Ott & Partner GmbH Research Projects in GermanyLiquidiert

97247 Eisenheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Würzburg HRB 12116
Eingetragen
31.5.1994
Branche
Markt- und MeinungsforschungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen AnlagenArchitekturbüros für Orts-, Regional- und Landesplanung
Gegenstand
Planung, Durchführung, Überwachung, Analyse und Präsentation von Marktforschungsstudien innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

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Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ott & Partner GmbH

Königstein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011

Bilanz

Aktiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Anlagevermögen 370.726,73 625.436,09
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 567,00 829,00
II. Sachanlagen 26.325,00 32.942,00
III. Finanzanlagen 343.834,73 591.665,09
B. Umlaufvermögen 588.254,83 599.914,16
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.232,29 72.965,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.388,63 8.232,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 535.022,54 526.948,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 65.881,20 1.489,00
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 83.807,89 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.108.670,65 1.226.839,25

Passiva

31.3.2011
EUR
31.3.2010
EUR
A. Eigenkapital 995.871,55 880.583,50
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 855.018,91 673.761,23
III. Jahresüberschuss 115.288,05 181.257,68
B. Rückstellungen 75.170,00 319.767,06
C. Verbindlichkeiten 37.242,43 26.488,69
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 37.242,43 26.488,69
D. Rechnungsabgrenzungsposten 386,67 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.108.670,65 1.226.839,25

Anhang

Ott & Partner GmbH, Königstein

A. Angaben zum Jahresabschluss

I. Allgemein

Der Jahresabschluss der Ott & Partner GmbH, Königstein, zum 31. März 2011 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Dabei wurden weitgehend die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften beachtet.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 1. April 2011 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 16.256 bilanziert.

Soweit für Pflichtangaben ein Wahlrecht besteht, diese in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang darzustellen, sind diese im Anhang aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert; es ist der Struktur des Unternehmens angemessen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethode

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht den Vorschriften des § 255 Abs. 1 HGB.

Leistungsbedingter Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfasst, die auf der Grundlage steuerlich anerkannter Sätze und unter Zugrundelegung der linearen Methode ermittelt werden.

Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten € 150,00 nicht übersteigen wurden durch Sofortabzug geltend gemacht.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten € 150,00 aber nicht € 1.000,00 übersteigen, hat die Gesellschaft einen Sammelposten gebildet, der im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit je einem Fünftel aufgelöst wird.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Abwertungen angesetzt.

Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalabwertung von 1 % auf die nach Abzug der Umsatzsteuer verbleibenden Netto-Forderungen gebildet.

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben für zukünftige Geschäftsjahre.

Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden mit dem durchschnittlichen Markzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbetrag bewertet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich wie folgt zusammen:

 
Art der Forderung

davon mit einer Restlaufzeit
 
 
zum 31.03.2010
 Gesamtbetrag
kleiner 1 Jahr
größer 1 Jahr
 
 
T€
T€
T€
 
aus Lieferungen und Leistungen
36,9
36,9
0
 
sonstige Vermögensgegenstände
16,3
10,9
5,4
 
Summe
53,2
47,8
5,4

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 0,0 (Vorjahr: T€ 2,2) enthalten.

2. Rückstellungen
 
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
- durchschnittlicher Marktzins von 5,23% für die Restlaufzeit
- Rententrend von 2,00% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G".

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von € 16.256, der als außerordentlicher Aufwand ausgeweisen wird.
Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Rückstellung für Pensionen wurde mit dem Planvermögen gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Anschaffungskosten und zugleich der Zeitwert des verrechneten Planvermögens betragen € 411.700,89. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung beträgt € 327.893,00.

D. Sonstige Angaben

1. Organe

Im Geschäftsjahr 2010 und bis zur Bilanzerstellung war

Frau Gabriele Ott-Richebächer

zur alleinvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführerin bestellt.

 
Königstein, den 17. September 2011

..................... Frau Gabriele Ott-Richebächer
- Geschäftsführerin -
 

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.

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