HAGRO
GmbH
Groß
Oesingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
77.022,00 |
88.460,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
74.668,00 |
85.334,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.354,00 |
3.126,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
284.734,52 |
301.977,62 |
| I.
Vorräte |
8.256,64 |
12.282,92 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
212.230,96 |
255.420,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.246,92 |
34.274,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.353,90 |
|
| Summe
Aktiva |
365.110,42 |
390.437,62 |
Passiva
|
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31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
202.658,62 |
313.053,58 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
152.053,58 |
272.230,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
25.605,04 |
15.823,20 |
| B.
Rückstellungen |
33.045,59 |
19.537,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
129.406,21 |
57.846,79 |
| Summe
Passiva |
365.110,42 |
390.437,62 |
Anhang
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
berücksichtigt. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen auf
Grund der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des BilMoG
wurde in Ausübung des Wahlrechts gemäß Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht vorgenommen.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Aufstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 288 HGB)
und bei der Offenlegung des Jahresabschlusses (§ 326
HGB) wurden in Anspruch genommen. Die Gesellschaft ist
gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstands.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2a EStG (bis 2010 § 6 Abs. 2 EStG) mit
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 150 EUR
und 1.000 EUR (netto), die nach dem 31.12.2007
angeschafft wurden, sind pro Jahr in einem Sammelposten
zusammengefasst. Dieser Sammelposten wird linear über
5 Jahre abgeschrieben.
Von dem Wahlrecht Geringwertige Wirtschaftsgüter
im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG, deren Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bis 410 EUR (netto) betragen und
die nach dem 31.12.2009 angeschafft wurden, im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe abzuschreiben, ist im
abgelaufenen Geschäftsjahr Gebrauch gemacht worden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennbetrag unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
In den Forderungen sind Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von EUR 104.911,56
(Vorjahr EUR 190.379,82) enthalten. Die
Verzinsung erfolgte mit 3,0%.
Die Bewertung der flüssigen Mittel erfolgte zu
Nennwerten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende und noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Der Gesamtbetrag der bilanzierten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr beträgt EUR 129.406,21 (Vorjahr
EUR 57.846,79).
In den sonstigen Verbindlichkeiten von
EUR 7.706,42 (Vorjahr EUR 6.193,28) sind
enthalten:
-
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
EUR 3.463,99 (Vorjahr EUR 3.456,29)
Angaben zu Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält keine
Positionen, die einer näheren Erläuterung im
Anhang einer kleinen Gesellschaft bedürfen.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 31.10.2018.
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