SMB Holding
GmbH
Erkrath
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
793.003,41 |
820.560,41 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.638,59 |
219.896,68 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.180,86 |
2.973,25 |
| Aktiva |
1.013.822,86 |
1.043.430,34 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
717.854,62 |
705.701,21 |
| B.
Rückstellungen |
13.500,00 |
9.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
279.443,04 |
326.398,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
225.757,39 |
272.713,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
53.685,65 |
53.685,65 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.025,20 |
2.330,25 |
| Passiva |
1.013.822,86 |
1.043.430,34 |
Anhang
zum Jahresabschluss
I. Allgemeines
Der beigefügte Jahresabschluss zum 31. Dezember
2021 der Firma
SMB Holding GmbH mit Sitz Heinrich-Hertz-Str. 18, in
40699 Erkrath wurde unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Angaben und Erläuterungen nach den
handelsrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften erstellt.
II. Gesellschaft, Gesellschafter und Gegenstand
Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Erkrath.
Registergericht ist das Amtsgericht Wuppertal, eingetragen
unter der Nummer B 14275. Das Stammkapital beträgt
EUR 25.000,00 und wurde zum Bilanzstichtag gehalten von
Herrn Franz-Josef Oberbach in Höhe von EUR 20.000,00 und
von Frau Susanne Oberbach in Höhe von EUR 5.000,00.
Gegenstand der Gesellschaft ist Verwaltung eigenes
Vermögen
Geschäftsführer im Geschäftsjahr
01.01.2021 bis 31.12.2021 war Frau Susanne Oberbach.
Frau Susanne Oberbach ist alleinvertretungsberechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
III. Jahresabschluss
1.
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze:
Die Berichtsfirma ist zum Bilanzstichtag eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 2 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gliederungsschema des Gesamtkostenverfahrens nach § 275
Abs. 2 HGB angewandt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("going
concern") ausgegangen. Das Vorliegen der Voraussetzungen zur
Fortführung der Unternehmenstätigkeit wurde von der
Geschäftsführung der Gesellschaft geprüft.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze angewandt:
a.) Anlagevermögen
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
vermindert um planmäßige und evtl. - bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung -
außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im
Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 nicht
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
unter EUR 250,00 netto wurden im Jahr der Anschaffung oder
Herstellung als Aufwand verbucht.
Im Geschäftsjahr 01.01.2021 bis 31.12.2021 wurden
selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten EUR 800,00 netto nicht übersteigen,
im Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
b.) Umlaufvermögen
Vorräte werden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Im Rahmen der Bewertung zu Herstellungskosten wurden
neben den Einzelkosten auch angemessene Gemeinkosten
berücksichtigt.
Im Geschäftsjahr wurden Gängigkeits- bzw.
Reichweitenabschläge berücksichtigt.
Unfertige/Halbfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher
Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Risiken angesetzt.
Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
grundsätzlich eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Mangels offener Forderungen war die Pauschalwertberichtigung
im Geschäftsjahr nicht erforderlich.
Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit
von unter einem Jahr sowie liquide Mittel in
Fremdwährungen wurden zum Tageskurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
Die übrigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert bilanziert.
c.) Schulden
Die sonstigen Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten werden mit dem Betrag gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten
ergeben sich aus den Kontennachweisen der Bilanz.
2.
Angaben/Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung:
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten
im Wesentlichen Forderungen gegen die Gesellschafter.
Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen
die Abschlusskosten, die Kosten für die Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen und Zeitkonten der Mitarbeiter.
IV. Sonstige Angaben:
1.
Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten:
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
oder andere Eventualverbindlichkeiten sind nicht erhebbar und
liegen laut Auskunft der Geschäftsführung auch
nicht vor.
2.
Geschäftsführung:
Die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
sowie Kredite gegen die Geschäftsführung ergeben
sich aus dem Punkt "Allgemeines" sowie aus den
Kontennachweisen zur Bilanz.
Auf eine Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung wurde gemäß § 286
Abs. 4 HGB verzichtet.
3.
Konzernabschluss:
Die Berichtsfirma ist nicht in einen Konzernabschluss
einzugliedern.
4.
Angaben zum Anteilsbesitz:
Die Berichtsfirma hält zum 31.12.2021 100% der
Anteile an der Albert Bollenhoff GmbH, mit Sitz
Heinrich-Hertz-Straße 18 in 40699 Erkrath. Das
Eigenkapital der Albert Bollenhoff GmbH betrug minus
413.879,88 EUR (Kapitalfehlbetrag) im Geschäftsjahr 2021
und der Jahresfehlbetrag 2021 betrug 299.350,87 EUR.
Die Berichtsfirma und die Albert Bollenhoff GmbH haben
sich mit Vereinbarung vom 20.03.2018 darüber
verständigt, dass die Berichtsfirma für alle aus
der Pensionszusage resultierenden Verpflichtungen - soweit
sie nicht von der Albert Bollenhoff GmbH getragen werden
können - eintritt. Soweit insoweit eine
Überschuldung gegeben sein sollte, würde also die
Berichtsfirma eintreten. Daher gehen alle Beteiligten davon
aus, dass bei der Albert Bollenhoff GmbH keine
Überschuldung vorliegt, soweit diese ganz oder teilweise
durch die Pensionsrückstellung gedeckt ist.
5.
Anzahl der Beschäftigten:
Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten
betrug im Geschäftsjahr:
Arbeiter: 1
6.
Einordnung der Größenklasse:
Bei der Berichtsfirma handelt es sich um
Micro-/Kleinst-GmbH, da folgende Größenmerkmale
vorliegen:
| Umsatz |
< 700.000 EUR |
| Bilanzsumme |
> 350.000 EUR |
| Arbeitnehmer |
< 10 |
7.
Verwendung des Jahresergebnisses:
Bei der Aufstellung der Bilanz wurde die Verwendung des
Jahresergebnisses nicht berücksichtigt.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den
ausgewiesenen Jahresüberschuss i. H. v. 12.153,41 EUR
mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu verrechnen.
Düsseldorf, den 23.12.2022
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Frau Oberbach
-Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2022 festgestellt.
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