Die Personalaufwendungen betrugen ca. 48% (Vorjahr: 46%) des Umsatzes. Das EBITDA ohne Sonder- und Einmaleffekte lag bei den operativ tätigen Gesellschaften bei knapp 16% des Umsatzes. Wichtigster nichtfinanzieller Leistungsindikator der Gesellschaft ist die Qualitätssicherung. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005, eine Vielzahl von Zulassungen, die Teilnahme an Facharbeitskreisen und die Mitwirkung in Normenausschüssen wird eine durchgängig hohe Analysequalität und die Qualifizierung der Mitarbeiter gewährleistet. Belegt wird dies durch die diversen Akkreditierungen der einzelnen Standorte sowie der Teilnahme an unterschiedlichen Ringversuchen. III. Prognosebericht Im Fokus der Wachstumsanstrengungen stehen weiterhin ein organisches Wachstum durch gezielte Marketingaktivitäten und die Nutzung von Wettbewerbsvorteilen der einzelnen Standorte sowie Akquisitionsaktivitäten mit den Zielen Ausbau der regionalen Präsenz und Stärkung aller Geschäftsbereiche. Die Entwicklung der EDV wird, auch personell, intensiv vorangetrieben, um auch hier entsprechende Kostensenkungspotenziale zu heben. Auf der Kostenseite gilt es, im Zuge der Transparenzerhöhung gezielt Senkungsmaßnahmen zu verstärken. Für das Geschäftsjahr 2020 wird mit einer gleichbleibend guten Entwicklung gerechnet und weitere Akquisitionsaktivitäten werden angestrebt. Der Konzern geht davon aus, in allen Bereichen organisch im mittleren bis oberen einstelligen Prozentbereich zu wachsen. Die Gesellschaft geht auch für 2020 von einem EBITDA von 15% bis 20% des Umsatzes aus. Die Gesellschaft erwartet für 2020 organisch leicht steigende Umsätze (zzgl. anorganischem Wachstum) bei stabilen Rohertragsmargen. Die Personalaufwandsquote wird voraussichtlich stabil bleiben, da der Aufbau von Mitarbeitern in den Bereichen IT, Vertrieb und Personal weitestgehend abgeschlossen ist. Die grundsätzlich mit diesem Aufbau geplanten positiven Einflüsse auf die Ertragslage werden in den Folgejahren erwartet. IV. Chancen- und Risikobericht Immer neue europäische und deutsche Gesetzgebungsverfahren wirken sich positiv auf das Auftragsvolumen in allen Bereichen aus. Der Kundenkreis der GBA nutzt diese Wirtschaftslage aus, um entsprechende Investitionen durchzuführen. Eine spezielle Abhängigkeit aufgrund einer Kundenkonzentration besteht nicht. Im Rahmen unserer Tätigkeit unterliegen wir Marktrisiken, die insbesondere in Form von Preisrisiken auftreten. Auf der Absatzseite zeigen sich diese vereinzelt in durch die Konkurrenten ausgeübten Preisdruck. Auf der Beschaffungsseite äußern sich die Preisrisiken in den ständig steigenden Einkaufspreisen für Verbrauchsmaterialien, die nur bedingt an die Auftraggeber weitergegeben werden können. Diese Risiken können sich ggf. negativ auf die budgetierten Umsatz- und Rohertragsziele auswirken. Durch eine Zentralisierung des Einkaufs wirken wir dem laufend entgegen und sehen durch weiteres Wachstum und damit steigende Abnahmevolumina hier auch Chancen. Neben den finanzwirtschaftlichen Risiken können organisatorisch-technische Risiken auftreten. Auf Grund der nicht unwesentlichen Bedeutung der IT für unser Geschäftsmodell legen wir großes Augenmerk auf die Überwachung der Risiken im Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit und der Verfügbarkeit der IT. Den bestehenden Risiken begegnen wir durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen technischer und organisatorischer Art. Diesem Umstand wurde unter anderem auch durch weitere personelle Verstärkung und umfangreiche Investitionen im IT-Bereich Rechnung getragen. Auftragsrisiken, die in Gerichts- bzw. Vergleichsverfahren münden, sind niemals völlig auszuschließen. Konkrete Risiken werden derzeit aber nicht gesehen. Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat sich ab Januar 2020 ausgehend von China sehr dynamisch und weltweit entwickelt. Angesichts der Ausbreitungsdynamik, der Schwierigkeit, Menschen vor einer Übertragung zu schützen und der Gefährlichkeit des Virus ergriffen und ergreifen Regierungen und nationale Behörden Maßnahmen, die das öffentliche Leben extrem einschränken und die Wirtschaft (einschließlich Güter- und Warenverkehr) stark negativ beeinträchtigen. Beispiele sind: - (vorübergehende) Ein- und Ausreisestopps, - Schließungen von Landesgrenzen, Häfen, Schulen und anderen öffentlichen Einrichtungen oder gastronomischen Betrieben, - Absage von Messen und Veranstaltungen aller Art, - Ausdünnung des Flug- und Bahnverkehrs. Seitdem die chinesische Regierung zu Anfang des Jahres 2020 Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus eingesetzt hat, kam es in den darauffolgenden Wochen zu einer Abschwächung des Güter- und Warenverkehrs nicht nur von und nach China, sondern auch in anderen Ländern Asiens; mit Produktionseinschränkungen auch außerhalb Chinas ist zu rechnen. Im Konzern sind deutlichere Effekte im Bereich FOOD, hier speziell Tee / Kräuter / Gewürze, zu erwarten, deren Umfang wir derzeit noch nicht einschätzen können. Die anderen Geschäftsfelder des Konzerns blieben bisher nur marginal betroffen. Die Auswirkungen auf das Jahresergebnis der GBA Gruppe sind aktuell nicht konkret abzuschätzen. Bei einem längeren Anhalten oder einer Verschärfung der aktuellen Situation in den kommenden Monaten dürften die negativen Folgen jedoch überwiegen, wenngleich wir speziell im Pharmabereich hier auch durchaus Chancen sehen. Chancen sieht die Gesellschaft in der weiteren Automatisierung von operativen Prozessen und Zentralisierung von administrativen Prozessen (z. B. Einkauf). Aufgrund der Bündelung von Einkaufsvolumina können bspw. ggf. günstigere Einkaufskonditionen realisiert werden. Vor dem Investorenhintergrund und der Entwicklungsperspektive des Unternehmens bestehen gute Refinanzierungsmöglichkeiten. Wir erwarten eine Ausweitung der Absatzmöglichkeiten durch Erschließung neuer Märkte. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Neben diesen Marktrisiken unterliegen wir finanzwirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Finanzinstrumenten. Zu den in unserem Konzern genutzten Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Guthaben bei Kreditinstituten und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm. Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein angemessenes Debitorenmanagement, gegebenenfalls vorhandene Ausfall- und Bonitätsrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Zudem besteht eine langjährige Zusammenarbeit mit einem Großteil der Kunden. Währungsrisiken existieren nicht, weil ausschließlich in Euro fakturiert wird. Die Liquiditätsversorgung unserer Gesellschaft ist durch die vorgehaltenen flüssigen Mittel ausreichend sichergestellt. Darüber hinaus wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit und finanzielle Flexibilität der Gesellschaft durch eine Reserve in Form von Kreditlinien gewährleistet. Insgesamt ist es Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft, die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art abzusichern. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt der Konzern eine konservative Risikopolitik. Risiken aus diesem Bereich, die einen wesentlichen negativen Einfluss haben können und nicht durch adäquate Maßnahmen abgesichert werden, sind nicht bekannt. Verbindlichkeiten werden immer innerhalb der Zahlungsfristen und, falls vereinbart, unter Nutzung von Skonti ausgeglichen.
Hamburg, 14. April 2020 Kai Plinke Steffen Walter Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019Aktiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für 2019
Konzern-Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019I. Vorbemerkungen Die GBA Investment GmbH hat Ihren Sitz in Hamburg und ist beim Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 153648 geführt. Die Pflicht zur Aufstellung des Konzernabschlusses ergibt sich aus § 290 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 HGB in Verbindung mit § 293 Abs. 1 Satz 1 HGB sowie §§ 293 Abs. 4 Satz 2 und § 267 Abs. 4 Satz 2 HGB. Sie erfolgt nach den Vorschriften des HGB unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben der §§ 297 ff. HGB. Die Gliederung der Konzernbilanz erfolgt nach Maßgabe der §§ 298 Abs. 1, 266 HGB. Die Gliederung der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren, §§ 298 Abs. 1, 275 Abs. 2 HGB. Nach dem Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit wird der Abschluss unter der Annahme aufgestellt, dass der Konzern für die absehbare Zukunft seine Geschäftstätigkeit fortführt. II. Beteiligungen und Konsolidierungskreis 1. Verbundene Unternehmen Vollkonsolidierung Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 hielt die GBA Investment GmbH im nachgenannten Umfang folgende Beteiligungen, die in den Konzernabschluss einbezogen wurden:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2019 wurde die biomess Ingenieurbüro GmbH auf die GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH verschmolzen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden durch die All Lab Services GmbH 100% der Unternehmensanteile an der H.U.S. Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GmbH, Salzburg, erworben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden durch die GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH 100% der Unternehmensanteile an der Analytikum Umweltlabor GmbH, Merseburg, an der Görtler Analytical Services GmbH, Vaterstetten, sowie an der Blitz H19-656 GmbH, Hamburg, erworben. Letztere wurde in Ivario Dienstleistungen GmbH umbenannt. Im Geschäftsjahr 2019 wurde des Weiteren die nuTIQ GmbH, Hamburg, gegründet. Die GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH hält 100% der Unternehmensanteile. Die Erstkonsolidierungszeitpunkte der Zukäufe von Tochtergesellschaften sind:
Die im Geschäftsjahr 2019 erstkonsolidierten Gesellschaften sind den Geschäftsbereichen Umweltanalytik (H.U.S. Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GmbH, Analytikum Umweltlabor GmbH, Ivario Dienstleistungen GmbH, Görtler Analytical Services GmbH) sowie Lebensmittelanalytik (GBA nuTIQ GmbH) zuzuordnen. Im Geschäftsjahr 2019 beträgt der Anteil der Gesellschaften am Gesamtumsatz der GBA Group 4,7% sowie 1,0 % am operativen Ergebnis. Der Anteil der Gesellschaften an der Bilanzsumme der GBA Group beträgt 2,7% und resultiert im Wesentlichen aus Anlagevermögen sowie kurzfristigen Verbindlichkeiten. 2. Unternehmen zur Veräußerung gehalten Folgende Beteiligungen wurden zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 im nachgenannten Umfang von der GBA Investment GmbH zum Zwecke der Abwicklung im Geschäftsjahr 2020 gehalten und wurden somit nach § 296 (1) Nr. 3 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Die Anteile an der Hygienicum d.o.o. mit Sitz in Ljubljana, Slowenien, wurden im Rahmen der Akquisition der Unternehmensanteile an der HYG Alpha GmbH als Tochtergesellschaft der Hygienicum Institut für Mikrobiologie und Hygiene-Consulting GmbH erworben. Die Gesellschaft soll im Geschäftsjahr 2020 abgewickelt werden. Da die Gesellschaft bereits seit Beginn der Beherrschung nicht dauernd gehalten werden sollte, erfolgt ein Ausweis zu fortgeführten Anschaffungskosten unter dem Posten Sonstige Vermögensgegenstände. Die GBA Austria Umwelt GmbH wird im Geschäftsjahr 2020 stillgelegt und voraussichtlich im Folgejahr liquidiert. Der laufende Verlust der Gesellschaft für das Jahr 2019 in Höhe von 1,7 Mio. € wird daher als außerordentlich betrachtet und beeinflusst nicht das operative Ergebnis der GBA Gruppe. III. Konsolidierungsmethoden 1. Kapitalkonsolidierung Die Tochtergesellschaften wurden gemäß §§ 300 bis 309 HGB im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen. Die Erstkonsolidierung der Tochtergesellschaften erfolgte nach der Neubewertungsmethode zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung in den Konzernabschluss, § 301 Abs. 1 S. 2 HGB. Dabei werden die Wertansätze der Beteiligungen dem Zeitwert des anteiligen konsolidierungspflichtigen Eigenkapitals gegenübergestellt. Ein aus der Kapitalkonsolidierung resultierender Unterschiedsbetrag der Aktivseite wird als Geschäfts- oder Firmenwert sowie der der Passivseite als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung nach dem Eigenkapital ausgewiesen. Für die Abschreibung des hieraus resultierenden Geschäfts- oder Firmenwerts wurde entsprechend eine Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt. Diese orientiert sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer für Kundenbeziehungen. Die Auflösung des passiven Unterschiedsbetrags erfolgt in erster Linie über die durchschnittliche Abschreibungsdauer des Anlagevermögens, welches durch eine Unternehmenstransaktion erworben wurde. Diese wurde mit 5 Jahren ermittelt. Ein geringfügiger Teil des passiven Unterschiedsbetrags wird über einen Zeitraum von 10 Jahren aufgelöst. Sämtliche Gesellschaften stellen ihren Jahresabschluss auf den 31. Dezember eines Geschäftsjahres auf. 2. Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung erfolgt nach § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 3. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung werden die Aufwendungen und Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aus gegenseitigen Verrechnungen aufgerechnet (§ 305 Abs. 1 HGB). 4. Latente Steuern Latente Steuern wurden entsprechend § 306 HGB auf die im Rahmen der Kapitalkonsolidierung aufgedeckten stillen Reserven und Lasten nach § 301 Satz 2 HGB angesetzt. Das Wahlrecht des unsaldierten Ausweises von aktiven und passiven latenten Steuern entsprechend § 306 Satz 2 HGB wurde nicht in Anspruch genommen. Eine Saldierung von latenten Steuern aus den Einzelgesellschaften mit denen aus der Konsolidierung erfolgt nicht. 5. Anteile Fremder Dritter Auf konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital werden entsprechend § 307 HGB unter "Nicht beherrschende Anteile" im Eigenkapital ausgewiesen. IV. Inanspruchnahme von Erleichterungen der Tochtergesellschaften gemäß § 264 Abs. 3 HGB Die GBA Holding GmbH, die GBA Beteiligungs GmbH, die GBA Gesellschaft für Bioanalytik GmbH, die GBA Pharma GmbH, die Pharmacelsus GmbH, die Institut Pieldner GmbH, die LKF Laboratorium für Klinische Forschung GmbH, die Analytikum Umweltlabor GmbH, die nuTIQ GmbH, die Ivario Dienstleistungen GmbH sowie die Görtler Analytical Services GmbH machen von der Befreiung zur Offenlegung Gebrauch. Von der Befreiung zur Anwendung der Vorschriften zur Aufstellung eines Jahresabschlusses machen diese Gesellschaften insoweit Gebrauch, als dass sie keinen Anhang und keinen Lagebericht erstellen. V. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen sowie gegebenenfalls um außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände nach der linearen Methode gleichmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Von dem Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 S. 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Einzelabschlüsse wurde entsprechend § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren zugrunde gelegt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich dabei an der voraussichtlichen Nutzungsdauer für Geschäftsbeziehungen. Für die Abschreibung des Kundenstamms aus Erstkonsolidierung wird eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 5 und 10 Jahren zugrunde gelegt. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Dabei wurden in die Herstellungskosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens werden mit dem Nennbetrag bzw. dem am Bilanzstichtag niedrigeren, beizulegenden Wert angesetzt. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nominalwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag angefallen sind, deren Aufwendungen jedoch erst im Folgejahr eintreten. Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind länderrechtsspezifische Bewertungsangaben zu berücksichtigen, bei denen eine Vereinheitlichung der Bewertung nicht sachgerecht ist, da in den vorliegenden Fällen eine solche Verpflichtung nicht im deutschen Recht vorgesehen ist (Abfertigungsrückstellungen in Österreich). Für mit einem Buchwert von T€ 303 unter diesem Posten ausgewiesene direkte Pensionszusagen sind folgende Bewertungsmethoden angesetzt worden: Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde der Barwert unter Ansatz eines Rechnungszinsfußes von 2,71% (Vorjahr: 3,21%) passiviert. Sie werden grundsätzlich nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der Anwartschaftsbarwertmethode. Als biometrische Rechnungsgrundlage werden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordnung für Dezember 2019 von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden keine jährlichen Lohn- und Gehaltssteigerungen und keine Fluktuation, jedoch Rentensteigerungen von jährlich 1,75%, zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beträgt T€ 27. Eine Verrechnung mit Vermögensgegenständen nach § 246 Abs. 2 HGB ist nicht vorgenommen worden. Für Abfertigungsrückstellungen in Österreich, die unter diesem Posten mit einem Buchwert von T€ 651 ausgewiesen werden, sind folgende Bewertungsmethoden angewendet worden: Der Erfüllungsbetrag wurde gemäß gesetzlicher Vorgaben aus dem letzten Brutto-Grundgehalt zuzüglich der im Geschäftsjahr durchschnittlich gezahlten Sonderentgelte multipliziert und sodann mit einem Zinssatz von 1,98% über den Zeitraum bis zur wahrscheinlichen Inanspruchnahme abgezinst. Rückstellungen wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von kleiner einem Jahr werden nicht abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. VI. Angaben zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist diesem Anhang als Anlage beigefügt. Im Anlagenspiegel ist insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 71.427 (Vorjahr: T€ 81.280) enthalten. Dieser resultiert zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 2.130 (Vorjahr: T€ 1.006) aus einem Geschäfts- oder Firmenwert aus einbezogenen Einzelgesellschaften. Sie wurden im Geschäftsjahr 2019 in Höhe von T€ 425 (Vorjahr: T€ 270) abgeschrieben. Zum Stichtag entfallen auf diesen Geschäfts- oder Firmenwert kumulierte Anschaffungskosten von T€ 5.701 (Vorjahr: T€ 4.152). Im Anlagenspiegel ist des Weiteren ein Kundenstamm von T€ 47.688 (Vorjahr: T€ 51.763) enthalten. Dieser wurde im Geschäftsjahr in Höhe von T€ 11.662 (Vorjahr: T€ 9.416) abgeschrieben. Insgesamt wurden seit Oktober 2016 Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert und weitere immaterielle Vermögensgegenstände i. H. v. T€ 70.074 vorgenommen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 73) und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 382 (Vorjahr: T€ 90) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. 3. Eigenkapital Zur Entwicklung und Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auf den beigefügten Eigenkapitalspiegel. Aus Sicht des Konzerns hat das Gesellschafterdarlehen einen Eigenkapitalähnlichen Charakter, da es mit einem Rangrücktritt bezüglich der Fremdfinanzierung versehen ist.
4. Passivischer Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung Bei der Kapitalkonsolidierung ist ein passivischer Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 150 (Vorjahr: T€ 750) entstanden. Hierbei handelt es sich um passivische Unterschiedsbeträge mit Eigenkapitalcharakter. Im Geschäftsjahr 2019 erfolgte die Auflösung in Höhe von T€ 600 (Vorjahr: T€ 446). Diese wurde unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. 5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Verpfändungserklärungen besichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 54.788 (Vorjahr: T€ 51.460). 6. Latente Steuern Aufgrund temporärer zeitlicher Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen wurden unter Berücksichtigung eines Gesamtsteuersatzes von 31,925% (Deutschland) bzw. 25% (Österreich) passive latente Steuern gebildet. Diese betrugen zum Bilanzstichtag T€ 16.034 (Vorjahr: T€ 17.545). Im Geschäftsjahr 2019 wurden T€ 3.977 (Vorjahr: T€ 3.487) an passiven latenten Steuern aufgelöst. Die Auflösung wurde als Ertrag in der Position Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ausgewiesen. Weiterhin stammen aktive latente Steuern aus den Einzelabschlüssen - es erfolgt keine Saldierung. Entwicklung der latenten Steuern:
VII. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Verteilung des Umsatzes auf die Bereiche Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Umweltanalytik und Pharmaanalytik lag jeweils bei annähernd einem Drittel mit einer derzeit deutlichen Übergewichtung im Pharmabereich. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 51 (Vorjahr: T€ 29) enthalten. In dem Posten Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 199 (Vorjahr: T€ 240) enthalten Im Posten sonstige betriebliche Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von T€ 66 (Vorjahr: T€ 46) enthalten. In den Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 2.059 enthalten. Diese betreffen die GBA Austria Umwelt GmbH. In den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände sind außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von T€ 640 auf den Kundenstamm enthalten. Diese betreffen die GBA Austria Umwelt GmbH. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 25 (Vorjahr: T€ 23) enthalten. VIII. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Die Kreditlinie, Bankgarantien und Darlehen aus dem Kreditvertrag vom 25.01.2019 zwischen der GBA Holding GmbH, der GBA Gesellschaft für Bioanalytik mbH, der GBA Austria GmbH und der GBA Pharma GmbH als Kreditnehmer und einem Bankenkonsortium als Kreditgeber, sind durch Verpfändungen, Abtretungen und Garantien besichert. Die Kredite wurden mit der Auflage vergeben, bestimmte Covenants einzuhalten. Als Sicherheiten dienen hierbei: - die Anteile einiger Unternehmen im Konzernverbund (share-pledge), - Guthaben bei Kreditinstituten einiger Unternehmen im Konzernverbund (account-pledge), - die Vorräte einiger Unternehmen im Konzernverbund (inventory-pledge), - die Intercompany Forderungen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen einiger Unternehmen im Konzernverbund (receivables-pledge) 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2019 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
3. Finanzderivate Zur Zinssicherung von Darlehen bestehen Zinscaps, eine Bewertungseinheit besteht jedoch nicht, sie werden als schwebende Geschäfte nicht bilanziert. Die Angaben nach § 314 Abs. 1 Nr. 11 HGB ergeben sich wie folgt:
4. Beschäftigte Personen Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich beschäftigt:
5. Geschäftsführer - Herr Steffen Walter, Kaufmann - Herr Kai Plinke, Kaufmann Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung werden unter Berufung auf § 286 Abs. 4 HGB nicht gemacht. 6. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Der weitere Verlauf der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen werden durch die GBA laufend analysiert, um kurzfristig mit entsprechenden Maßnahmen reagieren zu können. Es ist nicht auszuschließen, dass sich im weiteren Jahresverlauf negative Auswirkungen auf die GBA ergeben können. Eine belastbare Abschätzung ist zum Berichtszeitpunkt jedoch nicht möglich. Darüber hinaus haben sich keine weiteren Ereignisse, die hier einer Kommentierung bedürfen, nach dem Stichtag ereignet. 7. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers beläuft sich insgesamt für das Geschäftsjahr auf TEUR 101. Diese entfallen mit TEUR 89 auf Abschlussprüfungsleistungen sowie mit TEUR 12 auf Sonstige Leistungen. 8. Sonstiges Die GBA Investment GmbH, Hamburg, stellt für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen, die in den Konzernabschluss einbezogen werden, den Konzernabschluss auf. Zum Bilanzstichtag beträgt der Konzernjahresfehlbetrag der GBA Investment GmbH TEUR 20.706 (Vj. TEUR -19.897). Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe auf neue Rechnungen vorgetragen (§ 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB).
Hamburg, 14. April 2020 Kai Plinke Steffen Walter Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens zum 31. Dezember 2019
Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals zum 31. Dezember 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GBA Investment GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der GBA Investment GmbH, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der GBA Investment GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 16. April 2020 Ernst
& Young GmbH
Brorhilker, Wirtschaftsprüfer Fröhlich, Wirtschaftsprüferin BilligungDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 6. Juli 2020 gebilligt. |
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