Fahrschule Kessler GmbHLiquidiert

Kirchstraße 42, 45888 Gelsenkirchen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 13588
Eingetragen
23.1.2009
Branche
FahrschulenVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
Betreiben einer Fahrschule, Ausbildung von Berufskraftfahrern, Transportieren von Gütern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie Entwicklung und Vertrieb von EDV-Software.

Historie

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Management

NameRolle
Volker Keßler
seit 30.6.2016
Geschäftsführer
Thomas Keßler
seit 30.6.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Fahrschule Kessler GmbH (vormals: Fahrschule Kessler UG (haftungsbeschränkt))

Gelsenkirchen (vormals: Recklinghausen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 4.211,00 23.080,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 9.889,00
II. Sachanlagen 4.211,00 13.191,00
B. Umlaufvermögen 24.956,66 32.754,10
I. Vorräte 88,15 69,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 16.281,72 23.289,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.586,79 9.394,79
C. Rechnungsabgrenzungsposten 711,30 770,80
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 39.002,31 35.131,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 68.881,27 91.736,69

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 2,00 2,00
II. Verlustvortrag 35.133,79 31.853,39
III. Jahresfehlbetrag 3.870,52 3.280,40
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 39.002,31 35.131,79
B. Rückstellungen 5.239,57 3.048,64
C. Verbindlichkeiten 63.641,70 88.688,05
Bilanzsumme, Summe Passiva 68.881,27 91.736,69

Anhang

I. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 266 sowie 275 Abs. 2 HGB. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256 bzw. der §§ 279 bis 283 HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich nach folgenden Grundsätzen:

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Zugänge werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Die Abschreibungen werden für sämtliche Anlagegüter linear zeitanteilig berechnet.

In den Vorjahren angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von über 150 € bis höchstens 1.000 € wurden in den Vorjahren in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. Diese Sammelposten aus Vorjahren wurden im Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 entsprechend fortgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht angefallen.

Die Vorräte sind grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen in Einzelfällen niedrigere Wiederbeschaffungskosten vorlagen, wurden diese angesetzt. Ungängiges Material wird angemessen abgewertet.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Die Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verpflichtungen und Wagnisse; sie wurden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit fristadäquaten Zinssätzen abgezinst, die von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben worden sind.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

II. Angaben zu den einzelnen Positionen des Jahresabschlusses

Bei den ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:

Gesamtbetrag Restlaufzeit bis zu 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre
41.627,47 € 41.627,47 € 0,00 € 0,00 €

III. Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Volker Kessler und Herrn Thomas Kessler, Kaufleute.

Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 24.998,00 auf EUR 25.000,00 beschlossen.

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Gelsenkirchen

Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

 

Gelsenkirchen, den 30. August 2016

gez.

Thomas Kessler

Volker Kessler

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 30.08.2016 festgestellt.

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