Kempkens
GmbH
Geldern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.013,00 |
10.079,00 |
| I.
Sachanlagen |
13,00 |
10.079,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
261.296,44 |
315.610,63 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
181.686,10 |
113.510,48 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
91.540,65 |
106.768,62 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
79.610,34 |
202.100,15 |
| C.
Aktive latente Steuern |
47.107,13 |
51.113,86 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
54.795,71 |
60.588,75 |
| Aktiva |
413.212,28 |
437.392,24 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
86.153,34 |
88.870,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.793,04 |
2.717,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
54.795,71 |
60.588,75 |
| B.
Rückstellungen |
410.748,60 |
429.990,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.688,41 |
4.711,47 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.688,41 |
4.711,47 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
775,27 |
1.131,67 |
| E.
Passive latente Steuern |
0,00 |
1.558,50 |
| Passiva |
413.212,28 |
437.392,24 |
Anhang
ZUM
31.12.2023
Firma
Kempkens GmbH
Geldern
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Firma
Kempkens GmbH wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Der diesjährige Abschluss ist mit den
Vorjahreszahlen vergleichbar.
Die Gesellschaft ist eine kleine GmbH i. S. d. §
267 Abs. 1 HGB.
Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Ansatzvorschriften der § 246 und 251 HGB und
die Bewertungsvorschriften der §§ 252 und 256 HBG
wurden beachtet. Ansatzwahlrechte wurden nicht in Anspruch
genommen.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten
erfasst und auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen nach den höchstzulässigen
Sätzen angesetzt. Dabei wurden die Abschreibungen
linear und degressiv vorgenommen.
Gegenstände des Anlagevermögens wurden bis
zu einem Wert von 800,00 € im Jahr des Zugangs
aktiviert und voll abgeschrieben.
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu einem entsprechenden niedrigeren
Marktpreis bewertet. Die gesetzlich zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden unter
Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips
ausgenutzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Für die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden keine
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur gebildet, wenn
die Einzelbeträge nicht unbedeutend sind.
Ein Abgrenzungsposten für latente Steuern
(§ 274 Abs. 2 S. 2 HGB) wurde gebildet aufgrund der
handelsrechtlich abweichenden Bilanzierung der
Pensionsrückstellung.
Das Eigenkapital ist gem. § 266 Abs. 3 HGB
gegliedert.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt
. (Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit
dem Briefkurs angesetzt unter Beachtung des
Höchstwertprinzips.)
Fremdkapitalzinsen wurden bei der Ermittlung von
Herstellungskosten nicht einbezogen (§ 284 Abs. 2 Nr.
5 HGB).
Eine Pensionsverpflichtung besteht lediglich für
den Geschäftsführer Johannes Kempkens.
Der Bilanzwert per 31.12.2023 wurde mit dem Gutachten
der Longial GmbH vom 13.12.2023 abgestimmt.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
als Anwartschaftsbarwertverfahren jeweils die so genannte
"Projected-Unit-Credit-Methode i.S.d. IAS 19.64"
(PUC-Methode) angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
Zinssatz in %:
|
1,83 %
|
zugrunde gelegte
Sterbetafel
|
Richttafeln Heubeck 2018
G
|
Als Rechnungszins wurde jeweils der in der
Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins
für eine pauschalierte Restlaufzeit von 15 Jahren,
veröffentlicht durch die Deutsche Bundesbank,
angesetzt.
a) Unterschiedsbetrag nach BilMoG:
Auf Grund der geänderten Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich zum 01.
Januar 2010 ein Zuführungsbetrag von 38.365,00 €,
der gem. Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB bis spätestens
31.12.2024 zu mindestens einem Fünfzehntel je
Geschäftsjahr der Pensionsrückstellung
zuzuführen ist. Der komplette Zuführungsbetrag
wurde im Geschäftsjahr 31.12.2020 aufgelöst,
sodass im aktuellen Geschäftsjahr keine weitere
Zuführung stattgefunden hat.
b) Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
Durch das Gesetz zur Umsetzung der
Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 hat der
Gesetzgeber den Referenzzeitraum für die Ermittlung
des durchschnittlichen Marktzinses für die Abzinsung
von Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen von 7 Jahre auf 10 Jahre
verlängert (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB i.V. mit
§ 6a der Rückstellungsabzinsungsverordnung). Von
dem Wahlrecht der erstmaligen Anwendung für das vor
dem 01.01.2016 endende Geschäftsjahr (Art. 75 Abs. 6
und 7 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Bei den Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem
Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den
vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach
dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen
sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag nach
§ 253 Abs. 6 HGB im laufenden Geschäftsjahr in
Höhe von Euro 3.310,00 €.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
waren als Geschäftsführer bestellt:
Herr Johannes Kempkens, Utrechter Str. 21, 47608
Geldern
Der vorbezeichnete Geschäftsführer ist
berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Er ist
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Bezüglich der Vergütung der
Geschäftsführung (§285 Nr. 9a HGB) wird die
Schutzvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB angewandt.
Geldern, 11.10.2024
_____________________
Johannes Kempkens
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.10.2024
festgestellt.
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