Kema
GmbH
Schwarzenbruck
(vormals:
Berching)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 18.10.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.371,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
12.344,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.026,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.371,03 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.825,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
8.325,50 |
| B.
Rückstellungen |
4.510,31 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.035,22 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.035,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.371,03 |
Anhang
I.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen.
Der Jahresabschluß per 31.12.2011 der Kema
GmbH, Schwarzenbruck, wurde auf Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 246 Abs. 3 und 252 Abs. 1
Nr. 6 HBG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren teilweise
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen
waren dies folgende Grundsätze und Methoden:
1. Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend den steuerlichen Vorschriften, unter
Ausnutzung der steuerlichen Vereinfachungsregel, im
Geschäftsjahr linear, vorgenommen.
Sonderabschreibungen wurden nicht in Anspruch genommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von EUR 150,00 wurden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
2. Soweit vorhanden sind die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie die Warenvorräte
grundsätzlich zu den Anschaffungskosten bzw. zu den
dauerhaft niedrigeren Tagespreisen des Bilanzstichtages
bewertet worden; somit wird dem Abschreibungsgebot nach
handelsbilanzrechtlichen Grundsätzen entsprochen.
§§ 5 Abs. 1 EStG n.F., 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2
EStG, § 253 Abs. 4 HGB und das BMF-Schreiben vom
12.03.2010 - IV C6 - S 2133/09/10001 wurden dabei beachtet
(Aufhebung des Prinzips der umgekehrten
Maßgeblichkeit).
3. Die Forderungen - einschließlich der
Forderungen an GeGF - wurden unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet.
4. In den Rechnungsabgrenzungsposten sind keine
aktivierten latenten Steuern enthalten.
5. Pensionsrückstellungen für
Pensionsanwartschaften wurden nicht gebildet.
6. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1
EStG ist im Wirtschaftsjahr 2011 nicht
außerbilanzmäßig berücksichtigt
worden.
Da es sich bei der Gesellschaft um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt, sind solche Gesellschaften von
der Berechnung latenter Steuern befreit (§§ 274a
Nr. 5, 274 HGB).
Umstände im Sinne von 249 HGB liegen nicht vor.
Kleine Kapitalgesellschaften sind auch grundsätzlich
nicht berichtspflichtig zur Berechnung latenter Steuern
(§§ 285 Nr. 29, 288 Abs. 1 HGB).
7. Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten an
Gesellschafter sind in der Position "Verbindlichkeiten"
enthalten.
8. Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr
2011 keine Arbeitnehmer.
II. Sonstige Pflichtangaben
Während des Geschäftsjahres wurde die
Gesellschaft durch den Geschäftsführer
Mayer Heinz
vertreten.
Altdorf, den
13.07.2012
Kema GmbH
gez. Mayer Simon
gez. Kellner Manfred
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2012 festgestellt.
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