IFM
Immobilien AG
Heidelberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.933.396,31 |
5.084.805,31 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.166,00 |
148.291,00 |
| II.
Sachanlagen |
18.376,00 |
22.660,00 |
| III.
Finanzanlagen |
4.913.854,31 |
4.913.854,31 |
| B.
Umlaufvermögen |
35.890.552,38 |
61.060.907,02 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
35.764.381,06 |
33.573.452,82 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
126.171,32 |
27.487.454,20 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
77.897,43 |
67.682,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
40.901.846,12 |
66.213.394,82 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
19.496.108,45 |
28.423.508,77 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
9.525.999,00 |
9.525.999,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
22.339.979,54 |
22.339.979,54 |
| III.
Verlustvortrag |
3.442.469,77 |
-169.454,93 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.927.400,32 |
3.611.924,70 |
| B.
Rückstellungen |
12.133.426,49 |
6.444.100,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.272.311,18 |
31.345.785,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
40.901.846,12 |
66.213.394,82 |
Anhang
IFM Immobilien AG, Heidelberg
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021
Allgemeine Angaben
Die IFM Immobilien AG hat ihren Sitz in Heidelberg
und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter
HRB 700237 eingetragen.
Die IFM Immobilien AG ist zum Bilanzstichtag
31. Dezember 2021 eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Aktiengesetztes (AktG) sowie der Regelungen der Satzung
der Gesellschaft aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind,
weitestgehend im Anhang aufgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen betriebsindividuellen
Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr
zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich
erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche (besser: betriebsindividuelle)
Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Soweit die
beizulegenden Werte einzelner immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen entsprechend der betriebsindividueller
Nutzungsdauer bewertet.
Die planmäßige Abschreibung der
Vermögensgegenstände erfolgt linear bei einer
angenommenen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3
bis 10 Jahren.
Die Abschreibungen werden im Jahr der Anschaffung nur
zeitanteilig für den (vollen) Monat der Anschaffung
und die folgenden Monate in Anspruch genommen.
Soweit die beizulegenden Werte einzelner
Vermögensgegenstände ihren Buchwert
unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150 bis
EUR 1.000, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, wurden in den Vorjahren jeweils
Sammelposten gebildet, die jeweils über einen Zeitraum
von fünf Wirtschaftsjahren gewinnmindernd
aufgelöst werden. Im Berichtsjahr werden abnutzbare
bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit
einem Wert bis EUR 800 als geringwertige
Wirtschaftsgüter vollständig abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen
Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten
bewertet. Sofern zum Abschlussstichtag von einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist,
werden außerplanmäßige Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Wertaufholungen werden vorgenommen, sofern der Grund
für eine zuvor vorgenommene
außerplanmäßige Abschreibung zum
Abschlussstichtag weggefallen ist.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zu
Anschaffungskosten und unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel sowie das Eigenkapital sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen,
dass ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften berücksichtigt sind.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre unter Berücksichtigung der
Restlaufzeit der jeweiligen Verpflichtung abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Auf eine Abgrenzung latenter Steuern wird verzichtet
(§ 274a Nr. 4 HGB).
Erläuterungen zur Bilanz
Finanzanlagevermögen - Verbundene Unternehmen:
Der Anteilsbesitz setzt sich wie nachstehend
dargestellt zusammen. Für die Gesellschaften enthalten
die nachfolgenden Tabellen die Werte zum Stichtag
31. Dezember 2021.
Gesellschaft
|
Beteiligung in %
|
Eigenkapital in TEUR
|
Ergebnis in TEUR
|
unmittelbar
|
|
|
|
IFM Property Project
Sonnenberger Straße 2/2a GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-4.374
|
-313
|
IFM Property Project
Taunusstraße 3 GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-664
|
-535
|
IFM Property Project
Vivace GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-1.404
|
-195
|
IFM Property Project
Quartiersgaragen Verwaltungs GmbH, Heidelberg
|
100 %
|
-70
|
-17
|
FBW Kureck Villen GmbH,
Dreieich
|
10,1 %
|
17.422
|
0
|
FBW Kureck
Taunusstraße GmbH, Dreieich
|
10,1 %
|
20.368
|
-48
|
mittelbar
|
|
|
|
IFM Property Project
Quartiersgaragen GmbH & Co. KG, Heidelberg
|
61,7 %
|
-325
|
-100
|
Die Angaben beziehen sich auf vorläufige
Jahresabschlüsse.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten
Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr
(TEUR 57; Vorjahr TEUR 11).
Gezeichnetes Kapital:
Das im Handelsregister eingetragene Kapital der IFM
Immobilien AG (= Grundkapital) beträgt zum
31. Dezember 2021 EUR 9.525.999,00 (Vorjahr: EUR
9.525.999,00); es ist eingeteilt in 9.525.999 nennwertlose
Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
Grundkapital von EUR 1,00 lautend auf den Inhaber.
Rückstellungen
Die Rückstellungen beinhalten hauptsächlich
Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung der
Tochtergesellschaften.
Verbindlichkeiten
Sämtliche ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben
wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr, davon
ausgenommen sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe
von TEUR 2.006 (Vorjahr: TEUR 0), die eine
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren haben.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren aus dem Lieferungs- und
Leistungsverkehr (TEUR 3.603; Vorjahr
TEUR 1.011).
Wie im Vorjahr sind keine Verbindlichkeiten durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden gegenüber
Kreditinstituten zugunsten von verbundenen Unternehmen
folgendes Haftungsverhältnis i. S. d. § 251 HGB
i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB:
| • |
Abgabe einer
Zahlungsausfallbürgschaft über EUR 2,4 Mio.
|
Aufgrund der Vermögenslagen der betroffenen
Tochtergesellschaft wird mit keiner Inanspruchnahme
gerechnet.
Organe der Gesellschaft
Aufsichtsrat:
Der Aufsichtsrat der IFM Immobilien AG bestand im
Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:
| • |
Herrn Morten Bergesen
(Aufsichtsratsvorsitzender), Chief Executive Officer,
|
| • |
Herrn Hans Furuholmen, Chief
Executive Officer,
|
| • |
Herrn Jorn Bertil Lyshoel, Vice
President Toluma AS.
|
Vorstand:
Der Vorstand der IFM Immobilien AG bestand im
Geschäftsjahr 2021 aus folgenden Mitgliedern:
| • |
Herrn Kaare M. Krane, CEO,
Norwegen.
|
Mitarbeiter:
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2021 keine Mitarbeiter.
Konzernabschluss
Aufgrund des Unterschreitens der
Größenmerkmale ist die Gesellschaft nicht zur
Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet.
Wiedergabe der Schlusserklärung zum
Abhängigkeitsbericht 2021
"Meine Gesellschaft hat bei den im Bericht über
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten
Rechtsgeschäften, nach den Umständen, die mir im
Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen
wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine
angemessene Gegenleistung erhalten.
Berichtspflichtige Maßnahmen haben im
Geschäftsjahr 2021 nicht vorgelegen."
Ereignisse nach dem Ende des Geschäftsjahres
Es sind keine zu nennenden Ereignisse eingetreten.
Heidelberg, den 17. Mai 2022
_______________
Der Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.07.2022 festgestellt.
|