|
I.
|
Allgemeine Angaben
|
|
Die Gesellschaft weist
zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der
§§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. |
|
Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter
Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewandten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§
265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). |
|
Der Jahresabschluss
wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (kurz: BilMoG)
aufgestellt. |
|
Die Vorjahreszahlen
wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst. |
|
II.
|
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
|
|
Für die Aufstellung
des Jahresabschlusses waren (im Wesentlichen)
unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend. |
|
Aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG wird die Darstellungs- und
Methodenstetigkeit durchbrochen.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Vorschriften des § 252 Abs. 1 Nr. 6
HGB, § 265 Abs. 1 HGB und § 284 Abs. 2
Nr. 3 HGB bei der erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach den geänderten
Vorschriften nicht anzuwenden. |
|
Die Vorräte werden
zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den
niedrigeren Tageswerten angesetzt. |
|
Die Bewertung der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Abs. 4 HGB). |
|
Handelswaren sind zu
Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen
bilanziert. |
|
Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.
Diese umfassen die produktionsbezogenen
Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). |
|
Alle erkennbaren Risiken
im Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher
Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und
niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind
durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt. |
|
Abgesehen von
handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die
Vorräte frei von Rechten Dritter. |
|
Flüssige Mittel
werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1
HGB). |
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird
durch die Bildung angemessener
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das
allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. |
|
Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind abgezinst. |
|
Die
Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle
ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden
Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in
Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt,
der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist. |
|
Verbindlichkeiten sind
zum Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs.1
S.2 HGB). |
|
III.
|
Angaben zur Bilanz
|
|
Angaben zur Bilanz:
|
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
Von den Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen haben EUR
0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr. |
|
Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
EUR 11.639,83 |
|
Forderungen
gegenüber verbundenen Unternehmen. |
|
Verbindlichkeiten |
|
Von den
Verbindlichkeiten haben EUR 3.396,19 eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr. |
|
IV.
|
Sonstige Angaben
|
|
Geschäftsführer: |
|
Geschäftsführer ist Herr Karl Heinz
Meier. |
|
Meinerzhagen, den 21.
Juli 2011 |
|
gez. Karl Heinz
Meier |
|
-
Geschäftsführer - |
|
Nachrichtlich:
|
|
Der Jahresabschluss ist
durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.
Juli 2011 festgestellt worden. |