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JENAer Meßtechnik GmbHJenaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGJENAer Meßtechnik GmbH Jena ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS 1. Grundsätzliche Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246‑251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268‑274a, 276‑278 HGB und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252‑256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften §§ 279‑283 HGB erstellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter erstmaliger Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Dabei wurden die Vorjahreszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. 2. Darstellungsstetigkeit in Bilanz und Gewinn‑ und Verlustrechnung Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit gemäß § 265 Abs. 1 HGB wurde bis auf die durch das BilMoG veranlassten Anpassungen beachtet. B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS‑ UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZEN Angaben zu Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Die Ansatzwahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgeübt. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn‑ und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei die Gewinn‑ und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahrung Anwendung findet. Die Wahlmöglichkeit, bestimmte Angaben der Bilanz und der Gewinn‑ und Verlustrechnung in den Anhang zu verlagern, wurde in Anspruch genommen. 2. Bewertungsmethoden Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt: ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeldlich erworbene Konzessionen,gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten sind mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen zeitanteilig, linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Sachanlagen Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen oder mit den Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen zeitanteilig, linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Andere Anlagen, Betriebs‑ und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen zeitanteilig, linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten größer als EUR 150,00 und weniger als EUR 1000,00 wurden in einem Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. UMLAUFVERMÖGEN Vorräte Roh‑, Hilfs‑ und Betriebsstoffe sowie Handelswaren sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten angesetzt. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen wurden entsprechend ihres Fertigungsgrades mit anteiligen Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten werden neben direkt zurechenbaren Kosten auch die Fertigungs‑ und Materialgemeinkosten sowie handelsrechtlich aktivierungspflichtige Gemeinkosten einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Dem allgemeinen Ausfall‑ und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % auf die Netto‑Forderungen Rechnung getragen. Sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nominalwerten angesetzt. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert bewertet. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zu Anschaffungskosten, bezogen auf den jeweiligen Gesamtbetrag unter Abzug planmäßiger, linearer Abschreibungen bewertet. EIGENKAPITAL Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Der Verlustvortrag ist zum Nennwert bewertet. Der Jahresüberschuss/ ‑fehlbetrag ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen sowie Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung angesetzt. Das buchmäßige Eigenkapital ergibt sich aus der Bewertung der anderen Eigenkapitalposten. RÜCKSTELLUNGEN Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Nach § 253 Abs 1 Satz 2 HGB ist die Versorgungsverpflichtung in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Bearteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Bewertung beruht auf der "projekt unit credit method" (Methode der laufenden Einmalprämien). Der Berechnung für den Erfüllungsbetrag liegen das vertragliche Pensionsalter sowie folgende Bewertungsannahme zugrunde: - ein Rechnungszins von 5,15% p.a. gemäß § 253 Abs 2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) für eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Als Rechnungsgrundlage dienten die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck. Es erfolgte die Saldierung der Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert. VERBINDLICHKEITEN Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände a) Restlaufzeiten Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. b) Forderungen gegen Gesellschafter Es bestehen sonstige Forderungen i.H. von EUR 48.050,41 gegen Gesellschafter. 2. Verbindlichkeiten a) Restlaufzeiten Verbindlichkeiten i.H. von EUR 19.540,66 haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und i.H. von EUR 25.000,00 eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahre. b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN‑ UND VERLUSTRECHNUNG 1. Sonstige betriebliche Erträge Außerordentliche Erträge i.H. von EUR 158.627,54 reultieren aus einem Forderungsverzicht der tbg Technologie‑Beteiligungs‑Gesellschaft, Bonn. E. SONSTIGE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse sowie Gewährleistungen von Sicherheiten. 2. Organmitglieder Geschäftsführer der JENAer Meßtechnik GmbH war im Berichtszeitraum Herr Dipl.‑Ing. Matthias Chour,Jena. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 3. Größenabhängige Erleichterungen Von den größenabhängigen Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. F. UNTERSCHRIFT GEMÄSS § 245 HGB JENAer Meßtechnik GmbH, Jena Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 Jena, 28. Dezember 2011 Herr Matthias Chour (Geschäftsführer)
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