Hilgarth asphalt GmbH
Josef-Seitz-Straße 21, 95689 Fuchsmühl, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernd Arno Dr. Hilgarth seit 4.6.2010 | Geschäftsführer |
Frank Hilgarth seit 7.8.2003 | Geschäftsführer |
Klaus Hilgarth seit 7.8.2003 | Geschäftsführer |
Bianca Hilgarth seit 7.8.2003 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
| 25.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hilgarth asphalt GmbHFuchsmühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Hilgarth asphalt GmbH, Fuchsmühl, weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend des Gliederungsschemata der §§ 266, 275 HGB erstellt. Der Jahresabschluss der Hilgarth asphalt GmbH, Fuchsmühl, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Es sind keine Umstände erkennbar, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild nicht vermittelt (§ 264 Abs. 2 HGB). III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Wertansätze in der Bilanz der Hilgarth asphalt GmbH, Fuchsmühl, zum 31.12.2022 wurden als Bilanzvorträge übernommen. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (going concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Ansatz- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr - soweit im nachfolgenden nicht ausdrücklich erwähnt - nicht geändert. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bewertet. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer, bewertet. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die lineare als auch die degressive Methode zur Anwendung. Die Abschreibung auf Neuzugänge des beweglichen Sachanlagevermögens erfolgte pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte wurden mit den individuellen Anschaffungskosten bzw. mit den gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Lagen niedrigere Tageswerte vor, wurden diese angesetzt. Verwaltungs- und Sozialkosten sowie Fremdkapitalzinsen sind nicht in den Herstellungskosten enthalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Von der Bildung von Einzelwertberichtigungen wurde im Berichtsjahr abgesehen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag angesetzt. Die Pensionsrückstellungen wurden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln 2018 G Prof. Dr. Klaus Heubeck) nach dem Barwertverfahren ermittelt. Der Rechnungszinsfuß wurde gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem Marktzinssatz, der dem durchschnittlichen restlaufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entspricht, berechnet. Der zum Bilanzstichtag verwendete Rechnungszinssatz beträgt 1,82 %. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 0,00 % p.a. eingerechnet. Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Es wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenomen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses. IV. Angaben zur Bilanz Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Fuchsmühl, 18.12.2024 gez. Klaus Hilgarth gez. Frank Hilgarth gez. Bianca Hilgarth-Haß gez. Dr. Bernd Hilgarth sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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