Motorrad
Weber GmbH
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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2.845,00
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2.436,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1,00
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1,00
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II. Sachanlagen
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1.844,00
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1.435,00
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III. Finanzanlagen
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1.000,00
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1.000,00
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B. Umlaufvermögen
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181.052,63
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191.155,45
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I. Vorräte
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158.564,99
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171.468,80
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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21.998,26
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19.576,67
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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489,38
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109,98
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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390,00
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390,00
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D. nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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36.484,12
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37.382,82
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E. sonstige Aktiva
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639,10
|
|
0,00
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Summe Aktiva
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221.410,85
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231.364,27
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
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I. Gezeichnetes Kapital
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52.000,00
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52.000,00
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II. Bilanzverlust
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88.484,12-
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89.382,82-
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III. nicht gedeckter
Fehlbetrag
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|
36.484,12
|
|
37.382,82
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IV.buchungsmäßiges
Eigenkapital
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|
0,00
|
|
0,00
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B. Rückstellungen
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0,00
|
|
0,00
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C. Verbindlichkeiten
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220.727,99
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230.746,41
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D. Sonstige Passiva
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682,86
|
|
617,86
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Summe Passiva
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221.410,85
|
|
231.364,27
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ANHANG
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HBG) und des
GmbH-Gesetzes erstellt.Die Rechnungslegung erfolgte nach
Art und Umfang nach den für kleine
Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB)
maßgeblichen Vorschriften.
Bei der Bewertung wurde trotz der bestehenden
bilanziellen Überschuldung weiterhin unter der
Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit (§252 Absatz 1 Nr. 2
HGB) vorgenommen, da die Motorrad Weber GmbH inzwischen
Maßnahmen(Rangrücktrittserklärung)
ergriffen hat, die die bilanzielle Überschuldung
heilen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
immateriellen Vermögensgegenstände sowie
des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschafungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bei den geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit einem
Netto-Einzelanschaffungswert von bis zu € 410,00
wurden für die Zukäufe des Jahres 2010 von der
Möglichkeit gebrauch gemacht, die Anschaffungskosten
auf fünf Jahre zu verteilen.Für
außerplanmäßige Abschreibungen
bzw.Zuschreibungen bestand keine Veranlassung.
2. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
bewertet.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt, wurden
entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde das Alter
der Bestände, Gängigkeit und Verwertbarkeit bei
der Bewertung zu Grunde gelegt. Alle erkennbaren Risiken
aus einer verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
3. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als 1 Jahr bestehen nicht, sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als 1 Jahr bestehen nicht.
4. Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
5. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigenRückstellungen sind in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und
entsprechen den zu erwartenden Ausgaben und erkennbaren
Risiken.
6. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285
HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt €
220.727,99 sowie die Restlaufzeit mehr als fünf Jahren
€ 0,00.
Zum Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen
sonstigen finanziellen Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3
HGB).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beziehen
sich lediglich auf das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Hans-Peter Plön (§ 285
Nr. 10 HGB).
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Neumünster, den
28.Dezember 2011
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__gez. Hans-Peter
Plön________________
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(Hans-Peter Plön)
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