Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 211380
Vorher
Optik Fromann GmbH
Eingetragen
16.2.1981
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von optischen Erzeugnissen jeder Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Birgit Frommann-Exner
seit 15.10.2010
Geschäftsführer
Holger Frommann
seit 15.10.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

45.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Birgit Sabine Frommann-Exner
Plochingen
75.00%
Holger Frommann
Plochingen
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Optik Frommann GmbH

Plochingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 76.078,00 102.287,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13,00 510,00
II. Sachanlagen 76.065,00 101.777,00
B. Umlaufvermögen 722.599,38 658.231,49
I. Vorräte 138.724,49 141.201,05
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 70.412,07 50.617,38
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 513.462,82 466.413,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.162,10 8.252,02
D. Aktive latente Steuern 8.098,00 8.888,00
Summe Aktiva 814.937,48 777.658,51

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 563.203,85 532.804,58
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Kapitalrücklage 20.451,62 20.451,62
III. Gewinnvortrag 486.752,96 402.562,53
IV. Jahresüberschuss 30.399,27 84.190,43
B. Rückstellungen 138.212,00 174.425,89
C. Verbindlichkeiten 113.521,63 70.428,04
Summe Passiva 814.937,48 777.658,51

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die Optik Frommann GmbH hat ihren Sitz in 73207 Plochingen , Esslinger Str. 40/42 und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. 211380 ).

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände wird auf den Anlagespiegel verwiesen.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Es sind keine Finanzanlagen vorhanden.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode analog den Vorschriften des IAS 19) bilanziert. Diese Methode ist allgemein anerkannt und für den zu bewertenden Verpflichtungsbestand handelsrechtlich uneingeschränkt zulässig. Der Zinssatz für die Rückstellungsermittlung wurde auf Basis einer zehnjährigen Durchschnittsbildung mit 1,82 % angesetzt. Der Zinssatz für die zur Bestimmung des auschüttungsgesperrten Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB erforderlich zusätzliche Bewertung auf Basis eines siebenjährigen Durchschnittsbildung wurde mit 1,74 % angesetzt. Nach Maßgabe der Vereinfachungsregel des § 253 Abs. 2 Satz 2 HBG wurde einen pauschale Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren unterstellt. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Soweit die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder Verzögerungen hätten festgestellt werden können, wurden gemäß Art. 24 Abs. 6 EGHGB die Buchwerte aus dem vorhergehenden Jahresabschluss als ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten übernommen.

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, sowie die Entwicklung des Postens "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des GeschäftsjahresDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
EUR EUR EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 70.412,07 0,00 50.617,38 0,00

Der Ergebnisunterschied, der zu der aktivischen Steuerabgrenzung führte, beruhte auf folgendem Unterschied:

Wertansatz Handelsbilanz Wertansatz Steuerbilanz Differenz
Aktivlatenzen
Firmenwert
Pensionsrückstellungen 108.742,00 € 81.749,00 € 29.993,00 €
108.742,00 € 81.749,00 € 29.993,00 €
Passivlatenzen
0,00 € 0,00 € 0,00 €
Passivüberhang 26.993,00 €
x 30% 8.097,90 €
gerundet 8.098,00 €

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet.

Pensionsverpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischer Methode nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt.

Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen werden gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentenanpassungen berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verpflichtungen werden die Sterbetafeln nach Prof. Dr. Klaus Heubeck (Richttafeln 2018 G) zugrunde gelegt. Die Rückstellungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen EUR 89.606,06

davon entfallen auf:

a) Steuern EUR 41.424,91

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 123,42

Aufgliederung, Restlaufzeit und Besicherung der Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten
insgesamt
Restlaufzeit durch Pfandrechte u.ä. Rechte
gesichert
EUR EUR EUR EUR
Summen Geschäftsjahr 113.521,63 113.521,63 0,00 0,00

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

In der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung" sind für Altersversorgung EUR 17.494,65 enthalten.

Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 8.098,00.

D. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse

E. Ergänzende Angaben

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Frommann Holger Dipl.Ing. Augenoptik Einzelvertretungsbefugnis
Frommann-Exner Birgit Augenoptikermeisterin Einzelvertretungsbefugnis

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Anzahl der Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 9.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

 

Plochingen, den 14.01.2025

Herr Holger Frommann Geschäftsführer

Frau Birgit Frommann-Exner Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.1.2024.

Nachrichten & Medien

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