Hidria Bausch GmbH
Industriestraße 12, 71665 Vaihingen an der Enz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bastian Köppe seit 21.6.2021 | Prokura |
Simon Velikonja seit 16.11.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Hidria Rotomatika d.o.o. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hidria Bausch GmbHVaihingen an der EnzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum Geschäftsjahr 2023der Firma Hidria Bausch GmbH, Industriestr. 10 - 12, 71665 Vaihingen/Enz1. Gegenstand des Unternehmens Herstellung und Verkauf von Gegenständen aller Art aus Metall, insbesondere von gestanzten Lamellen (-paketen) für die Elektro- und Automobilindustrie. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten oder sich an anderen Unternehmen beteiligen. 2. Verlauf des Geschäftsjahres 2023 Das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 startete im ersten Geschäftsquartal mit sehr starken Nachholeffekten aus dem Jahr 2022 aufgrund von vorangegangenen Lieferengpässen durch die Covid 19 Pandemie und dem Ukraine Krieg bei gleichbleibenden hohen Materialpreisen. Die weiterhin bestehenden Unsicherheiten am Markt und die daraus teilweise resultierende Einbrüche im Bauwesen und in der Automobilindustrie haben dazu geführt, dass unsere Umsatzvorhersagen starken Schwankungen ausgesetzt waren und eine verlässliche Vorausplanung nur sehr schwer möglich war. Rückblickend auf das Jahr 2023, hatten wir einen kontinuierlichen Umsatzrückgang, welcher im Geschäftsquartal 4 so hoch war, dass Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit beantragt werden musste um die Reduzierung des Stammpersonals zu vermeiden. Als Konsequenz reduzierten wir unseren jährlichen Umsatz um -13 % gegenüber dem Geschäftsjahr 2022. Der Umsatzverlust konnte durch gezielte Restrukturierungsmaßnahmen, welche teilweise bereits in den vorangegangenen Geschäftsjahren eingesteuert wurden, bestmöglich abgefedert werden so dass trotz Umsatzrückgang ein positives Betriebsergebnis erreicht werden konnte. Vor Berücksichtigung von Zinsen, Abschreibungen, außerordentlicher Aufwand und Steuern konnte im Jahr 2023 ein EBITDA in Höhe von T€ 1.461 (Vj. T€ 739) ausgewiesen werden. Dies bedeutet eine Erhöhung um 98 % gegenüber dem Vorjahr. Das Eigenkapital von Hidria Bausch GmbH hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von T€ 9.670,2 auf T€ 9.787,6 erhöht. Investitionen wurden in einem Umfang von T€ 512 getätigt. Die Anlagenzugänge betrafen hauptsächlich die Anschaffung neuer Maschinen. Im Jahr 2023 wurden weitere Restrukturierungsaktivitäten durchgeführt um die Firma auch weiterhin bestmöglich für die Zukunft aufzustellen. In diesem Zusammenhang wurden Stanzmaschinen intern und extern verlagert und das Produktportfolio weiter optimiert. Des Weiteren wurden Rücklagen für personelle Restrukturierungen in Höhe von T€ 1.606,4 gebildet. Die Liquiditätslage ist weiterhin zufriedenstellend. Finanzielle Engpässe liegen nicht vor. Der Bestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhte sich um T€ 1.618. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringerte sich um T€ 2.698. Die Vorräte verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 2.591. 3. Aussichten für das Geschäftsjahr 2024 Materialverfügbarkeiten haben sich aufgrund des allgemeinen Rückgangs der Bedarfe stabilisiert und es ist mit Preisreduzierungen von Rohmaterialien im Geschäftsquartal 1 zu rechnen. Geringere Umsätze im ersten Halbjahr sowie erhöhte Personalkosten aufgrund des Tarifabschlusses der IG-Metall mit der Arbeitgebervertretung erfordern weitere Kosteneinsparungen sowie die Unterstützung durch Kurzarbeit um bestehende Arbeitsplätze weiter zu sichern. Um in den kommenden Jahren auch weiterhin wettbewerbsfähig zu sein und den steigenden Preisen sowie den jeweiligen Marktansprüchen gerecht zu werden, werden wir unsere Organisation in 2024 weiter strukturieren. Ziel ist es unsere Prozesse zu verschlanken, Kernprozesse kontinuierlich zu digitalisieren und unsere Mitarbeiter gemäß den neuen Anforderungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Vorrausschauend gehen wir in diesem Jahr aufgrund der unsicheren Marktsituation vor allem im Bauwesen und in der Automobilindustrie von einem starken Umsatzrückgang von ca. 20% aus. Mit den bereits vollendeten Restrukturierungsaktivitäten aus dem Jahr 2022 und 2023 planen wir die Umsatzverluste in 2024 bestmöglich zu kompensieren. 4. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die aktuelle weltweite Marktentwicklung birgt diverse Risiken im Absatzmarkt und wurden in der Budgetplanung verankert, soweit kalkulierbar. Maßnahmen zur Anpassung wurden getroffen und werden fortlaufend bewertet um die Risiken und Einflüsse so gering als möglich zu halten Große Chancen bestehen weiterhin in dem ständig wachsenden Bedarf an immer leistungsfähigeren Motoren in der Automobilindustrie und im reinen Industriesektor. Kritisch zu betrachten ist der aktuell nur eher mäßig wachsende Markt im Bereich der E-Mobility. Dies Entwicklung erfordert es gewisse Absatzmärkte neu zu überdenken und dem Umfeld der Industriemotoren wieder eine höhere Bedeutung zu schenken. Um in diesen Absatzmärkten weiterhin wettbewerbsfähig zu sein, ist es erforderlich den Geschäftsbereich Stanzen weiter zu digitalisieren und in die Weiterentwicklung unserer Standorte und Mitarbeiter zu investieren. 5. Forschung und Entwicklung Im Bereich der Forschung und Entwicklung werden bestehende Produktionstechnologien konsequent verbessert und weiterentwickelt. Insbesondere weitere Entwicklungsprojekte bei Hybridmotoren - verbunden mit den notwendigen Investitionen in die entsprechende Kapazität und die notwendige Produktionstechnologie - und energieeffizienten Kleinmotoren können den Bestand der Firma nachhaltig sichern. Darüber hinaus müssen Synergieeffekte mit dem Konzern konsequent genutzt werden, ganz besonders im Bereich F+E, denn gerade hier verfügt die Muttergesellschaft über erhebliche Ressourcen und entsprechende Forschungseinrichtungen.
Vaihingen/Enz, den 25.01.2024 Geschäftsleitung Simon Velikonja BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangDer Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Hidria Bausch GmbH, 71665 Vaihingen/Enz, wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Regelungen waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten. Gliederung und Bewertung entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewandt: Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einem Wert von 150,00 Euro bis 800,00 Euro wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben. Abgänge von Anlagegegenständen werden bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Anlagevermögen abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich angemessener Abschläge angesetzt bzw. mit den niedrigeren Teilwerten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Einzelwertberichtigungen wurden in Höhe des voraussichtlichen Forderungsausfalls gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen angemessen Rechnung getragen worden. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Der Ausweis der flüssigen Mittel erfolgt zum Nennwert. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern wurden auf die Jahresfehlbeträge und Pensionsunterschiedsbeträge mit einem Steuersatz von ca. 28,78 % gebildet. Für die Verluste erfolgte eine Anpassung auf Grundlage des mittelfristig ausgleichsfähigen Verlustvortrags. Die Pensionsrückstellungen sind gemäß den Neuregelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der PCU-Methode (projected unit method) berechnet worden. Die Berechnung erfolgte auf Basis der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Künftige Preis- und Kostensteigerungen sind in der Bewertung mit einbezogen worden. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,82 % (VJ 1,78 %) berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen betragen T€ 0. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Gesellschaft unterhält eine pauschal dotierte Unterstützungskasse über welche der Lohn- und Gehaltsverzicht eines Teils der Belegschaft abgewickelt wird. Die Dotierung der Unterstützungskasse einschließlich des Zinses für das rückgewährte Darlehen beträgt 2.027 TEUR zum 31.12.2023 (VJ: 1.931 TEUR) . Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz zum 31.12.2023 A. Angaben zu Vorjahresbeträgen Die im vorliegenden Prüfungsbericht und Jahresabschluss aufgeführten Vorjahresbeträge sind mit den entsprechenden Beträgen des Berichtsjahres in vollem Umfang vergleichbar. B. Angaben zu Einzelposten des Anlagevermögens Das Anlagevermögen hat sich wie folgt entwickelt: Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 1.768.871,00 Euro. Die Pensionsrückstellungen wurden für handelsrechtliche Zwecke mit einem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz von 1,82 % (VJ 1,78 %) berechnet. Die Ausschüttungssperre im Vergleich zu der Berechnung nach einem 7 Jahres-Durchschnittszinssatz von 1,72 % (VJ 1,44 %) beträgt zum 31.12.2023 26.554,00 Euro. Die sonstigen Rückstellungen umfassen:
Die Angaben zu den Restlaufzeiten gem. § 285 Nr. 1 und 2 HGB stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte. Für zwei Maschinenfinanzierungen bestehen Besicherungen für die Maschinen über die Restverbindlichkeit von 1.377 TEUR (VJ: 1.843 TEUR). Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 A. Allgemeines Die Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. B. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
C. Steuern vom Einkommen und Ertrag Im Geschäftsjahr fallen keine Ertragsteuern an, welche auf die Teilergebnisse der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und auf das außerordentliche Ergebnis zu verteilen sind. D. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstiges A. Angaben über das Unternehmen Im Durchschnitt des Jahres 2023 betrug die Anzahl der Beschäftigten:
B. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen zum 31.12.2023 betrug 37 TEUR (VJ 78 TEUR). C. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Simon Velikonja, Geschäftsführer, Slowenien Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsleitung der Hidria Bausch GmbH gem. § 285 Nr. 9 a HGB unterbleiben gem. § 286 Abs. 4 HGB. D. Konzernverhältnisse Die Hidria d.o.o., ist mit 100 % unmittelbare Anteilseignerin an der Gesellschaft. Die Hidria Holding d.o.o., als Muttergesellschaft der Hidria d.o.o. mit einer Beteiligungsquote von 81,472 %, bezieht die Gesellschaft in ihren Konzernabschluss mit ein. Der Konzernabschluss wird in Slowenien offengelegt und liegt dort zur Einsichtnahme vor.
71665 Vaihingen/Enz, 25. Janaur 2024 Hidria Bausch GmbH Simon Velikonja Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Hidria Bausch GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hidria Bausch GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hidria Bausch GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 25.Januar 2024 HWS
GmbH & Co. KG
Lange, Wirtschaftsprüfer |
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