Eva Walker Tiefbauunternehmen Inh. Gerd Walker
Selbe AdresseSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerd Walker seit 14.5.2002 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gerd Walker | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Walker Bau-GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2015Allgemeine Angaben Grundlagen der RechnungslegungDie Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und des GmbH - Gesetzes aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der Walker-Bau GmbH zum 31.12.2015 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die in Arbeit befindlichen Aufträge sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwert-berichtigung berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Pensionsrückstellungen sind auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens mit den Anwartschaftsbarwert nach der PUC-Methode unter Anwendung der Richttafeln Prof. Heubeck 2005 G unter Annahme eines Rechnungszinses von 3,89 % sowie eines Rententrends von 0 % berechnet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen beibehalten werden. Ergebnisverwendung Nach dem Vorschlag des Geschäftsführers soll der Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen werden. Feststellung des Jahresüberschusses Der vorliegende Jahresüberschuss wurde von der Gesellschafterversammlung am 16. Januar 2017 festgestellt. Erläuterungen zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 2.436,53 (Vorjahr EUR 0,00). Rückstellungen Die Rückstellung für Pensionen wurde nach der PUC-Methode ermittelt. Dabei sind folgende grundlegende Annahmen eingeflossen:
Hinsichtlich der Pensionsrückstellung in Höhe von EUR 203.101,-- besteht eine Rangrücktrittsvereinbarung des Berechtigten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Gerd Walker, Fürth, als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer. Ergebnisverwendung Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung wird der Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorgetragen. Feststellung des Jahresabschlusses Der vorliegende Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 16. Januar 2017 festgestellt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Nürnberg, den 16. Januar 2017 Gez. Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.1.2017. |
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