GAD
Autoteile-Depot GmbH
Güstrow
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.615.834,00 |
2.243.134,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.095.451,00 |
1.716.551,00 |
| III.
Finanzanlagen |
520.380,00 |
526.580,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.454.926,10 |
1.054.252,11 |
| I.
Vorräte |
293.581,15 |
292.432,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
213.517,41 |
213.188,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
947.827,54 |
548.630,96 |
| Summe
Aktiva |
5.070.760,10 |
3.297.386,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.347.210,49 |
1.426.860,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
263,00 |
263,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.231.357,83 |
1.061.682,72 |
| IV.
Jahresüberschuss |
90.025,07 |
339.350,61 |
| B.
Rückstellungen |
82.419,00 |
53.453,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.641.130,61 |
1.817.072,19 |
| Summe
Passiva |
5.070.760,10 |
3.297.386,11 |
Anhang
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 der GAD
Autoteile-Depot GmbH mit Sitz in Güstrow (Amtsgericht
Güstrow, HRB 4004) wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung
wurde gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen
unverändert beibehalten (§ 265 Abs. 1 Sätze
1 und 2 HGB).
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden überwiegend im Anhang dargestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände vorgenommen. Die
Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgte zeitanteilig.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten
250,00 EUR aber nicht 800,00 EUR
übersteigen, wurden im Jahr der Anschaffung gem.
§ 252 Abs. 2 HGB (Wesentlichkeit) voll
abgeschrieben.
Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren bzw. zu
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch
einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
ausreichend Rechnung getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem durchschnittlichen Marktzins der
letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
50.000,00 DM.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von
3.491.130,61 EUR (Vorjahr: 1.339.072,19 EUR). Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr betrugen 150.000,00 EUR (Vorjahr:
478.000,00 EUR).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 2.744.375,57 EUR (Vorjahr:
885.517,43 EUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind durch Belassenserklärung,
Sicherungsübereignungen sowie eine
selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft
über 2.110.000,00 EUR eines Unternehmens, mit dem
ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesichert. Die
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind in
branchenüblichem Umfang durch Eigentumsvorbehalt
gesichert. Alle übrigen Verbindlichkeiten sind
ungesichert.
Erläuterungen zu den Posten der GuV
Die Geschäftsjahresabschreibung ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen, der dem Jahresabschluss
beigefügt ist.
Sonstige Pflichtangaben
Im Berichtsjahr beschäftigte das Unternehmen
durchschnittlich 14 Arbeitnehmer im Sinne des
§ 267 Abs. 5 HGB.
Güstrow, den
GAD
Autoteile-Depot GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Knut Brinkmann, Maik Osterloh sowie
Friedrich-Wilhelm Graf von Wengersky
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 5.9.2024.
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