Automobiltechnikum Bayern GmbH

Ferdinand-Porsche-Straße 10, 95028 Hof, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 3654
Vorher
Automobiltechnikum Hochfranken Betriebsgesellschaft mbH
Eingetragen
18.11.2003
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb eines Automobiltechnikums. Ziel des Automobiltechnikums ist eine Stärkung der Automobilbranche und eine verstärkte Ansiedlung von Automobilzulieferern am Standort Bayern. Die Gesellschaft bietet Unternehmen sowie Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen eine Kooperationsplattform und beteiligt sich an der Bereitstellung von Infrastruktur und unterstützenden Dienstleistungen, wie z.B. Projekt-, Büro- und Facility Management sowie Gerätschaften. Die Gesellschaft ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen ihres Gesellschaftsvertrages berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und durchzuführen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen. Die Gesellschaft soll nur Leistungen anbieten, die bisher nicht oder nur unzureichend erbracht wurden oder werden konnten. Es soll grundsätzlich geprüft werden, ob Dienstleistungen durch bestehende Einrichtungen oder private Anbieter in gleicher Weise erbracht werden können, ggf. auch mit Unterstützung der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist insbesondere gegenüber allen Automobilzulieferern und -herstellern gleichermaßen neutral.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Peter Rüpplein
seit 19.12.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (6)

NameAnteil
LfA Förderbank Bayern
40.00%
23.00%
Stadt Hof
11.50%
Landkreis Hof
11.50%
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
7.00%

Gesellschafter

6 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 6 angezeigt

LfA Förderbank Bayern
Germany
400.000 €
40.00%
Germany
230.000 €
23.00%
Stadt Hof
Germany
115.000 €
11.50%
Landkreis Hof
Germany
115.000 €
11.50%
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Germany
70.000 €
7.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Automobiltechnikum Bayern GmbH

Hof

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.784.896,80 3.062.851,80
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4.255,00 7.613,00
II. Sachanlagen 2.780.641,80 3.055.238,80
B. Umlaufvermögen 1.553.430,98 1.358.687,24
I. Vorräte 15.769,00 17.217,72
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 607.534,12 419.549,99
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 930.127,86 921.919,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 52.441,67 43.327,62
Aktiva 4.390.769,45 4.464.866,66

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.406.264,13 2.346.615,66
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Gewinnvortrag 1.346.615,66 1.569.503,11
III. Jahresüberschuss 59.648,47 -222.887,45
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 1.861.629,70 2.010.373,70
C. Rückstellungen 68.500,00 61.000,00
D. Verbindlichkeiten 51.625,62 46.877,30
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 51.625,62 46.877,30
E. Rechnungsabgrenzungsposten 2.750,00  
Passiva 4.390.769,45 4.464.866,66

Anhang

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Firma Automobiltechnikum Bayern GmbH hat ihren Sitz in Hof. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hof unter HRB 3654 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Größenabhängige Erleichterungen werden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

1. Darstellungsstetigkeit

 1.1 Beibehaltung der Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Im Berichtsjahr wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsänderungen vorgenommen.

1.2 Vergleichbarkeit

Die Zahlen des Berichtsjahres sind mit den Beträgen des Vorjahres unmittelbar vergleichbar.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

 1. Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.

Der Jahresabschluss wurde, unter Fortführung des Vorjahreswertes, in Anwendung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 bis 277 HGB) aufgestellt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) ist beachtet.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

 2. Bewertungsmethoden

Abweichung von Bewertungsmethoden

Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten werden.

Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt vorgenommen:

Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet.

Die planmäßige Abschreibung erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer mit den zulässigen Höchstsätzen. Die Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Einbeziehungswahlrechte werden nicht ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von 250,01 Euro bis 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Eine Übersicht über das Anlagevermögen gibt der Anlagenspiegel.

Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Im Berichtsjahr waren keine Gründe für Wertberichtigungen gegeben. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstitutensind zum Nennwert bewertet.

Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungspostensind zu Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen Ausgaben/Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand/Ertrag nach diesem Bilanzstichtag darstellen.

Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen wird zur erfolgsneutralen Behandlung gebildet. Er beinhaltet den Zuschuss für Investitionen in das Anlagevermögen. Der Zuschuss wird nicht von den Anschaffungskosten der betreffenden Vermögensgegenstände gekürzt, sondern ein gesonderter Passivposten gebildet. Der Sonderposten wird entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten Anlagegutes aufgelöst und in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Ertrag gezeigt.

Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungenwerden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag berücksichtigt.

Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten, wie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdkapitalzinsen, Einbeziehung in die Herstellungskosten
Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Euro
Der vorliegende Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 1.000.000,00 EUR wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Der Sonderposten betrifft Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen. Der Ausweis erfolgt gemäß IDW Stellungnahme HFA 1/1984.

Der Ausweis erfolgt unverändert zum Vorjahr gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB.

Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen sämtlich bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter bestehen in Höhe von 0,00 EUR (Vj. 0 TEUR).

D. SONSTIGE ANGABEN

Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres werden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Peter Rüpplein, Fernmeldeelektroniker, als Geschäftsführer geführt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Finanzielle Verpflichtungen
Die Leasingverpflichtungen belaufen sich im branchenüblichen Bereich.

Anzahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 6 (Vj. 6) Arbeitnehmer, davon 1 weiblich.

Vorschlag Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 285 Nr. 34 HGB vor, das Jahresergebnis in Höhe von 59.648,47 EUR unter Einbeziehung des Gewinnvortrags in Höhe von 1.346.615,66 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.

Hof, den 07. Juni 2024

Automobiltechnikum Bayern GmbH

____________________________
Peter Rüpplein
Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024 festgestellt.

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