GEH Service
& Elektro GmbH i. L.
Stralsund
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 24.08.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.102,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.102,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.072,08 |
| I.
Vorräte |
8.334,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
446,14 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
153,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.291,10 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
15.048,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.222,93 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
45.635,66 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.586,81 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
15.048,85 |
| B.
Rückstellungen |
2.780,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
32.442,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.953,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.222,93 |
Anhang
Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
vom 24.08.2011 bis 31.12.2011
Dieser Ertragsposten setzt sich wie folgt zusammen:
Die Abschreibungen setzen sich im einzelnen wie folgt
zusammen:
Die Zusammensetzung dieses Aufwandspostens geht aus
nachstehender Kontenaufstellung hervor:
Die Werbe- und Reisekosten betreffen im wesentlichen:
Unter diesem Aufwandsposten wurden folgende Konten
zusammengefasst:
Unter den sonstigen Steuern wurde die
Kfz-Steuererstattung gebucht.
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB
sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen
für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264
ff. HGB erstellt.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Vorschriften
des BilMoG erstmalig angewendet worden.
Auf eine Anpassung der Vorjahresbeträge sowie
das Rückgängigmachen von Maßnahmen, die auf
Grund steuerlicher Sondervorschriften aus Vorjahren
resultieren, wurde in Ausübung des Wahlrechts
gemäß Art. 67 (8) Satz 2 EGHGB verzichtet.
2. Angaben zur Bilanzierungs- und Bewertungmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 (2)
Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahr überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind , berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Im einzelnen wurde wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen wurden linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis € 410 wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Waren werden zu den durchschnittlichen
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt
verlustfrei.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Es ergaben sich keine Differenzen zwischen den
handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen.
Passive latente Steuern waren somit nicht zu berechnen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 (2) HGB.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Liquidatorin
Während des Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens durch Frau Elfi Rewoldt
geführt.
Die Liquidatorin hat die alleinige
Vertretungsbefugnis und ist ermächtigt im Namen der
Gesellschaft, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.09.2014 festgestellt.
Stralsund, den 07.09.2014
Gez. Elfi Rewoldt
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