Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 3038
Vorher
Dr. Meyer & Löwe GmbH
Eingetragen
26.9.2000
Branche
Ingenieurbüros für TragwerksplanungIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
Die Betreibung eines Ingenieurbüros für Bauwesen und alle damit zusammenhängenden Nebengeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Löwe
seit 15.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Edgar-Schelte-Str. 18, 30855 Hannover
12.500 €
50.00%
Edgar-Schelte-Str. 19, 30855 Hannover
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dr. Meyer & Löwe GmbH

Hildesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro 31.12.2010
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   33.647,90   63.765,55
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.735,00   1.627,00  
II. Sachanlagen 30.912,90   62.138,55  
B. Umlaufvermögen   290.504.45   282.982,11
I. Vorräte 0,00   3.161,93  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 172.810,74   152.364,03  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 117.693,71   127.456,15  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   399,00   4.269,81
Summe Aktiva   324.551,35   351.017,47

PASSIVA

       
  Euro 31.12.2010
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   184.981,72   210.212,75
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00   25.000,00  
II. Gewinnvortrag 0,00   158.706,80  
III. Jahresüberschuss 0,00   26.505,95  
IV. Bilanzgewinn 159.981,72   0,00  
B. Sonderposten mit Rücklageanteil   0,00   4.000,00
C. Rückstellungen   27.073,00   41.702,00
D. Verbindlichkeiten   112.496,63   95.102,72
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (112.496,63)   (60.160,64)  
Summe Passiva   324.551,35   351.017,47

Anhang

A. Vorbemerkungen

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluß wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend angepaßt. Von der Aufstellungserleichterung gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Die Bilanz ist unter Anwendung der Erleichterungsvorschrift des § 266 HGB aufgestellt worden. Für die Gewinn- und Verlustrechnung findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Von den Erleichterungsregeln für kleine Kapitalgesellschaften nach § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Die Entwicklung des Anlagevermögens der Gesellschaft ist im Anlagenspiegel dargestellt. Von den Erleichterungsregeln des § 274a HGB wurde Gebrauch gemacht.

B. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert übernommen worden.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 EUR wurden im Zugangsjahr abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind und deren Wert zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR lag, ist ein Sammelposten gebildet worden. Von dem Wahlrecht Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen wurde bei neuen beweglichen Vermögensgegenständen soweit zulässig Gebrauch gemacht.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, werden diese angesetzt.

Die Forderungen sind zum Nennwert, Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Das gezeichnete Kapital beträgt 25 TEUR und ist zum Nominalbetrag mit ausgewiesen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung angemessen in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme Rechnung getragen.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Zum Abschlussstichtag bestanden Forderungen von 17.478,76 EUR gegenüber der Eismann Meyer Löwe GmbH & Co. KG als verbundenes Unternehmen, die das Verrechnungskonto betreffen.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft sind

Herr Dr. Ralf Meyer, Söhlde (bis zum 31.12.2010)

Herr Thorsten Löwe, Hannover

Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung

Anläßlich der Versammlung der Gesellschafter wird über die Verwendung des Jahresüberschusses 2010 beschlossen, daß zur Ermittlung des Bilanzgewinns der Jahresfehlbetrag vom Gewinnvortrag abgesetzt werden soll. Der Jahresabschluß ist unter dieser Prämisse aufgestellt worden. Ferner wurde beschlossen, dass der Anteil am Bilanzgewinn, der auf Dr. Meyer entfällt, in den Folgejahren ausgeschüttet werden soll.

 

Hildesheim, den 6. Mai 2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.06.2011

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