Koloss Mitte GmbH
Leipzig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
78.994,00 |
138.849,00 |
| I. Sachanlagen |
78.994,00 |
138.849,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.245.696,54 |
1.152.722,42 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.156.569,74 |
1.080.950,28 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.724,04 |
1.724,04 |
| davon gegen Gesellschafter |
133.507,84 |
114.063,80 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
89.126,80 |
71.772,14 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
8.306,10 |
8.116,08 |
| Aktiva |
1.332.996,64
|
1.299.687,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
11.154,96 |
252.758,62 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
227.758,62 |
191.678,26 |
| III. Jahresfehlbetrag |
241.603,66 |
-36.080,36 |
| B. Rückstellungen |
88.656,01 |
122.833,80 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.233.185,67 |
924.095,08 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.170.859,77 |
822.174,96 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
62.325,90 |
101.920,12 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
14.571,03 |
14.571,03 |
| Summe Passiva |
1.332.996,64 |
1.299.687,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 wurde nach den Vorschriften des HGB,
insbesondere der §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die
Gesellschaft gilt nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft.
Bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurden nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen und ertragsteuerlichen
Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die
im Anlagevermögen ausgewiesenen Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 und § 253 Abs. 1
HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB
ausgewiesen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein (§ 252 Abs. 1 Nr.
1 HGB). Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde von einer Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Außerdem wurden die Vermögensgegenstände und
Schulden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 und 3 HGB). Das
Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB wurde beachtet. Bewertungsmethoden Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten
worden (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB). Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet: A. Anlagevermögen Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung
sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden,
in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. B. Umlaufvermögen Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren. Die
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt. C. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt. D. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert. E. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 241.603,66 € auf
neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 bestellt: Nils Hemleb Leipzig, den 16. September 2025
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Mitteilung gemäß § 326 Abs. 2 Satz 3 HGB
Die Gesellschaft hat am aktuellen Abschlussstichtag (31.12.2023) und am Vorjahrsstichtag
jeweils zwei der drei in § 267a Abs. 1 HGB genannten Merkmale unterschritten, darf
somit die Erleichterungen als Kleinstkapitalgesellschaft in Anspruch nehmen und beantragt
die Hinterlegung der Bilanz.
Halle (Saale), 12.09.2025
gez. Nils Hemleb Geschäftsführer
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