Ott &
Partner GmbH
Königstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
370.726,73 |
625.436,09 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
567,00 |
829,00 |
| II.
Sachanlagen |
26.325,00 |
32.942,00 |
| III.
Finanzanlagen |
343.834,73 |
591.665,09 |
| B.
Umlaufvermögen |
588.254,83 |
599.914,16 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
53.232,29 |
72.965,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.388,63 |
8.232,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
535.022,54 |
526.948,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
65.881,20 |
1.489,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
83.807,89 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.108.670,65 |
1.226.839,25 |
Passiva
|
|
31.3.2011
EUR |
31.3.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
995.871,55 |
880.583,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
855.018,91 |
673.761,23 |
| III.
Jahresüberschuss |
115.288,05 |
181.257,68 |
| B.
Rückstellungen |
75.170,00 |
319.767,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
37.242,43 |
26.488,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
37.242,43 |
26.488,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
386,67 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.108.670,65 |
1.226.839,25 |
Anhang
Ott & Partner GmbH,
Königstein
A.
Angaben zum Jahresabschluss
I.
Allgemein
Der Jahresabschluss der Ott & Partner GmbH,
Königstein, zum 31. März 2011 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Dabei wurden weitgehend die
für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Zum 1. April 2011 wurde aufgrund des Übergangs
auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von €
16.256 bilanziert.
Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht,
diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder
im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang
aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert; es ist der Struktur des
Unternehmens angemessen.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt im Rahmen der Grundsätze
ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren
Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung Rechnung.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der
Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften
des § 255 Abs. 1 HGB.
Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch
planmäßige Abschreibungen entsprechend der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf
der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter
Zugrundelegung der linearen Methode ermittelt werden.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten € 150,00 nicht übersteigen
wurden durch Sofortabzug geltend gemacht.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten €
150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigen, hat die
Gesellschaft einen Sammelposten gebildet, der im
Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier
Wirtschaftsjahren mit je einem Fünftel aufgelöst
wird.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.
Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine
Pauschalabwertung von 1 % auf die nach Abzug der
Umsatzsteuer verbleibenden Netto-Forderungen gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert
angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253
Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden mit dem durchschnittlichen
Markzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von
15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der
Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbetrag bewertet.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt
zusammen:
|
Art der Forderung
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
zum 31.03.2010
|
Gesamtbetrag
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1
Jahr
|
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
36,9
|
36,9
|
0
|
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
16,3
|
10,9
|
5,4
|
|
Summe
|
53,2
|
47,8
|
5,4
|
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von
T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 2,2) enthalten.
2.
Rückstellungen
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es
wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzins von 5,23% für die
Restlaufzeit
- Rententrend von 2,00% nach den Erfahrungswerten aus
der Vergangenheit
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln
2005 G".
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 16.256, der als
außerordentlicher Aufwand ausgeweisen wird.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1
Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Rückstellung für Pensionen wurde mit
dem Planvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
saldiert. Die Anschaffungskosten und zugleich der Zeitwert
des verrechneten Planvermögens betragen €
411.700,89. Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellung beträgt € 327.893,00.
D.
Sonstige Angaben
1.
Organe
Im Geschäftsjahr 2010 und bis zur
Bilanzerstellung war
Frau Gabriele Ott-Richebächer
zur alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführerin bestellt.
Königstein, den 17. September 2011
.....................
Frau Gabriele Ott-Richebächer
- Geschäftsführerin -
|
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
|