Endres-Ei
GmbH
Großrinderfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.004.715,00 |
1.137.420,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
722,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.004.709,00 |
1.136.698,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.429.141,69 |
1.623.223,89 |
| I.
Vorräte |
298.665,95 |
405.662,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.116.464,32 |
1.155.946,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.011,42 |
61.614,20 |
| Aktiva |
2.433.856,69 |
2.760.643,89 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.102.914,52 |
1.368.408,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.077.914,52 |
1.343.408,32 |
| B.
Rückstellungen |
128.547,00 |
112.472,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.202.395,17 |
1.279.763,57 |
| Passiva |
2.433.856,69 |
2.760.643,89 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
Endres-Ei GmbH
Großrinderfeld
______________________________
1. Allgemeine Erläuterungen zum Unternehmen
Die Endres-Ei GmbH mit Sitz in Großrinderfeld
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB
701453 eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach
den generellen Ansatz- und Bewertungs- vorschriften des HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Bestimmungen für Kapital- gesellschaften aufgestellt
worden.
Der Jahresabschluss ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
Im Interesse größerer Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder Anhang anzubringen sind, im Anhang
aufgeführt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten
worden.
Erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden mit den
Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei
Software eine Dauer von drei Jahren unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen
Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen
werden beim beweglichen Anlagevermögen linear
vorgenommen. Im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung wird
die Abschreibung monatsgenau vorgenommen (pro rata
temporis).
Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 800,00 werden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit Gegenstände des Anlagevermögens am
Abschlussstichtag voraussichtlich auf Dauer in ihrem Wert
gemindert sind, wird diesem Umstand durch
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung getragen. Die in
den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten und den Abschreibungen
auch die angemessenen Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichend
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Eigenkapital
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.077.914,52 ist
ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 1.343.408,32
enthalten.
b) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen EUR 650.645,17 (Vorjahr
TEUR 664). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von über fünf Jahren betragen EUR 294.150,00
(Vorjahr TEUR 359).
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 12.593,61 (Vorjahr TEUR 9) enthalten. Die
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit betragen
EUR 11.317,65 (Vorjahr TEUR 10).
5. Sonstige Angaben und Erläuterungen
a) Personalentwicklung
Bei der Gesellschaft waren im laufenden
Geschäftsjahr durchschnittlich 40 Personen
beschäftigt.
b) Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung der Gesellschaft oblag
im Geschäftsjahr 2023 Herrn Christian Endres,
Großrinderfeld.
c) Ergebnisverwendung
Die Angaben zur Ergebnisverwendung entfallen unter
Hinweis auf § 326 HGB.
Großrinderfeld, den
26. Juni 2024
gez.
Christian Endres, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.06.2024
festgestellt.
|