Allgemeine Gebäudereinigung
Menhart GmbH
Bergstraße 1, 82297 Steindorf, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Menhart seit 21.4.2023 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Menhart GmbH (vormals: Nahkauf Emmering Gesellschaft mit beschränkter Haftung)Steindorf (vormals: Emmering)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Anhang 2021Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 227267 eingetragen. Sitz der Gesellschaft war Emmering. Die Gesellschafterversammlung vom 15. März 2023 hat die Änderung der Firma von "Nahkauf Emmering GmbH" in "Menhardt GmbH" sowie die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Emmering nach Steindorf beschlossen. Die Eintragung der Änderung in das Handelsregister erfolgte am 21. April 2023. Seitdem wird die Gesellschaft beim Amtsgericht Augsburg unter der Nummer HRB 38677 geführt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in der Fassung des am 25. Mai 2009 verkündeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sowie unter Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB i. d. F. des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Er enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen und Wagnisse, Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft, die nach den Grundsätzen einer vollständigen und periodengerechten Jahresabschlusserstellung zu berücksichtigen sind. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungsdauer wurde jeweils unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer geschätzt. Bei der Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen beweglicher Anlagengegenstände kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die zugegangenen geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten nicht. Die Bewertung der Vorräte an Handelswaren erfolgte zu Anschaffungskosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter angemessener und ausreichender Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aus Gründen der Bilanzklarheit wurden unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nur solche ausgewiesen, die aus Lieferungen von Handelswaren herrühren. Alle übrigen Verbindlichkeiten aus anderen Lieferungen und Leistungen wurden unter dem Posten "Sonstige Verbindlichkeiten" passiviert. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zum Anhang. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) in Höhe von € 30.000,00 ist in voller Höhe geleistet worden. Die Kapitalrücklage beinhaltet Beträge nach § 272 (2) HGB. Der Bilanzgewinn ergibt sich unter Einbeziehung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2021. Zur Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Wegen der Gliederung der Bilanzposten wird auf Abschn. A verwiesen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus den Bilanzvermerken. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. Alleinvertretungsberechtigter, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer ist Herr Markus Menhart, Kaufmann, Steindorf. Mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer besteht eine Kontokorrentvereinbarung zu einem Zinssatz von 2,12 % p. a. (Vorjahr: 2,12 % p. a.)
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.
Emmering, den 16. November 2023 ................................ (Markus Menhart) Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 wurde am 21. November 2023 festgestellt. |
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