Faircom Messeplanung + Grafik GmbHLiquidiert
81379 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Philippi seit 29.7.2025 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Faircom Messeplanung + Grafik GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011BilanzAktiva
AnhangAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Faircom Messeplanung + Grafik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk mit Ausnahme der Angaben nach § 268 Abs. 7 1. Hs i.V. § 251 HGB in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung sowie von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen: - das Erfordernis die Darstellung an die Vorgaben des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anzupassen. Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte: - Ausweis der Pensionsrückstellung(en) - Ausweis der Rückdeckungsversicherungen im Zusammenhang mit Pensionszusagen - Ausweis des Wertpapierdepots - Zuführungen zu den Rückdeckungsversicherungen im Zusammenhang mit Pensionszusagen Angaben zur Bilanzierung und Bewertung Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten und wurde, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Übergangsvorschrift für den Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter wurde in Anspruch genommen. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Herstellungskosten. Der Ansatz der Forderungen erfolgte unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen weisen alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten aus. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten entsprechen dem Erfüllungsbetrag. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Bewertung der Pensionsrückstellung unter zu Grundelegung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag Die Gesellschaft ist zu Buchwerten überschuldet. Die Überschuldung ist im Wesentlichen durch die Pensionsrückstellung begründet. Bei der Gesellschaft sind bis zum Tag der Bilanzerstellung keine Liquiditätsprobleme aufgetreten. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method i.S. d. IAS 19) angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten bestehen folgende Werte:
Sonstige Pflichtangaben Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Der Geschäftsführung gehörten an:
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der Unternehmensorgane Zu den vergebenen Krediten zugunsten einzelner persönlich haftender Gesellschafter wird berichtet:
Unterschrift der Geschäftsführung
München, 29. Mai 2012 Reinhard Philippi Ulrike Philippi sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2012 festgestellt. |
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