JUNIFILM
GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.874,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.874,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
419.013,35 |
172.535,46 |
| I.
Vorräte |
140.866,50 |
67.416,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
191.651,54 |
16.605,84 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
86.495,31 |
88.512,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
253,44 |
|
| Aktiva |
424.140,79 |
172.536,46 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.109,55 |
24.024,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
6.875,00 |
6.875,00 |
| III.
eingefordertes Kapital |
19.125,00 |
19.125,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
35.984,55 |
4.899,44 |
| B.
Rückstellungen |
52.818,25 |
1.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
316.212,99 |
147.112,02 |
| Passiva |
424.140,79 |
172.536,46 |
Anhang
Der Jahresabschluss der JUNIFILM GmbH wurde auf den
Grundlagen der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens-
und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge
sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend
zugeordnet. Die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften der §§ 266 Abs. 1,
274a, 276 und 288 HGB wurden teilweise in Anspruch
genommen.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften nach den
§§ 268, 274a und 276 bis 278 erstellt. Die
Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht
den Vorschriften der §§ 252 bis 256 bzw. der
§§ 279 bis 283 HGB.
Firma: JUNIFILM GmbH
Firmensitz: Hannover
Registereintrag: 14. März 2002
Registergericht: Amtsgericht Hannover
Registernummer: HRB 217137
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear
vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 800,00
wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Liquide Mittel und Forderungen sind mit dem Nennwert
bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
Rückstellungen beinhalten ausschließlich
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel, der Bestandteil
des Anhangs ist, dargestellt.
Der gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Jan Philip Lange geführt.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 28.02.2022, gez.: Jan Philip Lange
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.03.2022 festgestellt.
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