AWIGO Recycling GmbH
Georgsmarienhütte
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
AWIGO RECYCLING GMBH,
GEORGSMARIENHÜTTE
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
331.430,00 |
163.974,00 |
| I.
Sachanlagen |
331.430,00 |
163.974,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
273.639,40 |
217.458,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.631,77 |
159.950,13 |
| -
davon gegen Gesellschafter:EUR 60.316,02 (Vorjahr:
EUR 94.985,70) |
|
|
| II.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
61.007,63 |
57.508,57 |
|
605.069,40 |
381.432,70 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
94.702,39 |
116.888,69 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr |
66.888,69 |
21.956,72 |
| III.
Jahresfehlbetrag/-überschuss |
-22.186,30 |
44.931,97 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
40.815,00 |
46.180,26 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
469.552,01 |
218.363,75 |
| -
davon gegenüber Gesellschaftern:EUR 41.080,95
(Vorjahr: EUR 13.174,65) |
|
|
|
605.069,40 |
381.432,70 |
AWIGO
RECYCLING GMBH, GEORGSMARIENHÜTTE
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die AWIGO Recycling GmbH mit Sitz in
Georgsmarienhütte ist in das Handelsregister B des
Amtsgerichts Osnabrück unter der Nummer HR B 211014
eingetragen.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267a HGB. Sie nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1,
276, 288 HGB) teilweise in Anspruch.
Für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 ist das Gliederungsschema der
§§ 266 und 275 HGB für
Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des
§ 42 Abs. 3 GmbHG zugrunde gelegt worden.
Zusammenfassungen von Positionen der Bilanz sowie der
Gewinn- und Verlustrechnung nach § 265 Abs. 7 HGB
sind nicht vorgenommen worden. Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz oder
Gewinn- und Verlustrechnung werden im Anhang gemacht,
soweit dies zur Aufstellung eines klaren und
übersichtlichen Jahresabschlusses erforderlich
ist.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern liegen zwischen
fünf und zehn Jahren. Für geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von über
250,00 € bis 800,00 € erfolgt eine
Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
ausgewiesen. Wertberichtigungen wurden nicht
vorgenommen.
Flüssige Mittel bestehen i. H. v. 61 T€. Die
Bewertung erfolgt zum Nennwert.
Das Stammkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und
wurden in der Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
3. Angaben zu Positionen der Bilanz
a) Forderungen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände in Höhe von zusammen
213 T€ haben eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 60
T€ bestehen vollumfänglich gegen die AWIGO
Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH (AWIGO). Es
handelt sich um Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen.
b) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Rückstellungen aus dem Personalbereich, ausstehende
Rechnungen, Aufwendungen für den Jahresabschluss
(Prüfungen, Steuererklärungen und
Bekanntmachungen) sowie eine Aufwandsrückstellung
für eine noch ausstehende Genehmigung.
c) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind sämtlich
ungesichert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen (117 T€) sowie gegenüber
Gesellschaftern (41 T€) resultieren aus Lieferungen
und Leistungen und sind ebenfalls innerhalb eines Jahres
fällig.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen
aus den ausstehenden Finanzierungsraten aus dem Mietkauf
eines Radladers sowie eines Umschlagbaggers,
Versicherungsbeiträgen und Steuern. Die
Verbindlichkeiten aus den Mietkäufen (25 T€ bzw.
220 T€) haben eine Restlaufzeit von ca. zwei bzw.
fünf Jahren, davon sind 24 T€ bzw. 41 T€
innerhalb eines Jahres fällig. Die übrigen
sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
4. Nachtragsbericht
Sorge bereitet der Gesellschaft weiterhin der
Ukraine-Krieg. Abgesehen von der humanitären
Katastrophe macht dieser die Versorgungssicherheit und die
Preisentwicklung, insb. beim Kraftstoff, weiterhin
unsicher. Auch, wenn sich die Preise im Berichtsjahr als
relativ konstant erwiesen, so besteht doch nach wie vor
eine grundsätzliche Unsicherheit angesichts des
derzeit völlig unkalkulierbaren weiteren
Kriegsverlaufes.
5. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Geschäftsführer sind Herr Dipl.-Ing. (FH)
Sascha Leisner, Bad Iburg, und Herr Dipl.-Kfm. Jannpeter
Heinrich Fip, Osnabrück. Sie sind gemeinschaftlich
vertretungsberechtigt.
Mitarbeiter
Die AWIGO Recycling GmbH beschäftigte im Jahr 2023
durchschnittlich acht Mitarbeiter (acht Männer, keine
Frauen). Im Vorjahr waren es sieben Beschäftigte
(sieben Männer, keine Frauen).
Konzernzugehörigkeit
Die Anteile der AWIGO Recycling GmbH werden gehalten
von:
51 % AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis Osnabrück
GmbH, Georgsmarienhütte
49 % Osnabrücker Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH,
Osnabrück
Die Gesellschafterin AWIGO Abfallwirtschaft Landkreis
Osnabrück GmbH ist 100%ige Tochter der BEVOS
Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Landkreis Osnabrück, Bohmte, und wird im Wege der
Vollkonsolidierung in deren Konzernabschluss einbezogen. In
diesen Konzernabschluss wird die AWIGO Recycling GmbH
ebenfalls im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen. Der
Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Georgsmarienhütte, 18.
März 2024
AWIGO Recycling GmbH, Georgsmarienhütte
| gez. Sascha Leisner |
gez. Jannpeter Heinrich
Fip |
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 10.
Juni 2024 festgestellt.
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