Immostern
GmbH
Meerbusch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.735.055,64 |
31.099.018,57 |
| I.
Sachanlagen |
5.735.055,64 |
31.099.018,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.538.505,75 |
4.592.029,03 |
| I.
Vorräte |
29.814,00 |
291.022,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.508.005,10 |
4.274.488,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
686,65 |
26.517,57 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
176.498,48 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.450.059,87 |
35.691.047,60 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
7.867.500,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
9.300.000,00 |
9.300.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.457.499,91 |
723.395,97 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
8.043.998,57 |
734.103,94 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
176.498,48 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
83.500,00 |
40.100,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.366.559,87 |
27.783.447,51 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
167.561,73 |
225.033,44 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.450.059,87 |
35.691.047,60 |
Anhang
A.
ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß den §§ 242 ff. und §§
264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die
Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden
die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter
der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B.
ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit
abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung
vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter
Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255
HGB).
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um die
planmäßige Abschreibung auf der Grundlage
handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze
vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die
Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte
mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt
(§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen
Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden
beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften, die unterlassenen
Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten
sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie
für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser
Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB
zwingend beachtet.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C.
SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB
|
Gesamt-
betrag
€
|
Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
€
|
Restlaufzeit
1 bis 5 Jahre
€
|
Restlaufzeit
über 5 Jahre
€
|
Verbindlichkeiten
|
10.366.559,87
|
10.366.559,87
|
0,00
|
0,00
|
davon gesichert
€
|
Art der Sicherheit
|
5.065.517,24
|
Bürgschaften
Grundschuldbestellung, Forderungsabtretung
|
5.133.480,90
|
Verpfändung von
Bankkonten, Forderungen und
Versicherungsansprüchen Grundschuldbestellung,
Forderungsabtretung Bürgschaften
Verpfändung von Bankkonten, Forderungen und
Versicherungsansprüchen
|
§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Herr Hendrik Richard Gerhard Polman,
NL-3972 GD Driebergen
Herr Fredericus Johannes Kroijmans,
NL Nieuwersluis
Die Geschäftsführer sind jeweils
alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
§ 285 Nr. 14 HGB - Name und Sitz des
Mutterunternehmens der Kapitalgesellschaft
Die Geschäftsanteile werden zu 100 % von der
Citadel Enterprises B.V., NL-Hilversum, gehalten. Die
Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Citadel
Enterprises B.V. einbezogen. Der Konzernabschluss ist am
Sitz der Gesellschaft erhältlich.
§ 268 Abs. 2 HGB - Anlagevermögen
Der Anlagenspiegel ist anliegend beigefügt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.
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