Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 12277
Vorher
topex Süd Label & Consulting GmbH
Eingetragen
18.11.2010
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Maschinen für die additive FertigungHerstellung von Maschinen für die Nahrungs- und Genussmittelerzeugung und die Tabakverarbeitung
Gegenstand
Herstellung und Verkauf von Etiketten, Spezial- und Sonderetiketten für die industrielle Teilekennzeichnung, Herstellung und Verkauf von Selbstklebeteilen und Produkten für industrielle Anwendungen, Dienstleistung im Bereich Etiketten, Etikettendruck und Laserbeschriftung zur industriellen Teilekennzeichnung, Herstellung und Verkauf von Maschinen und Einrichtungen für die industrielle Teilekennzeichnung und die Weiterverarbeitung von Selbstklebeteilen und Produkten für industrielle Anwendungen, Ingenieurdienstleistungen, Planung und Service im Umfeld von Maschinen und Einrichtungen, zum Etikettendruck und der Weiterverarbeitung von Selbstklebeteilen für industrielle Anwendungen.

Historie

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Management

NameRolle
Fabian Horn
seit 10.12.2024
Prokura
Rüdiger Horn
seit 18.11.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Rüdiger Horn
Bachleiten 3, 93455 Traitsching
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Topex Süd Label & Consulting GmbH

Traitsching

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 15.11.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
14.11.2010
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 0,00
B. Anlagevermögen 13.214,00 0,00
I. Sachanlagen 13.214,00 0,00
C. Umlaufvermögen 18.767,47 0,00
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.267,67 0,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.499,80 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 44.481,47 0,00

Passiva

31.12.2010
EUR
14.11.2010
EUR
A. Eigenkapital 19.926,03 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 5.073,97 0,00
B. Rückstellungen 1.000,00 0,00
C. Verbindlichkeiten 23.555,44 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 44.481,47 0,00

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 150,00 werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Geringwertige Wirtschaftsgüter von EUR 150,01 bis EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten gem. § 6 Abs. 2a EStG eingestellt, der auf eine Laufzeit von fünf Jahren abgeschrieben wird.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Anteilsbesitz

Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Abs. 11 HGB:

Es besteht kein Anteilsbesitz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten liegen unter einem Jahr.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Rüdiger Horn.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Furth im Wald, den 22.02.2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 22.2.2012.

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