Herstellung von Lampen und Leuchten
GMH Prüftechnik GmbH
Thomas-Mann-Straße 63, 90471 Nürnberg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dietmar Hemsath seit 11.6.2025 | Prokura |
Henning Dickert seit 14.10.2022 | Geschäftsführer |
Peter Archinger seit 21.4.2009 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
GMH Gruppe SE & Co. KGEigenbeteiligung | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GMH Prüftechnik GmbHNürnbergVerkürzter Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine AngabenDie GMH Prüftechnik GmbH, Nürnberg, ist beim Registergericht Nürnberg unter der Handelsregisternummer HRB 25306 gemeldet. Die GMH Prüftechnik GmbH ist zum 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss wird nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEntgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bewertet. Während gebraucht erworbene Anlagegüter verkürzt abgeschrieben werden, erfolgen die Abschreibungen der übrigen Sachanlagen über einen Zeitraum von 5 bis 20 Jahren. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen im Jahr der Anschaffung/Herstellung grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, mehr als € 250 und bis zu € 1.000 betragen, werden im Zeitpunkt ihres Zugangs als Aufwand behandelt. Rückdeckungsversicherungen, die durch die entsprechenden Versorgungszusagen kongruent abgesichert sind, werden nach dem Deckungskapitalverfahren mit dem Erfüllungsbetrag der korrespondierenden Rückstellungen angesetzt (Passivprimat). Im Fall der Überversicherung wird der übersteigende Teil zum steuerlichen Aktivwert bewertet. Die Rückdeckungsversicherungsansprüche sind im Rahmen eines Treuhandvertrags (CTA) an einen Treuhänder übertragen und werden daher nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Pensionsrückstellungen saldiert. Die Vorräte wurden zu den handelsrechtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Niederstwertprinzips bewertet. Für ungängige Bestände an Hilfs- und Betriebsstoffen wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt auf der Basis der Leistungsmeldungen und Leistungserfassungen zum 31. Dezember 2023. Die in den Leistungserfassungen enthaltenen Stundenverrechnungssätze wurden auf der Basis der Ist-Kosten und Ist-Stunden gemäß Betriebsabrechnung ermittelt. Anteilige Kosten der allgemeinen Verwaltung sind in den der Bewertung zugrunde gelegten Stundenverrechnungssätzen nicht berücksichtigt worden. Die darüber hinaus in den Herstellungskosten der Fertigungsaufträge berücksichtigten Materialkosten werden grundsätzlich auftragsbezogen ermittelt und den Fertigungsaufträgen als Einzelkosten belastet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Geleistete Anzahlungen werden in Höhe des Nominalwertes bilanziert. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden vollständig aktivisch von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1,50 % auf die nicht delkredereversicherten und nicht bereits einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet. Zur Abdeckung des Zinsrisikos wird darüber hinaus eine Pauschalwertberichtigung von 1,50 % auf die nicht einzelwertberichtigten Bruttoforderungen gebildet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Kapitalrücklage wird gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet, wobei bei der Anwendung der Richttafeln ein unternehmensspezifischer Abschlag von 66 % bezüglich des Invaliditätsrisikos vorgenommen wurde. Die Verpflichtungen wurden mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % für eine pauschale Laufzeit von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB) abgezinst. Der von der Deutschen Bundesbank für den Monat Dezember 2023 veröffentlichte Marktzinssatz der vergangenen 15 Jahre beträgt 1,82 %. Zudem wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50 % und Rentensteigerungen von jährlich 1,50 % zugrunde gelegt sowie eine Fluktuation in Höhe von 1,00 % p.a. unterstellt. Bei verpfändeten oder im Rahmen eines Treuhandvertrags (CTA) an einen Treuhänder übertragenen Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen) wurden diese mit bestehenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Erläuterungen der BilanzDie Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im (Brutto-)Anlagenspiegel (Bestandteil des Anhangs) dargestellt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Vorjahr in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen. Der sich aus der Anwendung des § 253 Abs. 6 HGB in Bezug auf die Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit der Verlängerung des Durchschnittsbildungszeitraums von sieben auf zehn Jahre ergebende, ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag beträgt zum 31. Dezember 2023 T€ 6. Zum Bilanzstichtag greift die Ausschüttungssperre nicht, da ausreichend frei verfügbare Rücklagen (Gewinn- und Kapitalrücklagen) vorhanden sind. Bei den Pensionsrückstellungen sind Verrechnungen mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgenommen, die sich wie folgt zusammensetzen:
Erträge aus dem Deckungsvermögen (T€ 2) wurden mit Aufwendungen aus der Aufzinsung (T€ 7) und Erträgen aus Änderungen des Abzinsungssatzes (T€ 3) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Nach Saldierung verbleiben hieraus unter dem Posten 'Zinsen und ähnliche Aufwendungen' ein Restsaldo in Höhe von T€ 1. Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen ausschließlich auf verbundene Unternehmen und resultieren wie im Vorjahr nahezu in voller Höhe aus dem Finanzverkehr. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. 4. Sonstige Angabena) Haftungsverhältnisse Es bestehen Haftungsverhältnisse gem. § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB aus Avalen in Höhe von T€ 615 (Vorjahr T€ 1.411). b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von T€ 116 (Vorjahr T€ 118) und aus Leasingverträgen in Höhe von T€ 3 (Vorjahr T€ 20). Der Einsatz von Miet-, Leasing- und Pachtverträgen dient der Verbesserung der Bilanzstruktur sowie der Verteilung des Liquiditätsabflusses über mehrere Perioden. Die Abflüsse liquider Mittel in künftigen Perioden stellen dabei sowohl ein Risiko als auch einen Vorteil dar. Aus einem Leistungsvertrag mit dem Gesellschafter besteht eine sonstige Verpflichtung iHv T€ 2. c) Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren ohne Auszubildende durchschnittlich 17 Mitarbeiter beschäftigt. d) Konzernverhältnisse Die Gesellschaft wird als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Georgsmarienhütte Holding GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der Georgsmarienhütte Holding GmbH ist beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einzureichen und im Unternehmensregister bekannt machen zu lassen.
Nürnberg, den 23. Februar 2024 GMH Prüftechnik GmbH Peter
Archinger
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