Rudolph-Perfect-Roadster-GmbHLiquidiert

Veynaustraße 3, 53894 Mechernich, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bonn HRB 11380
Eingetragen
15.9.1994
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBearbeitung und Veredlung von KunststoffwarenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Fertigung und Vertrieb von Kunststoffkarosserieteilen nebst Zubehör

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Rudolph
seit 5.1.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Rudolph-Perfect-Roadster-GmbH

Weilerswist

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen


1.084,00


1,00

I. Sachanlagen


1.084,00


1,00

B. Umlaufvermögen


65.159,63

67.478,71

I. Vorräte

36.775,00

47.585,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

590,93

15.635,93

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

27.793,70

4.257,78

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

58.744,46

64.906,47

Summe Aktiva


124.988,09

132.386,18



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Verlustvortrag

-90.471,06

-104.366,11

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6.162,01

13.895,05

IV. Umgliederung i.d.Posten "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag "

58.744,46

64.906,47

B. Rückstellungen

1.600,00

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

123.388,09

131.386,18

Summe Passiva


124.988,09

132.386,18

ANHANG für das Geschäftsjahr 2012 zum 31. Dezember 2012

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung von Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden keine gebildet.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

III. Sonstige Angaben

Alleiniger Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 Herr Ralf Rudolph.

Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit.

Weilerswist, den 29. November 2013

Rudolph-Perfect-Roadster GmbH

- vertreten durch Ralf Rudolph-

Geschäftsführer

 

Weilerswist, den 29. November 2013

Ralf Rudolph

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.12.2013

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