Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 215109
Eingetragen
11.3.2020
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Flaschen und anderen Behältnissen aus Glas
Gegenstand
Die Entwicklung, die Konstruktion und der Vertrieb von Filteranlagen zur Aufbereitung von flüssigen Wirtschaftsgütern.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Joachim Rieper
seit 11.3.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
F****** F*****
10.00%
J****** R*****
10.00%
U** S*******
5.00%

Ungelöste Beteiligungen (3)

Gesellschafter

7 Gesellschafter

GmbH-Struktur

5 von 7 angezeigt

GbR Aldag
Germany
3.000 €
12.00%
F****** F******** F*****
2.500 €
10.00%
J****** R*****
2.500 €
10.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Krugfilter GmbH

Stadland

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 290.270,82 91.553,98
I. Sachanlagen 290.270,82 91.553,98
B. Umlaufvermögen 201.142,80 82.191,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.387,76 6.178,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 192.755,04 76.013,06
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 19.006,13 6.119,95
Summe Aktiva 510.419,75 179.865,89

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 40.000,00 40.000,00
III. Verlustvortrag 71.119,95 16.156,39
IV. Jahresfehlbetrag 12.886,18 54.963,56
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.006,13 6.119,95
B. Verbindlichkeiten 510.419,75 179.865,89
Summe Passiva 510.419,75 179.865,89

Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022

der Firma

Krugfilter GmbH

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände, sofern vorhanden, wurden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 2 HGB). Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften (§ 7 EStG) vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit einem Wert bis zu 800.- € wurden gem. § 6 Abs. 2a EStG im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Abschlusskosten gebildet.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten

Steuern.

IV. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

V. Angaben zu den Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 500.000 €

VI. Angaben zu den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans gem. § 285 Nr. 10 HGB
I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Rieper Joachim Geschäftsführer Alleinvertretungs-berechtigt

VII. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und der Abschreibung ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich.

VIII. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bürgschaften oder der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten, der Begebung und Übertragung von Wechseln oder aus Gewährleistungsverträgen die nicht in der Bilanz auszuweisen sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Der Geschäftsführer schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

IX. Lagebericht

Die Gesellschaft hat auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet. (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB).

Stadtland, den 12.05.2023

Joachim Rieper

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.5.2023.

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