windwerker human performance factory GmbH

Könneritzstraße 100, 04229 Leipzig, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 24191
Eingetragen
2.7.2008
Branche
Traditionelle, komplementäre und alternative medizinische TätigkeitenErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenUnternehmensberatung
Gegenstand
Die Beratung und das Training im Bereich Personal- und Organisationsentwicklung sowie die Naturheilkunde (Heilpraktiker nach HPG).

Historie

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Management

NameRolle
Grit Mestenhauser
seit 2.7.2008
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Leipzig
56.600 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

windwerker human performance factory GmbH

Leipzig

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Bilanz

B I L A N Z  zum 31. Dezember 2018
Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
AKTIVA
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögens-
gegenstände 21,00 51,00
II. Sachanlagen 815,00 1.289,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 19.647,35 17.405,96
II. Kassenbestand, Bundesbank-
guthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks 63.065,66 45.529,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.309,30 1.155,76
84.858,31 65.431,68
PASSIVA
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 56.600,00 56.600,00
II. Bilanzgewinn/-verlust 8.892,35 -12.152,26
65.492,35 44.447,74
B. Rückstellungen 14.987,83 6.735,51
C. Verbindlichkeiten 4.378,13 14.248,43
84.858,31 65.431,68

Anhang

Er­läu­te­run­gen zu den Bi­lan­zie­rungs- und Be­wer­tungs­me­tho­den

Der Jahresabschluss der windwerker human performance factory GmbH ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Po­sten der Bi­lanz und der Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung, die we­der im Ge­schäfts­jahr noch im Vor­jahr einen Be­trag aus­wei­sen, wer­den gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht an­ge­ge­ben.

Bei der Auf­stel­lung der Bi­lanz und der Ge­winn- und Ver­lust­rech­nung wer­den fol­gen­de Bi­lan­zie­rungs- und Be­wer­tungs­me­tho­den an­ge­wandt:

Ent­gelt­lich er­wor­be­ne im­ma­te­ri­el­le Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de (u.a. Soft­ware) wer­den ent­spre­chend der steu­er­li­chen Hand­ha­bung ak­ti­viert und nach ihrer vor­aus­sicht­li­chen wirt­schaft­li­chen Nut­zungs­dau­er ab­ge­schrie­ben.

Die Sach­an­la­gen wer­den zu den An­schaf­fungs­- oder Herstellungsko­sten ab­züg­lich Ab­schrei­bun­gen an­ge­setzt. Die plan­mä­ßi­gen Ab­schrei­bun­gen wer­den in­ner­halb der steu­er­lich zu­ge­las­se­nen Zeit­räu­me li­ne­ar und de­gres­siv vor­ge­nom­men.

Be­weg­li­che Ge­gen­stän­de des An­la­ge­ver­mö­gens bis zu einem Wert von EUR 800,00 (ge­ring­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter) wer­den im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Fi­nanz­an­la­gen wer­den mit den An­schaf­fungs­ko­sten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Be­triebs­stof­fe wer­den grund­sätz­lich mit den An­schaf­fungs- oder Her­stel­lungs­ko­sten bzw. zu nied­ri­ge­ren Ta­ges­wer­ten be­wer­tet. Beim An­satz der Her­stel­lungs­ko­sten sind an­tei­li­ge Ver­wal­tungs- und So­zi­al­ko­sten nicht einbezogen wor­den.

Alle er­kenn­ba­ren Ri­si­ken im Vor­rats­ver­mö­gen, die sich aus­ durch­schnitt­li­cher La­ger­dau­er und ge­min­der­ter Ver­wend­bar­keit er­ge­ben, wer­den durch an­ge­mes­se­ne Ab­wer­tun­gen be­rück­sich­tigt.

For­de­run­gen und son­sti­ge Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de wer­den mit dem Nenn­wert ab­züg­lich einer Pau­schal­wert­be­rich­ti­gung für das all­ge­mei­ne Kre­dit­ri­si­ko be­wer­tet, so­weit ein Kre­dit­ri­si­ko ge­ge­ben ist. Der Geld­ein­gang der For­de­run­gen aus Lie­fe­run­gen und Lei­stun­gen er­folg­te im ab­ge­lau­fe­nen Ge­schäfts­jahr im Rah­men der be­triebs­üb­li­chen Be­din­gun­gen. Bei zwei­fel­haft ein­bring­li­chen For­de­run­gen wer­den Einzelwertberichtigungen vor­ge­nom­men.

Die im Kassenbestand enthaltenen Fremdwährungen werden unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit Stichtagskursen bewertet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird ein einheitlicher Durchschnittskurs angesetzt.

Rück­stel­lun­gen sind in Höhe des Be­tra­ges an­ge­setzt, der nach ver­nünf­ti­ger kauf­män­ni­scher Be­ur­tei­lung not­wen­dig ist und ent­spre­chen den zu er­war­ten­den Aus­ga­ben und dro­hen­den Ver­lu­sten.

Latente Steuern gem. § 274 HGB werden unter Anwendung des § 274a HGB  nicht ausgewiesen.

Ver­bind­lich­kei­ten wer­den mit dem Rück­zah­lungs­be­trag an­ge­setzt. Das Dis­agio für ein auf­ge­nom­me­nes Dar­le­hen wird gemäß § 250 Abs. 3 HGB ak­tiv ab­ge­grenzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungen werden nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten EUR 800,00 übersteigt.

Die Bi­lan­zie­rung er­folgt nach Ver­wen­dung des Jah­res­über­schus­ses.

Informationen zur Bilanz

Der Gesamtbetrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betrug zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahr betrug zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen zum Bilanzstichtag EUR 0,00.

Sonstige Angaben

Zur Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Grit Mestenhauser bestellt. Die Geschäftsführung ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Leipzig, 19. September 2019

Die Geschäftsführerin

gez. G. Mestenhauser

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