H.K.
Baustahl- und Service GmbH
Jesewitz OT
Gotha
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.055,00 |
10.478,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
295,00 |
473,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.760,00 |
10.005,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.214.602,66 |
1.279.777,93 |
| I.
Vorräte |
660.192,67 |
760.239,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
334.982,22 |
380.082,57 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
219.427,77 |
139.456,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.022,27 |
834,94 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
15.742,34 |
7.315,70 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.361.386,03 |
1.373.775,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.596.808,30 |
2.672.182,17 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.100,00 |
26.100,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
25.882,00 |
25.882,00 |
| III.
Verlustvortrag |
1.425.757,60 |
704.812,53 |
| IV.
Jahresüberschuss |
12.389,57 |
-720.945,07 |
| V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.361.386,03 |
1.373.775,60 |
| B.
Rückstellungen |
6.500,00 |
6.816,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.590.308,30 |
2.665.366,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.596.808,30 |
2.672.182,17 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die H. K. Baustahl und Service GmbH hat ihren Sitz
in Jesewitz OT Gotha-Groitzsch und ist unter der Nummer
HRB 8889 im Register des Amtsgerichts Leipzig
eingetragen.
2.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB
auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der für das
Geschäftsjahr geltenden Fassung aufgestellt.
3.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes
(§ 253 Abs. 1 S. 1,
Abs. 3 HGB).
Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Als Nutzungsdauer wurden
drei Jahre zugrunde gelegt.
Die Gegenstände des
beweglichen Anlagevermögens werden linear
über folgende Nutzungsdauern abgeschrieben:
technische Anlagen und Maschinen 5 bis 13 Jahre
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 3 bis 9 Jahre
Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis zu € 800,00 wurden im Jahr
der Anschaffung gemäß § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben.
Es wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen
gemäß § 253 Abs. 3 HGB
vorgenommen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden zu
Nennwerten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Für die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Abschlussstichtag darstellen, wurde ein
Rechnungsabgrenzungsposten gemäß
§ 250 HGB auf der Aktivseite gebildet.
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15
Jahren entsprechenden
10-Jahresdurchschnittszinssatz abgezinst
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher
und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß
§ 274 HGB. Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 29,825%. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400%. Für die sich
daraus ergebenden Steuerentlastungen wurde vom Wahlrecht
des § 274 Abs. 1 S. 2 HGB kein Gebrauch
gemacht.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253
Abs. 1 S. 2 HGB).
4.
Erläuterungen zur Bilanz
a. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung:
Eine Rückdeckungsversicherung mit einem Zeitwert
von € 200.780,34 und Anschaffungskosten in
gleicher Höhe wurde gemäß § 246
Abs. 2 S. 2 und 3 HGB mit den
Altersversorgungsverpflichtungen saldiert und in einem
gesonderten Posten aktiviert.
Die Rückstellung für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurde mit einem
Erfüllungsbetrag von € 185.038,00 gebildet.
b. Unterschiedsbetrag aus Abzinsung (§ 253 Abs. 6
HGB):
Zum 31. Dezember 2020 ergab sich ein
Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der
Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen
Marktzins der vergangenen 10 Jahre im Vergleich zu dem der
vergangenen 7 Jahre in Höhe von € 14.241,00
(Vorjahr: € 14.414,00).
Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt der
Ausschüttungssperre.
c. Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr betragen € 2.590.308,30 (Vorjahr
€ 2.665.366,17).
Auf Grund Vereinbarung vom 5. Februar 2021
besteht hinsichtlich eines Betrages von
€ 1.500.000,00 ein Rangrücktritt durch
Lieferanten.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr bis zu fünf Jahren betragen
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über 5
Jahren betragen € 0,00. Die Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte gesichert sind, belaufen sich auf
€ 0,00.
d. Forderungen gegenüber Gesellschaftern:
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von € 321.433,87
(Vorjahr € 305.800,44).
5.
Sonstige Angaben
a. Anzahl der Arbeitnehmer:
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 10
Arbeitnehmer beschäftigt.
b. Ergebnisverwendung:
Der Jahresabschluss wird vor Ergebnisverwendung
aufgestellt.
Jesewitz/OT Groitzsch, 22. Juni 2021
gez. Klaus Hoffmann
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(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.07.2021 festgestellt.
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