Bernhard
Feldewerth GmbH
Lippetal-Herzfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.341,00 |
157.357,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
143.066,00 |
157.080,00 |
| III.
Finanzanlagen |
275,00 |
275,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
328.409,65 |
302.628,39 |
| I.
Vorräte |
257.156,31 |
153.292,68 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.708,17 |
41.031,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
20.545,17 |
108.304,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.597,57 |
9.787,19 |
| Aktiva |
481.348,22 |
469.772,58 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
237.054,38 |
194.051,73 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
27.500,00 |
27.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
166.551,73 |
130.393,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
43.002,65 |
36.158,62 |
| B.
Rückstellungen |
21.038,81 |
31.656,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
223.255,03 |
244.064,23 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
120.512,89 |
87.879,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
102.742,14 |
156.184,29 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
38.581,65 |
64.338,05 |
| Passiva |
481.348,22 |
469.772,58 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
A) Kurzdarstellung nach § 264 (1a) HGB:
Der Firmenname der berichtenden Gesellschaft lautet
"Bernhard Feldewerth-GmbH".
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lippetal-Herzfeld
und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter
der Registernummer HRB 5628 eingetragen.
Der Tätigkeitsbereich der Gesellschaft umfasst
im Wesentlichen den Handel mit Kraftfahrzeugen, die
Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie den Betrieb einer
Tankstelle.
B) Allgemeine Grundsätze § 264 ff.
HGB:
Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres
ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- u.
Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang
aufzustellen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde
verzichtet.
Der vorliegende Jahresabschluss der "Bernhard
Feldewerth-GmbH" wurde unter Beachtung der
einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar
und Aufbewahrung sowie der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz
aufgestellt. Die Vorschriften der §§ 238 bis 288
HGB finden sinngemäß Anwendung.
Ferner sind die Rechnungslegungsvorschriften des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) beachtet
worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
In Bezug auf die Rechnungslegung der Gesellschaft
für die Berichtsperiode waren die Vorschriften
für kleine Gesellschaften maßgebend. Der
Berichterstatter weist zum Bilanzstichtag weiterhin die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264 i.V.m. 267, Abs. 1 HGB auf.
Insoweit wurden größenabhängige und
sachliche Erleichterungen bei der Erstellung (§§
266 Abs.1, 274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der
Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in
Anspruch genommen.
II. Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände und
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
wurden mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten
vermindert um nutzungsbedingter, planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Für
neu angeschaffte immaterielle
Vermögensgegenstände und
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens
kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur
Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter und
Anschaffungskosten bis 800,00 € netto wurden im lfd.
Geschäftsjahr in voller Höhe abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet
worden.
Vorräte sowie Roh-, Hilf- u. Betriebsstoffe
wurden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein
niedrigerer Wert beizulegen ist.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurde der
Wert angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
betreffen ausschließlich Annuitätendarlehen.
Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen.
III. Sonstige Pflichtangaben
Erkenntnisse über Haftungsverhältnisse
i.S.d. § 251 HGB der Gesellschaft sowie wesentliche
Ereignisse von besonderer finanzieller Bedeutung i.S.d.
§ 285, Nr. 33 HGB, die
nach dem Bilanzstichtag liegen, lagen zum
Bilanzsaufstellungszeitpunkt nicht vor.
Bei der Sparkasse Soest wird unter der Nummer 700 627
110 ein Avalkonto für einen Lieferanten geführt
mit insgesamt 15 T€.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens
durchgeführt von Herrn Tobias Stak, Alter Landweg 15,
59581 Warstein.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276
und 288 (1) HGB wurde auch die Schutzklausel
gemäß § 286, Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
B. Feldewerth-GmbH
Tobias Stak
(Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024
festgestellt.
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