mh pro objekt GmbHLiquidiert
37581 Bad Gandersheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
mh pro objekt GmbHBad GandersheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Anhangs werden in Anspruch genommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im wesentlichen an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um vorzunehmende Abschreibungen, bilanziert. Das Anlagevermögen wurde linear entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht. Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um notwendige Abschreibungen, angesetzt. Mögliche Ausfallrisiken bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wurden durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
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