Ingolf
Wagner GmbH
Bahretal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.579,12 |
11.497,12 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.174,50 |
6.092,50 |
| III.
Finanzanlagen |
5.403,62 |
5.403,62 |
| B.
Umlaufvermögen |
69.378,94 |
47.293,36 |
| I.
Vorräte |
29.560,19 |
24.909,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
36.528,18 |
15.651,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.290,57 |
6.732,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.375,20 |
2.958,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.333,26 |
61.748,52 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.161,80 |
2.184,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
20.402,79 |
23.380,20 |
| B.
Rückstellungen |
6.585,24 |
3.675,80 |
| C.
Verbindlichkeiten |
79.586,22 |
55.888,33 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66.640,02 |
55.187,89 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.333,26 |
61.748,52 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Einordnung der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist
"kleine Kapitalgesellschaft" im Sinne des § 267
(1) HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
a) Gliederung
Der Jahresabschluss ist entsprechend den Vorschriften
des 3. Buches des HGB §§ 264 ff erstellt.
Dabei wurden die Gliederungsvorschriften § 266
HGB für die Bilanz beachtet.
Auf die in § 266 (1)und § 276HGB
vorgesehenen Erleichterungen für "kleine"
Kapitalgesellschaften wurdeverzichtet.
Die Gliederungen sowohl der Bilanz als auch der
Gewinn- und Verlustrechnung stimmen mit denen des Vorjahres
überein.
b) Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Gliederungsschemata
Die Gesellschaft hat hierzu keine Angaben zu machen.
c) Bewertung
Die Wertansätze der Bilanz des Vorjahres zum
31.12.2008 wurden unverändert übernommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
zum 31.12.2009 entspricht den Vorschriften der §§
252- 255 HGB.
Durchführung der Bewertung
Die Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen wurde
wie folgt durchgeführt, beim:
a) Anlagevermögen
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibungen wurden nach
gleichen Grundsätzen linear und mit den
entsprechenden Afa-Sätzen nach § 7 Abs.1 EStG
bemessen.
Dabei wurde für Neuanschaffungen die
Abschreibung pro Rata Temporis vorgenommen.
Für Anlagegüter bei denen die
Voraussetzungen gegeben sind, wurde die Bewertungsfreiheit
des § 6 (2) EStG in Anspruch genommen.
Für Anlagegüter, deren Anschaffungskosten
150,00 € betragen, aber 1.000,00 € nicht
übersteigen, wurde der Sammelposten nach § 6 (2a)
EStG gebildet.
Die Finanzanlagen sind mit den bisher aufgewendeten
Anschaffungskosten bewertet.
b) Umlaufvermögen - Vorräte
Die vorhandenen Waren- und Materialvorräte sind
grundsätzlich mit den Anschaffungskosten und die
fertigen und halbfertigen Leistungen mit den
Herstellungskosten bewertet; höchstens jedoch mit dem
ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert.
(§ 253 Abs. 3 HGB)
Der Geschäftsführer versichert, dass
niedrigere Werte, als die angesetzten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, nicht erkennbar waren.
c) Umlaufvermögen - Forderungen
Die Forderungen sind unter Würdigung ihrer
Einbringlichkeit bewertet.
Wertberichtigungen waren nur für das allgemeine
Ausfallwagnis zu bilden.
d) Umlaufvermögen - andere Gegenstände
Die Ansprüche der Gesellschaft aus fälligen
Ansprüche gegen andere, sind voll einbringlich und mit
ihren Anschaffungskosten (Entstehungswert) bewertet.
e) Umlaufvermögen - Geldbestände, Guthaben
Die ausgewiesenen Geldbestände stimmen nach
Angabe des Geschäftsführers mit dem
Inventurergebnis überein.
Die Guthaben bei Kreditinstituten stimmen mit den
Tagesauszügen bzw. Saldenbestätigungen der Banken
überein. Sie bestehen ausschließlich bei
inländischen Instituten.
f) Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 Abs. 1 u.
2. HGB) beinhalten auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand und auf der
Passivseite Einnahmen soweit sie Ertrag für
eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
g) Fremdkapital und Rückstellungen
Die Verbindlichkeiten sind sämtliche mit dem
Rückzahlungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB)
bewertet.
Von Kreditinstituten eingeräumte Kredite sind in
der Bilanz gesondert ausgewiesen.
Diegemäß § 249 Abs. 1 Ziff. 1 u. 2
HGBgebildeten Rückstellungen decken die ungewissen
Verbindlichkeiten in voller Höhe ab. Sie sind mit der
notwendigen Sorgfalt ermittelt.
Angaben nach § 285 HGB
Besicherung des Fremdkapitals
Die Verbindlichkeit gegenüber dem Kreditinstitut
ist durch Grundpfandrechte abgesichert.
Geschäftsführer
Im Geschäftsjahr 2009 war Herr Ingolf Wagner,
Heizungs- und Sanitär-Installationsmeister, zum
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer
bestellt.
01819 Bahretal, den 30.06.2010
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Ingolf Wagner
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2009 -
31.12.2009
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 45,64 EUR.
1.1.2008 -
31.12.2008
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 1.479,09 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 35,43 EUR.
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