Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Kreuznach HRB 20273
Vorher
Solarmix Energiesysteme GmbH
Eingetragen
4.1.2007
Branche
Wärme- und KältehandelGroßhandel mit PhotovoltaikmodulenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
Planung, der Vertrieb und der Handel von und mit Gebäudetechnik, Maschinen und elektronischen Geräten sowie Service-Leistungen hierfür, Export von Waren aller Art, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Einkauf von Produkten aller Art, insbesondere für ausländische Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Shinekhuu Schröder-Odon
55767 Niederhambach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Solarmix Energiesysteme GmbH

Niederhambach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 27.117,00 25.536,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.071,00 756,00
II. Sachanlagen 26.046,00 24.780,00
B. Umlaufvermögen 43.017,53 42.909,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 29.967,31 35.073,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.050,22 7.835,89
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.652,20 2.737,26
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.786,73 71.182,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 40.190,50 30.569,95
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 15.190,50 5.569,95
B. Rückstellungen 18.037,32 21.039,35
C. Verbindlichkeiten 13.558,91 19.573,22
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.786,73 71.182,52

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist, bis auf die Bewertung der Rückstellungen, unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Den Steuerberechnungen liegt der um den Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g Abs. 2 Satz 1 EStG erhöhte und um die Sonder-Afa gem. § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG geminderte Steuerbilanzgewinn sowie der steuerbilanzerhöhende Bewertungsunterschied der Rückstellung für Gewährleistung zugrunde.

Aufgrund der Befreiungsvorschrift für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 274 Nr. 5 HGB wurden keine latenten Steuern berechnet.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Solarmix Energiesysteme GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden in den Vorjahren als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EStG auf 5 Jahre abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen waren Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, erforderlich.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Höhe ihres Erfüllungsbetrages bewertet und beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung, erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Nr. 1 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände 29.967,31 € 15.874,77 €
(1)
35.073,37 € 13.690,31 €
(1)

(1) gewährt an Geschäftsorgane (verzinst mit 4 % p.a.)

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio (Vorjahr: 0,00 €) enthalten.

Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Gewährleistungsansprüche sowie die Rückstellung für Archivierung.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 13.558,91 € 3.071,51 € 0,00 €

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Ralf Schröder (Kaufmann).

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Niederhambach, 10. Februar 2012

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.2.2012.

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