Automobiltechnikum Bayern GmbH
Hof
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.784.896,80 |
3.062.851,80 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.255,00 |
7.613,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.780.641,80 |
3.055.238,80 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.553.430,98 |
1.358.687,24 |
| I.
Vorräte |
15.769,00 |
17.217,72 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
607.534,12 |
419.549,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
930.127,86 |
921.919,53 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
52.441,67 |
43.327,62 |
| Aktiva |
4.390.769,45 |
4.464.866,66 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.406.264,13 |
2.346.615,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.346.615,66 |
1.569.503,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
59.648,47 |
-222.887,45 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
1.861.629,70 |
2.010.373,70 |
| C.
Rückstellungen |
68.500,00 |
61.000,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
51.625,62 |
46.877,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
51.625,62 |
46.877,30 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.750,00 |
|
| Passiva |
4.390.769,45 |
4.464.866,66 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die Firma Automobiltechnikum Bayern GmbH hat ihren
Sitz in Hof. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Hof unter HRB 3654 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
werden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
1. Darstellungsstetigkeit
1.1 Beibehaltung der Form der Darstellung,
insbesondere der Gliederung der aufeinanderfolgenden Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung
Im Berichtsjahr wurden in der Bilanz und in der
Gewinn- und Verlustrechnung keine Ausweis-, Bilanzierungs-
und Bewertungsänderungen vorgenommen.
1.2 Vergleichbarkeit
Die Zahlen des Berichtsjahres sind mit den
Beträgen des Vorjahres unmittelbar vergleichbar.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
1. Bilanzierungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
3. Buches des HGB und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung erstellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde, unter Fortführung des
Vorjahreswertes, in Anwendung der generellen
Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256a HGB
sowie unter Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 bis 277 HGB) aufgestellt. Das Prinzip der
Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) ist
beachtet.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
2. Bewertungsmethoden
Abweichung von Bewertungsmethoden
Die bisher angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen beibehalten
werden.
Im Einzelnen wurde die Bewertung wie folgt
vorgenommen:
Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet.
Die planmäßige Abschreibung erfolgt unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
mit den zulässigen Höchstsätzen. Die
Vermögensgegenstände werden linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von 250,01 Euro
bis 800,00 Euro werden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Eine Übersicht über das Anlagevermögen
gibt der Anlagenspiegel.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
mit ihrem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Im
Berichtsjahr waren keine Gründe für
Wertberichtigungen gegeben. Dem allgemeinen Kreditrisiko
bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird
durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
ihrem Nominalwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstitutensind zum Nennwert bewertet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Rechnungsabgrenzungspostensind zu
Anschaffungskosten bewertet. Sie betreffen
Ausgaben/Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die
Aufwand/Ertrag nach diesem Bilanzstichtag darstellen.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
wird zur erfolgsneutralen Behandlung gebildet. Er
beinhaltet den Zuschuss für Investitionen in das
Anlagevermögen. Der Zuschuss wird nicht von den
Anschaffungskosten der betreffenden
Vermögensgegenstände gekürzt, sondern ein
gesonderter Passivposten gebildet. Der Sonderposten wird
entsprechend der Nutzungsdauer des bezuschussten
Anlagegutes aufgelöst und in der Gewinn- und
Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Ertrag gezeigt.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungenwerden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt. Dabei werden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungsbetrag
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten, wie Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdkapitalzinsen, Einbeziehung in die
Herstellungskosten
Fremdkapitalzinsen werden nicht in die
Herstellungskosten einbezogen.
Euro
Der vorliegende Jahresabschluss wird in Euro
aufgestellt.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben insgesamt eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Es bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 1.000.000,00 EUR wird mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
Der Sonderposten betrifft Zuschüsse für
Investitionen in das Anlagevermögen. Der Ausweis
erfolgt gemäß IDW Stellungnahme HFA 1/1984.
Der Ausweis erfolgt unverändert zum Vorjahr
gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen
sämtlich bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter
bestehen in Höhe von 0,00 EUR (Vj. 0 TEUR).
D. SONSTIGE ANGABEN
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
werden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn
Peter Rüpplein, Fernmeldeelektroniker, als
Geschäftsführer geführt. Er ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Finanzielle Verpflichtungen
Die Leasingverpflichtungen belaufen sich im
branchenüblichen Bereich.
Anzahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich
beschäftigten Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 6 (Vj. 6) Arbeitnehmer,
davon 1 weiblich.
Vorschlag Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt
gemäß § 285 Nr. 34 HGB vor, das
Jahresergebnis in Höhe von 59.648,47 EUR unter
Einbeziehung des Gewinnvortrags in Höhe von
1.346.615,66 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.
Hof, den 07. Juni 2024
Automobiltechnikum Bayern GmbH
____________________________
Peter Rüpplein
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.06.2024
festgestellt.
|