Knoblauch
Entwicklungen GmbH
Markdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 24.07.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
24.7.2019
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
32.613,70 |
25.000,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
28.831,00 |
25.000,00 |
| 1.
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
0,00 |
25.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.782,70 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
32.613,70 |
25.000,00 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
24.7.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.826,90 |
25.000,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
1.826,90 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
1.704,84 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.081,96 |
0,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
4.081,96 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
32.613,70 |
25.000,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Knoblauch
Entwicklungen GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Markdorf
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Freiburg
Register-Nr.: HRB720326
Angabe und Begründung der gegenüber dem
Vorjahr abweichenden Form der Darstellung
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem
Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel
sind folgende Gründe anzuführen:
Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte:
Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Zur Erläuterung wird ausgeführt:
Angabe und Erläuterung angepasster
Vorjahreszahlen
Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten,
deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
sind.
Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden
Posten durchführen zu können, wurde der
Vorjahreswert angepasst.
Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen:
Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten
Zur Vergrößerung der Klarheit der
Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des
Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst.
Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer
Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich
vorgeschriebenen Gliederungsschemas.
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Folgende Anhaltspunkte begründen Zweifel an der
Unternehmensfortführung: 0,00
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die
Pensionsrückstellungen betragen 0,00 EUR.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
.
Unterschrift der Geschäftsführung
Markdorf, 15.06.2020
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Klaus Hummel
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Ort, Datum
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Unterschrift
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.06.2020 festgestellt.
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