Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 184976
Eingetragen
1.4.2010
Branche
Großhandel mit PhotovoltaikmodulenHerstellung von Solarzellen und SolarmodulenHerstellung von Solarwärmekollektoren
Gegenstand
Herstellung und Bearbeitung von Solarenergieprodukten, Handel, Import und Export von Siliziumbarren und Wafern, Solartechnologieprodukten und Modulen, Projektfinanzierung im Solartechnologiesektor und Engineering-Procurement-Construction (EPC) von Solaranlagen, ferner Technologieaustausch und Marktforschung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gen Miao
seit 22.1.2024
Geschäftsführer
Zhihua Wang
seit 10.3.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
JinkoSolar (Switzerland) AGCHE
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

JinkoSolar (Switzerland) AG
Switzerland
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

JinkoSolar GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen 44.811,23 12.870,74
44.811,23 12.870,74
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte 156.046,88 471.019,89
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.006.725,93 4.574.516,82
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.573.183,11 386.370,95
4.735.955,92 5.431.907,66
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 6.900,00 230.580,00
D. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 623.951,00 394.974,12
Summe Aktiva 5.411.618,15 6.070.332,52

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Stammkapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag -444.974,12 -1.714.696,92
III. Jahresfehlbetrag/-überschuss -228.976,88 1.269.722,80
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 623.951,00 394.974,12
0,00 0,00
B. RÜCKSTELLUNGEN 3.509.529,81 5.274.921,70
C. VERBINDLICHKEITEN 1.902.088,34 795.410,82
Summe Passiva 5.411.618,15 6.070.332,52

ANHANG zum 31.12.2023

JinkoSolar GmbH

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der JinkoSolar GmbH, München (Amtsgericht München HRB 184976) wurde nach den §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt, da nach Einschätzung der Geschäftsführung die Fortführung der Geschäftstätigkeit im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist. Eine Überschuldung, die zu einem Insolvenzantragsgrund führt, liegt nach Einschätzung der Geschäftsführung nicht vor. Aufgrund des bestehenden Dienstleistungsvertrags mit der Jinko Solar Denmark ApS wird erwartet, dass die Gesellschaft in den Folgejahren positive Jahresüberschüsse erzielen wird. Mit einem Rückgang und der Beseitigung der bilanziellen Überschuldung ist in den Jahren 2025 oder 2026 zu rechnen. Eine konzernexterne Finanzierung liegt nicht vor. Weiterhin hat das verbundene Unternehmen JinkoSolar Technology Ltd. (HongKong) eine Patronatserklärung abgegeben, in der es sich gegenüber der JinkoSolar GmbH verpflichtet, diese stets finanziell so auszustatten, sodass sie ihre fälligen Verbindlichkeiten jederzeit fristgerecht begleichen kann. Die Patronatserklärung war bis zum Ende des Jahres 2024 unkündbar und ist danach mit einer Frist von 3 Monaten kündbar. Eine Kündigung ist derzeit nicht beabsichtigt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und gegebenenfalls außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB.

Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Im Jahr des Zugangs erfolgt die Abschreibung zeitanteilig.

Die Vorräte (Handelswaren) werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Der Bewertung der Handelswaren liegen gleitende Durchschnittseinstandspreise zugrunde. Für drohende Verluste werden Wertberichtigungen auf den beizulegenden Wert vorgenommen. Der beizulegende Wert ermittelt sich aus dem retrograd abgeleiteten Verkaufspreis.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden bei der Bewertung durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Aufrechenbare Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden verrechnet ausgewiesen.

Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen nach § 272 HGB. Das Stammkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

In fremder Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr, werden zum Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 2.607 (Vorjahr: TEUR 4.388) stammen in Höhe von TEUR 2.407 (Vorjahr: TEUR 4.388) aus dem Liefer- und Leistungsverkehr. Darüber hinaus enthalten die Forderungen gegen verbundene Unternehmen auch Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 0).

Es liegen sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 36) vor. Alle anderen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

2. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.687 (Vorjahr: TEUR 0) resultieren vollständig aus Lieferungen und Leistungen.

IV. Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Im Jahresdurchschnitt waren während des Geschäftsjahres 29 Arbeitnehmer (Vorjahr: 22) im Unternehmen beschäftigt.

2. Einbeziehung in Konzernabschluss

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird über die Gesellschafterin JinkoSolar (Switzerland) AG, Zug/Schweiz, in den Konzernabschluss der JinkoSolar Holding Co. Ltd., Cayman Islands, dem Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der U.S. Securities and Exchange Commission, Washington/USA, erhältlich.

Unterschrift der Geschäftsführung

 

München, 10. März 2025

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 25. März 2025.

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